1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Liniengenehmigung an die Firma B. zum Betrieb einer neuen Busverbindung zwischen dem Bahnhof Südkreuz und dem Flughafen Schönefeld?
2. Wie ist eine solche Liniengenehmigung vereinbar mit den Beschlüssen des Landes Berlin, den Berliner Nahverkehr zu 100 Prozent durch die BVG erbringen zu lassen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Die Liniengenehmigung erfolgte auf der rechtlichen Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes. Es gab einen Antrag der Firma Bayern Express gemeinsam mit der Firma Bus-Verkehr-Berlin KG. Die erste Firma ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Bahn, an der zweiten ist u. a. die BVG mit 25 Prozent beteiligt. Sie haben einen Antrag auf den Betrieb eines eigenwirtschaftlichen Linienverkehrs von Berlin Südkreuz zum Flughafen Berlin-Schönefeld gestellt. Es ist das in dieser Situation vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gab es keinen Widerspruch dagegen – übrigens auch keinen Widerspruch der BVG.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im Rahmen der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes geht es darum, dass die BVG insbesondere auch im Nachgang zum Abschluss des Verkehrsvertrages Liniengenehmigungen mit Bestandsschutz führt. Allerdings besteht dort, wo es möglich ist, einen Verkehr aufzunehmen, der nicht einen Parallelverkehr zu den schon vorhandenen Verkehren der BVG bildet, die Möglichkeit, eine solche Genehmigung auszusprechen. Wir haben es hier mit einer zwanzigminütigen Direktverbindung zu tun, die allerdings begrenzt und beschränkt ist bis zur Aufnahme der direkten Eisenbahnverbindung zum
Ich möchte wissen, mit welcher Stellungnahme der Aufgabenträger in dem Verfahren zu Wort gekommen ist und wie mit künftigen Anträgen auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes eigenwirtschaftliche Verkehre in Berlin neben den schon genehmigten Verkehren durch die BVG umgegangen wird.
Wenn Sie mir den ersten Teil Ihrer Frage vorab gestellt hätten, hätte ich Ihnen den Wortlaut heute mitgebracht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen jetzt mitteilen, dass selbstverständlich mit solchen Anträgen nach dem Personenbeförderungsgesetz umgegangen wird. Es wird jeweils geprüft, ob es sich um die Voraussetzung handelt, dass kein Parallelverkehr beantragt wird. Es wird im Rahmen der Anhörungsverfahren natürlich die Stellungsnahme der sonstigen Verkehrsunternehmen eingefordert, unter anderem auch die Stellungnahme der BVG.
Danke schön, Frau Senatorin! – Die Fragestunde ist durch Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit der von der Geschäftsordnung abweichenden Frist innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet. Bitte schauen Sie, ob Sie irgendwo ein Handy in die Nähe des Mikrofons gelegt haben. Es verursacht Störungen, auch wenn es lautlos geschaltet ist. Das Beste wäre es, es auszuschalten.
Die Wortmeldungen erfolgen nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied. Der Kollegen Pauzenberger von der Fraktion der SPD hat das Wort. – Herr Pauzenberger, bitte!
Herr Präsident! Ich richte eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – In der Zeitung habe ich heute gelesen, dass Sie planen, 50 Millionen Euro für die Berliner Schulen für die Sanierung zur Verfügung zu stellen. Da ich Sportpolitiker bin interessiert mich, ob in der Fördersumme auch die Schulsportstätten enthalten sind. Darüber habe ich bis jetzt noch nichts gelesen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Schulsporthallen und die Schulsportanlagen gehören selbstverständlich in den Bereich Schule und Bildung. Auch im jetzigen Schulanlagensanierungsprogramm sind sie dort mit beinhaltet. Selbstverständlich können Maßnahmen für den Schulsport, die dann automatisch auch dem Vereinssport zugute kommen – sofern es sich um ein schulisches Grundstück und eine schulische Einrichtung handelt –, auch aus dem Programm finanziert werden, wenn es von den Bezirken als Priorität angemeldet wird.
Dann geht es weiter mit dem Kollegen Trapp von der CDU, der eine Frage hat. – Bitte schön, Herr Trapp!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Ist dem Senat der Umstand bekannt, dass aktuell Gehörlose in Berlin Notrufe an die Leitstelle der Polizei nur per Fax versenden können, was in vielen Fällen dazu führt, dass überhaupt kein Notruf versandt werden kann?
Herr Kollege Trapp! Es gab in der Tat mit dem Notruf der Polizei seit gestern Schwierigkeiten, weil die elektronische Anlage teilweise ausgefallen ist, sodass auch viele nichtgehörlose Bürger den Notruf der Polizei nicht erreicht haben, weil zunächst nur eine, später fünf Leitungen geschaltet werde konnten. Sie können sich vorstellen, dass es bei einem Polizeinotruf erforderlich ist, bis zu 60 Leitungen zu schalten.
Nach meiner Kenntnis ist der Fehler für den normalen Telefonruf inzwischen behoben worden. Der Fehler ist behoben worden, sodass Sie die Notrufe wieder erreichen können. Bei der Frage, ob dies inzwischen für den Gehörlosenanruf der Fall ist, bin ich überfragt.
Wann wird der Senat hier beispielsweise durch die Anschaffung eines Faxgerätes, das SMS empfangen kann, Abhilfe schaffen?
Herr Kollege Trapp! Der gestrige Vorgang, der uns plötzlich in eine Situation versetzt hat, in der wir die Öffentlichkeit informieren müssen, die Reviere bzw. die Abschnitte und nicht den polizeilichen Notruf anzurufen, wird bei uns zu Überlegungen führen, eine Rückfallebene für den Fall zu finden, dass eine Zentrale ausfällt, sodass in diesem Fall auf eine Notfallsituation zurückgegriffen werden kann. Das betrifft dann auch die Gehörlosen.
Nun geht es weiter mit einer Anfrage der Frau Kollegin Breitenbach von der Linksfraktion. – Bitte schön, Frau Breitenbach!
Vielen Dank! – Alle konnten der Presse die gute Nachricht entnehmen, dass der Berlin-PasS eingeführt wird. Allerdings war nirgendwo zu lesen, wo diejenigen, die Anspruch darauf haben, diesen Berlin-PasS erhalten. Vielleicht können Sie mir das sagen, Frau Senatorin.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Ich bin sehr froh, dass wir gestern den neuen Berlin-PasS vorstellen konnten. Dieser Berlin-PasS soll als Schlüssel zu kulturellen, sportlichen und Freizeitveranstaltungen für Menschen fungieren, die von sehr wenig Geld in Berlin leben müssen und die sich solche Veranstaltungen in der Regel nicht leisten können. Künftig wird es eben nicht mehr die Situation für Sozialhilfeberechtigte oder Hartz-IVEmpfänger geben, dass sie an der Kasse des Zoos ihren Berechtigungsschein ausbreiten müssen, den sie vom Amt bekommen haben. Nun haben sie ein schön gestaltetes, kleines Kärtchen, mit dem sie nachweisen, dass sie entweder kostenfrei oder mit Vergünstigungen in solche Einrichtungen kommen können.
Das ist ein wichtiger Schritt. Das stigmatisiert künftig nicht mehr. Es ist ein diskriminierungsfreier Zugang. Das ist genau das, was das soziale Berlin benötigt.
Wo bekommt man diese Karten künftig? – Es gibt sie ab 1. Januar in den Bürgerämtern der Bezirke. Dort muss man seinen Berechtigungsnachweis vorlegen und ein Passbild mitbringen. Dann wird dieser Pass ausgehändigt. Es gibt viele Angebote, die damit genutzt werden können, unabhängig von denen, die wir jetzt schon in Berlin haben wie das Sozialticket und das 3-Euro-Kulturticket, die mit diesem Pass nunmehr alle gebündelt werden. Es ist gelungen – das war auch ein Ziel bei der Einführung des BerlinPasS –, auch private Unternehmen und Vereine zu gewinnen, sich an diesem Berlin-PasS zu beteiligen. So wird es künftig für Hartz-IV-Empfänger, für Sozialhilfeberechtigte und andere, die von Sozialleistungen leben, möglich sein, für 5 Euro zu Hertha ins Olympiastadion zu
[Beifall bei der Linksfraktion – [Beifall von Frau Dr. Felicitas Tesch (SPD) – Dirk Behrendt (Grüne): Welche Farbe hat denn der Pass? – Uwe Doering (Linksfraktion): Rot natürlich!]
Um die Praxis zu verstehen, wäre ich Ihnen – dies richte ich an die Kollegen von den Grünen – sehr dankbar, wenn Sie Ihre zynischen Bemerkungen über den Berlin-PasS unterlassen könnten.
Frau Senatorin! Mich interessiert die Praxis, ob dieser Sozialpass sofort ausgestellt wird oder ob es längere Wartezeiten gibt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Breitenbach! Der Berlin-PasS wird in den Bürgerämtern schnellstmöglich ausgestellt. Das ist kein Problem, weil die Trägerkarte mit dem Sozialticket, die bis heute einige kulturelle Einrichtungen auch zugänglich macht, weiterhin gilt. Bis dahin wird es in den nächsten drei bis vier Wochen nach dem 1. Januar zu schaffen sein, den Berlin-PasS auch ausgeben zu können.
Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung zu den Grünen, was schlappes Umgehen und Einknicken vor der SPD angeht: Damit haben Sie reichlich Erfahrung,