Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Ich habe im Augenblick die Zahl der Arbeitsplätze bei QCells nicht im Kopf. Es handelt sich in jedem Fall um einige Hundert Plätze. Meiner Kenntnis nach erfolgte die Entscheidung von Q-Cells für eine Ansiedelung in Sachsen-Anhalt vor der Amtszeit der rot-roten Koalitionsregierung.

[Zuruf von den Grünen: Glück gehabt!

Vielen Dank, Herr Senator!

Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 von Herrn Kurt Wansner von der Fraktion der CDU zum Thema

Raus aus Kreuzberger Schulen? – Der Regierende Bürgermeister gibt Eltern eine Empfehlung und der SPD ein schlechtes Zeugnis

Bitte, Herr Wansner!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Ist der Senat vor dem Hintergrund der Aussage des Regierenden Bürgermeisters auf N-24 der Meinung, dass die Eltern von 17 910 Schülern in Kreuzberg – allgemein bildende Schulen und OSZ ohne Auszubildende – nicht „das Beste für ihre Kinder“ wollen, weil sie ihre Kinder auf Kreuzberger Schulen geschickt haben?

2. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der Aussage des Regierenden Bürgermeisters auf N-24 die politische Leistung der SPD, die seit 5 Jahren den Regierenden Bürgermeister und seit 11 Jahren den zuständigen Schulsenator stellt?

Vielen Dank, Herr Wansner! – Ich gehe davon aus, dass für den Senat der Regierende Bürgermeister antwortet. – Bitte, Sie haben das Mikrofon, Herr Regierender Bürgermeister!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Zu 1: Der Senat ist nicht dieser Meinung. Zu 2: Positiv.

Herr Wansner! Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.

Vielen Dank! – Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, damit der Regierende Bürgermeister seine Kinder – wenn er welche hätte – auf eine Kreuzberger Schule schicken könnte?

Herr Regierender Bürgermeister, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das Schöne ist, dass alle über Fernsehsendungen reden, die sie nicht gesehen haben. Hätten Sie diese Sendung gesehen, dann hätten Sie gemerkt, dass alles in eine bildungspolitische Debatte eingebettet gewesen ist.

Wir haben Ihnen heute bei der Regierungserklärung viele Maßnahmen vorgetragen, bei denen wir der Auffassung sind, dass zu einer Verbesserung der Situation nicht nur in Kreuzberg, sondern in ganz Berlin – auch in Zehlendorf – wichtig ist, dass wir anfangen, in die Kindertagesstätten zu investieren, dass wir die frühkindliche Erziehung in den Mittelpunkt stellen, dass wir selbstverständlich auch

im Rahmen des Schulgesetzes die Maßnahmen durchführen, die bereits beschlossen worden sind. Außerdem wollen wir einen Modellversuch für ein längeres gemeinschaftliches Lernen starten.

Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, Herr Wansner, dann würde es mich freuen. Allerdings liegt das alles nicht ganz in Ihrer schulpolitischen Linie, die Sie bislang vertreten haben.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die Möglichkeit einer weiteren Zusatzfrage hat jetzt die Kollegin Pop von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte, Frau Pop!

Herr Regierender Bürgermeister! Da ich die Sendung ebenfalls nicht gesehen habe und Sie auf keinen Fall missverstehen möchte, frage ich noch einmal nach: In welchem Sinne haben Sie Ihre Aussage eigentlich gemeint? – Das hat sich mir bislang noch nicht erschlossen.

Herr Regierender Bürgermeister!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Pop! Ich habe dazu bereits alles, was notwendig war, gesagt. Dadurch werden Ihre Interpretationsmöglichkeiten nicht eingeschränkt.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister!

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nummer 3 von Dr. Wolfgang Albers von der Linksfraktion zum Thema

Auswirkungen des geplanten GVK-Wettbewerbsstärkungsgesetzes auf Berliner Krankenkassen

Bitte, Herr Dr. Albers!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Wie schätzt der Senat den Entwurf des auf Bundesebene geplanten Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, und wie wird sich das Land Berlin dazu im Bundesrat verhalten?

2. Welche konkreten Auswirkungen auf die Situation der Krankenkassenlandschaft in Berlin und deren Versi

cherte werden bei einer Umsetzung dieses Gesetzes erwartet?

Vielen Dank, Herr Dr. Albers! – Ich gehe davon aus, dass das von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geantwortet wird. Sie haben das Mikrofon, Frau Lompscher. – Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen Herausforderungen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite. Die Ursache für die bestehenden Probleme liegen in falschen finanziellen Anreizstrukturen, mangelnder Integration der medizinischen Versorgungsstrukturen und unzureichender Qualitätssicherung und Prävention sowie Intransparenz auf der Ausgabenseite.

Hinzu kommt die finanzielle Abhängigkeit vom Faktor Arbeit bei sinkender Lohnquote infolge anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und einem sinkenden Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf der Einnahmeseite. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht geeignet, die selbst gesetzten Ziele zur Bewältigung dieser Herausforderung zu erreichen. Deshalb hat Berlin im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einen Entschließungsantrag eingebracht, der unter anderem folgende Aspekte beinhaltet: Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung weder nachhaltig stabilisiert noch gerechter gestaltet. Der Gesetzentwurf bringt insbesondere für diejenigen Krankenkassen, die Menschen mit großen gesundheitlichen Risiken und geringen Einkommen versichern, extreme Wettbewerbsnachteile. Diese sind gezwungen, höherverdienende Versicherte stärker zu belasten als Krankenkassen, deren Versicherte über- und durchschnittlich verdienen. Je einkommensschwächer die Mitglieder einer Krankenkasse und je höher die im Risikostrukturausgleich nicht berücksichtigten Krankheitsrisiken sind, desto höher ist der Zusatzbeitrag für die Versicherten und deren Arbeitgeber.

Durch die Einführung von Wahltarifen und Selbstbehalten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden quasi das Teilkaskoprinzip für Gesunde und das Vollkaskoprinzip für Kranke eingeführt und damit wesentliche Elemente des bewährten Solidarsystems preisgegeben. Eine Entbürokratisierung findet nicht statt. Vielmehr wird mit dem Gesundheitsfonds eine zusätzliche Bürokratie geschaffen. Das Prinzip der paritätischen Versicherung wird mit der Einführung der Zusatzpauschale, die allein von den Versicherten aufzubringen ist, weiter ausgehöhlt.

Leider ist dieser Entschließungsantrag des Landes Berlin im Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Dass der Gesetzentwurf un

geachtet dessen erhebliche Mängel beinhaltet und nicht geeignet ist, die Probleme der GKV zu lösen, zeigt die enorme Zahl von Änderungsanträgen, die quer durch alle Länder und alle politischen Lager geht. Zu den über 100 Ausschussempfehlungen des Bundesrates hat der Senat am 12. Dezember 2006 ein differenziertes Abstimmungsverhalten beschlossen. Zu den zahlreichen inzwischen vorliegenden Plenaranträgen für die Bundesratssitzung am morgigen 15. Dezember werden die Voten noch mit den betroffenen Senatsverwaltungen unter Berücksichtigung der im Senat verabredeten Linie abgestimmt.

Im Rahmen der parallel stattfindenden Bundestagsberatung sind noch zahlreiche Änderungen als Reaktion auf die erfolgten Anhörungen und Stellungnahmen des Bundesrates zu erwarten. Die endgültige Fassung des GKVGesetzes wird nach derzeitigem Zeitplan daher erst Ende Januar vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat würde dann voraussichtlich am 16. Februar 2007 erfolgen. Demgemäß wird die endgültige Position des Senats und damit auch das Abstimmungsverhalten in der Sitzung am 13. Februar 2007 festgelegt werden.

[Zuruf des Abg. Özcan Mutlu (Grüne)]

Ich bin schon fast fertig und komme zur 2. Frage. Änderungen am Gesetzentwurf sind auch im Bereich des Insolvenzrechts zu erwarten, insbesondere was die im derzeit vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen angeht. Deshalb können konkrete Auswirkungen auf die Berliner Krankenkassenlandschaft sinnvollerweise erst in Kenntnis der endgültigen Gesetzesfassung abgeschätzt werden. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin Lompscher. – Herr Dr. Albers, Sie haben jetzt die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage.

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Ich verzichte aufgrund der Ungeduld der Grünen.]

Da wir jetzt keine weiteren Zusatzfragen haben, kommen wir nun zur Frage von Frau Claudia Hämmerling von der Fraktion der Grünen über

Gefährdet die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes in Tempelhof den Planfeststellungsbeschluss für BBI?

Bitte, Frau Hämmerling!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Bündnisgrünen, für das Tempelhofer Feld die Planfeststellung einer Wohn-, Gewerbe und Grünfläche einzuleiten, nachdem Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen Berlin und Brandenburg in einem Spitzentreffen

zu dem Ergebnis kamen, dass der Weiterbetrieb des Flugbetriebes in Tempelhof die juristische Rechtfertigung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld gefährden würde?

2. Welche rechtlichen Chancen hat ein Bürgerbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof vor dem Hintergrund, dass die Planfeststellung von BBI hierdurch gefährdet sein könnte, und wie seriös ist die Initiierung eines Bürgerbegehrens, was von vornherein aussichtslos ist?