Vielen Dank, Frau Hämmerling. – Die Antwort erhalten wir von der Senatorin für Stadtentwicklung. – Bitte, Frau Junge-Reyer!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Zur Erläuterung meiner Antwort auf Ihre Frage ist es zunächst erforderlich, Ihnen darzustellen, in welchem Stand des Verfahrens zur Schließung des Flughafens oder der Flughäfen innerstädtischer Art wir uns befanden oder befinden. Der Senat hält weiter an der mit der Landesregierung Brandenburg und der Bundesregierung abgestimmten Schließung der Stadtflughäfen Tempelhof und Tegel fest. Hierzu wurden die Betriebsgenehmigungen für die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof durch entsprechende Verwaltungsakte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgehoben. Für den Flughafen Tegel ist der Schließungsbescheid nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts bereits unanfechtbar geworden. Die Frage zu Tempelhof ist in der nächsten Woche anhängig. Dies wollte ich Ihnen vorab erläutern.
Dem Vorschlag, für das Tempelhofer Feld die Planfeststellung einzuleiten, um Wohnen und Gewerbe sicherzustellen, könnte man hinsichtlich des Ziels, Frau Hämmerling, wohl folgen. Dazu gibt es bereits Planungen, die zwischen der Bundesregierung und dem Land Berlin in früheren Zeiten erörtert worden sind. Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Planung einer solchen Grünfläche, aber auch das Formulieren von Gewerbe und Wohnen am Rande einer solchen Grünfläche selbstverständlich Ziel einer zukünftigen Planung ist. Diese lässt sich allerdings nicht mit dem von Ihnen dargestellten Mittel erreichen. Es ist eine Rechtsfrage, die ich Ihnen wie folgt erläutern will.
Es ist praktisch ausgeschlossen, das Gelände des Flughafens Berlin-Tempelhof durch einen Planfeststellungsbeschluss festzusetzen. Flächen, die sich im besonderen Fachplanungsvorhaben befinden, Verkehrsanlagen, Straßenbahnanlagen, Wasserstraßen, werden über solche Planfeststellungsverfahren beplant. Die planerische Neuordnung zur Nachnutzung eines Flughafengeländes muss sich im Wege der üblichen Bauleitplanung vollziehen. Ein
Planfeststellungsbeschluss dazu wäre rechtswidrig. Wir müssen also zunächst die planerische Kompetenz des Trägers der Bauleitplanung herstellen. Dazu ist es wiederum erforderlich, liebe Frau Hämmerling, dass die planfeststellungsrechtliche Zweckbestimmung aufgehoben wird. Das ist – vor der Eröffnung der Planungskompetenz für die Bauleitplanung – Ziel des derzeitig vom Senat betriebenen Verfahrens zur Aufhebung der bestehenden luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung. Soweit ist es rechtlich durchaus kompliziert. Im Ziel kann man sich einigen. Mittel und Weg müssen aber nach den Regeln der Bauleitplanung gefunden werden.
Ich komme nun zu Ihrer 2. Frage. Der Senat sieht keine Möglichkeiten, die Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tempelhof im Wege eines Bürgerbegehrens verlangen zu können. Eine Entscheidung des Senats. auf die mit einem solchen Bürgerbegehren Einfluss genommen werden soll, steht gar nicht mehr aus. Sie ist durch den Bescheid der Senatsverwaltung über den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tempelhof bereits ergangen. Da dieser Bescheid auf Antrag der Flughafengesellschaft in einem Verwaltungsverfahren erteilt worden ist, kann er nicht einseitig vom Senat aufgehoben werden, weil er der Antragstellerin, der Berliner Flughafengesellschaft, eine Rechtsposition vermittelt und einräumt. die ihr nach dem Schutz unserer Rechtsordnung gegen ihren Willen – wenn sie rechtsmäßig ist – nicht auf Grund bloßer politischer Willensbekundungen wieder entzogen werden kann.
Vielen Dank, Frau Junge-Reyer! – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren Senatoren. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir während der Sitzung bitte alle Handys ausschalten, so dass wir die Antworten in voller Länge und Deutlichkeit hören können. – Jetzt hat Frau Hämmerling die Möglichkeit einer Nachfrage. – Bitte, Frau Hämmerling!
Das sind völlig neue Argumente. Die sind in den letzten vier Jahren nicht gekommen, aber in einem irren Sie, Frau Senatorin: Dieser Flughafen ist niemals planungsrechtlich gewidmet worden. Da müssen Sie Ihre Verwaltung noch einmal neu befragen. Wie wollen Sie ausschließen, dass dieser Flughafen durch künftige Senate nicht einfach wieder in Betrieb genommen wird, nämlich genau dann, wenn alle Klagen gegen BBI abgeschlossen sind und eine Aufrechterhaltung des Flugbetriebes auf dem Flughafen Tempelhof das Planfeststellungsverfahren nicht mehr gefährden kann? Es ist nicht sichergestellt, dass ihr Senat immer regiert, und der Regierende Bürgermeister hat sich im Vorfeld der Wahl auch schon eher wohlwollend zugunsten einer Weiterführung des Flugbetriebes geäußert. Wie wollen Sie ohne ein solches Planfeststellungsverfahren sicherstellen, dass dieser Flughafen für immer dichtgemacht wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Möglicherweise liegt ein Missverständnis vor. Es gibt einen planfestgestellten Flughafen. – So haben Sie dies gerade dargestellt. – Die Aufhebung einer Planfeststellung muss selbstverständlich betrieben werden. Diese Aufhebung der Planfeststellung ist aber nicht selbst eine Planfeststellung. Um nach der Schließung des Flughafens Planungen für die Nachnutzung durchzuführen, gilt nicht das Fachplanungsrecht der Planfeststellung, sondern es gilt das allgemeine Recht der Bauleitplanung.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Möglichkeit einer weiteren Zusatzfrage hat der Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD. – Bitte!
Frau Senatorin! Bevor wir uns hier im abstrakten Planungsrecht verheddern, habe ich die Frage: Welche weiteren konkreten Schritte sind vorgesehen, um die Entwürfe und Planungen für eine Nachnutzung des Flughafenfeldes voranzubringen, auch in Verbindung mit der Öffentlichkeit?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Buchholz! Wie Sie wissen, gibt es seit vielen Jahren ein hohes Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichen Nachnutzung des Flugfeldes, aber es gibt natürlich ein ebenso intensives Interesse der Eigentümer, also des Bundes und des Landes Berlin, an einer solchen Nachnutzung. Die Bundesregierung, bzw. vertreten wird die Bundesregierung durch ihre Organisationsformen, hat im Wege einer ersten Interessenbekundung eines Verfahrens zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang die 300 000 qm Bruttogeschossfläche genutzt werden können, erste Erkenntnisse, die mit uns zurzeit abgestimmt werden.
Hinsichtlich der Nachnutzung des Flugfeldes gibt es eine Planung, die wir im Augenblick überarbeiten. Sie ist schon ein paar Jahre alt. Diese Planung hat damals vor vier oder fünf Jahren noch vorgesehen unter anderem – um ein Beispiel zu nennen – in großem Umfang den Bau von Geschosswohnungsbau, den ich an dieser Stelle in
diesem Umfang wegen der dafür nicht so vorhandenen Nachfrage nicht kurzfristig prognostizieren kann. Es gibt aber zum Beispiel Gespräche mit dem Bezirk, aber auch Gespräche mit der Bundesregierung zur Klärung der Frage, ob und an welcher Stelle eine Gewerbenutzung, zum Beispiel in der Nähe der Autobahn, oder der Bau von Wohnungen in der Randlage zu Kreuzberg und Neukölln möglich sein könnte. Es gibt aber auch erste Gespräche zum Beispiel zu der Frage – und dies halte ich durchaus für aussichtsreich –, ob es einen Bereich im Rahmen des Sports geben könnte, der hier gestaltet werden könnte. Dies kann eine öffentliche Nutzung sein, dies kann aber auch zum Beispiel ein Interesse von Privaten an Nutzungen für sportliche Zwecke sein.
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die bislang erfolglose Suche nach einem geeigneten Geschäftsführer für die Wirtschaftsfördergesellschaft „Berlin Partner“?
2. Wann wird diese Suche erfolgreich beendet sein und ein geeigneter neuer Geschäftsführer präsentiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thiel! Vielleicht erst einmal zur Überschrift, zum Titel Ihrer Kleinen Anfrage: Bei „Partner für Berlin“ scheitert keine Partnersuche, sondern die Partnersuche ist ausgesprochen erfolgreich. Die Partnerunternehmen bei „Partner für Berlin“ haben sich im letzten Jahr von etwa 120 auf 150 Unternehmen erweitert. Das ist ein Indiz dafür, dass sich diese Gesellschaft nach der Fusion von „Wirtschaftsförderung Berlin International“ und „Partner für Berlin“ positiv entwickelt und immer mehr Unternehmen sich dort engagieren, sowohl indem sie ihr Netzwerk anbieten als auch dadurch, dass sie sich finanziell engagieren.
Sie beziehen sich aber in Ihrer Frage auf die Suche nach einem Nachfolger für den gegenwärtigen Geschäftsführer, der das Unternehmen am 31. März des nächsten Jahres
verlassen wird, weil er ein attraktives Angebot aus der freien Wirtschaft erhalten hat. Ich will das an dieser Stelle noch einmal sagen: Herr Engels hat ausgesprochen erfolgreich gearbeitet. Er hat die Zusammenführung der Organisationen gut bewältigt, und vor allen Dingen hat Berlin Partner jetzt auch wirklich erfolgreich operativ gearbeitet. Das letzte Jahr ist das erfolgreichste Jahr seit 1998 mit der Gewinnung von über 4 500 Arbeitsplätzen für Berlin und Investitionen in Höhe von über 300 Millionen € gewesen.
Was jetzt die Suche nach dem Nachfolger angeht, wird diese vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eckrodt, durchgeführt, in enger Abstimmung mit mir und dem Präsidium des Aufsichtsrates. Das Anforderungsprofil, Herr Thiel, lautet: Wir suchen eine hochqualifizierte Persönlichkeit, die sowohl internationale Erfahrungen als auch Erfahrungen in der Wirtschaft bzw. in der Wirtschaftsförderung hat, weil wir der Auffassung sind, dass dieses eine für Berlin hochwichtige Funktion ist. Hierüber wird auch ein wesentlicher Teil der Außendarstellung, der Vermarktung von Berlin dargestellt.
Wir werden uns bei dieser Suche nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Sie wird übrigens durch eine Personalberatungsagentur begleitet, und wir werden rechtzeitig vor dem 31. März des nächsten Jahres der Öffentlichkeit und damit auch Ihnen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin vorstellen können.
Herr Senator! Wie erklären Sie sich bzw. der Senat die Absage des bisherigen Favoriten, des Geschäftsführers der Adlershof WISTA Management GmbH, und besonders seine Begründung, er stehe wegen der „strukturellen und personellen Defizite bei den Partnern“ nicht zur Verfügung, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus?
Herr Thiel! Der Senat sieht keine Veranlassung, Kommentare in der Berliner Presse, die sich auf ein vertraulich durchgeführtes Personalfindungsverfahren beziehen, zu kommentieren. Wenn ich mit Herrn Schmitz möglicherweise etwas zu diskutieren habe, mache ich das persönlich. – Ich weiß nicht, in welchem Zusammenhang diese Äußerung gefallen ist. Ich weiß auch nicht, worauf sie sich bezieht. Ich weiß aber, welche Gespräche Herr Eckrodt als auch ich mit ihm geführt haben. Daraus gibt es keine besonderen Schlussfolgerungen zu ziehen, was die Strukturen der Partner für Berlin angeht, außer denen,
die wir sowieso ziehen. Das bezieht sich nicht auf irgendwelche unklaren Strukturen bei Partner für Berlin – die sind mittlerweile sehr klar. Die Aufgabe, die wir noch haben, und das ist auch im Koalitionsvertrag so geregelt und definiert, besteht darin, dass wir zu einer noch besseren Zusammenarbeit, insbesondere was die Bestandspflege zwischen den unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen in Berlin angeht, kommen müssen. Das ist die Senatsverwaltung mit der ZAB, das sind die Kammern, die dabei auch eine wichtige Rolle spielen, und das ist Partner für Berlin.
Hier gibt es ein gutes Zusammenspiel, das aber durchaus noch besser werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass Derartiges kein Grund dafür ist, dass es Absagen gegeben hat. Die Position ist hoch attraktiv, uns liegen viele Bewerbungen vor, darunter auch viele interessante.
Einführung des Digitalfunks für die Polizei und andere Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben
1. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks für die Polizei und andere Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben?
2. Treffen Informationen zu, dass der bisherige Kostenrahmen für die Einführung des Digitalfunks erheblich überschritten wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kleineidam! Bund und Länder halten an der Einführung des Digitalfunks fest, und spätestens bis Ende 2010 soll bundeseinheitlich die Einführung geschehen sein, wobei wir in Berlin den Digitalfunk so schnell wie möglich einführen wollen.
Dieses Digitalfunksystem hat inzwischen viele Hürden genommen. Die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern ist geklärt, das Vergabeverfahren Systemtechnik ist mit dem Zuschlag an EADS abgeschlossen. Das Ge
setz zur Gründung und zum Aufbau der entsprechenden Anstalt des Bundes ist verkündet, die Anstalt des Bundes befindet sich in der Startphase ihres Betriebs.
Es bleibt die Betreiberfrage zu klären. Hierzu hat der seinerzeitige Bundesinnenminister Otto Schily die Entscheidung getroffen, dass die DB Telematik – eine Tochter der Deutschen Bahn – die Digitalfunkanlagen aller Länder und des Bundes betreiben soll. Die DB Telematik hat am 30. November 2006 und am 12. Dezember 2006 Angebote vorgelegt. Bund und Länder haben einheitlich darüber befunden, dass diese Angebote nicht akzeptabel sind, sowohl aus inhaltlichen wie auch aus Kostengründen. Der Bund und die Länder haben gestern beschlossen, dass umgehend mit dem Aufbau einer Referenzplattform begonnen wird, dass man also den Probebetrieb dieses Digitalfunks mit EADS in einigen Regionen starten wird. Zu diesen Regionen gehört auch Berlin. Ich gehe davon aus, dass wir kurzfristig für weite Teile der Stadt mit einem Referenzprojekt des Digitalfunks beginnen werden.
Zur Frage des Kostenrahmens: Wir haben Kosten in den Haushaltsplänen und in der Finanzplanung für Investitionsmittel vorgesehen. Diese Kosten sind bisher nicht überschritten. Der Betrieb der Anlage ist in unserer Investitionsplanung nicht vorgesehen, weil er aus Kostenmitteln des Polizeihaushalts zu bestreiten ist, wie bisher der Analogfunk auch. Durch Umverteilung von Mitteln, die bislang für Analog- und künftig für Digitalfunk vorgesehen sind, wird der Betrieb finanziert. Wir gehen davon aus, dass die Mittel innerhalb des Polizeihaushalts dazu ausreichen, unabhängig von der Frage, was auf Bundesebene von DB Telematik geboten wurde.
Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kleineidam? – Das ist nicht der Fall. Herr Trapp hat aber eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Trapp!
Herr Senator! Sie sagten, dass ein Probebetrieb in Berlin stattfinden soll. Wie ist es mit dem bestehenden Systemen, das jetzt schon als Probebetrieb läuft? Wird das abgeschaltet oder integriert?