aber die Kollegin Demirbüken-Wegner hat durchaus recht, Frau Kollegin Weiß, dass sie dieses Thema hier im Plenum aufgerufen hat, denn man hat als Antragsteller ein Recht darauf, die Begründung für die Ablehnung zu hören. Arbeiten Sie also künftig besser mit uns zusammen, dann sind wir alle früher zu Hause und müssen nicht so lange im Plenum diskutieren.
Kollege Nolte hat argumentiert, das Modell sei in Arbeit. Das ist eine Art Totschlagargument. Immer wenn die Opposition einen Bericht beantragt, warten Sie so lange, bis der Senat endlich etwas tut, und erklären dann, man befinde sich im Prozess und es bedürfe des Antrags nicht mehr. Nein, so können Sie mit uns nicht umgehen. Dabei machen wir nicht mit! Ich wiederhole meinen Appell: Arbeiten Sie in Zukunft besser mit der Opposition zusammen! – Vielen Dank!
Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich, jeweils gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, die Ablehnung. – Moment, bitte! Es gibt den Hinweis der CDU-Fraktion,
dass das Berichtsdatum auf den 31. August 2009 geändert werden soll. Wer unter diesen Voraussetzungen dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 16/0585 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- und die FDP-Fraktion sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Es ist mir unverständlich, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag mehrfach vertagen ließ, ohne substanziell wesentlich neue Fakten gegenüber der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vortragen zu können. Es liegt mir deshalb fern, zu einer Uhrzeit hier im Plenum noch alte Kamellen aufzufrischen, zu der Sie in BBI bereits Nachtflugverbot verhängen wollen.
Ich mache es deshalb nur noch einmal knapp und deutlich: Das Betreiben eines Großflughafens wie BBI geschieht nicht aus Jux und Tollerei, sondern insbesondere aus volkswirtschaftlichen Gründen. Die Gesellschaft hat einen Bedarf für eine solche Einrichtung. Bereits bei der Errichtung, aber natürlich auch beim späteren Betrieb müssen die Interessen aller, also auch der Anlieger – d. h. der betroffenen Bürger – berücksichtigt werden, die mit dem direkten Betrieb nichts zu tun haben. Dies geschieht in unserem Rechtsstaat durch aufwendige Planfeststellungsverfahren, die dann abschließend in einem Planfeststellungsbeschluss enden. Dieser stellt in der Regel einen allgemeingültigen Kompromiss zwischen Ökonomie und Ökologie dar. Im Falle des BBI ist ein solcher Beschluss abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft und festgestellt worden. Darin ist ein absolutes Nachtflugverbot in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr und ein eingeschränktes Nachtflugverbot von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr festgeschrieben worden. An dieser Festschreibung wollen wir, die CDU-Fraktion, nicht rütteln.
Waren es nicht auch Sie, liebe Freunde der Grünen, die bei der Schließung von Tempelhof immer und immer wieder argumentiert haben, dass eine Änderung oder Aufweichung des Planfeststellungsbeschlusses und damit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts einen Baustopp in BBI heraufbeschwören und das Gesamtprojekt BBI gefährden würde? Dann erzählen Sie uns heute nicht etwas anderes, nur weil es Ihnen heute so in den
Kram passt! Das ist ein schlechtes Zeugnis für Glaubwürdigkeit. Wir, die CDU-Fraktion, werden deshalb – wie bereits im Ausschuss – Ihren Antrag ablehnen.
Die Grünen wollten die Auflagen aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil pauschal ausdehnen auf ein generelles Flugverbot von 23 bis 6 Uhr. Das wäre nicht rechtsstaatlich, weil das Abgeordnetenhaus einer Rechtsentscheidung nicht vorgreifen darf. Wir haben deutlich gemacht, dass das Leipziger Urteil ein generelles Verbot von 0 bis 5 Uhr festgelegt hat, für die Randzeiten besondere Nachweise forderte und dazu ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren angeordnet hat. Dieses Rechtsverfahren läuft. Wir haben gesagt, dass das Abgeordnetenhaus kein Träger öffentlicher Belange ist, somit nicht verfahrensbeteiligt. Dessen ungeachtet war es gerade der Senat von Berlin, der die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung in das Planfeststellungsverfahren einbrachte, auf dessen Grundlage das Leipziger Urteil ein ergänzendes Planverfahren anordnen konnte. Alle weiteren Regelungen werden in diesem laufenden Verfahren abgewogen und beschieden werden. Wir haben keine Veranlassung, vor ergangenem Beschluss zu den Nachtflugregelungen Zweifel zu hegen, dass die berechtigten Anwohnerinteressen bei der neuerlichen Festsetzung missachtet werden. Die von der Flughafengesellschaft beantragten Flugbewegungen stellen die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund. Wir hingegen gehen davon aus, dass dem Anwohnerschutz Priorität eingeräumt werden muss.
Wie schon bei den Beratungen und der Beschlussempfehlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr von fast allen Fraktionen, natürlich mit Ausnahme der Fraktion der Grünen und hierbei insbesondere der Abgeordneten Frau Hämmerling, festgestellt und auch verstanden wurde, gibt es zu dem Antragsthema keinen weiteren Diskussionsbedarf, da es in diesem Punkt eindeutige und rechtsverbindliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen gibt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung über die Planfeststellung zum Thema Lärmschutz und Nachtflugverbot am BBI klare und bindende Feststellungen getroffen. Nach dieser Entscheidung erwartet das Gericht ein Nachtflugverbot von Mitternacht 0.00 Uhr bis morgens 5.00 Uhr und für Flüge in den Randzeiten eine besondere Begründung.
Die von den Grünen in dem vorliegenden Antrag formulierte Forderung nach einer Ausweitung des Nachtflugverbots von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr widerspricht in eindeutiger Weise dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Planfeststellungsbeschluss.
Aber auch für die Grünen und Frau Hämmerling gilt dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und der Planfeststellungsbeschluss, unabhängig davon, dass für Frau
Hämmerling jegliche Form von Flugbetrieb leider immer noch grundsätzlich abzulehnen ist und in Ihren Verkehrskonzepten für die Hauptstadt Berlin nicht vorkommen darf.
Die in der Ausschussdebatte von der Abgeordneten Hämmerling vertretene Auffassung, „der wirtschaftliche Erfolg von BBI hänge nicht in erster Linie vom Flugverkehr“ ab, verdeutlicht diese falsche und ideologische Denkweise und offenbart zusätzlich noch einen geringen ökonomischen Sachverstand.
Des weiteren ist die in diesem Antrag geführte Diskussion und Spekulation über einen angeblichen Flugplan und Flugbewegungen im Bereich eines noch nicht existierenden Flughafens ebenfalls nicht sachgerecht.
Wie bei der Beschlussempfehlung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bereits dargestellt wurde, ist das ein unnötiger und unsinniger Antrag, deshalb wird meine Fraktion hier und heute diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Eine Stimme von der CDU-Fraktion. Ich nehme an, die CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.