Rainer Ueckert

Sitzungen

16/4 16/11 16/12 16/14 16/15 16/17 16/18 16/19 16/20 16/21 16/26 16/28 16/30 16/32 16/33 16/34 16/36 16/38 16/40 16/42 16/47 16/48

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gaebler! Ich muss Ihnen zunächst Respekt zollen, dass Sie dieses Thema aufgerufen haben,
das war nach Ihrem letzten Parteitag sicherlich nicht einfach, auf dem man sich ja mehrheitlich gegen den Weiterbau der A 100 ausgesprochen hat.
In Ihrem Redebeitrag konnten Sie auch nicht verleugnen, dass ein tiefer Riss durch Ihre Fraktion geht. Sie haben zwar davon gesprochen, dass auch die Linke als Fraktion noch hinter Ihnen steht – das werden wir beim Redebeitrag von Frau Matuschek aber erst einmal testen müssen. Frau Matuschek hat Ihnen letzten Endes dieses Problem eingebrockt. Sie rennt seit einiger Zeit in Robin-HoodManier durch die Stadt und will 60 betroffene Bürger in der Beermannstraße retten, denen angeblich großes Unrecht angetan wird.
Um es klar zu sagen: Ich will deren Betroffenheit überhaupt nicht in Abrede stellen. Aber, Frau Matuschek, Sie sagen nicht, dass diese Bürger unseren rechtsstaatlichen Gepflogenheiten entsprechend nicht enteignet, sondern angemessen entschädigt und umgesetzt werden sollen. Fragen Sie mal die Diepenseeer am Flughafen BBI, denen es vergleichbar erging, ob ihre Umsiedlung eine Verschlechterung oder eine Verbesserung war!
Frau Matuschek spricht auch nicht über die 60 000 Bürger, die direkt durch den Weiterbau der A 100 unvergleichlich groß in den umliegenden Straßen von Lärm und Schadstoffen entlastet werden.
Abwägungen von Einzel- und Gemeinwohl gibt es für die Linke offensichtlich nicht. Offensichtlich interessiert es die Linke auch nicht, was in Ihrer Koalitionsvereinbarung steht. Waren Sie es nicht gerade, die immer und immer wieder auf die Einhaltung der Koalitionsvereinbarung gepocht haben, wenn es um das Abstimmungsverhalten Berlins im Bundesrat ging, z. B. bei dem Konjunkturpaket II mit 632 Millionen Euro Wirtschaftshilfe für diese Stadt?
Damit sind wir auch schon bei der wirtschaftlichen Komponente dieses Projekts A 100 und bei unserem Wirtschaftssenator Herrn Wolf, aber den interessiert das Thema nicht – man fragt sich, was er als Wirtschaftssenator für diese Stadt eigentlich tut.
Man hört nichts, aber auch gar nichts von ihm, wenn es um 420 Millionen Euro Bundesmittel geht, die nicht nur bis, sondern gerade nach der Fertigstellung der A 100 Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum generieren sollen, weil insbesondere die östlichen Bezirke von der verbesserten Anbindung an die ganze Stadt, aber auch an das Umland Richtung BBI und Brandenburg profitieren werden.
Aber Herr Senator Wolf ist wieder einmal auf Tauchstation. Von unserem neuen Finanzsenator, Herrn Nußbaum, hätte ich erwartet, dass er sich zu einem quasi Konjunkturpaket III im Umfang von 420 Millionen Euro Bundesmittel für diese Stadt und den daraus resultierenden Steuereinnahmen äußert, anstatt sich über Gewerbesteuer für Freiberufler Gedanken zu machen.
Herr Nußbaum! Auch in Bremen galten keine anderen Bundesgesetze als in Berlin. – Sie können ihm das ja übermitteln, oder er kann das Protokoll lesen, da er jetzt nicht anwesend ist. – Sie sollten deshalb keine 100 Tage brauchen, um gerade als Parteiloser den linken Verhinderungspolitikern in dieser Stadt deutlich die Rechtslage und deren finanzielle Auswirkungen für diese Stadt klar zu machen. Eine Umverteilung dieser 420 Millionen Euro ist rechtlich nicht möglich,
Herr Gaebler hat es bereits dargestellt. Die Mittel für im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestellte Baumaßnahmen sind nämlich zweckgebunden. Das ist auch richtig so, unter anderem aus Gründen der Planungssicherheit. Die Planungskosten müssen die Länder nämlich aus ihren eigenen Haushalten finanzieren, was Berlin im Umfang von 6 Millionen Euro getan hat.
Aber auch aus Gründen einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrswege ist das wichtig. Für die Straße, die Schiene und die Wasserwege legen der Bundestag und die Bundesländer die Verteilungsquote mittelfristig fest. Nicht abgerufene Mittel fließen deshalb anderen Bundesländern zu. Deshalb
Christian Gaebler
erwarte ich von Ihnen, Herr Nußbaum, ein klares Bekenntnis zum Weiterbau der A 100. Ein Bekenntnis, wie es bisher nur die zuständige Senatorin Frau Junge-Reyer – zuletzt am Montag im Verkehrsausschuss – und in der letzten Plenarsitzung der Regierende Bürgermeister, Herr Wowereit, abgegeben haben. Das ist ausdrücklich zu loben. Aber, Herr Regierender Bürgermeister, Sie haben in Ihrem Senat die Richtlinienkompetenz. Deshalb erwartet die CDU-Fraktion ein klares Wort auch nach Ihrem letzten Landesparteitag. Zeigen Sie endlich einmal Führungsstärke, und lassen Sie sich nicht von Frau Matuschek oder Herrn Buchholz am Nasenring durch diese Stadt führen.
An dieser Stelle eine Mahnung zur Seriosität an die Adresse der Grünen: Unterlassen Sie die Verunsicherung der Bevölkerung durch die Propaganda von Unwahrheiten aus einem mit falschen Zahlen gespickten Gefälligkeitsgutachten aus der Walachei,
das vor Gericht keinen Bestand haben wird. Sie monieren daraus abgeleitet eine falsche Zählung von Bäumen, erkennen aber nicht den kapitalen Rechenfehler einer angeblichen Zunahme der Kfz-Belastung an der Sonnenallee um angeblich 28 700 Fahrzeuge. Richtig ist jedoch eine Abnahme um 4 500. Ebenso unseriös ist Ihre populistische Darstellung von angeblich 60 000 Fahrzeugen mehr an der Elsenbrücke. Diese kommen bereits heute über die bestehenden Stadtstraßen dort an, weil es eine andere Querung über die Spree in dieser Höhe gar nicht gibt. Wenn der 16. Bauabschnitt der A 100 fertiggestellt ist, nehmen diese dann einen anderen Weg, einen stadtverträglicheren. Wenn der 17. Bauabschnitt bis zur Frankfurter Allee fertiggestellt ist, brauchen sie sich auch nicht mehr in den umliegenden Stadtstraßen um das Ostkreuz herumquälen, sondern werden unter dem Ostkreuz in zwei übereinander liegenden Tunnelröhren ebenfalls wesentlich umwelt- und stadtverträglicher abgeleitet. Hören Sie also auf mit Ihrer Panikmache!
Besinnen wir uns lieber auf die letzte Berliner Rede unseres allseits beliebten und zum Glück am vergangenen Sonnabend wiedergewählten Bundespräsidenten Horst Köhler. – Auch von dieser Stelle noch einmal herzlichen Glückwunsch!
Er hat uns alle ermahnt, die jetzige Wirtschaftskrise als Chance zu sehen, mit neuen Ideen und nachhaltigen ökologischen Entwicklungen die Ökonomie wieder in Schwung zu bringen. Wie sagte doch ein Fraktionskollege vor nicht langer Zeit mit anderen Worten? – Wir wollen mit grünen Projekten schwarze Zahlen schreiben. Ein solches Projekt ist der Weiterbau der A 100,
zumindest in der Art und Weise, wie ihre Realisierung im Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist:
Durch Bündelung von Straßenverkehr aus den Wohngegenden von Treptow und Neukölln werden, wie gesagt, mehr als 60 000 Menschen von Lärm und Schadstoffen entlastet.
Ihre Wohnqualität verbessert sich gravierend. Auch die Gesamtbilanz von Lärm- und Schadstoffausstoß durch Verstetigung des Verkehrs und verminderten Kraftstoffverbrauch ist mehr als positiv. Ausschlaggebend dafür ist die kurze Streckenführung von nur 3,2 Kilometern entlang des S-Bahnrings und die Ausnutzung der zurzeit obersten technischen Baustandards, als da sind 400 Meter in Tunnellage, 2,4 Kilometer in Troglage mit besten schall- und feinstaubabsorbierenden Trogwänden, zusätzliche Lärmschutzwände und als Highlight ein Fahrbahnbelag aus lärmmindernden Asphalt, der den Schallpegel um rund das Vierfache absenkt. Damit werden alle Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern zukunftsweisend für den Autobahnbau in Siedlungsgebieten unterschritten und suchen in ganz Deutschland ihresgleichen. Genau dafür war der Bund bereit, 120 Millionen Euro mehr als für ein vergleichbar langes Stück Autobahn für Berlin, für Ökologie und für Stadtverträglichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier bestätigt sich unsere bekannte Aussage in besonderem Maß auf das Neue: Moderner Autobahnbau ist aktiver Umweltschutz.
Da haben wir noch nicht einmal von der verbesserten Verkehrssicherheit, der ÖPNV-Beschleunigung auf den entlasteten Straßen und den Gewinn durch die Grünausgleichsmaßnahmen für die umliegenden Bezirke gesprochen. Deshalb noch einmal zurück zum Anfang: Ich zolle Ihnen Respekt dafür, dass Sie das Thema heute in der Aktuellen Stunde aufgerufen haben. Aber seien Sie dann auch so mutig und konsequent, Herr Gaebler, überweisen Sie die vorliegenden Anträge nicht in den Verkehrsausschuss, sondern zeigen Sie hier mit einer sofortigen Abstimmung, wo Sie stehen. Darauf haben die Bürger dieser Stadt einen Anspruch. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht zu den Einzelfragen der Großen Anfrage Stellung nehmen, denn zukunftsträchtige Fragen waren nicht dabei. – Nur am Rande: Gehört zur ÖPNV-Anbindung nicht auch die Frage nach der U-Bahn, Frau Hämmerling? Und was ist mit den Bussen der öffentlichen Verkehrsbetriebe Berlins und Brandenburgs? Da gibt es auch spannende Fragen. Sie wurden aber alle nicht gestellt. Auch die Antworten zu den gestellten Fragen waren bei Kenntnis der Planfeststellungsbeschlusslagen keine Überraschung.
Kommen wir deshalb zu dem eigentlichen Drama der BBI-Anbindung, der Dresdner Bahn! Eins vorab: Hier ist ausdrücklich festzuhalten, dass der Senat nicht daran schuld ist, dass die Dresdner Bahn zur Fertigstellung des BBI nicht in Betrieb gehen wird. Im Gegenteil, hier ist dem Senat sogar zu danken, dass er seit Jahren bis heute zusammen mit der CDU, der FDP und der SPD Schulter an Schulter geschlossen an der Seite der Tunnelbefürworter von der Bürgerinitiative Dresdner Bahn gestanden hat und hoffentlich auch weiter steht.
Die Linke ist dieser Allianz inzwischen auch beigetreten. Die Grünen springen in dieser Frage aber immer noch ein wenig undefinierbar hin und her.
Herr Gaebler sagte es. Erst waren sie gegen den Tunnel. Jetzt bieten sie eine Lösung an für den Tunnel, aber das Geld muss dann wieder von der A 100 umgeleitet werden.
Das ist alles ein bisschen zweifelhaft und dubios. Sie sollten hier eine klare Stellung einnehmen, Frau Hämmerling.
Schuld an dieser unrühmlichen Lage ist aber ohne Zweifel der Vorhabensträger Deutsche Bahn, der sich seit mehr als zehn Jahren beharrlich weigert, dem Eisenbahnbundesamt EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde eine Planung für eine Tunnellösung vorzulegen. Stattdessen arbeitet man noch immer an einer ebenerdigen Lösung. Mit diesem Verhalten hat die Deutsche Bahn nicht der ÖPNV-Anbindung des neuen Flughafens, sondern auch sich selbst massiv geschadet. Es ist schon grotesk, dass die Deutsche Bahn sich immer aus Kostengründen gegen eine menschengerechte Trassenführung in Tunnellage durch Lichtenrade für 50 000 betroffene Bürger gesträubt hat, nur kurze Zeit vorher beim Ausbau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-Hannover aber 1,365 Millionen DM pro Großtrappe für den Schutz von 28 Trappen ausgegeben hat. Insgesamt waren das umgerechnet 20 Millionen Euro. Setzt man das Schutzbedürfnis eines Menschen in Lichtenrade nur mit der Hälfte dessen einer Trappe an, käme man auf 17,5 Milliarden Euro. Stimmt hier das Verhältnis? Übrigens: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme waren alle 28 Trappen dort verschwunden.
Aber in Lichtenrade geht es ja nur um einen Mehrkostenbedarf gegenüber der von der Bahn auserkorenen ebenerdigen Trassenführung in der Größenordnung von ca. 150 Millionen Euro. Dieses Geld hat die Bahn inzwischen mehrfach verspielt, denn man hätte mit einem fertiggestellten Tunnel heute bereits Geld verdienen können. Die Dresdner Bahn verkürzt nämlich nicht nur die Reisezeiten zum Flughafen BBI, sondern natürlich auch auf der Strecke nach Dresden: ICE, IC, Regionalbahn und Güterverkehre fahren heute den Umweg über die Anhalter Bahn, wer weiß, wie lange noch. Größere Taktzeiten, längere Wege, geringere Geschwindigkeiten und höhere Betriebskosten verursachen der Bahn – hören Sie zu! – jährlich Verluste von etwa 45 Millionen Euro. Die Mehrkosten für den Tunnel hätten sich bereits mehrfach amortisiert, wobei festzustellen ist, dass diese Mehrkosten bei entsprechendem Planfeststellungsbeschluss der Bund und nicht die Bahn bezahlen muss.
So stehen wir heute vor der Situation, dass die Bahn noch immer versucht, die Unterlagen für das EBA hinsichtlich Lärm und Erschütterungen gesetzeskonform hinzubasteln und vorher kein Planfeststellungsbeschluss ergeht. Wenn dieser dann ergehen sollte, wird er mit 100-prozentiger Sicherheit beklagt. Das hieße Baubeginn wäre frühestens 2013, Fertigstellung frühestens 2017. Sollte das Bundesverwaltungsgericht diese ebenerdige Lösung allerdings nicht zulassen, beginnen 2013 frühestens erst einmal neue Planungen. Baubeginn und Fertigstellung stehen dann in den Sternen. Und die Deutsche Bahn fährt weiter ihre Verluste ein. Der Flughafen BBI ist weiter nicht optimal angeschlossen.
Dabei schadet sich die Bahn mit dieser sturen Haltung nur selbst, aber niemand hat den Mut, dort einmal die
Notbremse zu ziehen. Die CDU fordert deshalb den neuen Bahnchef Rüdiger Grube auf: Kehren Sie um! Ziehen Sie den jetzigen Planfeststellungsantrag zurück und beginnen Sie unverzüglich mit einer menschengerechten und für Lichtenrade stadtverträglichen Ausarbeitung einer Tunnellösung!
Sie werden eh nicht darum herumkommen. Das spart Kosten und Zeit. – Ich danke Ihnen!
Es ist mir unverständlich, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag mehrfach vertagen ließ, ohne substanziell wesentlich neue Fakten gegenüber der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vortragen zu können. Es liegt mir deshalb fern, zu einer Uhrzeit hier im Plenum noch alte Kamellen aufzufrischen, zu der Sie in BBI bereits Nachtflugverbot verhängen wollen.
Ich mache es deshalb nur noch einmal knapp und deutlich: Das Betreiben eines Großflughafens wie BBI geschieht nicht aus Jux und Tollerei, sondern insbesondere aus volkswirtschaftlichen Gründen. Die Gesellschaft hat einen Bedarf für eine solche Einrichtung. Bereits bei der Errichtung, aber natürlich auch beim späteren Betrieb müssen die Interessen aller, also auch der Anlieger – d. h. der betroffenen Bürger – berücksichtigt werden, die mit dem direkten Betrieb nichts zu tun haben. Dies geschieht in unserem Rechtsstaat durch aufwendige Planfeststellungsverfahren, die dann abschließend in einem Planfeststellungsbeschluss enden. Dieser stellt in der Regel einen allgemeingültigen Kompromiss zwischen Ökonomie und Ökologie dar. Im Falle des BBI ist ein solcher Beschluss abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft und festgestellt worden. Darin ist ein absolutes Nachtflugverbot in der Kernzeit von 0 bis 5 Uhr und ein eingeschränktes Nachtflugverbot von 22 bis 0 Uhr und von 5 bis 6 Uhr festgeschrieben worden. An dieser Festschreibung wollen wir, die CDU-Fraktion, nicht rütteln.
Waren es nicht auch Sie, liebe Freunde der Grünen, die bei der Schließung von Tempelhof immer und immer wieder argumentiert haben, dass eine Änderung oder Aufweichung des Planfeststellungsbeschlusses und damit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts einen Baustopp in BBI heraufbeschwören und das Gesamtprojekt BBI gefährden würde? Dann erzählen Sie uns heute nicht etwas anderes, nur weil es Ihnen heute so in den
Kram passt! Das ist ein schlechtes Zeugnis für Glaubwürdigkeit. Wir, die CDU-Fraktion, werden deshalb – wie bereits im Ausschuss – Ihren Antrag ablehnen.
Danke! – Ich frage unseren Finanzsenator Herrn Sarrazin. – Herr Sarrazin! Sind Straßenbaumaßnahmen, die nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz veranlagt werden sollen, Reparaturen oder Neubau- bzw. Investitionsvorhaben nach gültigen Haushaltsplänen?
Ja, ich wiederhole sie. – Herr Sarrazin! Es geht darum, ob die Baumaßnahmen, die nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz veranlagt werden sollen, Reparaturen oder Neubau- und Investitionsvorhaben sind?
Herr Senator, wenn Sie da ein bisschen Schwierigkeiten haben, frage ich einfach: Was halten Sie davon, wenn Sie die Veranlagung nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz ab sofort vollständig aussetzen und damit den Investitionsstau, der sich aus verschiedenen Gründen ergeben hat, sofort auflösen, um die Konjunktur der Straßenbauwirtschaft anzukurbeln?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass in diesem Jahr voraussichtlich Bauinvestitionsmittel in einer Größenordnung von mehr als 90 Millionen Euro nicht verausgabt werden, und warum hat der Senat nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass die Mittel doch noch vollständig in Bauinvestitionen der Stadt fließen?
2. Wie erklärt der Senat diesen Umstand insbesondere angesichts des immensen Instandhaltungsstaus bei vielen Schulen und Kindergärten, und warum wurden keine Möglichkeiten gesucht und gefunden, um diese Mittel entsprechend umzuschichten?
Herr Dr. Sarrazin! Sie haben gefragt, wie ich das bewerte. Ich muss sagen, dass das eine Bankrotterklärung für die Arbeit Ihres Senats ist, und zwar nicht für die Finanzpolitik, sondern hinsichtlich der Vorbereitung von Objekten. Es geht darum, wie man dann das Geld ausgibt, und zwar
im Interesse der Bau- und Handwerksunternehmen und im Interesse der Schulen.
Meine Frage lautet deshalb: Würden Sie es nicht begrüßen und als Selbstverständlichkeit erachten, dass Schubladenobjekte vorgehalten werden, denn wenn es – wie Sie sagten – immer wieder passiert, dass Objekte ausfallen und nicht finanziert bzw. ausgeführt werden können, sollte man auf andere notwendige Projekte zurückgreifen können? – Das ist doch eine Vorsorgemaßnahme, die in dieser Stadt notwendig ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn sich die FDP sehr viel Mühe gegeben hat, viel herausgekommen ist bei dieser Großen Anfrage nicht.
Ich möchte deshalb auf eine Frage eingehen, die nicht so direkt gestellt ist, die aber doch im Raum steht: Hat sich der Streik gelohnt, und wenn ja, für wen? – Ich will Ihnen gleich meine Antwort geben: Es gab nur Verlierer. Erster Verlierer: die Kunden, die Fahrgäste, die Menschen in dieser Stadt. Immer wieder mussten sich die Menschen während dieser Zeit auf neue Streiksituationen einstellen – auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, in die Kitas oder in der Freizeit. Das war unerträglich. Unter dem Strich ist ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden entstanden, den zu minimieren die Verpflichtung des Senats gewesen wäre. Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden. Ich spreche den Tarifparteien nicht das Recht zum Streiken ab. Aber bei Streiks im öffentlichen Personennahverkehr
ist gegenüber den betroffenen Menschen eine besondere Rücksicht zu nehmen. Dies habe ich vermisst.
Zweiter Verlierer: die Gewerkschaft Verdi. Verdi ist aus meiner Sicht mit unrealistischen Forderungen in den Streik gegangen, auf die ich im Einzelnen nicht eingehen möchte. Aber der größte Fehler war: Sie haben fast keine Unterschiede bei den Forderungen für die Alt- und die Neubeschäftigten gemacht. Die Einkommensschere wäre bei einigen noch größer, aber auf keinen Fall kleiner geworden. Das war inakzeptabel. Es kam, wie es kommen musste: Gemessen an der Dauer des Streiks waren die Tariferhöhungen mäßig. Die Quittung bekam Verdi bei den gerade durchgeführten Personalratswahlen.
Dritter Verlierer: natürlich auch die BVG selbst. Auch wenn in der Großen Anfrage gesagt wird, dass man durch den Streik 6 Millionen Euro Gewinn gemacht hat, diese Bilanz zweifele ich an. Noch nicht beziffert wurde bis heute, obwohl danach gefragt worden ist, wie hoch die Minderleistungsrückerstattungen laut Verkehrsvertrag sind. Diese werden die Bilanz noch erheblich trüben. Ebenso fehlt eine Gesamtbetrachtung über verlorene Fahrgäste. Vielleicht fährt nun mancher weiter Fahrrad oder mit seiner Nachbarin in Fahrgemeinschaft mit dem Auto. Es ist unbestritten eine Delle bei den Fahrgastzahlen der BVG eingetreten. Bisher wissen wir noch nicht, was davon dauerhaft übrig bleibt.
Lobend sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Vorstandsvorsitzende der BVG, Herr Sturmowski, eine Deeskalationsstrategie gefahren hat. Er war frühzeitig bereit, an die Machbarkeitsgrenzen zu gehen. Das hätte auch funktionieren können, wenn auf der anderen Seite die Gewerkschaft nicht so verbohrt gewesen wäre, die allerdings – das sage ich ausdrücklich – wieder von einer anderen Person angeheizt wurde.
Damit komme ich zum Verlierer Nummer vier, Herrn Sarrazin. Herr Sarrazin ist nicht nur Finanzsenator, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender der BVG. Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass er hier an diesem Platz sitzt und zuhört.
Er war sozusagen die Fußfessel von Herrn Sturmowski. Warum? – Weil er während des gesamten Streiks ständig Öl ins Feuer gegossen hat. Was sich Herr Sarrazin während des BVG-Streiks verbal geleistet hat, knüpft nahtlos an die Beschimpfungsorgien anderer Bevölkerungsgruppen in dieser Stadt an.
Gleichzeitig droht er mit massiven Fahrpreiserhöhungen. Wenn es 12 Prozent mehr Lohn gibt, müssen wir die Fahrpreise auch um 12 Prozent erhöhen – mathematisch einfach. Das hat die Stimmung aufgeheizt. Herr Sarrazin, Sie haben den Streik unnötig verlängert! – Und da sind wir wieder ganz aktuell. Am Dienstag in der Senatssitzung hat Herr Sarrazin für Tariferhöhungen plädiert,
womit er allerdings ziemlich alleine dastand, wie vorhin der Regierende Bürgermeister ausführte.
Herr Sarrazin, ich sage es mal anders: Sie stehen im Senat völlig isoliert da. Aber wie reagieren Sie? – Wie immer trotzig mit einer Reflexreaktion: Dann eben die geplante Einführung des Seniorentickets verhindern. Das ist das fatale Ergebnis dieses BVG-Streiks. Herr Sarrazin! Sie spalten nicht nur den Senat, Sie spalten diese Stadt. Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie Ihren Hut!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr verehrte Damen und Herren! Wir schreiben in diesem Jahr 85 Jahre Verkehrsflughafen Tempelhof und 60. Jahrestag der Luftbrücke. Die Berlinerinnen und Berliner haben diese Zeit nicht so einfach vergessen, und sie wollen sie auch nicht so schnell vergessen. Dieser Flughafen ist ihnen in dieser Zeit ans Herz gewachsen, weil er zu Berlin gehört wie das Brandenburger Tor oder die Gedächtniskirche. Niemand würde auf die Idee kommen, aus der Gedächtniskirche ein Einkaufscenter oder aus dem Brandenburger Tor ein Straßenbahndepot zu machen. Eine geschichtsträchtige Kirche lebt in den Köpfen der Menschen nur weiter, wenn sie eine Kirche bleibt, und ein geschichtsträchtiges Brandenburger Tor ist für alle Zeiten nur das Symbol der Freiheit, wenn es offen bleibt und von jedermann von Ost nach West und von West nach Ost durchschritten werden kann.
Genauso ist es mit einem geschichtsträchtigen Flughafen Tempelhof, wo es ein Frevel wäre, wenn man ihn durch industrielle Nutzung, Wohnbebauung, die keiner braucht,
Sportstadien, für die kein Bedarf vorhanden ist, oder anderes verunstalten würde.
Die Berlinerinnen und Berliner, die sich im April am Volksentscheid beteiligt haben, wollten deshalb mehrheitlich den Erhalt ihres Flughafens mit kleinem Flugverkehr. Das ist nun leider anders gekommen.
Am 30. Oktober stellt der Senat den Flugbetrieb auf dem Flughafen Tempelhof ein. Gerade deshalb sage ich: Die Berlinerinnen und Berliner wollen angemessen und würdig, jeder auf seine Art, Abschied nehmen von ihrem Flughafen der Herzen.
Einige haben dies bereits getan, noch sind andere dabei: Besichtigungen und Rundflüge sind rund um die Uhr ausgebucht, und jeder Privatflieger aus Deutschland versucht noch einmal, auf dem historischen Flugfeld zu landen. Es herrscht ein Andrang wie nie zuvor. Aber was bietet der rot-rote Senat den Berlinerinnen und Berlinern an? – Nichts! Gar nichts! Stattdessen beauftragt er seine Flughafengesellschaft, eine geschlossene Veranstaltung in der Empfangshalle des Flughafens für geladene Gäste und Inhaber von Sponsorentickets durchzuführen – also eine VIP-Veranstaltung. Wie war das noch im April? „Ick zahl’ doch nich’ für’n VIP-Flughafen!“ oder so ähnlich. Und wo bleiben eigentlich Ihre Rufe nach Offenlegung der Sponsorenlisten, liebe Freunde vom Aktionsbündnis auf der linken Seite im Parlament?
Verlogenheit, Unehrlichkeit lassen grüßen.
Übrigens, ich habe auch eine solche Einladung erhalten; ich will nicht spekulieren, warum. Das ist auch egal, ich habe jedenfalls nichts bezahlt. Aber – das ist mir wichtig – man hat die Entscheidung, ob man eine solche Einladung annimmt. Ich habe mich entschieden. Ich werde zu dieser Veranstaltung nicht gehen.
Ich werde nicht dort hingehen, weil so viele der Berliner dort auch nicht hingehen dürfen. Der Senat schließt diese Menschen, seine Bürger, aus. Dieser Senat und seine Repräsentanten, angefangen mit Herrn Wowereit, sind nicht imstande oder auch nur willens, an die Berliner Bevölkerung in solch einer historischen Stunde ein Wort des Abschieds und der Würdigung zu richten.
Am Geld kann es nicht gelegen haben. Was kostet es schon, so eine Bühne mit ein paar Lautsprechern auf dem Platz der Luftbrücke aufzubauen und die Menschen dazu einzuladen?
Ich sage Ihnen: einen Bruchteil der VIP-Veranstaltung in der Empfangshalle und einen noch viel kleineren Teil der Summe, die durch die Kette Ihrer Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen nach dem 30. Oktober für den dann leeren Flughafen ohne Flugbetrieb aufgebracht werden muss. Unsere Schätzungen von 18 bis 20 Millionen Euro jährlich wurden gerade wieder bestätigt, wie sich überhaupt unsere vorgebrachten Bedenken, Finanzierung oder Kapazitätsprognosen betreffend, leider immer wieder als richtig herausstellen und Ihre eigenen Prognosen von Ihnen korrigiert werden müssen. Neuestes Beispiel, ich zitiere aus dem „Politikbrief“ September 2008 der Lufthansa, wo klipp und klar steht:
Auf Beschluss der Gesellschafter entwickelt das Land Brandenburg den Flughafen BBI zum alleinigen Verkehrsflughafen für einen Reiseverkehr von über 14 Tonnen maximale Abflugmasse.
Das ist sicher nicht auf dem Mist der Lufthansa gewachsen. Es darf also ruhig noch einmal nachgefragt werden, Herr Wowereit: Wo werden dann ab 2011 die Klein- und Privatflieger hingeschoben, die am Monatsende von Tempelhof vertrieben werden?
Ich komme zurück zum Thema Abschied. Wo werde ich am 30. Oktober sein? Zunächst einmal ab 18 Uhr beim Verkehrspolitischen Informationsverein, der seit fünf Jahren Mieter im Flughafengebäude ist und einen gültigen Mietvertrag bis zum 31. Oktober 2008 hat. Dieser Verein wird nach anfänglichen Schwierigkeiten, die die Flughafengesellschaft machen wollte, nun doch im Flughafenkomplex seine Versammlung abhalten dürfen – gerade noch so am Skandal vorbeigeschrammt.
Danach werde ich gegen 20 Uhr auf den Platz der Luftbrücke gehen – ganz egal, wie Sie heute mit unserem Antrag umgehen werden
und ob der Senat vielleicht von sich aus doch noch alle Berlinerinnen und Berliner zu einer Abschiedsveranstaltung aufrufen wird. Ich werde dorthin gehen, weil sich für diesen Abend bereits viele Menschen angekündigt haben. Um 24 Uhr werde ich dann symbolisch das Licht ausmachen und diesem Flughafen Tempelhof und seiner Geschichte ein ewiges Andenken bewahren, während zwei VIP-Flieger von Tempelhof nach Schönefeld starten.
Ich rufe deshalb alle Berlinerinnen und Berliner auf, am 30. Oktober zum Platz der Luftbrücke zu kommen und an der Versammlung teilzunehmen. Ich, meine Frakti
onskollegen und die ganze Berliner CDU werden diesen Aufruf unterstützen. Wir werden ein Zeichen setzen gegen diese Geschichtslosigkeit des Berliner Senats. – Danke!
Ich habe ein Zuständigkeitsproblem. Kann ich der Innenverwaltung eine Frage stellen? Ist Herr Härtel noch ansprechbar, obwohl er nicht mehr auf der Senatsbank sitzt?
Dann wende ich mich an die Senatorin Junge-Reyer: Wie bewertet der Senat den gestrigen Gaspistolenangriff eines Radfahrers auf einen Mitarbeiter der GASAG auf einem Gehweg in der Josef-Orlopp-Straße?
Ich danke für Ihre Antwort, Frau Senatorin, auch wenn Sie sie in einer gewissen Schärfe vorgetragen haben! – Meine Nachfrage soll meine Zielrichtung verdeutlichen: Was halten Sie von einer Kennzeichnungspflicht für Fahrräder, um Straftätern schneller habhaft werden zu können?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Gab es im Vorfeld des Fußball-Europameisterschaftsendspiels am 29. Juni 2008 eine Abstimmung mit der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH über das zu erwartende Fahrgastaufkommen nach Spielschluss bzw. bis weit in die Nacht hinein? Wenn ja, wie sahen diese aus, wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet der Senat im Nachhinein die Tatsache, dass beide Verkehrsunternehmen erhebliche Probleme hatten, das punktuell erhöhte Fahrgastaufkommen nach dem Endspiel zu bewältigen, und ggf. mit welchen organisatorischen Defiziten hing dies zusammen?
Frau Senatorin! Ich habe den Eindruck und habe auch von vielen anderen gehört, dass sie nicht so zufrieden sind mit den Leistungen der Verkehrsunternehmen wie Sie. Ich frage Sie: Beruht das vielleicht darauf, dass die Verkehrsunternehmen diese subjektive Meinung Ihnen gegenüber
selbst abgeben konnten? Sehen Sie keine Möglichkeit, bei derartigen Großereignissen vorher beratend in einem Runden Tisch oder einem Gremium einzugreifen und Vorgaben zu machen, welche Leistungen zu erbringen sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Sie haben richtig festgestellt, dass wir uns fast endlos in diesem Ausschuss über das Projekt 17 unterhalten haben. Wir wollen es heute zu einem Ende bringen. Ich muss leider als ersten Kommentar sagen: Leider haben Sie die Richtung der Argumentation in den Ausschüssen nicht ganz fortgesetzt. Aber ich komme in meinen Ausführungen darauf zurück.
Zum Antrag der Grünen, der auch auf der Tagesordnung steht: Er hat einige wichtige Erkenntnisse gebracht, die erste, dass Frau Kubala, zumindest im Ausschuss – ich denke, sie wird es nachher wiederholen –, erklärt hat, was sie mit „qualifiziert abschließen“ meint, nämlich den sofortigen Stopp des Projekts. Das ist verheerend, insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir bereits 1,4 Milliarden € von 2,3 Milliarden € Gesamtbausumme verbaut haben. Die wären damit in den Sand gesetzt, denn Sie haben, Frau Kubala – und auch Herr Buchholz leider – zwei Konsequenzen vergessen:
Erstens eine transnationale Wasserstraße von Duisburg bis Stettin von mehr als 400 Kilometern Länge wird ihre Aufgabe nicht erfüllen können, weil Berlin seinen bestehenden Flaschenhals nicht öffnen will oder soll. Zweitens wird Berlin für modernen Güterschiffstransport mit Großmotorgüterschiffen und Schiffsverbänden mit 2,80 Meter Abladetiefe nicht erreichbar sein.
Das ist nicht nur ökonomischer Unsinn, Herr Buchholz, sondern auch ökologischer, weil es bedeutete, dass wir einen Rückschritt machen! Sie sprechen sich nämlich gegen die umweltfreundlichste Art des Gütertransports aus, weil der Schiffstransport gegenüber dem auf Schiene und Straße lärmarm und mit der besten Energiebilanz durchgeführt wird. Sie sind damit auch gegen die ökologische Verbesserung der ufernahen Bereiche wie z. B. die Wiederbelebung der Tiefwerder Wiesen als Feuchtgebiet und Fischlaichwiese, die Sie ohne Veränderung an der Spandauer Havel nicht erhalten werden. Das hat die Fahrt mit dem Wasserschifffahrtsamt deutlich gemacht, aber Sie verschweigen das hier der Öffentlichkeit und Ihren Kollegen im Abgeordnetenhaus.
Eine ökologische Bewertung des Projekts 17 muss eine ökologische Gesamtbetrachtung beinhalten. Dazu gehört, dass jeder Transport von Gütern, den wir auf der Straße statt auf dem Wasser abwickeln, ein Transport zu viel ist.
Ein Schiff in der Größenordnung der Ausbauklasse Va oder Vb kann 160 Container laden und transportieren.
Das entspricht, auf Lkw umgelegt, 80 Lkw-Fahrten. Die wollen wir auf unseren Straßen nicht mehr haben. Wir wollen diese Verkehre reduzieren. Man könnte sich ausrechnen, wie hier die Umweltbilanz von Schiff und Lkw aussieht, ich denke, sehr positiv für das Schiff. Da dies auch die Grundlage Ihrer Argumentation im Ausschuss war, werden wir den Antrag der Grünen ablehnen.
Herr Buchholz! Wenn Sie uns sagen, wir hätten uns in die richtige Richtung bewegt, will ich Ihnen auch zugestehen, dass Sie zumindest in den Diskussionen im Ausschuss auch den Eindruck gemacht hatten, sich in die richtige Richtung zu bewegen. Von den neun Punkten, die Sie aufgeführt haben, haben wir ihnen verdeutlicht, dass wir sechs Punkten zustimmen können.
Gerne, ja.
Ja, Frau Kubala, wir führen viele Diskussionen in unserer Partei! – Ich werde zum Schluss noch darauf kommen, dass wir hierzu einen ausgewogenen Meinungsbildungsprozess durchgeführt haben. Wenn Sie dann jemand zitieren, der eine besondere Meinung vertritt, ist er in diesen Meinungsbildungsprozess einbezogen worden. Aber Sie werden uns als Fraktion nicht verwehren, dass wir unsere Meinung direkt und etwas anders daraus entwickeln.
Herr Buchholz! Wir waren dabei, dass wir von den neun Punkten Ihres Antrags durchaus sechs gefunden haben, denen wir zustimmen könnten. Aber die Punkte 1, 2 und 5 sind für uns nicht zustimmungsfähig. Sie haben aus unserer Sicht zu viele Zugeständnisse an Ihren Koalitionspartner gemacht. Sie wissen, was ich damit meine. Es ist die Forderung nach Erhalt der Spandauer Havel und des Sacrow-Paretzer-Kanals in ihren jetzigen – „jetzigen“ haben Sie geschrieben – Breiten und Tiefen. Das Letztere ist eine Forderung der Linken im Brandenburger Landtag, die von der großen Koalition in Brandenburg geschlossen abgeschmettert wurde. In Ihrem Antrag taucht sie aber
wieder auf, obwohl Sie wissen, dass 94 Prozent der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf 250 Hektar Fläche in Brandenburg bereits vorgezogen realisiert sind. Hierzu sagen Ihnen alle Fachleute der Naturschutzbehörden und Organisationen, dass mit diesen Maßnahmen eine deutliche Verbesserung in Natur und Landschaft eingetreten ist. Auch die drei neuen Fischtreppen haben die ökologische Situation verbessert und nicht verschlechtert. Herr Buchholz! Ihr Antrag und Ihr Verhalten sind zumindest in Teilen unseriös!
Ich komme gleich zum Ende! – Die Brandenburger Landesregierung, die Bundesregierung und Ihr Bundesverkehrsminister Tiefensee, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Person von Dr. Kunst, die IHKs in Brandenburg und in Berlin stehen alle hinter dem Projekt. Ich habe deshalb die Hoffnung, dass Sie vielleicht auch noch auf den richtigen Weg kommen und der AusbauWasserstraßenklasse Vb zustimmen. Ich sage das, weil wir uns in der Abstimmung über den Koalitionsantrag enthalten werden. Ich betone, dass das kein Ausweichen oder Hin und Her ist, sondern ein ausgewogener Meinungsbildungsprozess war, in dem alle Aspekte berücksichtigt wurden.
Wir denke, dass wir mit einer Enthaltung unserer Meinung am besten Ausdruck verleihen können. – Schönen Dank!
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Matuschek! Sie täuschen ebenso wie Herr Buchholz die Öffentlichkeit. Sie sprechen von falschen Zahlen, von der Vergangenheit, von Gütertransporten, die mit Schiffen auf den Wasserwegen durchgeführt worden sind. Das ist nicht die Zukunft. Die Zukunft auf den Wasserwegen heißt Containertransporte. Sehen Sie sich an, was in Hamburg anlandet, was dort für Maßnahmen ergriffen werden, um diese Container auf die Schiffe zu bringen.
Wenn wir es in Berlin nicht wahrhaben wollen, dass auch die Berliner Gewässer Teil der Bundeswasserstraßen sind, und dafür eine gewisse Geometrie und Abladetiefe notwendig sind, werden wir von dieser wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt werden. Lassen Sie die Zahlen aus der Vergangenheit in der Schublade und orientieren Sie sich an dem, was in den nächsten 10, 20 und 25 Jahren auf unseren Bundeswasserstraßen geschehen wird. Die sind notwendig für unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung. Wir können nicht Exportweltmeister sein, wenn wir nicht die Voraussetzungen dafür schaffen, diese Güter auf unseren Verkehrswegen – dazu gehören auch die Wasserstraßen – zu transportieren. Wer heute glaubt, mit 2,20 m oder 2,50 m Wassertiefe die Zukunft bewältigen zu können, der ist völlig falsch gewickelt. Wir brauchen 2,80 m, die sich ökologisch und ökonomisch in einem Verbund für die nächsten 100 Jahre realisieren lassen. Merken Sie sich das, Frau Matuschek!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister! Um es gleich am Anfang für alle hier im Haus klipp und klar zu sagen: Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus respektiert unsere Berliner Verfassung. Wir respektieren den Volksentscheid vom 27. April, bei dem 530 000 Berlinerinnen und Berliner mit ihrem Ja ein klares und eindrucksvolles Votum abgegeben haben, auch wenn das Quorum nicht erreicht wurde. Hier wird nicht mehr nachgekartet. Der Flughafen Tempelhof wird geschlossen. Für eine unbeschränkte Offenhaltung als Verkehrsflughafen hat es keine ausreichende Mehrheit in dieser Stadt gegeben. Rechtliche Möglichkeiten, die Schließung zu verhindern, gibt es nicht mehr.
Aber diese 530 000 Berlinerinnen und Berliner, die mit Ja gestimmt haben, haben ein Recht darauf, noch einmal nachzufragen, ob und gegebenenfalls wie ihr Votum in den Entscheidungen des Senats Berücksichtigung gefunden hat. Wir als CDU-Fraktion tun das stellvertretend für diese Menschen mit dieser Großen Anfrage. Allein Sie, Herr Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender, haben nämlich auf der Rechtsgrundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils die Möglichkeit, den Schließungstermin dem erforderlichen Kapazitätsbedarf des Berliner Flugverkehrs bis zur Eröffnung vom Flughafen BBI anzupassen.
Und, Herr Regierender Bürgermeister, wir haben diese Große Anfrage zur Flughafenpolitik auch gestellt, weil wir uns Sorgen machen um eine bedarfsgerechte Überleitung des Berliner Flugverkehrs auf den neuen großen Single-Airport BBI, den wir immer gefordert und dessen zügige Fertigstellung wir immer unterstützt haben, auch wenn Sie uns des Öfteren in teils diffamierender Art und Weise anderes unterstellt haben.
Ich appelliere deshalb hier an Sie persönlich, Herr Wowereit: Beenden Sie hier und heute die Zeiten der Polemik und der persönlichen Angriffe! Kehren Sie zurück zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Flughafenpolitik dieses Senats und geben Sie uns, geben Sie den Menschen dieser Stadt wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft auf die von uns gestellten Fragen!
Wenn Sie nach gründlicher Prüfung und realistischer Abschätzung der Risiken des Ausfalls der einzigen Start- und Landebahn in Schönefeld zu dem Schluss kommen sollten, eine vierte Bahn und eine dritte Flugverkehrsfläche in Berlin seien über den 31. Oktober 2008 hinaus bis zur Inbetriebnahme der zweiten Bahn in BBI für die Abwicklung des Berliner Flugverkehrs aus Kapazitätsgründen
doch sinnvoll und notwendig, dann, Herr Wowereit, würden wir Sie als CDU-Fraktion nicht kritisieren, sondern würden Ihnen unseren Respekt zollen.
Nun zu den Fragen, die immer noch die alten sind. Schaffen wir eine termingerechte Fertigstellung des BBI bis 2011? Wir waren mit dem Bauausschuss in der vorigen Woche auf dem Baugeländes des BBI. Ich kann nur sage, es ist gewaltig, was dort schon geleistet wurde. Jeder der Anwesenden war angetan von dem Optimismus, den die Baustelle und die dort beschäftigten Menschen verbreiteten. Das braucht das Land, das braucht diese Stadt.
Aber ein Mitarbeiter der Flughafengesellschaft hat es uns selbst gesagt, das Delta, also der Puffer in der Zeitschiene, von einem halben Jahr, der einmal bestanden hat, sei schon wieder aufgebraucht. Wir fahren heute den Terminplan bereits auf Naht, sagte er wörtlich. Das spricht bei allem Optimismus für eine gesunde Skepsis. Deshalb, Herr Regierender Bürgermeister, erwarten wir heute von Ihnen realistische und sachliche Auskünfte auf unsere Fragen.
Zweckoptimismus gehört in die PR-Abteilung. Schauen Sie den drohenden Gefahren ins Auge! Das ist immer die beste Art, diese Gefahren dann auch zu meistern. Nichts weniger als dieses wünschen wir uns.
Wir wollen deshalb heute wahrheitsgemäß von Ihnen wissen, welche Abstriche wir von den gesetzten Zielen in Qualität und Umfang aus Finanzierungs- oder Zeitgründen hinnehmen müssen. Ich nenne nur das Stichwort Schienenanbindung und Dresdner Bahn. Welche zusätzlichen Anpassungen ergeben sich aus dem glücklicherweise stärker steigenden Fluggastaufkommen, als es jemals prognostiziert wurde? Wir hatten in den letzten vier Jahren einen Anstieg von 34,7 Prozent. Wir werden 2011 eher den Bedarf für 30 Millionen Fluggäste als für 25 Millionen abdecken müssen. Nun ist die Anzahl der abzufertigenden Fluggäste jedoch nicht das Hauptkriterium für die Leistungsfähigkeit eines Flughafens, sondern die Anzahl der möglichen Flugbewegungen, der sogenannten Slots. Diese werden maßgeblich bestimmt durch die Anzahl der Start- und Landebahnen und ob er einen Parallelbetrieb auf zwei Bahnen zulässt, wie es in Tegel nicht der Fall ist, und von einem eventuell vorhandenen Nachtflugverbot.
Ich bin gleich am Ende. – Deshalb müssen Sie uns schon die Frage beantworten, wie viele Flugbewegungen auf den beiden Start- und Landebahnen in Tegel und auf der bis Mitte 2011 einzigen Bahn in Schönefeld jährlich noch zusätzlich zu den heutigen Flugbewegungen auf allen drei
Berliner Flughäfen abgewickelt werden. Herr Wowereit, Sie sind jetzt der Herr des Verfahrens. Alle rechtlichen Verfahren zur Berliner Flughafenpolitik sind abgeschlossen. Nutzen Sie heute die Gelegenheit, offen, ehrlich und ohne Polemik auf unsere Fragen zu antworten und treffen Sie dann eine weise, gegebenenfalls andere Entscheidung, wenn Sie zu anderen Schlüssen kommen sollten als in der Vergangenheit!
Das zeichnet große Staatsmänner aus. Wie gesagt, unsere Anerkennung und unser Respekt wäre Ihnen sicher.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon ein Trauerspiel, Frau Matuschek, was Sie uns als Regierungsfraktion zum Thema Projekt 17 in diesem Haus bieten.
Seit 2002 diskutieren wir im Plenum und in den Ausschüssen über dieses Thema, ohne zu einem Abschluss zu kommen, das letzte Mal am 8. November 2007 zu dem Antrag Drucksache 16/0933 der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Projekt 17 Deutsche Einheit zum Ausbau der Wasserwege qualifiziert abschließen“. „Nanu?“, fragt sich da der aufmerksame Leser. Zur Überschrift Ihres heutigen Antrags hat sich nichts Wesentliches geändert,
inhaltlich auch nicht, sodass ich nun eigentlich meine Rede vom 8. November 2007 noch einmal vortragen könnte. Das mache ich natürlich nicht, denn es ist ja alles nachzulesen. Also lassen wir das! Ich erinnere aber noch einmal an die Kernaussage meines Vortrags von damals: Eine Straße jeglicher Art – und das gilt auch für eine Wasserstraße – kann ihren vorgesehenen Nutzen erst entfalten, wenn sie auf ihrer gesamten Länge auf den angestrebten Nutzungsstandard ausgebaut ist.
Dieser Ausbau hat unter größtmöglicher Berücksichtigung des Umweltschutzes zu erfolgen. Aber die Umweltverträglichkeitsprüfung ist heute zum Glück Bestandteil jedes Planfeststellungsverfahrens.
Zur Verdeutlichung erzähle ich Ihnen einmal ein Beispiel: Da gibt es eine Straße als Verbindung von vier Orten. Nennen wir sie A, B, C und D am Ende. Zwischen A und B ist die Straße 2,50 m breit, zwischen B und C 2 m und zwischen C und D wieder 2,50 m. Nun kommt ein Händler, der immer dringend benötigte Wirtschaftsgüter von A nach D mit kleinen Fahrzeugen gebracht und gleichzeitig die erzeugten Produkte abtransportiert hat, und sagt: Er könne dies künftig aber nur noch mit Fahrzeugen, die 2,50 m breit sind, wirtschaftlich weiter betreiben. Ansonsten könne er nicht mehr überleben und müsse eben dort sein Geschäft fortführen, wohin er mit seinen Fahrzeugen komme. – Was können C und D also tun, um weiter an diesem Wirtschaftskreislauf teilzunehmen? Sie werden jetzt sicher selbst darauf kommen: Sie werden sich dafür einsetzen, dass die Straße zwischen B und C auf die notwendige Breite von 2,50 m ausgebaut wird. – Was wären die Folgen, wenn das nicht geschähe? A und B werden den Handel weiter betreiben und an einem wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben können. C und D aber werden wirtschaftlich zurückgedrängt. Nun kommt der Landesvater und sagt aus seiner Fürsorgepflicht: Ich möchte, dass es auch meinen Schäfchen C und D genauso gut geht wie A und B, und baue euch eine neue Straße zwischen A und D und bezahle diese auch. – Darüber freuen sich dann alle, außer B, der sagt: Auch wenn es mich nichts kostet, aber da steht am Rand des Weges ein Mohnblümchen, das dort jedes Jahr so schön blüht, und das darf nicht weg. Ich will die breitere Straße nicht, auch wenn du, Landesvater, mir noch ein ganzes Mohnblumenfeld auf deine Kosten gleich neben die neue Straße stellst.
Auch weitere Angebote des Landesvaters, insbesondere mit dem Ziel eines Ausgleichs von Umwelt- und Wirtschaftsinteressen, können B nicht umstimmen. Diese Geschichte könnte noch mit vielen Facetten weitererzählt werden,
aber ich möchte jetzt noch auf zwei Möglichkeiten eingehen, wie die Geschichte enden kann: 1. Der Landesvater sagt – Methode LMA –: Wer so störrisch und uneinsichtig ist, soll doch vor die Hunde gehen. – Oder: 2. Der Landesvater sagt: Das Wohlergehen meines ganzen Landes, insbesondere das von C und D, ist mir wichtiger. Ich muss deshalb zum Wohle aller entscheiden. – Ich bin dankbar, dass sich der Vertreter des Landesvaters in diesem Fall, nämlich der Bundesminister für Verkehr, Herr Wolfgang Tiefensee, SPD, zum Projekt 17 für den zweiten Weg entschieden und verkündet hat – ich zitiere –:
Die zügige Vollendung des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit 17 ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Nur wenn die Spree für moderne Schiffe passierbar ist und sie den Westhafen erreichen können, wird sich der volle Nutzen des Projekts entfalten. Gemeinsam mit der Entscheidung für den Neubau des Schiffshebewerks Niederfinow stellen wir eine durchgängige Verbindung bis zur Oder und damit zur Ostsee und den Seehäfen sicher.
Weiter sagte Tiefensee:
Mein Ziel ist es, die Spree umweltfreundlich und stadtverträglich zu modernisieren. Dazu gehört es, genau zu prüfen, ob Bäume weichen müssen. Nach meiner Überzeugung muss die Spree zum überwiegenden Teil nicht verbreitert werden. So kann das Fällen Hunderter Bäume vermieden werden. Unsere Wasserstraßen müssen den modernen Verkehr bewältigen und zugleich die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen.
Wenn dieser Mann recht hat, hat er recht. – Letzte Anmerkung von mir: Er ist Ingenieur wie ich, und Ingenieure können die Zukunft auch lebens- und umweltgerecht gestalten. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Sie haben hier wieder eine Horrorshow abgezogen! Ich gehe nicht im Einzelnen darauf ein,
Ihre Rede war einfach peinlich, genauso peinlich wie Ihre Plakate an den Bäumen in unserer Stadt.
Deswegen muss auch nicht im Einzelnen darauf eingegangen werden.
Was mich aber stört und an das Rednerpult geführt hat, ist, dass Sie uns Unglaubwürdigkeit und Märchen- erzählerei vorwerfen.
Sie verdrehen die Tatsachen, erzählen etwas von Glaubwürdigkeit und können noch nicht einmal aus Gerichtsurteilen zitieren. Wenn Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anführen, dann zitieren Sie bitte auch, dass dort steht: „Die Flughäfen Tegel und Tempelhof können bis sechs Monate nach Eröffnung BBI offen gehalten werden.“
Das steht dort schwarz auf weiß, vom Bundesverwaltungsgericht niedergeschrieben. Wenn Sie irgendwelche anderen Passagen aus anderen Urteilen heraussuchen, dann ist das unvollständig, dann versuchen Sie die Menschen in dieser Stadt zu täuschen, und das lasse ich mir nicht bieten!
Da Sie offensichtlich ein Meister im falschen Zitieren sind, möchte ich noch Folgendes anführen: Sie haben Herrn Mayrhuber von der Deutschen Lufthansa genannt. Sie bringen ihn jetzt immer als denjenigen, der sich im Recht gut auskennt. Ich möchte aber noch das, was Sie verschwiegen haben, vorlesen. Herr Mayrhuber hat zum einen gesagt, dass er den Flughafen BBI nicht gefährden will, und genau das erzählen wir Ihnen auch immer. Zum richtigen Zitieren gehört jedoch auch, dass man die Aussage bis zu ihrem Ende zitiert. Herr Mayrhuber sagt nämlich noch: Allerdings könne man Tempelhof, sofern es juristisch möglich ist, bei Bedarf wiederbeleben. Die Lufthansa habe überhaupt nichts dagegen, wenn dies schrittweise und über eine Änderung der BBI-Planfeststellung erfolgt.
Genau diese Schritte haben wir Ihnen mehrmals hier im Parlament und im Ausschuss als Möglichkeit vorgetragen: Bis sechs Monate nach Eröffnung des Flughafens BBI ist die Rechtslage eindeutig, und bis dahin haben wir alle Zeit der Welt, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Grundlagen für die Planfeststellung zu schaffen, die
einen Weiterbetrieb von Tempelhof nach 2011 – also nach diesem Termin: sechs Monate nach Eröffnung des Flughafens BBI – zulassen.
Diese Zeit der Welt sollten wir uns nehmen. Ich appelliere an Sie und Ihre Fraktion genauso wie an die Fraktion der Linken und an den Senat, hierbei verantwortlich für die Stadt zu handeln und nicht in blinder Wut den Flughafen Tempelhof zum 31. Oktober dieses Jahres zu schließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Ich glaube, ich bin hier im falschen Kino. Wenn ich richtig informiert bin, gehören Sie zu den Koalitionsfraktionen, die die Regierung stellen. Was Sie hier bemängeln, was hier in Berlin tatsächlich zu bemängeln ist, hätten Sie in den letzten sieben Jahren bereits verbessern können.
Dass es da eines Antrags von Ihnen bedarf, ist ein ziemlich trauriges Zeichen und ein schlechtes Zeugnis für den Senat.
Ich erinnere daran, dass unter Senator Haase seinerzeit die meisten Busspurkilometer in Berlin installiert wurden.
Wir sind heute noch der Meinung, das war ein Erfolgskonzept. Aber leider ist in den letzten sieben Jahren nur sehr wenig passiert, bis auf die paar Busschleusen, die Sie gerade angesprochen haben. Ansonsten ist dieses schöne System in Berlin verhunzt worden.
Ich will Ihnen ein paar Beispiele geben: Es fängt mit der Beschilderung an. Für die Beschilderung ist die Senatsverwaltung zuständig. Wenn sie dann auf einer Busspur fahren, machen Sie sich den Spaß, nicht wie die meisten einfach vorbeizufahren, sondern stellen Sie sich hin und schauen, was dort alles ausgeschildert ist! Da brauchen Sie fast fünf Minuten, um alle Zusatzschilder gelesen zu haben, was Sie wann überhaupt wie dürfen. Bevor Sie das alles durchgelesen haben, werden Sie schon abgeschleppt.
Da sind dann Zusatzschilder für Taxis, für Radfahrer, für den Lieferverkehr, für Busse im Gelegenheitsverkehr, zusätzliche Halteverbote, Be- und Entladen erlaubt, Ein- und Aussteigen erlaubt. Dazu sind dann noch die Zeiten ausgewiesen. Alle 200 Meter ändert es sich. Damit kommt kein Verkehrsteilnehmer mehr klar. Das ist Irrsinn, was da veranstaltet wird, Verwirrung hoch drei.
Wie gesagt: Zuständig ist die oberste Straßenverkehrsbehörde, die ist bei der Senatsverwaltung angesiedelt. Was müsste diese Behörde also als Erstes tun? – Sie sollte sich
erst einmal um eine solide Bedarfsanalyse kümmern. Sie sollte zunächst einmal feststellen, zu welchen Zeiten die Busspuren überhaupt benötigt werden. Da haben sich in den letzten Jahren die Zeiten im Berufsverkehr erheblich geändert. Wenn Sie heute fahren, sehen Sie die Ausschilderung: Busspur von 6.00 bis 9.00 Uhr. – Aber Sie müssen sehen, von wann bis wann der Berufsverkehr tatsächlich erfolgt. In der Stadt ist heute die Hauptverkehrszeit für den Berufsverkehr zwischen 7.30/8.00 Uhr bis 9.30/10.00 Uhr. Das hat sich alles verlagert. Ich bin heute Morgen kurz nach 7.00 Uhr auf der Leonorenstraße gefahren, da war weder ein Bus noch ein anderes Auto zu sehen. Von Berufsverkehr war keine Rede, aber die Busspur war von 6.00 Uhr an in Betrieb.
Das sollten Sie überprüfen. Wenn dann die Zeiten dem Bedarf angepasst werden, wird sich auch Akzeptanz bei den Benutzern einstellen, und die Verstöße dagegen werden erheblich zurückgehen.
Jetzt komme ich zu Ihrem zweiten Argument, das Sie in Ihrem Antrag anführen, den Fahrzeitverlusten. Selbstverständlich ist das bedauerlich. Wenn im Busverkehr Zeitverluste auftreten, kostet das nicht nur Geld, sondern es ist ärgerlich und fördert auch nicht gerade die Lust, den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu wollen. Wenn Störungen eintreten, funktionieren die Kontrollen einigermaßen. Sie könnten allerdings durchaus noch verstärkt werden. Ich bin dafür, dass dort, wo Maßnahmen angeordnet werden, sie auch vernünftig kontrolliert und durchgesetzt werden. In unserer Stadt darf keine Anarchie herrschen, in der jeder macht, was er möchte, obwohl ausgeschildert ist.
Wir haben 12 Busspurbetreuer, wir haben die Ordnungsämter der Bezirke, und wir haben auch noch einige Funkwagen, die sich um Falschparker kümmern. Sie haben festgestellt, Frau Matuschek, dass es im Jahr 7 500 Umsetzungen gibt. Das ist traurig, diese Zahl sollte reduziert werden. Das schaffen wir jedoch nur, wenn die Akzeptanz gesteigert wird. Was ich bei Ihnen bemängele, worüber Sie überhaupt nicht sprechen, das ist die ideologische Brille, mit der Sie an das Problem herangehen. Wissen Sie, wo in Berlin bei den Bussen noch sehr viel mehr Fahrzeitverluste auftreten? – Da hätten Sie meine Kleine Anfrage lesen müssen. Mir hat der Senat geantwortet:
240 Kilometer im Streckennetz der Busse in Berlin sind zeitweise oder rund um die Uhr mit Tempo 30 eingeschränkt.
Das sind Fahrzeitverluste! Das ist nicht nur der eine Bus, der einmal steht und eventuell noch ausweichen kann, wenn ein Bürger falsch parkt. Aber wenn Sie 240 Kilometer des Straßennetzes in Berlin, in dem Busse fahren, mit Tempo 30 belegen, ist das ein Verlust. Darüber sollten Sie
sich Gedanken machen. Wie immer kommt da jedoch Ihre Unehrlichkeit zum Tragen.
Das Fazit kann also für uns und für mich nur lauten: Verplempern Sie keine Zeit und kein Geld mit Prüfaufträgen – schon gar nicht mit Öffentlichkeitskampagnen –, sondern ändern Sie einfach die Struktur. Gehen Sie an die dafür zuständige Behörde heran, machen Sie Ihrem Senat Feuer unter dem Hintern, und setzen Sie unverzüglich durch, dass diese Abteilung das Chaos so schnell wie möglich beseitigt! Sie sind in der Regierung, Frau Matuschek, nicht wir!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst gebe ich Ihnen ein paar grundsätzliche Dinge auf den Weg. Erstens: Es ist festzustellen, dass Ihr ursprünglicher Gruppenantrag gescheitert ist. Er ist gescheitert, weil er weder im Ausschuss noch in Ihrer Fraktion noch hier eine Mehrheit gefunden hat oder hätte.
Zweitens: Der Antrag, ein staatlich angeordnetes Fahrverbot zu erlassen, ist nach der StVO rechtlich nicht zulässig.
Das hat Frau Junge-Reyer bereits im Ausschuss klargestellt. Herr Buchholz hat es auch begriffen, Herr Ziller noch nicht. Darum haben Sie einen Rückzieher gemacht.
Drittens: Wir bleiben bei unserer seit Jahren vertretenen Meinung, dass ein autofreier Tag lediglich einen symbolischen Charakter besitzt, aber keinen messbaren Nutzen für die Umwelt bringen kann. Deshalb wäre die Verhältnismäßigkeit einer solchen Entscheidung zu beachten, wenn sie – wie gesagt – überhaupt rechtlich zulässig wäre.
So weit das Grundsätzliche. Weil wir aber das Grundsätzliche beachten und dann noch den Umweltgedanken fördern wollen, haben wir einen eigenen Änderungsantrag eingebracht.
Ich lese ihn noch einmal vor, weil er kurz und präzise ist:
Das Abgeordnetenhaus begrüßt den Aufruf an alle Berlinerinnen und Berliner sowie Touristen, am 1. Juni 2008 freiwillig auf die Nutzung des Autos zu verzichten.
Was ist unsere Kernaussage? – Oberstes Gebot für uns ist die Freiwilligkeit. Das muss in einem Antrag auch deutlich zum Ausdruck kommen. Freiwilligkeit geht vor staatlicher Zwangsverordnung, denn staatliche Zwangsverordnung ist immer auch Gewalt. Und Gewalt in der Erziehung lehnen Sie doch alle ab! – Sie doch auch, Herr Ziller, oder?
Aus unserer Sicht kann ein autofreier Tag nicht mehr, aber auch nicht weniger sein als Anstoß und Erziehung zum Umdenken. Ein wirklich messbarer Beitrag zur Verbesserung der Umwelt ist durch einen solchen Tag nicht zu erreichen. Im Gegenteil, Sie stören damit eingespielte Abläufe von Wirtschaft und Dienstleistern oder stellen Besucher, die mit dem Auto in unsere Stadt kommen und zum Beispiel das ISTAF besuchen wollen, vor nicht kalkulierbare Schwierigkeiten. Auf freiwilliger Basis, ja sogar als Appell, können wir uns gut vorstellen, dass an diesem Tag einmal darüber nachzudenken ist, ob jede Fahrt mit dem Auto wirklich notwendig ist, ob man vielleicht auch einmal freiwillig auf sein Auto verzichten und zu Fuß gehen oder den ÖPNV benutzen könnte. An einem Tag, an dem eine Fahrradsternfahrt in der Stadt stattfindet, der zum Weltkindertag ausgerufen wurde und an dem das eine oder andere Straßenfest durchgeführt wird, ist ein solcher Denkanstoß angebracht. – Das konnte man am Montag aus Ihrem Antrag, Herr Buchholz, mit etwas gutem Willen – und den hatten wir Ausschussmitglieder – durchaus herauslesen.
Wir hätten diesem Antrag auch zugestimmt, wenn er damit geendet hätte. Das hat er aber nicht und tut er immer noch nicht. In Ihrem letzten Punkt beschäftigen Sie sich nämlich mit Kosten und Kostenfreiheit. Dies ist der Punkt, den wir überhaupt nicht mittragen können und wollen. Kostenfreiheit für die Nutzer des ÖPNV am 1. Juni bedeutet nämlich nicht, dass die Busse an diesem Tag umweltschonend, ohne Treibstoffe, fahren und die Gehälter an diesem Tag nicht bezahlt zu werden brauchen, sondern dass die Kosten dafür ersatzweise auf andere, also auf Dritte, abgewälzt werden. Notfalls können die Dritten auch die Betreiber des ÖPNV, also die BVG oder die S-Bahn selbst, sein. Wenn man dann deshalb die Fahrpreise erhöhen muss, zahlen wieder diejenigen die Zeche, die ohnehin 365 Tage im Jahr die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, und nicht der Autofahrer, der lediglich am 1. Juni sein Auto hat stehen lassen. Das finden wir ungerecht.
Sie machen voller Zuversicht den Vorschlag, dass diese Kosten gesponsert werden sollen. Vertragsfest ist noch gar nichts. Ein guter Gedanke! Lassen Sie sich nicht davon abhalten, die Sponsorengelder einzuwerben, aber bitte mit dem Ziel, dass an diesem Tag nur zum reduzierten, nicht zum freien Fahren aufgerufen werden kann! Wir könnten uns vorstellen, den halben Fahrpreis zu nehmen. Ich sage das, weil jeder, der freiwillig auf sein Auto verzichtet, ebenso wie der ÖPNV-Nutzer, der ohnehin mit dem öffentlichen Verkehrsmittel fahren würde, daran er
innert werden sollte, dass U- und S-Bahnfahren auch Geld kostet. Und hier – und nur hier – setzt der Erziehungs- und Lernprozess ein. – ÖPNV-Fahren ist nicht nur Spaß und ein Event, Herr Ziller, das ich heute einmal benutze, weil es umsonst ist, sondern ich lerne, dass es sogar billiger sein kann, als mein Auto zu benutzen. Es kann eine Alternative sein. Und das ist der Aha-Effekt. Aber ich muss selbst zu dieser Einsicht kommen und mich selbst entscheiden. Eine solche Einsicht erzielen Sie garantiert nicht mit staatlich verordneten Fahrverboten – also mit Gewalt – oder mit zulasten von Dritten staatlich verordneten Freifahrten. Nein, Sie müssen es – wortwörtlich – selbst erfahren.
Ich bitte Sie deshalb: Prüfen Sie unseren Änderungsantrag einmal fraktionsübergreifend, jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter für sich, welcher Erziehungsmethode Sie den Vorzug geben! Stehen Sie für Zwang und Gewalt, oder stehen Sie für die freie, zwanglose, selbstständige Entscheidung? Wenn Sie das für sich entschieden haben, einmal losgelöst vom üblichen Zwang, alle Anträge der Opposition abzulehnen, können Sie unserem Änderungsantrag eigentlich nur zustimmen. Darum bitte ich Sie.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. In welchem Umfang sind Altlasten im Boden der Freifläche des Flughafengeländes dokumentiert, oder sind Teile des Flughafengeländes Altlastenverdachtsflächen?
2. Trifft es zu, dass zur Altlastenproblematik der Freifläche von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Gutachten beauftragt wurde, das bis heute der Öffentlichkeit nicht vorgestellt worden ist?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wenn Sie – zuständigkeitshalber oder aus sonstigen Gründen – keine weiteren Kenntnisse darüber haben, werden Sie sicherlich auch über die Kosten nicht informiert sein. Aber können Sie mir bestätigen, dass in nächster Zeit gar keine Kosten für Altlastensanierung anfielen, wenn das gesamte Areal so weiter genutzt würde wie bisher, nämlich als Flugverkehrsfläche?
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Park & Ride ist ein Thema, das wechselseitig von FDP und CDU in diesem Hause aufgerufen wird, ein Thema, das Sie, meine Damen und Herren von der rotroten Koalition, aber eigentlich nicht ernst nehmen. Das hat der Redebeitrag von Herrn Gaebler hier auch wieder bewiesen.
Sie nennen es ein interessantes Thema, Herr Gaebler, und sagen, man müsse wohl abgewogen darüber reden. Schön reden kann jeder – aber was tun Sie? – Sie tun das Gegenteil. Ich werde es Ihnen gleich belegen. Es bleibt nämlich dabei: Im Grunde genommen haben Sie ein Feindbild, und das ist das Auto.
Dabei muss es unser aller gemeinsames Ziel sein, den ÖPNV in Berlin zu stärken, und da müssen wir froh über jeden Kunden sein, den wir gewinnen, den wir zum Umsteigen in die Bahn oder den Bus bewegen können. Aber wir müssen ihn gewinnen, das heißt, wir müssen ihn durch ein attraktives Angebot überzeugen. Dazu sind Park & Ride und die dazu gehörende Umfeldgestaltung ein ganz wichtiges Instrument.
Schauen Sie sich doch einmal anderswo um – im Ruhrgebiet, im Rhein-Main-Gebiet, in Hamburg, im Großraum München! Da finden Sie genau die Punkte, die die FDP in ihrem Antrag angesprochen hat: netzartiges und ausreichend großes Angebot von Stellplätzen am Schnellbahnnetz, gut funktionierendes Wegeleitsystem, private Bewirtschaftung der Stellplätze einschließlich möglicher Einkaufs- und Serviceangebote mit Rabattkombinationen bei der ÖPNV-Nutzung.
Aber wie sieht Ihre Politik aus, meine sehr verehrten Damen und Herren von der rot-roten Koalition? – Sie wollen die Menschen immer nur zu ihrem vermeintlichen Glück zwingen. So ist es denn im Nahverkehrsplan 2006 bis 2009 auch auf der Seite 107 zu lesen: Es wird kein weiterer Ausbau von P-&-R-Anlagen in Berlin angestrebt.
Andererseits ist, wie es auf Seite 104 steht, die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Vergleich zum MIV, also dem Autoverkehr, und zu Park & Ride platzsparender und umweltschonender. Auf derselben Seite steht dann weiter unten:
Für periphere Schnellbahnstationen in Brandenburg und Berlin ohne adäquaten Buszubringer erweitert das Fahrrad den fußläufigen Einzugsbereich und somit die Wirksamkeit des Schnellbahnangebots, sowohl durch Bike & Ride als auch durch Fahrradmitnahme.
So weit zu Ihrem Konzept, das Sie mit Brandenburg abgestimmt haben, Herr Gaebler! Das ist Ihre Politik, und diese setzen Sie rigoros gegen die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung durch.
Da brauche ich gar nicht wieder mit dem Thema Tempelhof anzufangen,
sondern ich nenne Ihnen einmal zwei andere Beispiele: einmal das neue Aussichtsrad. Da entscheiden Sie, mit welchem Verkehrsmittel der Besucher zu kommen hat. Sie nennen das vielleicht steuern – ich nenne das bevormunden.
Für Fahrradfahrer werden 200 zeitlich unbefristete Abstellplätze geschaffen – ein völliges Überangebot, weil es überhaupt nicht auf die Personen, die zum Aussichtsrad wollen, bezogen ist.
Für Touristenbusse, die eine Zielsetzung haben, werden in einem Zeitfenster von 120 Minuten 17 Stellplätze zur Verfügung gestellt. Das ist ein Unterangebot. Und für den privaten Autofahrer gibt es null Stellplätze.
Nun hören Sie einmal gut zu! – Das liegt in der Umweltzone, und diejenigen, die von auswärts kommen und auf dieses Aufsichtsrad wollen, die von einem Bürger dieser Stadt mit dem Pkw mitgenommen werden, finden dort keinen Parkplatz. – Das ist Ihre Politik!
Das zweite Beispiel ist die Parkplatzsituation am S-Bahnhof Rahnsdorf. Da parken nun seit geraumer Zeit mit steigender Tendenz die S-Bahnnutzer, die mit ihrem Pkw zum Bahnhof kommen, im angrenzenden Wald, weil es weit und breit keine organisierten Stellplätze gibt, und die zuständige Senatorin erklärt im Ausschuss dazu, sie wer
de diese Situation nicht ändern. Wörtlich: Für einen Parkplatz werde ich nicht einen einzigen Baum fällen.
Aber Vorschläge, wie sie das Problem ansonsten angehen wolle, kommen von der Senatorin auch nicht, zum Beispiel, einen Park-&-Ride-Parkplatz an der Strecke nach Erkner an einem anderen Bahnhof anzulegen, damit man ausweichen kann. Gespräche mit der Deutschen Bahn oder mit der S-Bahn, dass man vielleicht den Tarifbereich B nach Erkner ausweitet, um die Situation in Rahnsdorf zu entspannen, gibt es nicht, machen wir nicht. Wir schreiben vor, wie Sie da zu fahren haben. – Nein! So kann es nicht gehen, so kommen wir nicht weiter. Das ist keine kundenorientierte Problemlösung.
Diese Beispiele lassen sich leider noch endlos fortsetzen. Das Fazit ist deshalb: Sie sind auf dem falschen Weg. Kehren Sie um! Betrachten Sie den FDP-Antrag als dringend erforderlich! Wir werden ihm deshalb zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Es ist natürlich schlecht, wenn Sie hier nur kommentieren und nicht Ihren eigenen Antrag begründen. Ich will mich deshalb auf unseren Antrag zur Aktuellen Stunde beschränken.
Am 17. September 2006 haben die Berliner Wähler einer Verfassungsänderung, die noch in der vergangenen Legislaturperiode von allen Fraktionen in diesem Haus verabschiedet wurde, zugestimmt. Zielsetzung war es, den Bürgern den Zugang zu Volksbegehren und Volksentscheiden zu vereinfachen, indem insbesondere die erforderlichen Quoren abgesenkt wurden.
In Artikel 63 Abs. 4 der Verfassung von Berlin ist weiterhin vorgesehen, dass das Nähere über Volksbegehren und Volksentscheid durch das sogenannte Ausführungsgesetz geregelt wird. Auf dieses Gesetz warten wir, wartet der Bürger in dieser Stadt seit nunmehr mehr als einem Jahr. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn nicht genau am 29. November 2006 – vor etwa einem Jahr – die Bürgerinitiative City-Airport Tempelhof – besser unter dem Kürzel ICAT bekannt – ein solches Volksbegehren nach neuem Recht gestartet hätte, um Bürgerrechte in Anspruch zu nehmen. Nun setzt Ihre unbeschreibliche Missachtung, ja Verachtung der gerade neu formulierten Verfassung und der Menschen in dieser Stadt ein, und zwar nur, weil Ihnen die Anwendung dieses Rechts in der Sache nicht passt.
Als besonders schändlich ist es zu bezeichnen, wenn die Grünen – sonst die Gralshüter der demokratischen Rechte und Freiheiten – in dieser Frage an Ihrer Seite stehen und Verfassungsbruch nicht nur dulden, sondern durch ihr aktives Handeln den Senat und das Abgeordnetenhaus dazu auch noch auffordern. Seit vorgestern ist nämlich gutachterlich bestätigt – ich zitiere aus dem Gutachten von Prof. Rossi, Seite 25 –:
In diesem Sinne kann man von einem grundsätzlichen Vereitelungsverbot sprechen, das den Staats
organen grundsätzlich untersagt, die verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit der unmittelbaren Willensbildung des Volkes dadurch von vornherein zu vereiteln, dass dem Anliegen etwaiger Volksbegehren und Volksentscheide die sachliche Grundlage entzogen wird.
Soweit Prof. Rossi. – In diesem Sinn hat der Verfassungsgerichtshof von Berlin bereits im Jahr 2001 entschieden. Was aber machen Sie, Frau Junge-Reyer? – Sie erlassen am 7. Juni 2007 – sieben Monate nach Beginn des Volksbegehrens –, also mitten im Verfahren, einen Bescheid über die Entlassung der Anlagen und Flächen des Flughafens Berlin-Tempelhof aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung – im Umgangssprachgebrauch besser als Entwidmungsbescheid bekannt.
Wir haben Sie bereits damals mit unserem Antrag 16/0525 und ich in meiner Rede vom 21. Juni 2007 in diesem Haus aufgefordert, alle Aktivitäten, die dem Inhalt des laufenden Volksbegehrens zuwider laufen, zu unterlassen und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten – nicht mehr und nicht weniger. Dieses insbesondere, weil Ihnen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BBI bekannt war, dass eine Schließung von Tempelhof vor Ablauf von sechs Monaten nach Inbetriebnahme von BBI, also frühestens 2012, planungsrechtlich und juristisch nicht notwendig ist. Auch der ehemalige Landesverfassungsrichter Dr. Groth hat in der Anhörung vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr diese Rechtsauffassung bestätigt. Sie haben damit nach dem nun vorliegenden Gutachten von Prof. Rossi verfassungswidrig gehandelt.
Meine Damen und Herren von den Grünen! Sie fordern in Ihrem Antrag 16/0696 vom 27. Juli 2007 das Berliner Abgeordnetenhaus auf zu beschließen – ich zitiere:
... den Flugverkehr am Flughafen Tempelhof schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 31. Oktober 2008, zu beenden.
Sie haben gemeinsam auf der letzten Sprecherrunde des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr diesen Antrag mit den rot-roten Kollegen – gegen den ausdrücklichen Widerspruch von CDU und FDP – auf die nächste Tagesordnung gesetzt und damit zur Abstimmung gestellt. Wir haben Sie davon mit der Bitte abhalten wollen, den Ausgang des laufenden Volksbegehrens abzuwarten, und diese Bitte haben Sie ausgeschlagen. Da es sich bei dem Berliner Abgeordnetenhaus ebenfalls um ein Verfassungsorgan handelt, ist eine solche, gegen ein laufendes Volksbegehren gerichtete Handlung, verfassungswidrig.
[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Volker Ratzmann (Grüne): Ist doch durch bis 2008! Ich fordere den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Herr Momper, deshalb von dieser Stelle aus auf, dieses Handeln zu stoppen. [Beifall bei der CDU und der FDP]
Ansonsten lassen Sie, meine Damen und Herren der rotroten Koalition, keine Möglichkeit aus, dieses Volksbegehren auszutricksen und zu unterlaufen bzw. zu verzögern.
Ich nenne beispielhaft – erstens – die äußerst schleppende Ausarbeitung und Vorlage des in der Verfassung vorgesehenen Ausführungsgesetzes. Erst nach Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs der Opposition –
Ich bin gleich fertig. – fühlte sich die Koalition gedrängt, selbst tätig zu werden. – Das Ende des Verfahrens ist offen.
Zweitens: Die Fehlauslegung des Berliner Straßengesetzes durch die zuständige Senatsverwaltung, die eine Plakatierung im öffentlichen Straßenland nur sieben Wochen vor dem 14. Februar 2008 – –
Ich bin in zwei Zeilen am Ende. – Weil wir das alles mit Ihnen besprechen wollen und weil das schon mehr als eine Trickserei ist, beantragen wir heute die Aktuelle Stunde zu unserem Thema. – Ich bitte um Ihre Zustimmung!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Irgendwie komme ich mir hier wie in einer verkehrten Welt vor. Wir reden über einen Antrag, der in seiner ursprünglichen Form eigentlich schon im Jahr 2002 eingebracht worden ist. Er ist dann ein bisschen liegengeblieben, und im Jahr 2004 ist er im Ausschuss für Bauen und Wohnen erneut behandelt worden. Ich erinnere daran, dass das die Zeit der rot-grünen Koalition im Bund gewesen ist und es sich um ein Bundesprojekt gehandelt hat. Sie hätten sechs Jahre lang Zeit gehabt, dieses Projekt zu stoppen, wenn das denn so sinnvoll gewesen wäre.