Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich habe eine Nachfrage zu dem Thema Mangelfächer. Da hatten Sie uns eben gesagt, die Mangelfächer konnten nicht behoben werden, Sie hätten diese Stellen aber anderweitig besetzt. Jetzt möchte ich klar nachfragen: Heißt das, dass Sie z. B. das Mangelfach Latein mit einem Sport- oder Französischlehrer besetzen? Das heißt, diese Stelle ist dann dauerhaft besetzt. Trifft das zu, oder müssen Sie nicht eher die Mangelfächer weiter im Kopf behalten? Denn es ist entscheidend, dass Physik von einem Physik- und nicht unbedingt von einem Erdkundelehrer unterrichtet wird.

Bitte schön, Herr Senator!

Sehr verehrte Frau Senftleben! Auch dies ist wieder ein Fall, der absolut nicht mit Ja, Nein oder einer klaren Linie beantwortet werden kann.

[Mieke Senftleben (FDP): Das reicht schon!]

Sie wissen genau, dass es erstens immer mehrere Fächer gibt und dass es zweitens selbstverständlich so ist, dass vorhandene Lehrerinnen und Lehrer, die möglicherweise in einem Mangelfach und in einem zweiten Fach unterrichten, das kein Mangelfach ist, in einem vorübergehenden Zeitraum hauptsächlich in dem Mangelfach unterrichten können, sodass eine gewisse Flexibilität im System vorhanden ist.

[Zuruf von Mieke Senftleben (FDP)]

Das bedeutet im Einzelfall, dass man abwägen muss. Gesetzt den Fall, es besteht innerhalb der Schule überhaupt keine Kompensationsmöglichkeit, dann würde ich dem Schulleiter, in dessen Verantwortung das letzten Endes – auch nach Ihrer Ansicht – liegt und liegen müsste,

[Mieke Senftleben (FDP): Liegen muss!]

raten, diese Stelle eher frei zu halten. Gesetzt den Fall, er hat zwar einen Nacheinstellungsbedarf, kann aber ersichtlich – aufgrund mehrerer Fächer in seiner Schule – mehrere Jahre mit einer einseitigen Schwerpunktsetzung des Unterrichtens nur in einem Fach die Probleme lösen, dann würde ich ihm empfehlen, weil er dadurch das Kollegium insgesamt aufstockt, dieses Problem trotzdem über Einstellungen zu lösen. Das heißt, langer Rede kurzer Sinn: Man muss situationsadäquat reagieren, was wiederum dafür spricht, das weitgehend in der Verantwortung der Schule zu lassen.

[Beifall von Dr. Felicitas Tesch (SPD) – Mieke Senftleben (FDP): Da klatscht Frau Dr. Tesch! Nichts verstanden!]

Danke schön, Herr Senator!

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 7 des Kollegen Gregor Hoffmann von der Fraktion der CDU zum Thema

Senat verliert Klage in Sachen Behindertenfahrdienst

Bitte schön, Herr Hoffmann!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Aus welchem Grund ist der Senat im Verfahren vor dem Landgericht Berlin – Az.: 130 381/07 – in Sachen Ausschreibung zum Behindertenfahrdienst unterlegen, insbesondere inwieweit waren Unregelmäßigkeiten bei den politischen Vorgaben zu Ausschreibung und Vergabe des Behindertenfahrdienstes für die gerichtliche Niederlage ursächlich?

2. Aus welchem Haushaltstitel wird der Anspruch der Kläger in Höhe von 800 000 Euro befriedigt, welche Auswirkungen hat das Urteil darüber hinaus für das Land Berlin, und inwieweit beabsichtigt der Senat, Konsequenzen daraus zu ziehen?

Danke schön, Herr Hoffmann! – Frau Senatorin KnakeWerner, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann! Lassen Sie mich vor der Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zunächst eine Vorbemerkung machen! Wir haben uns im Parlament schon sehr viele Male mit den Problemen beim Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen befasst. Deshalb bin ich heute sehr froh, dass sich der Sonderfahrdienst inzwischen zu einem sehr leistungsfähigen, stabilen und verlässlichen Servicesystem entwickelt hat. Im Monat werden 15 500 Fahrten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

[Beifall bei der Linksfraktion]

In der letzten Fahrgastbefragung vom September 2008 wird deutlich, dass die Zufriedenheit mit dieser Dienstleistung deutlich gesteigert werden konnte. Ich bin deshalb ganz zuversichtlich, dass die lange Zeit zugegebenermaßen sehr unbefriedigende Situation für die betroffenen Menschen endlich der Vergangenheit angehört.

Nun zu Ihren Fragen: Das Vergabeverfahren des letzten Jahres ist im Oktober 2008 erfolgreich abgeschlossen worden. Es wurde auch zu keinem Zeitpunkt angegriffen. Deshalb gibt es überhaupt kein Problem mit der aktuellen Situation. Das aktuelle Vergabeverfahren war auch nicht Gegenstand der von Ihnen angesprochenen Klage. Es ist rechtmäßig durchgeführt und wird auch nicht weiter beklagt.

Gegenstand der Klage, die Sie meinen, war vielmehr der Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2006. Da bestand die Situation, dass für die Beförderungsleistungen zwei Lose vergeben worden sind. Ein Teil dieser Lose, die vergeben worden sind, konnte nicht voll im von der Losnehmerin erwarteten Umfang erfüllt werden. Dies beklagt jetzt die Bietergemeinschaft Sonderfahrdienst GBA. Nach Auffassung meines Hauses gibt es keinen Grund für Erstattungsansprüche, weil die Klägerin ein gut Stück mit dazu beigetragen hat, dass diese Situation so entstanden ist. Denn im Gegensatz zu den gewerblichen Anbietern, die das andere Los bekommen haben, hatten diese keinerlei Schwierigkeiten mit der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Doppelbusse ist das aber der Klägerin nicht gelungen. Wir werden unsere Rechtsmittel deshalb natürlich ausschöpfen. Streitig ist nicht eine Klagesumme von 800 000 Euro, wie Sie sagen, sondern von rund 300 000 Euro. Auch hier werden wir unsere Rechtsmittel ausschöpfen. Deshalb steht die Frage, was für ein Haushaltstitel dafür infrage kommt, im Moment nicht zur Diskussion.

Wir haben allerdings aus der von mir eben beschriebenen Situation im Jahr 2006 Konsequenzen gezogen, indem wir im letzten, jetzt abgeschlossenen Vergabeverfahren auf die Losvergabe verzichtet und auch die Vertragsgestaltung angepasst haben.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Herrn Hoffmann? – Bitte schön!

Frau Senatorin! Es ist aber richtig, dass Sie politisch die Verantwortung für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2006 tragen. Sie werden sich erinnern, dass es in diesem Hause großen Protest gegen die Entscheidung, die damals getroffen wurde, gab. Deshalb frage ich hier eindeutig: Übernehmen Sie die Verantwortung für die Entscheidung, die Sie selbst getroffen haben?

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner!

Vielen Dank! – Herr Hoffmann! Ich übernehme immer die Verantwortung für Entscheidungen, die ich treffe. Das

ist doch wohl ganz selbstverständlich. Ich kann mich im Übrigen nicht an irgendeine Art von Protest hier im Hause erinnern, sondern ich kann mich daran erinnern, dass wir sehr häufig über die Art und Weise der Vergabeverfahren im Fachausschuss diskutiert haben. Aber das ist natürlich eine Aufgabe, die wir in unserem Hause in der Tat mit entsprechender rechtsberatender Unterstützung wahrgenommen haben. Wir haben sie damals auch für völlig richtig gehalten. Ich halte sie nach wie vor für richtig.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Villbrandt hat eine Nachfrage und das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Frau Senatorin! Ihre Antwort hat mich bewogen nachzufragen: Ist Ihnen bekannt, dass dieser verlässliche Service, wie Sie ihn heute genannt haben, nicht in der Lage ist, beispielsweise Namensänderungen von Straßen zu realisieren, sodass Menschen in der RudiDutschke-Straße stundenlang auf ihre Fahrt warten müssen, weil die Zentrale immer noch nicht realisiert hat, dass diese Straße nicht mehr Kochstraße heißt? Können Sie das vielleicht ändern?

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner – bitte!

Sehr geehrte Frau Villbrandt! Ich schließe nicht aus, dass bei einem Servicesystem, in dem im Monat 15 500 Fahrten realisiert werden, auch das eine oder andere Problem entsteht. Ich glaube, das ist in jedem Bereich so. Hier ist es ganz besonders prekär, weil es sich um Menschen mit Behinderungen handelt. Da ist jeder Einzelfall einer, der nicht sein darf. Deshalb sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich werde das auch immer wieder ansprechen. Aber ich bin zurzeit sehr froh darüber, dass es gelungen ist, das einigermaßen zu konsolidieren und überschaubar zu halten. Wenn ich feststelle, dass ein Großteil der Menschen, die auch in der Fahrgastbefragung befragt worden sind, hochzufrieden sind und dem Sonderfahrdienst ausdrücklich Lob aussprechen, ist dies auch ein Zeichen dafür, dass wir eine ganze Menge geschafft haben.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Danke schön, Frau Senatorin! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet. Ich teile Ihnen

weiter mit, dass die Frage unter der lfd. Nummer 31 zurückgezogen worden ist.

Sodann rufe ich auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt die SPD in Person von Frau Scheeres. – Frau Scheeres, Sie haben das Wort! Bitte!

Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Lompscher. Es gibt Meldungen, dass es bei den Karnevalsumzügen, die jetzt stattfinden, Lärmauflagen geben soll. Ich frage den Senat: Gibt es solche Auflagen auch für den Karneval der Kulturen, und wie vereinbart der Senat eine solche Auflage vor dem Hintergrund seines integrationspolitischen Anspruchs, auch andere Kulturen und Brauchtümer – wie zum Beispiel der rheinischen – im Land Berlin zu integrieren?

Frau Senatorin Lompscher! – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Scheeres! Ich oute mich als eine größere Freundin des Karnevals der Kulturen als der sonstigen Karnevalsformen, die es in Berlin gibt, toleriere sie aber.

[Heiterkeit bei der SPD]

Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Es gibt bei solchen Umzügen, wenn sie in Zeiten, in denen erhöhtes Schutzbedürfnis für die Bevölkerung besteht – etwa sonntags oder nach 22 Uhr –, stattfinden, standardmäßig immer Auflagen, d. h. für jegliche Art von Karnevalsumzügen.

Neu in diesem Jahr ist lediglich, dass für die diesjährigen Karnevalsumzüge zusätzlich eine Lärmmessung zur Auflage gemacht wurde, weil es im letzten Jahr Beschwerden gab. Offensichtlich war die Heiterkeit zu groß. Dieses ist aber auch ein ganz normaler Vorgang, und insofern kann ich nicht erkennen, dass wir diese Umzüge unterschiedlich behandeln oder mit anderen Worten ausgedrückt: Natürlich hat der Karneval der Kulturen die gleichen Rechte wie alle anderen Umzüge in dieser Stadt.

Eine Nachfrage von Frau Scheeres ist nicht gewünscht.

Dann ist für die CDU-Fraktion der Kollege Steuer mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Steuer!

Danke sehr, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Bildungssenator. – Herr Zöllner! Zu dem Thema Zugangsregelung für Gymnasien – jetzt einmal ohne alle Wohlfühlrhetorik: Halten Sie es für rechtlich denkbar, dass bei einer Zugangsregelung, die einen Notenschnitt von 2,0 vorschreibt, Schüler mit einem Schnitt von 2,1 abgewiesen werden, weil die Schule bereits mit Schülern, die einen Schnitt von 3,5 haben, aber aus Hartz IV empfangenden Familien kommen, aufgefüllt ist?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich bin immer äußerst vorsichtig, wenn ich auf juristische Fragen präzise antworten soll, weil dies möglicherweise so oder so interpretierbar ist. Ich kann Ihnen aber inhaltlich meine Position dazu darlegen: Ich halte es für nicht möglich, dass wir eine solche Lösung in Berlin etablieren.