Die Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg, Frau Emmerich, hat im Rat der Bürgermeister einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, auf der Bundesebene mit dem Ziel aktiv zu werden, dass es den Kommunen ermöglicht wird, Obergrenzen für Wohnungsmieten in einzelnen Wohngebieten festlegen zu können. Das ist das Problem in der gesetzlichen Regelung! Wir müssen dazu kommen, dass wir nicht die gesamte Stadt betrachten, sondern auf die Ortsteilebene kommen. Da müssen wir regeln.
Das ist der richtige Ansatz! Dieser Initiative können Sie sich gern anschließen und bei Ihren Freunden im Bundestag und in Bremen und Hamburg dafür werben.
Nun zum Antrag der Grünen „Mietsteigerungen durch Absenkung der Kappungsgrenzen reduzieren“. Die im Antrag der Grünen beschriebenen Mietsteigerungen nach BGB § 558, wonach die Mieten innerhalb von drei Jahren bis zu 20 Prozent erhöht werden können, sind nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete rechtsmäßig. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Mietspiegel. Selbstverständlich machen alle Vermieter von Spielräumen bei der Mieterhöhung Gebrauch. Aber eben auch nicht überall in der Stadt. Der Antrag der Grünen richtet sich vornehmlich an die Problematik in nachgefragten Gegenden oder Lagen. In diesen Gebieten sind die Bestandsmieten bereits in der Vergangenheit bis an die gesetzlichen Grenzen angehoben worden. Hier sind es vor allem die Neuvertragsmieten, die die Mietpreise nach oben treiben und in der Folge zu erhöhten ortsüblichen Vergleichsmieten führen. Die Neuvertragsmieten ziehen die Bestandsmieten mit nach oben. Da stellt sich die Frage, ob der Mietspiegel das Verhältnis von Bestandsmieten und Neuvertragsmieten korrekt wiedergibt. Die Antwort: Nein, denn die Neuvertragsmieten waren bislang bei der Erfassung der Daten für den Mietspiegel immer überrepräsentiert!
Auch dieses Problem müsste auf der Bundesebene angegangen werden. Es gibt also nicht nur das eine Patent
rezept, es gibt verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die wir angehen müssen. Wir können uns durchaus vorstellen, dass der Gesetzgeber – in diesem Fall der Bundestag – die Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen von derzeit 20 Prozent absenkt oder den Zeitraum für Mieterhöhungen von derzeit drei Jahren verlängert. Das hat er ja schon einmal gemacht: Im alten Miethöhengesetz durfte sich die Miete innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren bis zu 30 Prozent erhöhen. Die jetzigen Zahlen sind also nicht für immer festgelegt, sondern können vom Gesetzgeber auf der Bundesebene verändert werden.
Spätestens hier, Herr Otto, sind wir wieder bei der Frage, wie eine entsprechende Berliner Initiative im Bundesrat zum Erfolg gebracht werden kann, denn ohne die Unterstützung aus anderen Bundesländern, ohne die Unterstützung von Bundestagsfraktionen wird dieses Vorhaben nicht gelingen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Doering! – Herr Otto möchte intervenieren und hat dazu die Möglichkeit. – Bitte!
Herr Doering! Das kann man ja so nicht stehen lassen. Sie sagen uns erst, dass Sie das Anliegen richtig finden, dann erklären Sie umständlich, warum alles nicht geht. Vielleicht kann man sich ein bisschen einigen. Also, wenn man schon hier, in diesem Haus, sagt, eine Bundesratsinitiative hat wahrscheinlich überhaupt keinen Erfolg, dann frage ich, wie Sie in der Politik, auf der Landes-, auf der Bundesebene, etwas ändern wollen, wenn Sie hier so hasenfüßig argumentieren, lieber Herr Doering.
Ich bin ja immer für realistische Ansätze. Aber wenn man überhaupt nichts versucht, dann kann man sich auch keine Ziele mehr setzen. Das gerade wollen wir, wir wollen Ziele und die wollen wir angehen.
Sie haben noch einmal erklärt, wie das ist mit dem Wirtschaftsstrafgesetzbuch, mit den 20 Prozent. Sie wissen bestimmt auch – und der Mieterverein hat sich in der Vergangenheit auch entsprechende geäußert –, dass das in Berlin nicht zieht, weil die gesamte Gemeinde betrachtet wird.
Deshalb sagen die Gerichte, dass der Mensch, der in einem Bezirk in der Innenstadt nicht fündig geworden ist, dass der auch woanders wohnen kann. Das kann man so betrachten, aber wir halten das für schwierig. Wir wollen – das ist der Ansatz in dem Antrag –, dass das in das ganz normale Vergleichsmietensystem, wie es im BGB niedergelegt ist, integriert wird. Da muss das geregelt sein, wie
Zu dem, was Sie von der Bezirksbürgermeisterin vorgetragen haben, würde ich annehmen, dass das noch schwieriger wird. Wenn Sie bei unserem Antrag schon sagen, dass er vielleicht keinen Erfolg hat, dann würde ich denken, bei dem anderen Anliegen, Mietgrenzen für bestimmte Bereiche, Kieze festsetzen zu wollen, da werden Sie auf noch größeren Widerstand stoßen. Deshalb: Entscheiden Sie sich für unseren Antrag, und stimmen Sie ihm zu! – Danke!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Otto! – Herr Doering möchte antworten und hat die Gelegenheit dazu. – Bitte!
Herr Otto! Ich verstehe ja, dass Sie mit inhaltlichen Argumenten Probleme haben, weil Ihr Antrag schlicht populistisch ist. Das ist Ihr Problem.
Ich sage es Ihnen noch einmal – ich weiß nicht, was Sie in Ihren Antragstext hineingedichtet haben –: Ihr Antrag „Mietsteigerung durch Absenkung der Kappungsgrenze reduzieren“ sagt klipp und klar aus, dass Sie die Reduzierung von derzeit 20 auf 15 Prozent wollen. Da steht nichts von Bestandsmieten oder der Einordnung in eine bestimmte Mietenpolitik. Da steht nur dieser eine Satz.
Ich habe versucht, Ihnen zu erläutern, dass wir – das gestehen Sie, glaube ich, auch ein – in Berlin einen anderen Wohnungsmarkt und eine andere Mietentwicklung haben – Herr Heide hat das auch berichtet – als in anderen Bundesstädten, beispielsweise Hamburg und Bremen. Wenn man so eine Initiative als ein Bundesland von 16 macht, sollte man sich die Interessenlagen der anderen Bundesländer ansehen. Wenn man sich die Frage stellt, welche Interessen das Bundesland Baden-Württemberg im Bundesrat bezüglich Mieten hat, dann vermute ich mal, dass es keine hat, weil dort über Mietenentwicklung auf der Kommunalebene entschieden wird. Wenn man so etwas in den Bundesrat einbringt, muss man sich doch anschauen, ob man Chancen hat.
Schaufensteranträge nützen uns nichts. Wenn man einen solchen Antrag einbringt und 15 Bundesländer stimmen dagegen, dann ist er weg. Was hilft es da, einen Antrag einzubringen? – Man hat doch damit nichts erreicht. Das mag Ihre Politik sein, aber nicht unsere.
Zu dem anderen Punkt habe ich Ihnen auch schon etwas deutlich gesagt. Zu der Frage, ob wir weiterhin wollen, dass Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren bis zu 20 Prozent möglich sind und dass die Bezirksbürgermeisterin dazu einen Vorschlag gemacht hat, habe ich deutlich gesagt. Auch dass man dafür auf der Bundesebene werben muss. Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, dass ich mir bezüglich der Linksfraktion im Bundestag keine Sorgen mache. Die wird solche Initiativen unterstützen. Sie müssen die Frage beantworten, ob eine Initiative aus Bremen, Hamburg oder von Ihrer eigenen Bundestagsfraktion kommt. Diese Antwort sind Sie schuldig geblieben.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! – Jetzt hat der Abgeordnete von Lüdeke das Wort für die FDP-Fraktion. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier wurde reichlich um den heißen Brei herumgeredet. Ich will zum Thema kommen, das seit gestern die Medien beschäftigt. Ich gebe zu, Herr Doering, ich habe einige Schwierigkeiten damit, die Linksfraktion zu loben, aber Ihr Versuch, den Unsinn, den Ihnen Ihr Koalitionspartner auf seiner letzten Klausurtagung eingebrockt hat, nicht mitzutragen, verdient Respekt. Das muss ich sagen.
Berlin braucht keine Kappungsgrenze, auch nicht bei Großsiedlungen im sozialen Wohnungsbau. Berlin braucht einen funktionierenden Marktmechanismus, gerade auch im Wohnungsbau.
Nach jahrzehntelanger Fehlentwicklung durch unsinnige Förderprogramme – wir erinnern uns alle an Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau von 36 DM und mehr – in Berlin stieg man 2003 endlich aus der Objektförderung aus. Man stieg auf die Subjektförderung um. Diesen Umstieg hat die FDP in Bund und Land übrigens seit Langem gefordert.
Damit schienen nun endlich alle marktverzerrenden Förderungen vom Tisch zu sein, jedenfalls bis zur Klausurtagung der SPD Ende Januar in Fleesensee. Dort haben Sie nun plötzlich unter anderem festgestellt, dass die Mieten in dem von Sozialdemokraten ehemals geförderten öffentlichen sozialen Wohnungsbau überdurchschnittlich anstiegen. Das dies passieren würde, haben Ihnen die Fachleute schon lange vorgerechnet. Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt inzwischen 5,09 Euro gegenüber 4,75 Euro bei den preisfreien Mieten. Folglich halten Sie „eine undifferenzierte Umlage der planmäßigen Förderkürzung um 13 Cent pro qm für nicht mehr sozial vertret
bar“, und Sie wollen deshalb den Mietanstieg durch Einführung einer Kappungsgrenze begrenzen. Dafür, dass Sie dies nicht gleich flächendeckend durchsetzen, hat der scheidende Finanzsenator gesorgt. Dass Sie das vielleicht gar nicht durchsetzen, dabei hilft hoffentlich die Linkspartei, die völlig berechtigt feststellt, dass die neue Form der Förderung in erster Linie den Vermietern und nicht den Mietern zugute kommt. Es handelt sich überwiegend um eine Förderung der landeseigenen Gesellschaften.
Die Umlage der Förderungskürzung ist übrigens kein Muss. Das muss einmal gesagt werden. In einem funktionierenden Markt überlegen die Eigentümer, ob eine Mieterhöhung durchsetzbar ist oder nicht. Nur in einem nicht funktionierenden Markt hoffen die Anbieter auf Fördermittel. Das erleben wir bei unserer Wirtschaftssituation derzeit in vielen Wirtschaftsbereichen.
Wer sind nun aber die Mieter, die Sie angeblich entlasten wollen? – Die Hartz IV-Empfänger können Sie nicht meinen, da deren Miete bereits aus öffentlichen Kassen bezahlt wird. Ihr Fraktionschef Müller meint laut „Berliner Morgenpost“, es seien die, die 30 Euro mehr als Hartz IV verdienten und die damit aus jeder Hilfe herausfielen. Herr Müller, sind das diejenigen, die arbeiten gehen und denen das Steuersystem Ihrer großen Koalition gerade einmal 30 Euro mehr an Einkommen lässt als einem Hartz IV-Empfänger? Meinen Sie die?
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie dieser Bevölkerungsgruppe mit der Einführung einer Kappungsgrenze helfen können? Ich zitiere noch einmal Herrn Müller: „Die SPD als Volkspartei hat den Anspruch, auch für diese Bürger etwas zu tun.“ Warum tun Sie es eigentlich nicht? Sie sind doch dazu in der Lage. Was sagte Dr. Arndt vorhin: „Sozialdemokratische Politik steht für bezahlbare Mieten.“ Herr Dr. Arndt, ist das Ihr Ernst? Ihre Sozialdemokraten stehen für die exorbitanten Grundsteuererhöhungen in Berlin, die zu 100 Prozent auf die Miete umgelegt werden. Sie stehen für die Wasserpreise, für die Kosten von Straßenreinigung und Müllabfuhr. Und Sie gehen hin und fordern eine Kappungsgrenze. Das ist scheinheilig.
Nun zu den Anträgen der Grünen: Sie wollen eine Art neue Altbaumietenverordnung. Der heutige Antrag der grünen Fraktion „Mietsteigerungen bei Neuvermietung begrenzen“ mit der Forderung entsprechender Bundesratsinitiativen ist aus unserer Sicht deutlich abzulehnen. Mietpreisdeckelungen bzw. die Absenkung von Kappungsgrenzen verhindern notwendige Investitionen in die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohnungsbeständen. Das kann eigentlich nicht im Interesse der Grünen liegen. Keine Mieterhöhung bedeutet gleichzeitig kein Geld für Investitionen. Für 4,75 Euro Miete kann man kein Haus ordentlich instand halten und notwendige Rücklagen für teure Sanierungen bilden.
Ich bin sofort soweit. – Folgen der Mietpreisdeckelung werden vergammelte Mietshäuser mit wachsendem Instandhaltungsrückstau sei, in die niemand mehr investieren kann und will. Wir kommen wieder in die Zeit der alten Westberliner Altbaumietenverordnung zurück. Die Neumieter zahlen angesichts günstiger Mieten wieder unrealistische Abstandszahlungen für selbstgezimmerte Hochbetten, versiffte Teppiche und vergammelte Einbauküchen. Das kommt dabei heraus, wenn ich anfange, Mietpreise zu deckeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag Drucksache 16/1981 empfiehlt der Ausschuss für Bauen und Wohnen mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zum Antrag Drucksache 16/2129 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Bauen und Wohnen, wozu ich keinen Widerspruch höre.