Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

[Benedikt Lux (Grüne): Stimmt!]

Ich denke, das ist eine Diskussion, die wir angesichts des Themas in aller Ruhe führen und versuchen sollten, eine adäquate Lösung zu finden.

Wie gesagt, mein Vorschlag wäre, Überlegungen anzustellen, inwieweit man auch Regelungen für Verfahren für Vorstandspositionen z. B. über Personalberater in das Landesgleichstellungsgesetz aufnimmt, um hier eine höhere rechtliche Verpflichtung für diese Besetzung zu schaffen.

[Gelächter von Benedikt Lux (Grüne)]

Sie amüsieren sich ja köstlich!

[Benedikt Lux (Grüne): Galgenhumor ist das!]

Ich sage nur, wenn Sie die Rechtsauffassung, die Sie vertreten, in Ihrem Antrag zur Vorstandsbesetzung bei der IBB, die nicht unter das Berliner Betriebegesetz fällt, wo Sie mit Ihrer Argumentation des § 28 Berliner Betriebegesetz gar nicht antreten, sondern offensichtlich jetzt die Auffassung vertreten, dass das Landesgleichstellungsgesetz dieses schon immer vorschreibt, dann müssten Sie auch konsequent sein und erstens feststellen, dass seit Existenz des Landesgleichstellungsgesetzes alle Vorstandsbesetzungen rechtswidrig geschehen sind, und zwar ohne Protest der Fraktion der Grünen. Sie müssten zweitens feststellen, dass z. B. die Position einer Präsidentin oder eines Präsidenten an Hochschulen, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, nicht über die Gremien besetzt, sondern ausgeschrieben werden. Sie müssten dann auch zu der Schlussfolgerung kommen, dass bei der Philharmonie, die eine Stiftung öffentlichen Rechts ist, die Positionen ausgeschrieben werden müssten. Vielleicht würde bei Ihnen daraus auch die Schlussfolgerung folgen, dass demnächst die Position des Dirigenten bei der Philharmonie ausgeschrieben werden muss und nicht in einem anderen Verfahren besetzt werden muss.

[Benedikt Lux (Grüne): Sie sind Politiker!]

Ich halte das alles nicht für zielführend, sondern wir sollten darüber nachdenken, wie für derartige Positionen, die keine Laufbahnpositionen und keine Berufsfachrichtung sind, wie es das LGG in § 8 vorsieht, adäquate und dann verbindliche Verfahren gefunden werden können. Wenn es darum geht, bin ich gerne bei Ihnen. Dann können wir gemeinsam darüber diskutieren und an dieser Stelle eine Lösung, wie man es besser machen kann, für eine Novelle des LGG finden. Ich sage nur: Die Ausschreibung ist erstens rechtlich nicht vorgeschrieben. Sie ist auch in der Sache nicht zielführend.

Danke schön, Herr Senator! – Frau Kofbinger hat das Wort zu einer Nachfrage.

Danke, Herr Präsident! – Ich möchte jetzt einfach nur sagen, dass mich diese Antwort aufgrund Ihrer Bräsigkeit betroffen macht; ich möchte darauf nicht näher eingehen. Ich möchte Sie deshalb einfach fragen: Wie muss ein Gesetz im Land Berlin denn aussehen, damit Sie es auch endlich einhalten? Wir haben eine gesetzliche Grundlage, die völlig ausreicht, um Frauen zu suchen und die Vorstände paritätisch zu besetzen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn Sie so tun, als hätten Sie keine gesetzliche Handhabe. Außerdem haben Sie nicht gesucht, da können Sie auch nicht finden!

[Beifall bei den Grünen]

Herr Senator Wolf, bitte schön!

Bürgermeister Harald Wolf

Frau Kofbinger! Ich weise die Unterstellung zurück, dass ich nicht gesucht habe. Ich war im Gegensatz zu Ihnen an allen Personalfindungsverfahren, wo ich im Aufsichtsrat bin, beteiligt. Zweitens bin ich in zwei Fällen fündig geworden, ich habe sie vorhin schon genannt. Drittens habe ich nicht gesagt, dass wir keine rechtliche Grundlage haben, um Frauen in Vorstandspositionen zu bringen, sonst würde das ja nicht geschehen, wie es im Land Berlin in wenigen Fällen, aber immerhin geschehen ist. Ich habe gesagt: Es gibt keine rechtliche Vorschrift, die eine Ausschreibung für diese Positionen zwingend vorschreibt. Das ist das, was ich festgestellt habe. Das ist die Rechtsauffassung meines Hauses. Ich bin gern bereit, mit Ihnen in einen Dialog darüber zu treten, wie wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, die die Personalfindungsverfahren verbindlicher macht und damit die Interessen der Repräsentanz von Frauen in diesen Gremien besser berücksichtigt, als das gegenwärtig der Fall ist.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Doch nicht die Vorstandsspitze ausschreiben!]

Der Kollege Zillich von der Linksfraktion hat das Wort zu einer Anfrage über

Umsatzsteuer und Schulessen

Bitte schön, Herr Zillich!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Sind in der Folge der Neuregelung der Umsatzsteuer für das Schulessen in Berlin Preissteigerungen erfolgt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie haben sich diese auf die Höhe der Essenbeiträge der Eltern in Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen ausgewirkt?

2. Mit welchen Mehraufwendungen rechnen Bezirke und Land aus gestiegenen Ausgaben für die Beköstigung durch die Neuregelung der Mehrwertsteuer, wenn davon auszugehen ist, dass Eltern von Kitakindern und Ganztagsgrundschülern die gesetzlich festgelegten 23 Euro pro Kind und Monat zahlen?

Für den Senat hat der Finanzsenator das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Zillich! Es gibt keine Neuregelung. Es gibt ein Rundschreiben des zuständigen Bundesfinanzministeriums, in dem

dieses eine bestehende Regelung noch einmal so dargelegt hat, dass sie allgemein verständlich ist. Und zwar ist die Frage: Wann gilt bei Lebensmitteln der normale Umsatzsteuersatz von 19 Prozent und wann gilt der von 7 Prozent? – Da gibt es folgende Abgrenzung: Dann, wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht, ganz klar 7 Prozent; wenn es um den Verkauf zubereiteter Lebensmittel geht, ganz klar ebenfalls 7 Prozent. Rückt aber über die Zubereitung hinaus eine Dienstleistung in den Vordergrund, dann gelten 19 Prozent. Um es auf eine Currywurstbude zu beziehen: Muss man an der Bude stehen, wenn man die Currywurst isst, dann sind es 7 Prozent. Stellt der dort eine Bank auf, mit Lehne, sind es 19 Prozent. Der Komfortcharakter entscheidet darüber. Bezogen auf das Catering gilt: Wenn sich ein Caterer nur auf das eigentliche Catern beschränkt, das heißt Essen plus Essensausgabe, dann ist die Sache klar. Stellt er aber Geschirr zur Verfügung, wäscht dieses hinterher ab, stellt er Tische und Stühle zur Verfügung, räumt hinterher auf, also der gleitende Übergang in einen Restaurantbetrieb, dann sind es 19 Prozent.

Man kann dies nicht immer ganz klar abgrenzen. Jeder, der Essen ausgibt, egal ob Kita, Schule oder eine andere Einrichtung, tut gut daran, sich selbst der Dinge zu vergewissern, dass es hier eine klare Gestaltung gibt. Wir haben keine Möglichkeit, auf diese Rechtsfrage einzuwirken. Sie spielt übrigens auch im europäischen Raum eine Rolle, denn überall gibt es diese Unterschiede zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Im Übrigen sind Steuerkosten Teil der Gesamtkosten, es gilt das Bruttoprinzip. Das heißt, für die Frage von Zuschüssen oder Ähnlichem, auch für die Frage von Preisen, hat dies keine Folgen. Das sind Waren für den Endverbrauch, dort wird die Steuer nicht übergewälzt und kann nicht getrennt in Rechnung gestellt werden. – Danke!

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Zillich. Er hat das Wort.

Sie gehen also nicht davon aus, sehr geehrter Herr Senator, dass in dem, was sowohl für das Land bzw. auch für diejenigen, die das Essen in Anspruch nehmen, in der Praxis durch diese Klarstellung – wie Sie es nannten – seitens des Bundesfinanzministeriums andere Kosten entstehen?

Herr Senator, bitte!

Das hängt von der Gestaltung ab. Nehmen wir eine Kita: Wenn die Einrichtung, in der gegessen wird, von der Kita zur Verfügung gestellt wird und sich die Leistung des Caterers ausschließlich auf die Zurverfügungstellung und Ausgabe von Essen beschränkt, dann ist es ganz eindeutig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Wird mehr gemacht, werden Tische und Stühle zur Verfügung gestellt, wird Essgeschirr zur Verfügung gestellt, wird hinterher abgewaschen, aufgeräumt, anderes, dann stellen sich die Dinge anders dar. Das muss aber jeweils am konkreten Einzelfall beurteilt werden. Da kann man nur allen raten, dass sie die Ausgestaltung so wählen, dass es für sie keine Probleme gibt.

Danke schön! – Herr Zillich noch einmal. – Bitte schön, Herr Zillich!

Was mich eigentlich interessiert, nachdem Sie mir gesagt haben, es gibt gar keine Änderung: Gibt es denn nun eine Änderung, oder ist es vom Einzelfall abhängig, oder, wenn es keine Änderung gibt, dann bleibt ja alles beim Alten. Ist es so, dass alles beim Alten bleibt?

Herr Senator Dr. Sarrazin!

Wir haben einen bestehenden Rechtszustand, der, weil er Unschärfen hatte, durch ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums präzisiert wurde. Dieses gibt allen Beteiligten ausreichende Möglichkeiten, sich an diesen bestehenden Rechtszustand steueroptimierend anzupassen. Diese Optimierungsaufgabe muss vor Ort wahrgenommen werden, die kann nicht zentral wahrgenommen werden.

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit der Anfrage 9 des Kollegen Stefan Ziller von den Grünen zum Thema

Konflikt zwischen freiem WLAN und Ampelsteuerung immer noch nicht geklärt?

Bitte schön, Herr Ziller!

Ich frage den Senat:

1. Mit welchem Ergebnis hat der Senat inzwischen klären können, ob das geplante Pilotvorhaben „freies

WLAN“ die Ampelsteuerung stört, bzw. bis wann wird dies geklärt?

2. Kann der Senat den im Ausschuss für Verwaltungsreform in Aussicht gestellten Starttermin für das Pilotvorhaben „freies WLAN“ in dieser Woche einhalten, und wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?

Für den Senat antwortet der – – Keiner. Wer antwortet für den Senat?

[Lars Oberg (SPD): Der ist ausgezogen!]

Der Wirtschaftssenator, Herr Wolf. – Bitte schön!

Ich habe gerade eine Unterlage gelesen, die mir zugesteckt wurde.

[Heiterkeit bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen – Beifall bei den Grünen]

Zum Thema WLAN ist die Situation die, dass die Abstimmung zwischen der Stadtentwicklungsverwaltung und meiner Verwaltung über das Pilotprojekt erfolgreich abgeschlossen ist. Inwieweit das Pilotprojekt jetzt startet, kann ich im Moment noch nicht definitiv sagen, weil ich heute noch ein Gespräch mit dem vorgesehenen Betreiber habe. Er hat die Möglichkeit, sich innerhalb von zwei Wochen rückzuäußern, damit das Ganze laufen kann. Wie gesagt, ich habe heute noch ein Gespräch. Die Rahmenbedingungen sind insgesamt schwieriger geworden, weil die Finanzierung des kostenlosen WLAN und damit des Pilotprojekts auch davon abhängt, dass Werbeeinnahmen getätigt werden. Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise werden gegenwärtig Werbebudgets gekürzt. Das kann möglicherweise eine Erschwernis bedeuten. Aber was vonseiten der Verwaltung an Voraussetzungen geschaffen werden musste, ist geschaffen.

Danke schön! – Jetzt kommt eine Nachfrage des Kollegen Ziller. – Bitte schön!

Um es noch einmal klarzustellen: Es gibt also noch einen Interessenten, der Ihr Pilotvorhaben umsetzen will. Verstehe ich das richtig? Sie gehen davon aus, dass er sich innerhalb von zwei Wochen rückmeldet, ob er das Projekt macht. Falls das so ist, wäre die Frage, welche Chancen Sie sich ausrechnen, dass der Anbieter das tut, oder mit welchem Risiko Sie rechnen, dass Ihr gesamtes Pilotvorhaben scheitert.