Angesichts der Aufgaben der Polizei ist das nicht möglich. Wir haben im Übrigen nur zwei Angebote gehabt.
1. Wie viele Bewerbungen gab es bei der inzwischen abgeschlossenen Ausschreibung der Regionalstrecken in Berlin und Brandenburg durch den VBB, jeweils auf die einzelnen Vergabelose bezogen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! In laufenden Ausschreibungsverfahren sind die ausschreibenden Aufgabenträger – das sind hier die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren. Dies bedeutet auch, dass eine Aussage über Einzelheiten der Angebote und damit auch deren inhaltliche Bezugnahme auf die einzelnen Vergabelose nicht möglich ist. Bei Ausschreibungen sind Verhandlungen mit den Bietern vergaberechtlich bei diesem Verfahren – es handelt sich um ein Verfahren nach der VOL – nicht
Vielen Dank, Frau Senatorin! Die Handhabung der Vertraulichkeit bei Ausschreibungen ist mir wohlbekannt. Deswegen war meine Frage in anonymisierter Form gestellt: wie viele?, also nur schlicht eine Zahl: Wie viele Bewerber gab es auf die einzelnen Lose? Wie ist der Zeitplan zum Abschluss der Verträge?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich bin nicht bereit, in einem solchen Verfahren mögliche Einblick in eine Bewerberlage zu geben, indem ich darstelle, auf wie viele Lose jeweils geboten worden ist, bezogen auf einen einzelnen Anbieter. Wir sind in einem Verfahren, das zurzeit vom VBB ausgewertet wird. Jede öffentliche Darstellung einer solchen Situation könnte angegriffen werden. Das möchte ich vermeiden.
Nun las man in der Zeitung bereits, dass es nur zwei Bieter gegeben haben soll, was plausibel ist, denn außer in Deutschland boomt der Schienenverkehr, und man kann bei den großen Losen, die ausgeschrieben worden sind, nicht in solchem Umfang neues Material bestellen, wie das nötig wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie bewerten Sie denn die Überlegung, falls es so ist, dass man mit zwei großen Bietern und schlechten Angeboten versorgt ist, sich das Ganze noch einmal anzuschauen und vielleicht noch einmal aufzudröseln, um eine Ausschreibung mit kleineren Losen zu machen, in der auch Sozialdumping ausdrücklich ausgeschlossen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich haben Sie zwei Fragen gestellt, Frau Kollegin. Erstens kenne ich solche Spekulationen nicht, deshalb äußere ich mich zu Spekulationen, die ich nicht kenne, vom Grundsatz her nicht.
Zweitens gibt es kein Sozialdumping, sondern Gegenstand der Ausschreibung, das ist öffentlich bekannt, war selbstverständlich die Tariftreue. Das Tariftreuegebot ist eine Vorgabe, die das Land Berlin, ausdrücklich ich selbst persönlich, für das Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hat.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Michael Schäfer von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema
1. Welche energetischen Mindestanforderungen gelten für die Bau- und Sanierungsvorhaben im Rahmen des Konjunkturpaketes II in Berlin: die von der Schulverwaltung den Stadträten am 4. März 2009 erläuterten Werte – Energieeinsparverordnung 2009 minus 30 Prozent – oder die für den Klimaschutz enttäuschenden in einem Rundschreiben vom 24. März als Konsens der Hochbauämter vorgeschlagenen Werte – Energieeinsparverordnung 2007 minus 30 Prozent bei Neubau und minus 10 Prozent bei Sanierungen im Bestand –?
2. Warum hat der Senat die Bezirke noch immer nicht klar und deutlich über die erwarteten Energiestandards für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen informiert, obwohl die Ausschreibungen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schäfer! Zunächst zur Klarstellung: Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Programme zur Energieeinsparung auch für das K II ist die EnEV 2007. Zuständig für die Durchführung sind die jeweiligen
bauenden Bereiche in ganz Berlin, die Bezirksämter, SenStadt oder die jeweils zuständigen Träger der Bauverpflichtungen.
Allerdings wollen wir hier bereits über die EnEV 2007 hinausgehen. Zum Ende des Jahres tritt die Energieeinsparungsverordnung 2009 in Kraft. Deshalb wurde die Handlungsempfehlung ausgesprochen, als Mindeststandard bauteilbezogen die Energieeinsparverordnung 2007 minus 30 Prozent, also die Energieeinsparverordnung 2009 anzuwenden. Dies ist Gegenstand des Steuerungskreises gewesen, bei dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Empfehlung an die Baudienststellen abgegeben hat. Für Neubauten, die allerdings bei dem Programm K II eher selten anzutreffen sein werden, wird eine weitere Reduktion um 30 Prozent, also der Standard der Energieeinsparverordnung 2012 vorgegeben. Dies wird in Kürze Gegenstand einer Befassung durch die Senatsverwaltung vom Grundsatz her auch für zukünftige Neubaumaßnahmen sein.
Es ist möglich, dass in dem einen oder anderen Fall, weil sich schon Projekte in einem Planungsstadium befinden, bei denen die bisherige, also die derzeitige Rechtslage, nämlich die EnEV 2007, zugrunde gelegt worden ist, diese noch Anwendung finden. Dies können allerdings nur Projekte sein, die schon baureif in der Schublade vorhanden sind. Es reduziert sich nach meiner festen Überzeugung auf sehr wenige Einzelfälle.
Wir haben eine landesweite Abstimmung für dieses Programm dadurch gewährleistet, dass die Bezirke in dem Steuerungskreis vertreten sind. Selbstverständlich wird im Rahmen der Befassung mit dem Konjunkturprogramm II, das ich zum Gegenstand der regelmäßigen Befassung in den Sitzungen der Bezirksstadträte gemacht habe, auf diese Vorgaben regelmäßig und gegebenenfalls immer wieder verwiesen.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ist Ihnen bewusst, dass viele Bezirke deshalb auf sehr ambitionierte Energiestandards verzichten, weil ihnen die Rückendeckung des Senats fehlt und sie deshalb fürchten, sich später vorm Rechnungshof rechtfertigen zu müssen? Sind Sie bereit, den Bezirken durch ein offizielles Schreiben zu erlauben, über die nicht sehr ambitionierten Standards, die Sie eben genannt haben, hinauszugehen, um so in Zukunft mehr Energiekosten einzusparen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schäfer! Ich hatte bereits mehrmals Gelegenheit, mit Vertretern der Bezirke, und zwar den politisch verantwortlichen Bezirksstadträten anlässlich von Sitzungen, aber vor allen Dingen auch anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen die Bezirke darauf hinzuweisen, dass die Rundschreiben, die wir ihnen zur Verfügung gestellt haben, unter anderem hinsichtlich des Verhaltens bei der Vergabe, aber auch bei den Standards für die Energieeinsparungen, Ausdruck einer deutlichen Haltung des Senats sind. Ich habe noch vor einer Woche in einer öffentlichen Veranstaltung dargestellt, dass das, was wir den Bezirken vorgeben, rechnungshoffest ist, um einen beliebten Ausdruck der Bezirke zu benutzen. Ich habe dargestellt, dass sich die Bezirke auf die Zusage des Senats verlassen können, gegebenenfalls die Argumente auch gegenüber dem Rechnungshof im Jahr 2010, 2011 oder 2012 darstellen zu helfen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bezirke hier eine Rückenstärkung nicht unbedingt benötigen, weil wir selbstständige, tatkräftige und kompetente Bezirksvertreter in all den Gremien haben, mit denen wir diese Fragen regelmäßig durchdeklinieren und ihnen dadurch vielleicht indirekt den Rücken stärken.
1. In welchem Umfang und in welcher Weise wurden die angemeldeten Restitutionsansprüche im Marienviertel – und Marx-Engels-Forum – befriedigt?
2. Welche finanziellen und zeitlichen Risiken bestehen für das Land Berlin bei einer baulichen Entwicklung dieses Gebietes?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Das Marienviertel in Berlin umfasste im Jahr 1940 über 140 Grundstücke. Das MarxEngels-Forum ist ein Bestandteil dieses ehemaligen
Marienviertels. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Marienviertel fast vollständig zerstört. In der DDR wurden im Rahmen der Neuplanung der Hauptstadt zahlreiche kriegszerstörte, aber auch funktionstüchtige Gebäude abgerissen und enteignet.
Was das Restitutionsverfahren betrifft, so kann ich im Augenblick nur eine eingeschränkte Aussage machen. Alle Verfahren, die in Berlin beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen anhängig waren, sind abgeschlossen. Nicht so kurzfristig zu klären war aufgrund der Vielzahl der betroffenen Flurstücke die Frage, ob und in welchem Umfang noch Restitutionsansprüche jüdischer Alteigentümer bei der dafür zuständigen Bundesbehörde anhängig sind, dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Diese Frage wird im Rahmen der für eine Bebauung erforderlichen Grundlagenermittlung geklärt. – Vielen Dank!