Vielen Dank! – Herr Senator! Gestatten Sie trotzdem die Nachfrage: Wie beurteilt denn der Senat die Tatsache, dass an einer Schule, an der spätere Mitarbeiter von Bibliotheken ausgebildet werden, eine Schulbibliothek nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung steht?
Ich meine, dass gerade an einer Schule, an der später junge Menschen ausgebildet werden, die später in Bibliotheken arbeiten können, der Problemlösungsansatz „Hilfe durch Selbsthilfe“ viel leichter realisierbar ist als in anderen Schulen, die quasi eine fachfremde Ausbildung erhalten.
Dann geht es weiter mit der Mündlichen Anfrage Nr. 6 des Kollegen Dr. Fritz Felgentreu von der SPD zum Thema
1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Gerichtsverfahren bei Arzthaftungsklagen zu lange dauern, und woran liegt dies gegebenenfalls?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zügige Entscheidungen bei Arzthaftungsklagen zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Es trifft zu, dass Gerichtsverfahren wegen Arzthaftungsansprüchen vor dem Landgericht Berlin – im Übrigen wie vor vielen anderen Landgerichten auch – sehr lange Verfahrenslaufzeiten haben. Ich unterstütze ausdrücklich die Intention, die in Ihrer Frage steckt, dass sie zu lange Verfahrenszeiten haben. Das liegt im Wesentlichen an vier Umständen, die man benennen kann.
Das Erste ist, es handelt sich regelmäßig um ausgesprochen schwierige Tatsachenfeststellungen, die vorweg von dem Gericht zu treffen sind. Die Frage, welche Methoden dem Stand der Technik und der ärztlichen Kunst entsprechen, ist ausgesprochen schwierig zu treffen.
Das Zweite ist, dass sich in Berlin über einen langen Zeitraum erhebliche Bestände bei den Kammern aufgebaut haben, die für Arzthaftungsprozesse zuständig sind, was wiederum in der Folge zu längeren Terminständen führt.
Das Dritte ist, dass die Gerichte nach den Vorgaben insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein hohes Maß an Aufklärungspflicht trifft und deshalb – das ist der vierte Umstand – umfangreiche medizinische Sachverständigengutachten einzuholen sind, und manchmal nicht nur eines, sondern mehrere. Allein die Tatsache, dass man einen Gutachter finden muss, bereitet häufig schon eine Reihe von Schwierigkeiten, weil insbesondere auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Unparteilichkeit eines solchen Gutachters stellt, was wieder dazu führt, dass man häufig nicht auf Berliner Gutachter zurückgreifen kann, sondern auf auswärtige Gutachter. Wenn dann sogar noch wegen der Schwierigkeit der Frage mehrere Fachrichtungen betroffen sind, Ergänzungsgutachten eingeholt werden müssen, dann verzögert das den Verfahrenslauf ungemein.
Zu der zweiten Frage: Das Problem der langen Verfahrensdauer ist vom Präsidenten des Landgerichts seit einiger Zeit durchaus erkannt und angegangen worden. Deshalb hat das Präsidium – das ist das entscheidende Gremium, das im Wesentlichen die Entscheidungen treffen muss – folgende Maßnahmen ergriffen: Die Zuständigkeit der Kammern für Arzthaftungssachen wurde auf weitere Kammern verteilt. Jetzt sind statt der bisher drei Kammern ab dem 1. Juni 2009 fünf Kammern zuständig. In diesen Kammern ist die Besetzung der Richter von eins zu zwei auf eins zu drei – also ein Vorsitzender, drei
Beisitzer – erhöht worden und in der Zivilkammer 13 seit dem 1. Februar sogar auf eins zu vier, also ein Vorsitzender, vier Beisitzer. Der Geschäftsverteilungsplan ist so verändert worden, dass die für die Arzthaftungssachen zuständigen Kammern im Verhältnis zu den übrigen Zivilkammern entlastet worden sind. Sie sind teilweise von allgemeinen Zivilsachen, die sie mit bearbeiten, entlastet worden. Die interne Bewertungszahl für Arzthaftungsfragen ist erhöht worden, sodass die Kammern insofern besser stehen. Dadurch konnten zwar die Bestände an offenen Arzthaftungsfragen im Verfahren erheblich reduziert werden, allerdings hatte das keine Auswirkung auf die Verfahrensdauer, die immer noch sehr hoch ist.
Zurzeit arbeiten die Kammergerichtspräsidentin und der Präsident des Landgerichts – ich habe heute noch mit ihm telefoniert, auch ich werde mich in diese Diskussion einschalten – daran, zusätzliche Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine Lösungsmöglichkeit wäre, eine Zivilhilfskammer einzurichten oder – dazu ist man allerdings dann auf die Kooperation mit dem Finanzsenator angewiesen – auf ein Mittel zurückzugreifen, das wir ganz erfolgreich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingesetzt haben, nämlich für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum eine Kammer einzusetzen, die nur die bestehenden Verfahren abarbeitet und so für kürzere Terminstände sorgt.
Ein Punkt, der mir persönlich immer sehr am Herzen liegt, ist das Stichwort Prozessmanagement. Das ist auch das, was wir aus dem Hause unmittelbar erledigen können, indem wir die Richterinnen und Richter weiterhin qualifizieren, die Verfahren lege artis zügig zu erledigen. Ich muss auf einen Punkt hinweisen: Die Rechtsprechung hat hier eine gegenläufige Tendenz. Während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in dem Fall sicherlich der Auslöser für den Artikel und auch Ihre Frage gewesen ist, auf Verfahrensbeschleunigung drängt, schraubt die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere des BGH, die Anforderungen an die Feststellungen, wann ein Arzt fehlsam gehandelt hat, sodass er Ersatz zu leisten hat, immer höher. Das führt zu einem Zweitgutachten, zu einem Drittgutachten. Letztlich ist dieser Teil der Rechtsprechung konträr zu dem, was der EGMR von uns verlangt, sodass es eher zu längeren Prozessen führt als zu kürzeren.
Danke schön, Herr Staatssekretär Lieber! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Felgentreu. – Bitte schön!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Gibt es denn eine Tendenz zu steigenden Verfahrenszahlen im Bereich der Arzthaftungssachen, oder liegen die Gründe für die langen Verfahrensstände ausschließlich im rechtlichen Bereich, wie Sie es skizziert haben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu! Signifikant steigend sind die Zahlen nicht. Sie sind allerdings in Berlin relativ hoch. Unser Problem ist, wie ursprünglich ausgeführt, dass wir so hohe Bestände haben, die dann zu langen Terminständen führen, sodass sich die Verfahren praktisch durch lange Dauer selbst multiplizieren.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Nun sind die langen Verfahrensdauern keine ganz neue Erkenntnis. Wir haben das bei den Wirtschaftsstrafkammern schon über Jahre diskutiert. Meine konkrete Frage: Kann es auch sein, dass es am Landgericht und am Kammergericht deswegen so lange dauert, weil beispielsweise im Herbst letzten Jahres an Land- und Kammergericht über 40 Richterstellen unbesetzt waren?
Meine Damen und Herren! Diese Ursache kann ich ausschließen. Denn es ist ein beliebtes Thema von Ihnen, einen bestimmten Zeitpunkt zu nehmen und stichtagartig zu gucken, ob wegen Mutterschutz, wegen Krankheit bestimmte Stellen nicht besetzt waren. Es ist einfach nicht richtig, dass 40 Stellen dauerhaft nicht besetzt sind. Richtig ist hingegen, dass es sowohl dem Landgericht wie auch den übrigen Justizbehörden in diesem Lande vergleichsweise so gut geht wie schon lange nicht mehr. Wir haben im vergangenen Jahr 100 junge Proberichter eingestellt. Wir haben in diesem Jahr im ersten Richterwahlausschuss schon 23 eingestellt, die nächsten folgen in der übernächsten Woche. Der Personalstand ist mit Sicherheit nicht derjenige, der diesen Mangel, den wir hier gemeinsam beklagen, ausgelöst hat.
Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Matthias Brauner von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Ist es zutreffend, dass die bei der Firma Moto Guzzi bestellten Polizeimotorräder bis heute nicht im Einsatz sind, obwohl die Ausschreibung vorsah, dass die Motorräder bis Ende 2008 einsatzbereit geliefert werden sollten? Wenn ja, warum nicht?
Danke schön, Herr Kollege Brauner! – Jetzt hat der Innensenator Dr. Körting das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Brauner! Die Serienmotorräder wurden fristgemäß Ende 2008 an eine Ausbaufirma übergeben. Das war Bestandteil des Vertrages. Bereits die Ausschreibung und auch der Liefervertrag sahen dann als Enddatum der Auftragsausführung den 31. März 2009 vor. Das hängt damit zusammen, dass es nicht mehr nur um die Motorräder ging, sondern auch um die entsprechende Ausstattung mit Funkgeräten in Digitaltechnik. Dazu müssen die Motorräder nachgerüstet werden. Es muss eine funktechnische Vorrüstung geben und dann entsprechende Bedienerelemente bzw. eine Halterung.
Bereits während der Ausschreibung war erkennbar, dass einbaufähige Funkbediengeräte, die den vollen Funktionsumfang des BOS-Digitalfunks erfüllen, erst im Frühjahr 2009 verfügbar sein würden. Deshalb wurde zwischenzeitlich mit dem Vertragspartner vereinbart, dass die Motorräder als Komplettsystem inklusive Halterung für die jetzt verfügbaren Funkbedienteile geliefert werden. Die Kräder sind nach Einstecken der Geräte sofort einsatzbereit und werden zum 29. Mai 2009 von der Ausbaufirma übergeben. Damit besteht für eine Neuausschreibung keine Veranlassung.
Herr Senator! Was sagen Sie den mittlerweile kurzarbeitenden Mitarbeitern im BMW-Werk, wenn sie zu Ihnen kommen und sagen: Na ja, wir haben jetzt Moto-GuzziMotorräder, aber wir haben vielleicht keine Arbeit?
Herr Kollege Brauner! Das ist in der Tat eine Frage, die man immer beantworten muss, die sich aber leider innerhalb des europäischen Rechts und innerhalb des europäischen Vergaberechts beantwortet. Auch ich würde lieber Aufträge des Landes Berlin für die Beschaffung von Motorrädern an eine in Berlin ansässige Firma erteilen. Sie wissen aber, dass die Vergabevoraussetzungen das nicht ohne Weiteres zulassen. Das hat nichts mit der Frage zu tun, wann diese Funkbedienelemente eingebaut und nicht eingebaut wurden, sondern es hat etwas damit zu tun, ob sich auf eine Ausschreibung hin deutsche und Berliner Firmen bewerben, die bereit sind, die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen. Und es hat etwas damit zu tun, dass dann die Preisvorstellungen nicht sensationell auseinanderlaufen dürfen. Denn in dem Moment, in dem ich öffentliche Vergabe mache, bin ich verpflichtet, demjenigen den Auftrag zu erteilen, der für das Land Berlin das beste Angebot abgibt. Das ist nicht ausschließlich der Preis, es können auch noch andere Komponenten sein, aber das ist eine Gesamtschau.
Ich bin leider jetzt nicht in der Lage, Ihnen die Preisvorstellungen der verschiedenen Anbieter zu nennen. Wenn ich sie nennen würde, würden Sie erkennen, dass dem Polizeipräsidenten als ausschreibender Stelle nach der Ausschreibung eine andere Entscheidung als die getroffenen nicht möglich war. Ich hoffe, dass das bei deutschen Anbietern künftig dazu führt, entsprechende Angebote abzugeben. Auch ich würde das begrüßen.
Herr Senator! Gab es bei der Ausschreibung denn ökologische Kriterien, die zu einem Drittel berücksichtigt wurden, wie CO2-Ausstoß? Wenn nein, warum nicht?
Herr Kollege Schäfer! Ich bin jetzt überfragt, weil ich die Ausschreibung nicht gemacht habe und weil sie auch nicht von meinem Haus gemacht wird, sondern vom Polizeipräsidenten, Ihnen den präzisen CO2-Ausstoß der einzelnen Motorräder zu nennen, die ausgeschrieben worden sind. Ich glaube, darauf kommt es auch nicht an. Ausgeschrieben worden sind Motorräder mit einer bestimmten
Leistung. Die Leistung muss erbracht werden, weil die Kollegen und Kolleginnen der Polizei, die diese Motorräder nutzen, für ihren Einsatz eine bestimmte Geschwindigkeit und eine bestimmte Anlaufgeschwindigkeit u. Ä. zur Verfügung haben müssen. Danach haben wir uns bei der Ausschreibung gerichtet. Ich kann mir vorstellen, dass es Ihnen sympathischer gewesen wäre, wir hätten CO2freie Fahrräder für die Polizei ausgeschrieben.
Angesichts der Aufgaben der Polizei ist das nicht möglich. Wir haben im Übrigen nur zwei Angebote gehabt.