Grüne und FDP – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, Grüne und FDP. Gegenprobe! – Das sind SPD und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.
Dann kommt der Antrag der CDU – Drucksache 16/1750 – Stichwort: Anspruch auf Teilzeitplatz –, im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und Grüne, bei Enthaltung FDP – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Und die FDP enthält sich.
Dann kommt der Antrag der CDU – Drucksache 16/1113 – Stichwort: Verzahnung von Kindergarten und Grundschule –, im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU, bei Enthaltung Grüne und FDP – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Und es enthalten sich die Grünen und die FDP.
Das ist der Antrag der CDU – Drucksache 16/1751 – Stichwort: Vor- und Nachbereitungszeit –, im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und Grüne – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.
Dann kommt der Antrag der CDU – Drucksache 16/1752 – Stichwort: Kitaleitung kostet Zeit –, im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und Grüne, bei Enthaltung FDP – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Bei Enthaltung der FDP!
Dann kommt der Antrag der CDU – Drucksache 16/1753 – Stichwort: Qualität braucht Fortbildung –, im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU, Grüne und FDP – abgelehnt. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, Grüne und FDP. Gegenprobe! – Das sind SPD und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Für das bisherige Mitglied Frau Abgeordnete Canan Bayram wird von der Fraktion der SPD nunmehr Frau Abgeordnete Bilkay Öney vorgeschlagen.
Wer Frau Abgeordnete Öney als Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen! Dann war das einstimmig. Enthaltungen? – Sehe ich nicht! – Doch! Eine Enthaltung! Aha! – Damit ist Frau Bilkay Öney ab sofort Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz. – Viel Erfolg bei Ihrer neuen Tätigkeit!
Mit Schreiben vom 27. Mai 2009 hat die bisherige stellvertretende Beisitzerin Frau Bilkay Öney das Mandat in der G-10-Kommission niedergelegt. Nunmehr wird von der Fraktion der Grünen Frau Abgeordnete Clara Herrmann zur Nachwahl vorgeschlagen. Wer Frau Abgeordnete Herrmann als stellvertretende Beisitzerin der G-10-Kommission des Landes Berlin zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint einstimmig zu sein. Gegenprobe! – Sehe ich nicht! Und Enthaltungen sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Damit ist Frau Abgeordnete Clara Herrmann ab sofort stellvertretende Beisitzerin der G-10-Kommission des Landes Berlin. – Auch Ihnen viel Erfolg bei dieser Tätigkeit!
Zur Begründung der Großen Anfrage erhält die Fraktion der CDU das Wort in Person von Herrn Hoffmann. – Bitte schön, Herr Hoffmann, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Heute wollen wir über zwei inhaltlich eng zusammenhängende Themen sprechen. Das ist zum einen die Entwicklung der Wohnungslosenpolitik unter Rot-Rot und zum anderen unser Antrag zur Fortschreibung der Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin. Für die Zustimmung möchte ich hier noch einmal werben.
Herr Kollege Hoffmann! Entschuldigen Sie! Die Kollegen können Ihnen nicht die ungeteilte Aufmerksamkeit schenken, weil sie alle aufstehen und hinausgehen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir warten, bis wieder Ruhe eingekehrt ist, jeder, der zuhören will, sich hingesetzt hat und die Gangdiskutanten den Saal verlassen. Warten Sie ruhig! – Können wir auch in den letzten Reihen die Diskussionen nach draußen verlagern, bitte! – Herr Hoffmann, jetzt haben Sie die ungeteilte Aufmerksamkeit der Verbliebenen!
Vor zehn Jahren wurden die Leitlinien für die Wohnungslosenpolitik in Berlin verabschiedet. Sie bildeten für einige Jahre eine gute Grundlage für die Arbeit des Senats, der Bezirke und der Träger. Dann kam es zu grundlegenden Änderungen in der Sozialgesetzgebung durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Das hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Wohnungslosenhilfe in ihren unterschiedlichen Facetten und Verantwortlichkeiten. Die zuständige Senatsverwaltung ließ sich jedoch dadurch nicht aus der Ruhe bringen, verwaltete weiter still vor sich hin und reduzierte zudem die zuvor kontinuierlich geführten gemeinsamen Beratungen mit dem Arbeitskreis Wohnungsnot bis hin zum Stillstand. Nur einmal im Jahr gab es eine kurze Erfolgsmel
dung im Parlament auf die Pflichtfrage einer SPDKollegin, wie es wohl um die Sicherung der Kältehilfe bestellt sei. Da konnte Frau Senatorin beruhigt antworten, denn die Kältehilfe ist seit Jahren in guter Obhut der Ligaverbände und mit ihnen vertraglich geregelt. Zwischenzeitlich ergaben sich jedoch heftige Diskussionen bei den Trägern wegen Kürzungsvorhaben, denen aufgeregte Briefe an die Abgeordneten folgten.
Daraus entstand unser Antrag, der heute noch so aktuell ist wie vor zwei Jahren. Zwar wurde von der Senatorin versichert, dass die Finanzierung des Bereichs Wohnungslosenhilfe im Ligavertrag stabil bleiben solle. Unklar ist allerdings, welche Bereiche dann gekürzt werden sollen bzw. müssen, weil eine Gesamtabsenkung des Vertrages weiterhin ansteht. Unklar ist auch, wie mit den steigenden Kosten für die Unterbringung im SGB-XIIBereich umgegangen werden soll. Immerhin sind die Ausgaben im Jahr 2008 auf 5,8 Millionen Euro angewachsen. Ein Finanzierungskonzept muss also so oder so her.
Was aber ebenso der dringenden Bearbeitung bedarf, sind die Leitlinien. Es gibt hier viele ungelöste Fragen, die seit dem Jahr 2007 auf dem Tisch liegen. Diese beginnen mit der für die Arbeit notwendigen Datenerhebung bis hin zu Fragen der Zusammenarbeit zwischen Bezirken, Jobcentern und Trägern sowie dem Um- und Ausbau und der Vernetzung der unterschiedlichen Hilfearten. Diese Fragen, Frau Senatorin, hätte ich allerdings lieber im Ausschuss mit Ihnen besprochen. Sie haben sich aber diesen Vorgängen entzogen, indem Sie eine schriftliche Beantwortung verweigerten. Das ist sehr schade, denn dies sind nicht nur die Fragen der CDU-Fraktion, sondern vor allem die Fragen vieler Träger der Wohnungslosenhilfe in Berlin, die seit Jahren auf Antwort warten.
Zur Beantwortung erhält nunmehr Frau Senatorin Dr. Knake-Werner die Gelegenheit. – Bitte schön, Frau Senatorin!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann! Ein Großteil der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist bereits mit der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, die Sie unlängst von uns bekommen haben, beantwortet. Deshalb verstehe ich im Moment gar nicht das Defizit, das Sie in Ihrem Wissensstand zu verzeichnen haben. Aber lassen Sie mich zunächst einmal zu der heutigen Diskussion kommen.
Wohnungslosigkeit ist heute in der Bundesrepublik und erst recht in Berlin kein Ausdruck mehr von Wohn
raumnot, sondern eine Folge sozialer Desintegration. Das ist das Ergebnis prekärer Lebensverhältnisse und der mangelnden Fähigkeit, die Alltagsprobleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Genau hier müssen die Hilfen für die Wohnungslosen ansetzen. Entsprechend haben wir in den letzten Jahren die Wohnungslosenpolitik in unserer Stadt ausgerichtet. Es ist dabei gelungen, professionelle und ehrenamtliche Hilfe sinnvoll und wirksam zu verknüpfen, und dank gemeinsamer Anstrengungen von Land und Bezirken verfügt Berlin heute über ein gut ausgebautes abgestuftes Hilfesystem. Die Sicherung und Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten ist dabei vorrangiges Ziel. Die Schwerpunktsetzung auf Wohnungserhalt und Prävention wird auch zukünftig im Zentrum der Arbeit des Senats stehen.
Für wohnungslose Menschen muss viel Zeit, viel Arbeit, aber auch viel Geld aufgewendet werden, weil ihre Probleme vielschichtig sind und dennoch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das Erwerbsleben angestrebt werden muss. Wohnungslose Personen brauchen häufig nicht nur eine Wohnung, sondern sie brauchen Schuldnerberatung, Eingliederungshilfe für Behinderte, Erziehungshilfe, medizinische oder pflegerische Leistungen, berufliche Qualifizierung und Arbeit. Deshalb muss die Wohnungslosenhilfe stärker als bisher als ressort- und institutionsübergreifende Aufgabe verankert werden. Ein solcher Arbeitsansatz wird auch die Grundlage der Leitlinien für die Wohnungslosenpolitik sein, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden, in intensiver Diskussion mit den entsprechenden Arbeitskreisen.