Lasten der Kleinverbraucher, sondern den Versuch, ein sozialgerechtes Tarifsystem zu finden, mit dem ungerechtfertigte Härten gerade für Kleinverbraucher verhindert werden.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz. – Bitte schön, Herr Buchholz, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie sprachen gerade die sozialverträgliche Umstellung der Wasserpreise, die Aufspaltung in einen Grund- und einen Arbeitspreis an. Wie kann das in der Praxis ablaufen? Kann das bedeuten, parallel zu dem Preismodell, das auch die GASAG verfolgt, dass es für Kleinverbraucher so eine Art Bestpreismodell gibt, also der jeweils günstigste Grundpreis für sie gilt?
Herr Buchholz! Wir diskutieren darüber, inwieweit es möglich ist, dass automatisch vonseiten der Wasserbetriebe die für den jeweiligen Verbraucher günstigste Zählergröße, auf die der Grundpreis berechnet wird, angenommen wird. Wir prüfen das, ich halte das aber für eine vernünftige Überlegung. Wenn es tarif- und gebührenrechtlich machbar ist, werden wir dem nähertreten.
1. Wieso forciert der Berliner Wissenschaftssenator, wie in den Medien zu lesen war, im Zusammenhang mit der dritten Säule der Exzellenzinitiative die Idee eines gemeinsamen Antrags der Berliner Universitäten?
2. Ist es auszuschließen, dass derartige Vorstöße angesichts der Tatsache, dass gerade bei den Zukunftskonzepten nur einzelne Universitäten antragsberechtigt
sind, außerhalb Berlins auf Unverständnis stoßen und die Erfolgsaussichten für die Berliner Universitäten dadurch geschmälert werden?
Danke schön! – Der Bildungssenator, Herr Zöllner, antwortet. – Bitte schön, Herr Zöllner, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine solche Idee weder gehabt noch gegenüber der Zeitung geäußert. Ich bin allerdings der Meinung – und dieses habe ich geäußert –, dass die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Universitäten und vor allem zwischen den Universitäten und den hervorragenden außeruniversitären Forschungseinrichtungen verstärkt und letzten Endes über einen institutionellen Rahmen möglicherweise abgesichert und damit noch effektiver werden sollte.
Zur Frage 2 ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 1 zwingend, wenn es einen solchen Vorstoß nicht gegeben hat, dass das im Nachhinein auszuschließen ist.
1. Gibt es in Berlin einen vom bundesweit üblichen Verfahren abweichenden Umgang mit der ScientologySekte, und wenn ja, wie ist er begründet?
2. Wie beurteilt der Senat die von Scientology ausgehenden Gefahren, und mit welchen Maßnahmen wird ihnen begegnet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiber! Über Scientology gab es im Jahr 1997 auf der Innenministerkonferenz eine Diskussion, bei der sich die
Innenminister darauf verständigten, dass es in der Ideologie von Scientology, insbesondere in den Schriften ihres Begründers Ron Hubbard, Anhaltspunkte dafür gibt, dass die sektenähnliche Bewegung eine andere Gesellschaftsordnung anstrebt, und zwar eine nicht mit den verfassungsmäßigen Zielen der Bundesrepublik Deutschland vereinbare. Nach diesem Beschluss der Innenministerkonferenz von 1997 haben die Bundesländer die Beobachtung von Scientology aufgenommen. Sie werden seither bis zum Jahr 2002 in den Verfassungsschutzberichten des Lands Berlins einen Bericht über Scientology finden. In den Verfassungsschutzberichten des Lands Berlin ist allerdings erkennbar, dass diese Scientology-Bewegung in Berlin nicht richtig Fuß gefasst hat, immer eine Marginalgruppe war und praktisch kaum Aktivitäten entwickelt hat. Das ist anders als in den Bundesländern BadenWürttemberg, Bayern und Hamburg, wo die ScientologySekte intensiv tätig ist und dort dementsprechend intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Wir haben im Jahr 2001 mit Scientology einen Prozess geführt, weil Scientology das Land Berlin darauf verklagt, es zu unterlassen, die Bewegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land Berlin in einem Urteil vom Dezember 2001 verpflichtet, entsprechend der Klage zu verfahren, das heißt, keine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln mehr vorzunehmen. Begründet ist diese Gerichtsentscheidung genauso wie eine parallele Gerichtsentscheidung, die am 27. April 2005 vom Oberverwaltungsgericht des Saarlands ergangen ist, damit, dass es keine tatsächlichen Aktivitäten gibt, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland belegen, und dass die bloße Ideologie, die 1950 in einem Buch niedergelegt worden sei, nicht ausreiche, sie auf Dauer weiter zu beobachten. Es reiche als Anhaltspunkt für eine Erstbeobachtung aus, aber nicht, wenn es keine tatsächlichen weiteren Anhaltspunkte dafür gebe, dass sich etwas tue.
Wir haben Scientology 2002 trotzdem noch im Verfassungsschutzbericht behandelt, allerdings nur unter Berücksichtigung dessen, was allgemein oder ohne die nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute zugänglich ist. Wir haben auch vorher über V-Leute nichts Sensationelles erfahren, weil Scientology hier nicht aktiv war. Daraufhin gab es eine weitere Klage von Scientology, die dazu geführt hat, dass das Gericht uns gegenüber zu erkennen gegeben hat, dass nur dann, wenn wir tatsächliche Aktivitäten von Scientology nachweisen können, Chancen für einen Gewinn des Prozesses vorhanden seien. Wir haben uns damals in Absprache mit dem Bund entschieden, dass wir die Beobachtung von Scientology einstellen, der Bund aber weiter beobachte, zumal auch ein Klageverfahren gegen den Bund anhängig war. Dass diese Haltung richtig war, ergibt sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Dezember, wo über die Kosten entschieden wurde. Das Gericht hat gesagt, dass die Klage von Scientology auf Unterlassung der Beobachtung voraussichtlich Erfolg gehabt hätte.
Ich habe das deshalb so ausführlich dargestellt, weil wir vom Senat bei der Begründung des Themas der Aktuellen Stunde immer in der Situation sind, dass wir hier beschimpft werden, ohne etwas dazu sagen zu können. Herr Henkel hat ein hervorragendes Beispiel geliefert, indem er uns vorgeworfen hat, er könne nicht verstehen, wieso wir so zögerlich seien.
Lieber Kollege Henkel, die Beachtung von Entscheidungen unabhängiger Gerichte ist für mich kein zögerliches Verhalten, sondern selbstverständlich für jemand wie mich, der hier vor dem Abgeordnetenhaus auf Verfassung und Gesetz vereidigt worden ist.
[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen – Frank Henkel (CDU): Darum geht es jetzt gar nicht!]
Der Kollege Scheiber fragt weiter, wie die Praxis sei: Wir haben die Beobachtung eingestellt und haben, wenn uns etwas über Scientology bekannt wurde, was „spannend“ sein könnte, diese Information erst einmal an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeben. Genau so ist mit der Filiale in der Otto-Suhr-Allee verfahren worden.
Übrigens irren Sie, wenn Sie meinen, dass dem Bauamt Charlottenburg lange Zeit vor Eröffnung der Filiale Kenntnis gegeben wurde. Das Bauamt Charlottenburg hat erst um den 14. Dezember 2006 durch Übersendung von Bauunterlagen für die Reklame von dieser Filiale erfahren und hat diese Unterlagen mit einem Schreiben vom 20. Dezember 2006 an die Verfassungsschutzbehörde zur Kenntnisnahme weitergegeben, die irgendwann nach Weihnachten – ich habe jetzt das Datum nicht – in der Behörde eingegangen sind. Die Verfassungsschutzbehörde des Lands Berlin hat diese Information am 2. Januar 2007, also wenige Tage nach Eingang und wenige Tage vor der Eröffnung dieser Filiale, an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.
Lieber Kollege Statzkowski! Ich habe mit Ihrem ehemaligen Kollegen Baustadtrat Gröhler gesprochen, sonst würde ich hier nicht so etwas erzählen. Er sagte mir, sie hätten erst um den 14. Dezember davon erfahren.
Die Situation ist, dass wir jetzt neue Aktivitäten haben. Ich habe von Anfang an gesagt, neue Aktivitäten beinhalten, dass wir eventuell neue Anhaltspunkte haben, um Verfassungsschutzbeobachtungen aufzunehmen. Wir sind nicht daran gehindert, Herr Kollege Behrendt, da irren Sie nun wiederum – –
Ich kann das nur so sagen! – Wir haben uns gegenüber dem Verwaltungsgericht nicht etwa verpflichtet, die Beobachtung einzustellen, sondern wir haben dem Verwaltungsgericht seinerzeit aus prozessualen Gründen mitgeteilt, dass wir derzeit nicht beobachten. Wir sind
Ihre zweite Frage, Herr Schreiber, lautet, wie wir die von Scientology ausgehenden Gefahren beurteilen. Die Gefahren zielen nicht in erster Linie auf die Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung, so ist übrigens auch die Auffassung der meisten anderen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Scientology wirbt wie andere Sekten auch, aber in besonders aggressiver und unterdrückender Form, ihre Mitglieder und hält sie bei der Stange in dieser Organisation und nimmt sie dort finanziell aus wie eine Weihnachtsgans.
Das heißt, die Mitglieder werden gezwungen, Kurse zu machen oder sich schulen zu lassen oder was auch immer und müssen dafür in wesentlichem Umfang bezahlen. Dieses Bezahlenmüssen führt übrigens dazu, dass die Scientology-Bewegung überwiegend von uns allen nicht als Religionsbewegung angesehen wird und auch nicht unter den Schutz des Artikels 4 des Grundgesetzes fällt, sondern dass wir sie als kommerzielle Bewegung ansehen. Schon früh ist begonnen worden, alles, was diese kommerzielle Bewegung beinhaltet, auch unter kommerziellen und Gewerbegesichtspunkten zu überprüfen. Es ist ihnen einmal untersagt worden, einen Buchladen, der nicht angemeldet war, zu betreiben. Es gibt Verfahren nach dem Gesetz über Heilkunde u. Ä. Es gibt darüber hinaus im Hinblick auf die Ideologie, die diese Sekte hat – ganz unabhängig davon, ob sie verfassungswidrig ist oder nicht –, Einschränkungen im Vergaberecht des Landes Berlin, die praktiziert werden. Scientology hat teilweise dagegen in anderen Bundesländern geklagt, aber teilweise wird auch beim Vergaberecht – gestern war dazu ein Artikel im „Tagesspiegel“ – darauf geachtet, dass nicht Ideologie von Scientology verbreitet wird.
Das ist das, was derzeit getan wird. Das ist auch das, was wir tun können. Ich weiß, dass es immer schwierig zu vermitteln ist, dass es solche Organisationen gibt, die in einem – relativ miesen – Graubereich tätig sind, dass man denen nicht immer unmittelbar und sofort oder wie auch immer das Handwerk legen kann. Aber das ist nun mal so in einem Rechtsstaat. Ich habe nur die Möglichkeit, gegen eine solche Organisation etwas zu unternehmen, wenn strafrechtlich relevantes oder gegen Vorschriften verstoßendes Verhalten da ist. Dann kann konkret eingegriffen werden, entweder durch uns oder durch das Gewerbeamt oder durch jemand anderen. Wenn sie sich nur darauf beschränken, wie das der Fall ist, sich um Mitglieder zu bemühen und die Dummheit derjenigen, die zu Scientology gehen, ausnutzen, diese unter psychischen Zwang setzen, dann ist das nach unseren Strafgesetzen nicht verboten. Dummheit ist eben nicht verboten, auch die Ausnutzung von Dummheit ist nicht verboten. Dementsprechend ist das Mittel der Wahl, das man gegen solche Organisationen in einem Rechtsstaat hat, die Aufklärung, teilweise im Schulbereich, dazu hat Senator Zöllner vorhin etwas gesagt, und im Jugendbereich und die generelle Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren, die von solchen Sekten aber jederzeit frei zu beobachten, wenn es neue tatsächli
Wer tatsächlich meint, er könnte mehr tun, muss Ross und Reiter nennen und nicht bräsig in der Welt herumfabulieren, man müsse den Druck erhöhen oder was auch immer. Mit „Druck erhöhen“ können Sie nicht verhindern, dass Räumlichkeiten gemietet werden, dass Sekten Menschen anquatschen. Sie können den Menschen sagen: Macht das Richtige, wenn ihr von solchen Leuten angequatscht werdet, sagt ihnen: Rutscht mir den Buckel runter! – Das ist die richtige Antwort, die der Berliner gibt.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Schreiber? – Das ist nicht der Fall. Dann geht es weiter mit dem Kollegen Henkel. – Sie haben das Wort!
Herr Senator! Das Verwaltungsgericht hat insbesondere das Anwerben von V-Leuten untersagt. Seither verzichtet Berlin auf jegliche Überwachung, nicht nur auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Ich frage Sie: Teilen Sie nicht die Auffassung, dass, wenn die rechtlichen Voraussetzungen in allen Bundesländern aufgrund länderübergreifender Abstimmung ganz überwiegend identisch sind, es nicht nachvollziehbar ist, warum die Überwachung in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen möglich sein soll, gleichzeitig in Berlin aber nicht? Vielleicht aktualisieren Sie einfach einmal die Einschätzung der Lage, dann sind wir schon ein Stück weiter.
Zunächst ein Hinweis zum Sachverhalt: Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus 2001, aus dem ich zitiert habe, wonach der Einsatz bestimmter nachrichtendienstlicher Mittel – im damaligen Fall ging es um VLeute – nicht zulässig war. Es gibt eine weitere gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2003, als Scientology geklagt hat. Die Klage ist zwar, weil die sie nach Erledigungserklärung fortgeführt haben, abgewiesen worden, aber gleichzeitig hat das Gericht in dieser Entscheidung, der Kostenentscheidung über den erledigten Teil, festgestellt, dass die Klage von Scientology voraussichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Da ging es nicht um nachrichtendienstliche Mittel, sondern um Beobachtung generell und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Insofern gibt es auch zu der zweiten Frage eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung.
Was Sie dann anmahnen, ist die Frage, was wir innerhalb des Verfassungsschutzverbundes tun und was wir nicht tun. Wir haben uns 1997 darauf verständigt zu sagen, es gibt Anhaltspunkte. Die Gerichte sagen, auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlands: Wenn ihr die seit acht Jahren beobachtet und außer den Anhaltspunkten aus einer Schrift von 1950 nichts Neues habt, dann ist es nicht mehr gerechtfertigt, weiterzuverfahren. – Das ist die Rechtslage.