Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin – Girozentrale – in eine Aktiengesellschaft (Berliner Sparkassengesetz – SpkG –)
Zur Beratung steht den Fraktionen nach unserer Geschäftsordnung eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Ich eröffne die I. Lesung. – Für die Fraktion der Grünen hat Frau Paus das Wort. – Bitte schön, Frau Paus!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zwei Tagen gab es eine erstaunliche Meldung. Die Stiftung Warentest veröffentlichte ihre Ergebnisse über die Verbraucherfreundlichkeit von Banken, konkret über deren Praxis bei der Vergabe von Krediten an private Haushalte. Und siehe da, die Berliner Sparkasse gehörte zu den besten drei Banken. Alle anderen waren weit abgeschlagen.
Wir begrüßen das ganz ausdrücklich. Wir begrüßen das auch deswegen, weil genau das lange, lange nicht so war. Für Fachleute wie Kunden war es ein offenes Geheimnis, dass die Gemeinwohlorientierung der Berliner Sparkasse seit ihrer Einbringung 1994 in die Bankgesellschaft in der täglichen geschäftlichen Praxis sehr unter die Räder gekommen ist. Vor diesem Hintergrund ist das Testergebnis gar nicht hoch genug einzuschätzen. Wir wollen – und dafür haben wir heute diesen Antrag vorgelegt – dafür sorgen, dass das auch künftig so bleibt, dass das auch dann so bleibt, wenn in diesem Jahr die Sparkasse verkauft wird, verkauft werden muss.
Der rot-rote Senat hat im Jahr 2005 ein Sparkassengesetz verabschiedet, das erneut unter dem Stichwort „Berliner Modell“ bundes- und europaweite Wellen geschlagen hat. Über ein Jahr lang wurde zwischen Bund, Ländern, der EU-Kommission, dem Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen und anderen um die Zulässigkeit des Berliner Sparkassengesetzes gerungen. Es ist zwar so, dass im Ergebnis jetzt ein Kompromiss gefunden und die von Rot-Rot gewählte Konstruktion bestätigt wurde. Das ändert aber nichts daran, dass wir jetzt eine Konstruktion haben, nach der diese Sparkasse nach außen als Sparkasse auftreten darf, obwohl sie selbst gar keine Banklizenz hat, obwohl sie selbst kein eigenes Geld, kein Eigenkapital besitzt, obwohl sie selbst über keinen eigenen Vorstand und keinen Aufsichtsrat verfügt.
Und deswegen ist es eben nicht nur unsere Auffassung, sondern auch die des Bundesaufsichtsamts für das Finanzwesen, dass die Gemeinwohlorientierung, die jeder von der Sparkasse kennt und mit der Marke Sparkasse in Verbindung bringt, deutlich und ausführlich in diesem Gesetz geregelt werden muss.
Genau das ist bisher nicht der Fall, auch wenn die Koalition öffentlich immer wieder etwas anderes behauptet. Es ist eben so, dass bisher in diesem Gesetz keine Verpflichtung für ein Konto für jedermann und jedefrau besteht. Es gibt in dem Gesetz keine Verpflichtung, in der gesamten Stadtfläche präsent zu sein. Es gibt auch keine Verpflichtung zu einer sozialen Gebührengestaltung.
Und dafür gibt es auch einen Grund. Ich zitiere Carl Wechselberg aus der Debatte im Jahr 2005: „Wir werden ein Ergebnis erzielen, das bezogen auf die Risikominimierung für das Land Berlin einen guten Veräußerungspreis und die Fähigkeit, aus diesem Veräußerungspreis wesentliche Teile der Risikoabschirmung zu bezahlen, sichert.“ Das ist für mich der entscheidende Punkt.
Natürlich ist es richtig, dass es einen guten Verkaufspreis geben muss. Aber aus unserer Sicht ist völlig klar: Das kann nicht der einzige, nicht der ausschlaggebende und entscheidende Grund sein, sondern es geht darum, auch zukünftig: Wenn man ein Sparkassengesetz will und den öffentlichen Kreditsektor zumindest in seiner Gemeinwohlorientierung erhalten will, dann muss man das als Gesetzgeber sicherstellen. Wir können den Verkauf der Sparkasse nicht auf Kosten der Kundinnen und Kunden, der Bevölkerung von Berlin, des Mittelstands und der Kleinsparer machen. Deswegen brauchen wir diese wesentlichen Verbesserungen im Sparkassengesetz. Ende des Jahres muss verkauft werden, das ist die Vorgabe der Europäischen Kommission. Deswegen ist es jetzt hohe Zeit, das Sparkassengesetz anzufassen und zu verbessern. – Herzlichen Dank!
Ich habe gerade zu meiner Mitarbeiterin gesagt: Wenn ich nach vorn gehe, muss ich den Satz ein paar Mal vor mich hin reden, da ich nicht so oft die Gelegenheit habe, ihn zu sagen. Also noch mal: Die Grünen haben recht, und zwar mit der Aussage, dass, wenn wir die Landesbank Berlin im kommenden Jahr veräußern müssen, dabei bestimmte Vorkehrungen zu treffen sind, die sicherstellen, dass da, wo Sparkasse draufsteht, auch Sparkasse drin bleibt.
Es ist klar, wir haben das hier vor anderthalb Jahren mit der Neufassung des Sparkassengesetzes schon ausführlich diskutiert, es ist eine Vorgabe der EU für die Beihilfen aus den Jahren 2001 und 2002, dass die Anteile des Landes Berlin zwingend und diskriminierungsfrei veräußert werden. Das heißt, wir müssen Privaten die Möglichkeit lassen, diese Anteile zu kaufen. Es kann also passieren, dass die Landesbank Berlin ganz oder mehrheitlich nach der Veräußerung in privatem Eigentum ist.
Wie stellt man dann aber trotzdem sicher, dass die Sparkasse eine Sparkasse bleibt? – Wir haben allerdings, Frau Paus, mit dem Sparkassengesetz von 2005 durchaus die wesentlichen Grundlagen geschaffen, dass dies so bleibt. Die Sparkasse ist als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach den gesetzlichen Vorgaben, die dort schon sehr genau festgehalten sind, nicht erst durch die, die Sie ergänzen wollen, auch in privatem Eigentum als eine Sparkasse gesichert. Es hat sich seit 2005 – Sie haben das schon angedeutet – auch auf europäischer Ebene eine Menge ereignet. Es hat große Diskussionen gegeben, weil die deutschen Sparkassen und ihre Verbände das Problem sehen, dass der Verkauf der Landesbank Berlin zu einer Art Eisbrecher werden könnte, den deutschen Sparkassensektor insgesamt aufzuknacken, so dass hier also nicht nur ein Einzelfall vorliegt, sondern dass hinterher das in Deutschland zu Recht tradierte Sparkassenwesen, das international in der Art nicht bekannt ist, sich hier aber bewährt hat und weiter gewollt wird, aufgebrochen wird.
Die Verhandlungen der Bundesregierung mit der EUKommission waren sehr erfolgreich. Ich meine, dass damit gesichert ist, dass die deutsche Besonderheit, wie sie in § 40 KWG geregelt ist, bestehen bleiben kann. Wir müssen schauen, dass wir in Berlin nicht zu einer sparkassenfreien Zone werden, sondern eben auch unsere Sparkasse haben werden. Deswegen ist es sinnvoll – und so meinte ich den Satz „Die Grünen haben recht“, wenn wir in unserem Gesetzgebungsverfahren schauen, wo wir noch bestimmte Dinge hineinschreiben müssen, um si
cherzustellen, dass dies so ist. Sie nennen einige wichtige Punkte, das sehe ich auch so. Das Konto für jede und jeden ist sicher ein Punkt, die soziale Preisgestaltung auch. Mir würde noch einiges einfallen, was Ihnen nicht so naheliegt, wie die Sparkasse als ein Instrument für den Mittelstand. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor. Auch da könnte man noch das eine oder andere tun. Sicherlich muss auch das Regionalprinzip in einer vielleicht noch deutlicheren Form auftauchen, als das bisher der Fall ist.
Wir werden im Ausschuss Ihren Antrag, natürlich auch unseren Antrag, diskutieren und schauen, was wir am Sparkassengesetz noch ändern, damit Berlin eine Sparkasse behält und wo Sparkasse drauf steht auch Sparkasse drin ist. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ersten zwei Redner haben schon gezeigt, dass es offenbar relativ wenig Dissens bei der Ausgestaltung der Regelungen geben wird, die im Vorfeld des Verkaufs der Sparkasse noch zu treffen sind. Insofern stellt sich die Frage, warum wir eine scheinbare Kontroverse, die tatsächlich keine ist, heute im Plenum besprechen sollen. Aber vielleicht geht es um die Details.
Drei wesentliche Punkte benennt der Antrag: Die Sparkasse soll in der Fläche präsent sein, das Konto für jede und jeden soll verpflichtend werden, und eine soziale Preisgestaltung wird gefordert. Beim Konto für jedermann sind wir uns, glaube ich, einig. Das ist eben schon deutlich gemacht worden. Es muss einen Anspruch geben, wenn nicht für alle Banken so etwas einzurichten, dann eben für besondere Kreditinstitute, und da steht eine Sparkasse sicherlich an erster Stelle. Die beiden Punkte Sicherung der Präsenz in der Fläche und soziale Preisgestaltung bedingen sich aber natürlich. Da stellt sich die Frage, mit welchem Verständnis denn so etwas in das Gesetz geschrieben werden soll. Auf der einen Seite haben wir die Situation im Bankensektor, dass die Filialdichte in Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt und die Filialdichte in Berlin noch über dem Bundesdurchschnitt. Sie müssen berücksichtigen, dass die Frage, wie viele Einwohner pro Filiale statistisch angesetzt werden, für die Kreditinstitute, auch für die Sparkasse als besonderes Kreditinstitut, etwas ist, was unter Kostengesichtspunkten gesehen werden muss. Wenn Sie also viel Präsenz in der Fläche haben wollen, dann müssen Sie das irgendwoher erwirtschaften. Gerade ein künftiger privater Eigentümer wird sich angucken müssen, wie er das dann macht.
Auf der anderen Seite wollen Sie die soziale Preisgestaltung haben. Da ist in der Tat die Sparkasse nicht gerade der Spitzenreiter, was Verbraucherfreundlichkeit angeht. Sie haben die ersten Konten in der Republik, die bereits von einem Kreditinstitut mit einem Bonus bedient werden, da kriegen Sie sogar noch jeden Monat Geld. Es ist inzwischen beinahe Standard, dass wesentliche Kreditinstitute – ob online oder in der Fläche präsent – kostenlose Konten anbieten. Da hinkt die Sparkasse hinterher. – Aber den Dissens können Sie in Ihrer Argumentation derzeit nicht auflösen. Viel Präsenz in der Fläche, hohe Kosten also für die Bereithaltung von Personal und Mieträumen im Stadtgebiet, und auf der anderen Seite eine soziale Preisgestaltung – das ist nicht miteinander vereinbar. Das müssten Sie uns dann in den Ausschüssen, vorzugsweise im Wirtschaftsausschuss, noch mal erklären.
Ich glaube, man kann relativ vorbehaltlos mit diesem Antrag umgehen. Er ist mit Sicherheit nicht vollständig bezüglich dessen, was im Rahmen des Sparkassengesetzes noch geregelt werden muss. Aber ich denke, dass wir im Ausschuss zu guten Lösungen kommen können. Eine Kontroverse scheint es bis auf den eben skizzierten Punkt kaum zu geben, was die einzelnen Antragspassagen angeht. Von daher sehe ich den Beratungen äußerst gelassen entgegen. Aber wir sollten berücksichtigen, wenn wir Regelungen treffen, dass sie Auswirkungen haben könnten auf die Bereitschaft anderer Kreditinstitute oder Konsortien, sich mit dem Erwerb der Sparkasse zu befassen, nach dem Motto: Was wissen wir denn, was die Berliner Parlamentarier uns später noch in ein Sparkassengesetz schreiben? –
Das sollten wir uns tunlichst verkneifen, denn das wäre für das gesamte Verkaufsverfahren äußerst kontraproduktiv. Ein bisschen vorsichtig mit zusätzlichen Forderungen! Und ein bisschen Verständnis für die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge! Dann bekommen wir gute Ergebnisse.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetze! – Für die Linksfraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Lederer das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rotgrüne und im Anschluss daran die rot-rote Koalition haben sich vor fünf Jahren entschlossen, die Bankgesellschaft Berlin mit einer Beihilfe zu retten. Wir erinnern uns, die Eigenkapitallage des Unternehmens war aufgrund der unkontrollierten Schneeballgeschäftspolitik mit hohem Risiko desaströs. Es drohte die Schließung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Beihilfen sind notifikationspflichtig. Die Beihilfe für die Bankgesellschaft ist von der EU-Kommission nur unter der Auflage des diskriminierungsfreien Verkaufs des Konzerns genehmigt worden, das heißt nach dem Verhandlungsergebnis von Bundesregierung und EUKommission auch, es müsse einem Privaten gestattet werden, den Namen und die Marke Sparkasse zu nutzen. So oder so – das Land Berlin steht in der Pflicht, sich zu überlegen, wie es dafür sorgt, dass auch nach einem Verkauf so viel wie möglich von dem Inhalt übrig bleibt, der traditionell mit dem roten S verbunden wird.
Dazu gehören auch das sogenannte Girokonto für alle, die Sicherung der Präsenz in der Fläche und die Preisgestaltung. Ich freue mich, dass wir in Berlin etwas korrigieren können und korrigieren werden, was unter Rot-Grün bundesweit nicht gelungen ist, nämlich das Girokonto für alle durch Bundesgesetz festzuschreiben. Damals kam es zu einer Selbstverpflichtung, und die ist dann aufgeknackt worden, und zwar von einer Sparkasse – zeitlich nach Erlass unseres Gesetzes, zumindest die Korrektur sei noch angemerkt. Deswegen hatten wir es damals nicht hineingeschrieben. In der Sache sind wir völlig d’accord.
[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Christian Gaebler (SPD) – Zuruf von Elisabeth Paus (Grüne)]
Aber ich will noch weitere Aspekte nennen: die Erhaltung des Unternehmens und seines Geschäftssitzes in Berlin sowie die Sicherung der Beschäftigten im Unternehmen. Das sollte uns mindestens genauso wichtig sein, wenn wir über die einzelnen Koordinaten des Verkaufs reden.
Nein, danke! Ich habe nicht die Zeit. – Die Linksfraktion ist der Ansicht, dass wir versuchen müssen, dies gewissermaßen als Universaldienstverpflichtung rechtlich verbindlich zu verankern. Das ist nötig, um den Berlinerinnen und Berlinern, den kleinen und mittelständischen Unternehmen eine gute Versorgung mit Bankdienstleistungen zu sichern. Die Konsequenz aus der Lösung des Bankenskandals kann nicht sein, dass wir die Landesbank gerettet haben, damit sie nun zerschlagen und filetiert wird.
Ich will jedoch – da will ich in das Horn tröten, in das Herr Goetze schon getrötet hat – noch auf ein Problem hinweisen, welches uns zu ziemlich umsichtiger Politik veranlassen sollte. Da steckt, liebe Frau Paus, der Teufel im Detail:
Das Land Berlin steht beim diskriminierungsfreien Verkauf der Landesbank unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Ausschreibung der Landesbank ist nicht nur der simple Vollzug von Europarecht. Dahinter verbirgt sich die
hochpolitische Frage der Erhaltung und Sicherung des Dreisäulenmodells, die ihren Ausdruck in dem Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission gefunden hat. Über dem ganzen Vorgang schwebt das Damoklesschwert des Vertragsverletzungsverfahrens, veranlasst durch die Kommission. Schon einmal ist ein Kompromiss wieder geöffnet worden, der eigentlich das Ende dieser Streitigkeit bedeuten sollte, die 2005 wirksam gewordene Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung.
Deshalb werden wir in den Ausschüssen sorgfältig diskutieren müssen, unter welchen Rahmenbedingungen wir die Gemeinwohlverpflichtung erhalten können. Eine Grenze besteht nicht nur in der rechtlichen oder faktischen Diskriminierung Dritter, die sich am Bieterwettbewerb beteiligen wollen. Es ist mir heute noch nicht völlig klar, ab welcher Bindungsdichte die Kommission das Ausschreibungsverfahren als Diskriminierung wertet, weil sie durch sogenannte formal unterschiedslose Regelungen hervorgerufen werden. Da hat Herr Goetze recht: Wenn wir verkaufen, dann muss der Private eine Chance zu eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen haben. – Die EU-Kommission wird bei engen Bindungen fragen: Wo ist der Spielraum der Unternehmer? Wolltet ihr ernsthaft, dass sich alle beteiligen können? Und schon hat sie das Verfahren wieder in der Hand.
Frau Paus, befassen Sie sich mit EU-Recht! Das wird wichtig, wenn Sie Ihrem Anliegen Sorge tragen wollen. –
Diese Sach- und Rechtslage ist hier derzeit etwas diffuser. Wir wissen, liebe Frau Paus, dass europäisches Recht sehr dynamisch ist und es bei seiner Auslegung nicht immer völlig rational zugeht. Wollen wir das Dreisäulenmodell nicht gefährden, müssen wir mit Umsicht vorgehen. Das ist uns wichtig, weil das Dreisäulenmodell des deutschen Bankensektors durchaus erhaltenswert ist!
Um ein Beispiel zu nennen: Es ist zu diskutieren, ob wir unser Sparkassengesetz ändern oder zu rechtlichen Fundierungen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens greifen sollten. Wir haben im Gesetz die Option eines öffentlich-rechtlichen Vertrages verankert. Dieser Vertrag hat in Bezug auf den verpflichteten Dritten und auf das Institut die gleichen Rechtswirkungen. Wollen wir uns, was diskutiert wird, für einen Verkauf an der Börse entscheiden, werden wir um eine Gesetzesänderung nicht herumkommen. Berlin wird sich dann allerdings die Frage stellen lassen müssen, warum wir das jetzt – de facto schon im Verkaufsverfahren – machen. Wir sollten das sorgfältig durchdenken. Wir sollten alles vermeiden, was die Beihilfeentscheidung der Kommission oder das gefundene Ergebnis im Vertragsverletzungsverfahren zwischen Kommission und Bundesregierung gefährdet. Denn die Kommission, kein Zweifel, hält das Dreisäulenmodell für einen Fremdkörper im Binnenmarkt. Sonst haben wir – wie die Grünen so oft – Gutes gewollt, aber viel Unheil angerichtet.