Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

Aus humanitärer Sicht dramatisch sind allerdings die Folgen der Rechtsauffassung des Senats vor allem für diejenigen, deren Bedürfnisse und gesundheitliche Leiden sich nicht nach dem Wochentag richten und die heute eben auch von angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie nichtmedizinischem Personal sonntags versorgt werden, ohne Notfälle zu sein. Nachdem Sie darauf hingewiesen wurden, mussten Sie Ihre Rechtsauffassung hinsichtlich der Methadonausgabe und der Palliativversorgung der Berliner Homecare bereits revidieren. Das muss man sich einmal klarmachen: Sie bezeichnen sich als sozial. Aber zu wessen Lasten gehen denn die auftretenden Versorgungslücken? – Natürlich zulasten der Schwächsten im System: zulasten der Kranken nämlich! Die Bedürfnisse der Kranken sind nicht nach dem Kalender religiöser Feiertage planbar. Die Sorgen und Schmerzen von Palliativ-, aber auch von weniger schwer erkrankten Menschen machen leider keine Pause, weil gerade Sonntag oder Pfingsten ist.

Nein, meine Damen und Herren, in der tiefroten Gesundheitsverwaltung weiß die linke Hand wieder einmal nicht, was die rechte tut. Sie haben sich die Konsequenzen Ihres Vorgehens offenbar gar nicht klargemacht. Sie versuchen hier, in einem linkspopulistischen Reflex Arbeitnehmer- gegen Krankenrechte auszuspielen, um ganz links zu

Vizepräsidentin Karin Seidel-Kalmutzki

punkten. Dieses billige Kalkül auf dem Rücken der Kranken auszuspielen, ist unerträglich. Deswegen fordern wir Sie auf: Korrigieren Sie Ihren Fehler auch über die Palliativ- und Methadonversorgung hinaus! Stimmen Sie unserem Antrag zu, und sichern Sie die adäquate Versorgung der Patienten in unserer Stadt auch an Sonn- und Feiertagen!

Das ist mal wieder ein für die FDP typischer Antrag, ganz nach dem Motto: Alles soll zu jeder Zeit für jeden möglich sein. – Wirklich viele Praxen bieten doch mittlerweile auch Sprechstunden am Abend oder am Samstag an, das müsste doch eigentlich ausreichen, um einen Arztbesuch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu erledigen. Ich bin wirklich eine Befürworterin der Dienstleistungsgesellschaft, aber warum muss ich am Sonntag zum Arzt gehen, wenn ich das doch auch in der Woche oder am Samstag erledigen kann? Wenn ein Arzt seine Praxis alleine ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreibt, dann bitte schön, aber warum soll eine Arzthelferin ihrer Familie am Sonntag entzogen werden, nur weil es der Bequemlichkeit des einen oder anderen dient? Dafür habe ich kein Verständnis, tut mir leid!

Aber mal im Ernst: Der Sonntag ist in Deutschland ein gesetzlich verankerter Ruhetag, der nur in Ausnahmefällen für Einzelne zum Arbeitstag werden kann. Das hat nicht nur etwas mit Vereinbarungen mit den Kirchen zu tun, sondern begründet sich auch darin, dass es ein gesellschaftlicher Anspruch sein muss, allen Menschen zur gleichen Zeit die Möglichkeit zur Erholung, Entspannung, des gesellschaftlichen Miteinanders zu geben. Und das ist in der Regel das Wochenende, zumindest aber der Sonntag!

Aber auch ich sehe eine Notwendigkeit darin, dass am Sonntag einige wenige Praxen geöffnet haben, aber bitte ausschließlich für Notfälle, nicht für die Regelversorgung. Aus meiner Sicht ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes auch genau so zu interpretieren:

Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, …

Wann kann das also auf Arztpraxen zutreffen? – Mir fallen da folgende beispielhafte Szenarien ein:

wenn jemand gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurde und z.B. einen Verbandswechsel benötigt,

wenn ein Kind akut krank ist,

wenn ein Erwachsener akut krank ist,

wenn einem Mensch im Zuge einer Behandlung Medikamente und/oder Infusionen verabreicht werden

müssen, um den Erfolg der Behandlung nicht zu gefährden.

Und: Es ist ein Trugschluss, dass mit einer Sonntagsöffnung von Arztpraxen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, denn schließlich gibt es nicht plötzlich mehr Patienten. Auch muss den Angestellten, die am Sonntag arbeiten, in der Folgewoche zum Ausgleich ein freier Tag gewährt werden. Wo sollen dabei dann zusätzliche Arbeitsplätze entstehen? Dieses Argument führen Sie doch nur an, um sich das Deckmäntelchen der sozialen Gerechtigkeit zu geben.

Und noch etwas: Auch die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht für offene Arztpraxen am Sonntag zur Regelversorgung, sondern geht auch davon aus, dass am Sonntag ausschließlich zur Notversorgung von Patienten Arztpraxen geöffnet haben. Auch verweist die KV darauf, dass wir in Berlin den besonderen Service des mobilen Kassenärztlichen Notfalldienstes haben – Sie kennen alle sicher die lilafarbenen Fahrzeuge –, der in der Nacht und am Wochenende gerufen werden kann.

Eine Bundesratsinitiative erübrigt sich, weil meines Erachtens das Arbeitszeitgesetz die Öffnung von Arztpraxen am Sonntag für die Notfallversorgung schon jetzt zulässt. Alles andere darüber hinaus ist gar nicht wünschenswert! Verehrte Kollegen von der FDP, gerade Ihr Ansatz, die Welt mal wieder ausschließlich aus der Sicht des viel beschäftigten, gutverdienenden und auf seine persönliche Bequemlichkeit bedachten Menschen zu sehen, macht es für uns mal wieder sehr leicht, diesen FDP-Antrag anzulehnen.

Zunächst ist zu fragen: Ist es vernünftig, dass Ärzte für ihre Patienten auch am Sonntag Sprechstunden anbieten dürfen? – Ich sage, ja. Denn dadurch werden den Patienten mehr Gesundheitsdienstleistungen angeboten, die Erstversorgung bei Notfällen besser gesichert und gleichzeitig die Rettungsstellen und Krankenhäuser entlastet. Das senkt zusätzlich die Kosten, da die Praxisärzte dafür keinen Sonntagszuschlag erhalten und der teure Notdienst nicht so oft in Anspruch genommen werden muss. Deshalb spricht sich die CDU aus Patientensicht dafür aus, dass Sonntagssprechstunden regulär ermöglicht werden sollten.

Wie sieht es dazu in Berlin aus? – Seit mehreren Jahren bieten Ärzte in Berlin Wochenendsprechstunden an, hochgelobt von der Presse und genutzt als Aushängeschild für die Dienstleistungsmetropole Berlin. Ca. 600 Praxen öffnen am Sonnabend und ca. 60 am Sonntag – Angebote, die insbesondere von berufstätigen Patienten und ihren Familien sehr gut angenommen werden. Dieser freiwillige Beitrag der Ärzteschaft für eine gute gesundheitliche Versorgung entspricht deshalb voll den Patienteninteressen.

Kai Gersch

Was ist jetzt passiert? – Die Senatorin hat Zeitung gelesen oder jedenfalls haben ihre Mitarbeiter Zeitung gelesen und sind – oh Wunder – plötzlich im April 2009 darauf gestoßen, dass es solch ein Angebot in Berlin gibt und dagegen rechtliche Bedenken sprechen. Anstatt jetzt mit der KV das Problem zu klären, werden Briefe geschrieben und Ordnungsstrafen angedroht. Das heißt, bildlich gesprochen wird mit schwerem Geschütz auf Spatzen geschossen. Denn erinnern wir uns: 60 Ärzte öffnen freiwillig ihre Praxen am Sonntag – ein kleines Häuflein im Vergleich zur Anzahl von 2 800 Haus- und Kinderärzten, 3 900 Fachärzten und 1 600 psychologischen Psychotherapeuten, die in Berlin arbeiten. Dazu kommen rund 240 ermächtigte Krankenhausärzte, die neben ihrer Klinktätigkeit einige Leistungen auch ambulant durchführen dürfen.

Es liegt also kein flächendeckendes Angebot vor, das die Gefahr heraufbeschwört, dass dadurch das Arbeitszeitschutzgesetz in diesem Bereich ausgehebelt werden würde. Zudem hat sich die Senatorin nicht der Mühe unterzogen, dafür belastbare Zahlen vorzulegen, wie viele angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies betrifft. Und von irgendwelchen Beschwerden in dieser Hinsicht ist bis jetzt nichts bekannt geworden.

Was verurteilen wir? – Frau Lompscher hat in diesem Segment völlig überreagiert, sie hat die Patientensicht total aus dem Auge verloren, und es wurden von ihr keine Versuche unternommen, mit der KV einen Kompromiss zu finden, um einen Ausgleich zwischen Patienteninteressen und Arbeitsschutz zu suchen.

Diese Vorgehensweise der Gesundheitssenatorin ist unangemessen und unprofessionell. Deshalb stimmen wir dem FDP-Antrag zu.

Ein dichtes Netz von Notfall-Ambulanzen an unseren Krankenhäusern und der von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierte fahrende ärztliche Bereitschaftsdienst mit rund 160 000 Einsätzen im Jahr gewährleisten in Berlin die medizinische Versorgung von Notfällen an 365 Tagen, rund um die Uhr, 24 Stunden lang. In dieses Netz eingebunden sind der kinderärztliche Bereitschaftsdienst der KV mit Praxen in Kreuzberg, Lichtenberg, Wedding und Tempelhof, die an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 22 Uhr geöffnet haben. Weiterhin stehen für die Versorgung von erkrankten Kindern zur Zeit insgesamt 11 Kinderkliniken zur Verfügung. Zudem sind niedergelassene Ärzte in die notwendige sonntägliche Methadon-Versorgung von Drogenabhängigen und im Rahmen der HomeCare-Versorgung in die Betreuung Schwerst-Krebskranker eingebunden.

Die Versorgung dieser klar definierten medizinischen Notfälle im Rahmen dieses Versorgungsnetzes ist arbeitsschutzrechtlich abgesichert, gewährleistet und sie wird, auch ohne zusätzliche Sonntagsöffnung, auch zukünftig

gewährleistet bleiben. Wenn es hier dennoch irgendwo eine Versorgungslücke mit einem zusätzlichen Versorgungsbedarf geben sollte, müsste diese konkret benannt werden, um sie innerhalb dieses Versorgungssystems dann auch konsequent zu schließen. Das funktioniert aber sicher nicht über die selektive stundenweise Sonntagsöffnung einzelner Praxen. Es ist im Übrigen nicht der Berliner Senat, der hier willkürlich eine schikanöse Regelung durchsetzt: Es ist das Grundgesetz, das durch den Artikel 140 den Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe garantiert und es ist die Berliner Verfassung im Artikel 35, die das ebenso macht. Es ist originäre Aufgabe der Senatsverwaltung, diese verfassungsrechtliche Vorgabe auch politisch durchzusetzen.

Um es klar zu sagen: Es gibt keine medizinische Indikation für eine zusätzliche sonntägliche Öffnung von Arztpraxen. Auch dem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung ist es bei der Befragung im Ausschuss nicht gelungen, dafür nachvollziehbare Gründe anzuführen. Die Argumentation, sonntägliche Praxiszeiten müssten geschaffen werden, um Arbeitnehmern den Zugang zur adäquaten zeitnahen medizinischen Versorgung zu verschaffen, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass sie ihre Erkrankung verschleppen und deshalb Spätfolgen erleiden, ist nicht nur an den Haaren herbeigezogen, sie ist medizinisch absurd, weil zeitnah natürlich heißt, dass man den Arzt aufsucht, wenn man krank wird, und nicht bereits erkrankt tapfer bis zum nächsten Sonntag wartet, weil die Praxis dann geöffnet hat.

Gerade um diese zeitnahe Versorgung zu ermöglichen, haben viele Arztpraxen unter der Woche ihre Öffnungszeiten so gestaltet, dass genau darauf Rücksicht genommen wird und die Praxen eben auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten abends oder bei mittlerweile 600 Praxen auch samstags aufgesucht werden können. Es ist sicher richtig, diese zusätzlichen Angebote auch öffentlich bekannter zu machen.

Es entbehrt jeder Logik, wenn in diesem Zusammenhang behauptet wird, durch die zusätzliche Sonntagsöffnung würden Patienten wie Kassen teure Klinikaufenthalte erspart. Das ist hanebüchener Unsinn! Wieso erspart die Sonntagsöffnung Klinikaufenthalte? Wer so krank ist, dass er stationär behandelt werden muss, den schicken Sie doch auch aus der am Sonntag geöffneten Praxis nicht mit der Empfehlung nach Hause: Bloß nicht ins Krankenhaus, aber am Montag bitte wiederkommen! – Den werden Sie aus der Praxis hoffentlich ins Krankenhaus schicken, wo er hingehört, und zwar schnell. Nichts haben Sie da gespart, im Gegenteil zunächst doppelt versorgt.

Und wer keine stationäre Behandlung braucht und trotzdem gleich die Krankenhausambulanz aufsucht, den behält auch das Krankenhaus nicht nach dem Motto: Das hat er nun davon- sozusagen als erzieherische Maßnahme einfach mal ein paar Tage da, nur weil er gerade vorbeigeschaut hat. Kein Pfennig wird hier zusätzlich ausgegeben. Die von der FDP geforderten Sonntagsöffnungs

Mario Czaja

zeiten reduzieren sich auf eine reine elektive Dienstleistung. Eine medizinische Notwendigkeit besteht nicht und lässt sich auch nicht herleiten. Dann aber stellt sich die Frage, warum reden wir eigentlich nur über Arztpraxen: Warum dann nicht auch Sonntagsöffnungszeiten für andere Serviceleistungen? Wo ist denn der Unterschied, ob ich mir meine Kronen sonntags machen lasse, weil ich ja in all den Jahren davor in der Woche nie Zeit hatte oder ob ich mir die Haare oder die Nägel machen lasse oder ins Steuerberaterbüro marschiere?

Kurzum: Ihr Antrag unterläuft den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe, er hebelt sinnvolle Regelungen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten aus und läuft in seiner Konsequenz darauf hinaus, das Verbot der Sonntagsarbeit flächendeckend auch in den anderen Bereichen auszusetzen. Es wird Sie nicht wundern, wenn wir ihn ablehnen.

Im Juni dieses Jahres hatten wir diesen Antrag zu einer Berliner Bundesratsinitiative als Dringlichkeit hier im Plenum. Diese Dringlichkeit war damals eine Unverschämtheit, weil selbst die Bundes-FDPler auf meine Nachfrage sagten, dass dieser Antrag in dieser Legislatur nicht mehr bearbeitet werden würde. Warum dann die Dringlichkeit?

Zusammen haben die Berliner Gesundheitspolitiker und Gesundheitspolitikerinnen damals erreicht, dass erst eine Anhörung dazu im Gesundheitsausschuss stattfinden sollte, damit mehr valide Zahlen auf den Tisch kommen, bevor wir hier beschließen. Dies war vor einigen Wochen der Fall. Das Ergebnis war mau. Es ist also ein typischer „Lindner“ oder muss ich heute schon sagen, ist ein typischer „Gersch“, dieser Antrag. Wir haben den Inhalt trotzdem ernsthaft beraten. Ich begründe hier heute die Enthaltung der Grünen zu dem FDP-Antrag, weil wir sehr wohl sehen, dass es aus Patientinnen/PatientenVerbraucher-Sicht sehr gut wäre, böten viel Arztpraxen verlässliche Sprechstunden am Wochenende an. Dies wäre vor allem ein Segen für alle Eltern und Kinder, die bei plötzlichen Krankheiten der Kinder zu den vertrauten Ärzten könnten, und es wäre auch ein Segen für die Älteren unter uns, die leider oft am Wochenende Probleme haben. Denn wie es denen dann in den Rettungsstellen geht, diese Erfahrung wünsche niemandem, ich musste sie leider mehrfach machen.

Zweitens, das Finanzen-Entlastungs-Argument: Würde eine verlässliche, sonntägliche Öffnung eine Entlastung der Rettungsstellen zuverlässig garantieren, wäre unsere Entscheidung möglicherweise ein andere.

Wir hier im Hause wissen aber, es geht in diesem Antrag um Grundsätzliches – um eine Veränderung des Arbeitszeitgesetzes, das ein Schutzgesetz ist. Denn Ärzte können als Freiberufler ihre Praxen öffnen, wann sie wollen, und sie können auch ihre Patientinnen behandeln, wann sie wollen.

In diesem Konflikt geht es also darum, dass auch Arzthelferinnen, Laborantinnen – überwiegend Frauen - sonntags arbeiten dürfen sollen. Dafür soll das Arbeitszeitgesetz, das angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Sonn- und Feiertagen schützt, geändert werden.

Und ich sage Ihnen, dass mir für eine so grundsätzliche Veränderung die Argumente und die Fakten bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss mit der Kassenärztlichen Vereinigung nicht ausgereicht haben, weder bei dem Argument, dass so viele Patienten sonntags in die ErsteHilfe-Stellen gehen, weil sie in der Woche keine Zeit haben, und dass bei den Wartezeiten in den Rettungsstellen, die von allen Seiten immer angeführt werden?

Und das weitere Argument, dass Frauen gerne sonntags arbeiten gehen würden, sticht für mich nicht generell. Es gibt sie diese Frauen, ja natürlich. Sie sind froh sonntags arbeiten zu können, weil sie dann möglicherweise ihre Kinder/Familienangehörige durch den Partner/Partnerin versorgt wissen und froh sind, auch Geld verdienen zu können. Aber wie viele sind das? Und was ist mit den anderen, die gerne einen Tag in der Woche mit ihrer Familie zusammen sein möchten?

Und ihr letztes Argument, die Sicherung der Arbeitsplätze dieser Frauen, ist als einziges stichhaltig in der Anhörung durch die KV ausgeräumt worden: Arzthelferinnen und Laborantinnen sind in Berlin Mangelware. Ihre Arbeitsplätze sind gar nicht in Gefahr, auch nicht, wenn sie bei Bewerbungen Sonntagsarbeit ablehnen.

Weil weder von der FDP noch in der Anhörung valide Zahlen, Fakten oder Daten vorgetragen wurden, und weil wir Grünen ein Schutzgesetz nicht einfach so kippen, werden wir uns enthalten.

Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU und der FDP bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung des Antrags Drs 16/2460. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Die lfd. Nrn. 15 und 16 sind durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen damit zur

Dr. Wolfgang Albers

lfd. Nr. 17:

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