Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Ich stehe zu diesem Masterplan. Das Problem ist, wie ich Ihnen eingangs geschildert habe, dass es offensichtlich im Augenblick keine Nachfrage gibt, um diese Grundstücke zu bebauen. Das verpflichtet uns allerdings dazu, das gesamte Gelände nicht einfach liegen zu lassen, sondern uns mit dem Freiraum und der Situation sehr intensiv auseinanderzusetzen. Das kann man tun, ohne den Masterplan aufzugeben.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Eichstädt-Bohlig. – Bitte schön, Frau Eichstädt-Bohlig!

Danke schön! – Teilweise haben Sie die Frage eben schon beantwortet, aber ich möchte doch noch mal nachhaken: Kann aus Sicht des Senats dieser Masterplan als weitere Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung sowohl

für die jetzt geplante Zwischennutzung als auch für mögliche künftige weitere Bebauungen wirklich noch ernsthaft als Grundlage gewertet werden? Das hätte ich gern ernsthaft beantwortet.

Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Eichstädt-Bohlig! Ich betone noch einmal: Dieser Masterplan ist Grundlage für die Weiterentwicklung des Kulturforums. Lassen Sie uns doch nicht starr darauf bestehen, dass an einer Ecke, an der ein bestimmtes Bauvolumen ausgezeichnet worden ist, dieses Bauvolumen auch tatsächlich in absehbarer Zeit entstehen muss. Lassen Sie uns vielmehr darauf setzen, dass wir uns mit der Weiterentwicklung des Kulturforums so auseinandersetzen, wie es im Augenblick geboten ist, nämlich mit der Qualifizierung dieses schlechten Zustands, in dem sich das Kulturforum zurzeit befindet.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 7 des Kollegen Florin Graf von der CDU-Fraktion zum Thema

Ist der Regierende Bürgermeister Wowereit mit seiner Doppelzuständigkeit in der Flughafenpolitik überfordert?

Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:

1. Treffen Presseberichte zu, nach denen das Land Berlin die Berliner Flughafengesellschaft – BFG – oder die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH verklagen will, weil der Flughafen Tempelhof nicht in ordnungsgemäßem Zustand übergeben worden ist, bzw. auf welchen Erkenntnissen oder Sachverhalten beruht die Klage, und war der Senat bereits mit dieser Frage befasst?

2. Wie wird sich der Regierende Bürgermeister in dieser Frage vor dem Hintergrund verhalten, dass er einerseits den Erwerb des Flughafens Tempelhof verhandelt und die Flughafenpolitik Berlins damit zur Chefsache gemacht hat, andererseits als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft aber den Interessen des Unternehmens verpflichtet ist?

Danke schön! – Für den Senat antwortet der Finanzsenator. – Bitte schön – er hat das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Land Berlin haben gemeinsam Klage gegen die Berliner Flughafengesellschaft erhoben. Insofern sind die Presseberichte zutreffend. Auch die Bundesseite, die Miteigentümerin der BFG ist, ist also auf beiden Seiten vertreten.

Die BIM GmbH hat als die Geschäftsbesorgerin Berlins und der Bundesanstalt intensiv mit der BFG über die Versäumnisse verhandelt, weil sich nach Übergabe des technischen Gebäudemanagements durch die BFG im Spätsommer 2009 sukzessive herausgestellt hatte, dass zum Teil gravierende Mängel vorhanden waren, zum Beispiel am Trinkwassersystem. Es war leider nicht zu vermeiden, eine Feststellungsklage zu erheben, weil es in den Verhandlungen respektive Gesprächen nicht gelungen war, fristgemäß mit der BFG eine abschließende Einigung zu erreichen. Deshalb mussten wir handeln und die Rechte Berlins zunächst einmal sichern. Es wäre aus unserer Sicht nicht akzeptabel, wenn alternativ alle Schäden am Gebäude aus der Zeit der Zuständigkeit der BFG aus dem Landeshaushalt getragen würden, obwohl die BFG vertragsgemäß zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und ordnungsgemäßen Rückgabe verpflichtet war.

Uns geht es selbstverständlich nach wie vor darum, vorrangig eine Einigung mit der BFG herbeizuführen, was, wie Sie wissen, auch ohne Weiteres während eines laufenden Gerichtsverfahrens möglich ist. Es ist auch nicht erforderlich, eine einmal erhobene Klage bis zum Ende durchzuführen. Und wenn wir die Klage nicht fristwahrend erhoben hätten, hätten Sie uns zu Recht vorwerfen können, die Rechte Berlins nicht ausreichend zu wahren. – Das Thema ist bislang noch nicht im Senat gewesen.

Zu Frage 2: Bei der angesprochenen Fragestellung handelt es sich um eine Thematik, die zunächst bilateral zwischen der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH und der Senatsverwaltung für Finanzen zu klären ist. Unabhängig davon, wer Aufsichtsratsvorsitzender ist oder nicht, handelt es sich um eine Rechtsstreitigkeit, die eben jetzt auszutragen ist, solange keine verhandlungsmäßige Einigkeit herbeigeführt worden ist. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Graf! – Bitte schön!

Schönen Dank, Herr Finanzsenator Dr. Nußbaum! Deuten Ihre Überlegungen darauf hin, dass sich der Senat bei der Kalkulation der Kosten der Nachnutzung Tempelhofs verkalkuliert hat, oder wie hoch würden Sie das Haushaltsrisiko beziffern, das jetzt zu befürchten ist – in mehrfacher Millionenhöhe?

Herr Senator Dr. Nußbaum – bitte!

Herr Kollege Graf! Es deutet nichts darauf hin, dass wir uns verkalkuliert haben. Hier geht es um einen Streitwert von ca. 3,5 Millionen Euro, weil eben Mängel an Fahrstühlen, an der Lüftung, am Wassersystem oder am Dach festzustellen sind. Darüber müssen wir uns verständigen respektive es ausstreiten.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage, des Kollegen Friederici von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege Friederici!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe an Sie folgende Frage, Herr Senator: Inwieweit werden denn die Forderungen des Landes Berlin an die BFG möglicherweise auf die immer noch nicht bekannten Projekte, die mit dem Flughafen Tempelhof irgendwann einmal beginnen sollen, irgendwelchen Einfluss haben, möglicherweise werden diese verzögert?

Herr Senator Nußbaum – bitte!

Hierzu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Vielleicht können Sie die Frage einmal präzisieren.

Wenn Sie die Frage noch präzisieren könnten, Herr Kollege Friederici! Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr gerne mache ich das. – Herr Senator! Es geht eigentlich klar um die Frage: Das ausstehende Zukunftskonzept für den Flughafen Tempelhof muss einen bestimmten Arbeitsablauf haben. Wird diese Klage möglicherweise

den Planungsablauf für mögliche Projekte am Standort Tempelhof gefährden?

Herr Senator Nußbaum – bitte!

Nein! Das kann ich derzeit nicht erkennen.

Danke schön! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe jetzt auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPD-Fraktion der Kollege Kleineidam. – Herr Kleineidam, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Innensenator Dr. Körting: Aus Anlass eines aktuellen Falles eines jugendlichen iranischen Flüchtlings bitte ich Sie um Auskunft über das Verfahren, wenn Flüchtlinge über sogenannte Drittstaaten nach Berlin kommen.

Herr Innensenator Dr. Körting!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kleineidam! Bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa verfährt die Europäische Union nach einem Übereinkommen so, dass der Flüchtling, der in einem Land Aufnahme gefunden hat, in dem Land bleiben soll und dass er, wenn er in ein anderes Land geht, in dieses erste Land zurückgeschoben wird. Das ist die generelle Regelung. Da gibt es in Sonderfällen vielleicht einmal Ausnahmen.

Aber es ist eine generelle Regelung, die ich auch für richtig halte, übrigens auch für richtig halte, wenn sie in der Öffentlichkeit angegriffen wird, weil wir sonst die Situation bekommen, dass sich Flüchtlinge, die in Europa irgendwo anlanden, das Land aussuchen wollen, das sie aufnehmen soll. Damit wäre eine angemessene gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge in Europa nicht mehr

möglich. Damit wäre auch eine angemessene Belastung der Länder in Europa nicht mehr möglich.

Es gibt, wie gesagt, Ausnahmen, über die im Rahmen des JI-Rats der Europäischen Union gesprochen wird. Die Länder Malta, Zypern insbesondere, aber auch Spanien, Italien und Griechenland haben im letzten Jahr im erheblichen Maß Flüchtlinge aufgenommen, die über das Mittelmeer gekommen sind und erwarten von der Europäischen Union, dass ein Teil dieser Flüchtlinge auf die anderen Länder der Europäischen Union verteilt wird. Zu einem solchen Abkommen ist es noch nicht gekommen. Ich würde das persönlich unter dem Solidaritätsgesichtspunkt in Europa für richtig halten, würde aber auch meinen, dass dann bisherige Entwicklungen, die es gegeben hat, ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Ich erinnere daran, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem ehemaligen Jugoslawien so viele Flüchtlinge aufgenommen hat wie alle europäischen Staaten zusammen. Wir haben durchaus unseren Beitrag zur Flüchtlingsaufnahme in Europa geleistet.

Das ist im Wesentlichen die Regelung, wie wir sie zurzeit in der Europäischen Union haben, das ist das sogenannte Dublin-II-Abkommen, wonach Flüchtlinge wieder überstellt werden. Wir praktizieren das auch, insbesondere im Verhältnis zu Polen. Es gibt eine Sonderregelung für neue Flüchtlinge aus Griechenland, die in den letzten Monaten als Boatpeople oder Ähnliches nach Griechenland gekommen sind. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, wenn im Einzelfall eine angemessene Unterbringung in Griechenland nicht erfolgt und nicht erfolgen kann, dass dann eine Überstellung nach Griechenland nicht mehr möglich ist. Das sind aber jetzt neue Flüchtlinge, die dort in Lagern leben.

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Kleineidam? – Dann hat er das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Innensenator für die Auskunft! Gibt es in dem konkreten Fall, der auch durch die Berliner Presse ging, eventuell Anlass, über Ausnahmeregelungen nachzudenken?

Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Kleineidam! Diesen Anlass gibt es, aber aus einem völlig anderen Grund. Es gibt den Anlass, weil der betroffene Junge ein gespaltenes Verhältnis zu seinen beiden Eltern hat. Die Mutter lebt inzwischen in Griechenland, in Verhältnissen, die wir nicht genau kennen. Der Vater lebt im Moment hier in der Bundesrepublik

Deutschland. Der Junge hat auch über die Öffentlichkeit erklärt, dass er beim Vater leben will. Mich hat das veranlasst, zusammen mit meinen Mitarbeitern heute eine Entscheidung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz zu treffen, dass der Junge hier in Berlin bleibt, solange auch sein Vater in Berlin ist.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, den Grünen, der Linksfraktion und der FDP]

Danke schön, Herr Senator! –