Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Zu Frage 1 und 2: Das Gartendenkmal im nördlichen Innenhof des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität wurde 1960 bis 1962 errichtet. Die zu DDR-Zeiten zur Versammlung der Universitätskampfgruppe betonierte Innenfläche wurde 1995 aufgebrochen und mit Rasen belegt. Der Innenhof wurde damit die grüne Mitte der Universität und eine bei Studenten und Mitarbeitern beliebte Erholungs- und Pausenfläche.

Damit die Essensversorgung für die Studierenden in der Zeit der 2010 anlaufenden Landesbaumaßnahme zur Sanierung der Mensa im westlichen Seitenflügel des Hauptgebäudes aufrecht erhalten werden kann, hat das Studentenwerk Berlin in Abstimmung mit der Universität ein provisorisches Mensazelt angemietet und 2009 auf der vorgenannten Innenhoffläche aufbauen lassen. Für die Aufstellung des Zeltes erteilte der Fachbereich Denkmalschutz des Bezirksamtes Mitte am 31. Juli 2009 einen denkmalrechtlichen Bescheid unter der Auflage bzw. Bedingung, dass die gesamte Gartenanlage unmittelbar nach Abbau des Zeltes denkmalgerecht saniert wird.

Die Humboldt-Universität als wirtschaftlicher Eigentümer des Denkmals hat diese Verpflichtung akzeptiert und wird die Sanierungskosten aus ihrem Haushalt übernehmen. Bei der Aufstellung des Zeltes nämlich sind durch Anlieferungs- und Baufahrzeuge der ausführenden Firma leider Schäden in den Sichtbetonstufen, die den Rasen des Innenhofs umschließen, verursacht worden. Dass das mutwillig war, wage ich nicht zu behaupten.

[Mieke Senftleben (FDP): Bestimmt nicht!]

Originale Bausubstanz wurde dadurch leider zerstört, das ist richtig. Diese Schäden konzentrieren sich hauptsächlich auf die nördliche Schmalseite. Die rötlichen gegossenen Betonplatten des umlaufenden Weges, die durch Frosteinwirkung bereits großflächig aufgerissen und zerstört waren, also nicht durch dieses Ereignis, haben an einigen Stellen weitere Beschädigungen erlitten. Weiterhin sind Stahlgeländer, mit denen die Hofumfassung eingefasst ist, teilweise abgerissen worden. Diese Schäden waren von der Universität mit Schreiben vom 21. August 2009 an das Landesdenkmalamt gemeldet worden. Die verursachende Firma wird vom Auftraggeber, dem Studentenwerk Berlin, dafür auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

Die Universität hat in Abstimmung mit der Denkmalpflege und dem Landesdenkmalamt in den letzten Jahren begonnen, die erheblichen durch Abnutzung und Witterung verursachten Schäden am Gartendenkmal zu beseitigen. So wurden bereits neue Sitzbänke nach dem historischen Vorbild angefertigt, die Gartenleuchten saniert und die metallene Einfriedung zur Dorotheenstraße überarbeitet. Nach der Fertigstellung der Mensa im Westflügel werden die Sanierungsarbeiten fortgesetzt und voraussichtlich im Jahr 2013 zum Abschluss gebracht.

Albert Weingartner

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Ströver – bitte schön!

Vielen Dank für die Ausführungen! Ich habe nur die Frage, wie die Gesamtkosten der Wiederherstellung sein werden und ob die betroffene Firma in Regress genommen wird. Gibt es da schon eine Lösung, nicht nur dieses Klageverfahren?

Danke schön! – Herr Senator!

In umgekehrter Reihenfolge: Ich habe eine klare Aussage gemacht, dass Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die genauen Kosten kann ich Ihnen nicht beziffern, habe Ihnen aber den Vorgang geschildert. Ich glaube, es wird problematisch sein, das festzustellen. Ich habe ja angedeutet, dass unabhängig von den Baumaßnahmen Schäden vorher schon vorgelegen haben.

Danke schön! – Keine weiteren Nachfragen.

Dann kommen wir zur Frage 9 der Kollegin Matuschek von der Linksfraktion zu dem Thema

Wieder weniger Fahrzeuge bei der S-Bahn?

Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie wirkt sich die zeitweilige Stilllegung der bislang im Betrieb verbliebenen Fahrzeuge der Baureihe 485 auf die Wiederherstellung der normalen Verkehrsleistung der S-Bahn Berlin aus?

2. Welche Informationen sind dem Senat über die Ursachen und Gründe dieser Maßnahme zur Stilllegung dieser Fahrzeuge bekannt, und wann wird mit einer Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen dieser Baureihe zu rechnen sein?

Danke schön, Frau Matuschek! – Die Stadtentwicklungssenatorin, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg hat mir zu Ihrer Frage 1 Folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der aktuellen Hochlaufstufe zum 8. März 2010 gab es keine negativen Auswirkungen. Nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH sind sie auch nicht für die Hochlaufstufe im Mai zu erwarten.

Zu Ihrer Frage 2 hat die S-Bahn Berlin GmbH Folgendes dargestellt: Im Lauf der 8. Kalenderwoche wurde bei einer Sichtprüfung an einem Radsatz der Baureihe 485 eine Auffälligkeit festgestellt, die sich im Nachhinein als unkritisch dargestellt hat. Allerdings wurde dann nach Meldung an das EBA von diesem nach dem Ergebnis der letzten Wirbelstromprüfungen gefragt, die nach einer Selbstverpflichtung der S-Bahn aus dem Jahr 2000 regelmäßig durchzuführen seien. In diesem Zusammenhang wurde dann entdeckt, dass diese Wirbelstromprüfungen an der Baureihe 485 offenbar seit Längerem nicht mehr durchgeführt wurden. Der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH war diese Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2000 nicht bekannt. In der Folge wurden zum 27. Februar alle Züge der Baureihe 485, das sind 60 Viertelzüge, im Einsatz waren allerdings nur 15 Viertelzüge, außer Betrieb genommen. Eine Wiederinbetriebnahme der Fahrzeuge ist nach erfolgter Wirbelstromprüfung möglich. Diese Prüfungen werden zurzeit in den Werkstätten der S-Bahn Berlin GmbH durchgeführt. Einen Termin für den Abschluss der Arbeiten konnte die S-Bahn Berlin noch nicht nennen.

Danke schön, Frau Senatorin. – Frau Matuschek hat eine Nachfrage und das Wort dazu.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – In diesem Zusammenhang drängt sich noch eine weitere Frage bezüglich der Baureihe 485 auf. Es ist versprochen worden, weitere 20 abgestellte Fahrzeuge dieser Baureihe grundinstandzusetzen und peu à peu wieder in Betrieb zu nehmen. Ist Ihnen bekannt, ob inzwischen eine Ausschreibung der Grundinstandsetzung dieser Fahrzeuge stattgefunden hat, bewegt sich tatsächlich etwas in Richtung Wiederinbetriebnahme dieser abgestellten Fahrzeuge?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Wann die S-Bahn Berlin GmbH Ausschreibungen vornimmt, ist dem Senat nicht bekannt.

Danke schön! – Dann gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Hämmerling, die dazu das Wort hat. – Bitte, Frau Hämmerling!

Frau Senatorin! Wie bewerten Sie denn den Verdacht, der aufkommt einmal durch das Gutachten, das die Verantwortung auch schon bei Herrn Ruppert, also dem alten S-Bahnmanagement sieht, und auch jetzt wieder, wo gesagt wird, dass diese Vorgänge der nicht ordnungsgemäßen Prüfung in das Jahr 2002 zurückreichen und dass daran natürlich nicht der Sparkurs der Bahn schuld ist, sondern dass dafür die alte S-Bahn-Führung verantwortlich sei? Wie bewerten Sie denn die Vermutung, dass hier ganz gezielt versucht wird, die alte S-Bahn-Führung für die Vorgänge und die Schlechtleistungen der S-Bahn verantwortlich zu machen, und dass damit die eigene Verantwortung für diesen Sparkurs und diese Sparmaßnahmen vom S-Bahn-Management oder vom Management der DB vertuscht werden soll?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Verdacht oder Vermutungen oder Spekulationen sind schwer zu bewerten, denn sie haben in der Regel Hintergründe, die man nicht wirklich zugänglich zur Verfügung hat, um sie selbst zu bewerten. Das, was allerdings zur Verfügung steht, ist das Gutachten, das die Deutsche Bahn selbst in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten macht nach meiner Einschätzung außerordentlich deutlich, dass es hier schwere Versäumnisse gegeben hat, nämlich hinsichtlich der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang die Leitung der S-Bahn, wer auch immer dies zu welchem Zeitpunkt gewesen sein mag, tatsächlich verpflichtet gewesen ist und in welchem Umfang darauf gedrungen worden ist, Fragen der Sicherheit und der Instandhaltung tatsächlich über die Frage des wirtschaftlichen Erfolgs der S-Bahn zu stellen. Das geht aus dem Gutachten hervor, das die Deutsche Bahn inzwischen selbst veröffentlicht hat.

Danke schön, Frau Senatorin!

Es geht weiter mit einer Anfrage der Frau Kollegin Senftleben von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Scheinvaterschaften in Berlin

Bitte schön, Frau Senftleben!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Anfechtungen von (Schein-)Vaterschaften i. S. d. §§ 79, 87 und 90 AufenthG gab es seit dem 1. Juni 2008 in Berlin bzw. in den einzelnen Bezirken?

2. Durch welche Behörden erfolgen die Anfechtungen in Berlin, und welche Verwaltungsanordnungen, Dienstanweisungen wurden diesbezüglich erlassen?

Die Antwort kommt vom Innensenator – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zurzeit 98 Anfechtungsverfahren wegen Scheinvaterschaft bei Gericht anhängig. Die Frage, wie sich das auf die Bezirke verteilt – ich bitte um Vergebung, dass ich das vorlesen muss, ich habe es nicht auswendig gelernt –: Charlottenburg-Wilmersdorf 0, Friedrichshain-Kreuzberg 9, Lichtenberg 7, Marzahn-Hellersdorf 5, Mitte 21, Neukölln 27, Pankow 6, Reinickendorf 6, Spandau 19, Steglitz-Zehlendorf 0, Tempelhof-Schöneberg 1, TreptowKöpenick 3. Ich gebe Ihnen nachher gern die Liste, Frau Kollegin Senftleben, dann brauchen Sie nicht mitzuschreiben.

Das Anfechtungsverfahren wird gemäß § 1600, Abs. 1 Nr. 5 BGB von den Bezirken geführt. Einheitliche Verwaltungsanordnungen und Dienstanweisungen im Sinne von Verwaltungsvorschriften zur Zuständigkeit der Bezirksämter wurden nicht erlassen. Ihnen ist die Debatte bekannt, wonach die Bezirksämter, wie immer, wenn es unbequem wird, die Arbeit gern loswerden würden und angeregt haben, dass das die Ausländerbehörde macht.

Der Sache nach ist es aber eine Aufgabe, die unserer Ansicht nach mit den Standesämtern zusammenhängt, denn dort werden die Geburten registriert. Dementsprechend müssen dort Berichtigungen und Ähnliches vorgenommen werden. Die Standesämter unterliegen – bis auf das Standesamt 1, das für die Auslandsstandesamtsbeurkundungen zuständig ist – den Bezirken.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Kollegin Senftleben. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Körting! Ich habe noch kurz die Frage: Ist die Tendenz in den letzten Jahren steigend? Sind in irgendeiner Weise Schäden entstanden?

Danke! – Herr Senator!

Frau Kollegin Senftleben! Das ist ein neues Gesetz, das sozusagen erst vor einiger Zeit mit der Anfechtungsberechtigung eingeführt worden ist. Insofern muss sich das erst einrütteln, da kann man von Tendenzen oder anderem noch nicht sprechen. Außerdem hängt das mit den Scheinvaterschaften in ganz besonderem Maß davon ab, ob es dafür einen Markt gibt oder nicht. Sie wissen, dass es bestimmte Communities gibt, bei denen die Scheinvaterschaft dazu gedient hat, Aufenthaltserlaubnisse zu erreichen.

[Mieke Senftleben (FDP): Das war ja die Frage!]

Das war eine Zeit lang bei den Bosniern so. Inzwischen haben wir die alle hier, insofern steht das Problem nicht mehr an. Zurzeit ist es – wie mir berichtet worden ist – insbesondere ein Problem bei den Vietnamesinnen, dass derartige Dinge passieren. Es gibt keine Einzelberechnung, was für Schäden dadurch entstehen können, dass es Scheinvaterschaften gibt. Sie müssten ansonsten die Gegenberechnung aufmachen: Wäre es sonst gelungen, denjenigen, der aufgrund einer Scheinvaterschaft hier bleiben will, aus dem Land zu entfernen oder nicht? Diese Aussage können Sie mit absoluter Sicherheit nicht machen.

Danke schön! – Ich sehe keine weiteren Nachfragen.

Der Kollege Trapp von der Fraktion der CDU hat noch das Glück, als letzter von uns mit einer Frage an die Reihe zu kommen. Sie hat das Thema

Vater nur zum Schein?

Bitte, Herr Trapp, Sie haben das Wort!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: