1. Wie beurteilt der Senat die Ankündigung der Geschäftsführung von Vivantes, die 200 Auszubildenden des Konzerns nicht direkt zu übernehmen, sondern sie nach Abschluss der Ausbildung in einer ausgegründeten Zeitarbeitsfirma anzustellen?
2. Kann der Senat sicherstellen, dass die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung bei Vivantes auf dem jetzigen Niveau bestehen bleibt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gersch! Die Fragestellung unterstellt einen Sachverhalt, der so nicht zutreffend ist. Mit rund 700 Ausbildungsplätzen in unterschiedlichen Berufsgruppen zählt Vivantes zu den größten Anbietern, die auch für andere medizinische Einrichtungen Nachwuchs ausbilden. Vivantes stellt natürlich auch Auszubildende auf freien Stellen ein. Von 80 Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschülern, die 2010 das Staatsexamen abgelegt haben, haben sich 51 zur Übernahme bei Vivantes beworben. Nach den durchgeführten Bewerbungsgesprächen wurden zehn Bewerberinnen und Bewerber als für Vivantes nicht geeignet angesehen. 37 Absolventen werden zum 1. April 2010 zu den üblichen tariflichen Regelungen bei Vivantes eingestellt. Sollte für einzelne auch die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung in Betracht kommen, könnten alle verbliebenen Bewerberinnen und Bewerber übernommen werden.
Zusätzlich bietet die Tochtergesellschaft Vivantes Personal GmbH weiteren Auszubildenden von Vivantes an, sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, vorausgesetzt, sie haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sind persönlich geeignet. Auszubildende, die sich noch nicht für eine Anstellung entschieden haben, können dadurch eine zusätzliche Möglichkeit zum Berufseinstieg erhalten. Bis zum heutigen Tag lagen hier jedoch lediglich drei Bewerbungen vor. Der Einsatz von Leasingpersonal wird auch in Zukunft von Vivantes als sinnvoll und erforderlich angesehen. Dessen ungeachtet wird die Geschäftsführung von Vivantes der festen Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei planbarem Bedarf im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren stets den Vorzug geben. Vivantes ist – wie andere Krankenhäuser auch – aufgrund der spezifischen betrieblichen Bedürfnisse auf Leasingkräfte angewiesen, wenn z. B. kurzfristig Mitarbeiter ausfallen. Für diesen Fall gelten folgende vertraglich geregelte Bedingungen:
Erstens: Die Zahl der zukünftig durch die Vivantes Personal GmbH geleisteten Arbeitsstunden ist auf maximal 700 000 im Jahr begrenzt. Die betriebliche Bedarfsprognose liegt deutlich niedriger und orientiert sich am bishe
rigen Einkauf von externen Leasingleistungen. Das entspricht ungefähr einem Umfang von 440 Beschäftigten im Vergleich zu den ansonsten rund 10 000 Beschäftigten bei Vivantes. Die Gefahr, dass Stammbeschäftigte künftig der Vivantes Personal GmbH überlassen werden, besteht nicht. Künftig werden lediglich notwendige Leasingeinsätze nicht mehr extern eingekauft, sondern innerbetrieblich vorgehalten.
Zweitens: Für die Beschäftigen der Vivantes personal GmbH gilt der bundesweit gültige BZA-DGB-Tarifvertrag. Zusätzlich wurde – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – explizit die Möglichkeit außertariflicher Zuschläge vereinbart und auch bereits genutzt. Perspektivisch soll ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden. Die aktuell und voraussichtlich auch künftig hohe Nachfrage nach qualifiziertem medizinischen Personal führt dazu, dass für Leasingkräfte deutlich über diesem tariflichen Entgeld der BZA-DGB-Tarifvertragsregelung liegende Löhne gezahlt werden. Über die Höhe der außertariflichen Zulagen entscheidet Vivantes im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Damit kann ich eindeutig festhalten, dass die Situation bei den Leasingeinsätzen von Vivantes mit den Vorgängen um die Leiharbeit bei der Einzelhandelskette Schlecker nicht vergleichbar ist.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die hohe Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung bei Vivantes wird durch rund 10 000 Beschäftigte sichergestellt. Es ist erklärter Wille der Geschäftsführung und auch des Senats, nach jedem Staatsexamen – wie auch schon in den letzten Jahren – eine möglichst hohe Zahl von Auszubildenden zu übernehmen. Mit der Gründung der Vivantes personal GmbH ist keine Gefährdung der medizinischen und pflegerischen Versorgungsqualität verbunden, sondern im Gegenteil eine Unterstützung bei der nachhaltigen Gewährleistung einer jederzeit hohen medizinischen Qualität und guten Patientenversorgung. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Senatorin! – Nun gibt es eine Nachfrage des Kollegen Gersch, und er hat das Wort. – Bitte!
Danke, Frau Senatorin! Sie haben uns wortreich erklärt, warum Zeitarbeit doch ganz toll ist. Mich würde interessieren, wie sich die Senatorin, die über die Linkspartei in dieses Amt gekommen ist, so diametral zu dem Parteiprogramm ihrer eigenen Partei aufstellen kann.
Ich denke, es geht darum, zu welchen Bedingungen Beschäftigte beschäftigt werden. Haben sie tarifvertragliche Beschäftigung, so ist Mindestlohn gewährleistet, und das können wir hier in jedem Fall sagen. Das ist in den Verträgen so ausgehandelt, und es ist völlig klar, dass wir es ausschließen und auch politisch dagegen vorgehen würden, wenn die Beschäftigungsbedingungen in diesen Firmen schlechter wären als reguläre.
Dann rufe ich die Mündliche Abfrage Nr. 7 auf. Das ist die Frage des Kollegen Brauner von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Wann und in welchem Umfang ist der Senat zuletzt über die Entwicklungen zum Verkauf der GSW informiert worden, und welche Entscheidungen hat er dazu getroffen?
2. Wird der Senat das Abgeordnetenhaus über die Entwicklungen und die notwendigen Entscheidungsverfahren vor seiner Zustimmung zum Börsengang informieren, bzw. wie beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus in das Verfahren einzubinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu 1: Mit Schreiben vom 4. Januar 2010 haben die Gesellschafter der GSW-Lekum-Holding BV, W 2001 Capitol B.B. und der Archon Group GmbH das Land Berlin darum gebeten, aus der Beschränkung des Privatisierungsvertrages entlassen zu werden und 50 Prozent oder mehr der erworbenen Beteiligungen an der GSW im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang veräußern zu können.
Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine näheren Informationen gegeben werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen steht jedoch in engen Abstimmungsgesprächen mit den GSW-Gesellschaftern. Hierbei steht für uns der Mieterschutz an erster Stelle. Beispiels
weise sollen die Mieterrechte für genehmigte Mietereinbauten für die Dauer des Mietverhältnisses Bestandsschutz haben. Weiterhin sollen auf Kündigungen wegen Eigenbedarf und wirtschaftlicher Verwertung im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB verzichtet sowie Luxussanierungen vermieden werden. Es bleibt festzuhalten, dass das Ergebnis dieser Gespräche, die derzeit aktiv betrieben werden, noch völlig offen ist.
Zu 2: Der Senat hat beschlossen, die Verhandlungsergebnisse dem Abgeordnetenhaus vor deren Umsetzung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben und die Abgeordneten zu informieren. Für den Fall, dass die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis gelangen würden, würde das Abgeordnetenhaus in geeigneter Form beteiligt werden.
Herr Senator, vielen Dank für die Information! Sie haben gesagt, das Ergebnis ist derzeit völlig offen, im Internet wird aber im aktuellen IPO-Kalender per 10. März davon geschrieben, dass der Börsengang für die GSW-Immobilien im Mai dieses Jahres terminiert ist. Mit Blick auf die üblichen Fristen würde dies bedeuten, dass man in den Verhandlungen deutlich weiter vorangeschritten sein müsste, als Sie gerade skizziert haben.
Ich kann zu laufenden Verhandlungen nichts sagen. Ich kann auch nicht sagen, wie sich die Eigentümer der GSW, die unsere Zustimmung zu einem Börsengang von mehr als 50 Prozent benötigen, nach außen verhalten. Ich kann Ihnen sagen, dass der Senat seine Pflichten aus der Privatisierung ernst nimmt und – wie bereits gesagt – darauf dringt und achtet, dass Mieterschutzrechte eingehalten werden. Das nehmen wir sehr ernst, und diese Gespräche sind derzeit im Gange. Deswegen kann ich zu Terminen, die von Dritten gesetzt werden, in diesem Zusammenhang nichts sagen.
Schönen Dank! – Ich frage, ob sich der Senat von dem Börsengang erhofft, dass damit eine Qualitätsverbes
serung und eine Dynamik in der Qualitätsoptimierung der Immobilien oder der Umfelder verbunden ist, und ob sich der Senat solche oder andere Vorgaben für seine Zustimmung zum Börsengang abhandeln lassen würde.
Ich muss Ihnen in Erinnerung rufen, dass die GSW dem Land bereits nicht mehr gehört. Sie ist verkauft, und sie hat Eigentümer, die ich eben genannt habe. Wir haben aus der Privatisierungsvereinbarung gewisse Rechte, die ich Ihnen eben auch genannt habe – insbesondere Rechte des Mieterschutzes, die auch in der Privatisierungsvereinbarung im Detail festgelegt worden sind.
Es geht bei unserer Prüfung der Zustimmung darum, mit zu berücksichtigen, ob diese Mieterschutzrechte in Zukunft auch so gewährleistet werden können. Das nehmen wir ernst, und deswegen hat auch die Prüfung bislang noch keinen Abschluss genommen. Aber wenn wir zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen sollten, dann sehe ich auch keine Veranlassung, dass wir heute noch etwas rückgängig machen, was bereits durch den Verkauf geschehen ist.
1. Welche Zerstörungen sind bei Baumaßnahmen und der Aufstellung eines Mensazeltes an denkmalgeschützten Bereichen im Innenhof der HumboldtUniversität entstanden?
2. Wer ist dafür verantwortlich, und wie wird die Rekonstruktion der beschädigten Gartendenkmalbereiche sichergestellt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Zu Frage 1 und 2: Das Gartendenkmal im nördlichen Innenhof des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität wurde 1960 bis 1962 errichtet. Die zu DDR-Zeiten zur Versammlung der Universitätskampfgruppe betonierte Innenfläche wurde 1995 aufgebrochen und mit Rasen belegt. Der Innenhof wurde damit die grüne Mitte der Universität und eine bei Studenten und Mitarbeitern beliebte Erholungs- und Pausenfläche.