Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Zur Korrektur, damit Sie sich nicht vergaloppieren: Es war der 2. November 2009. Zudem hat man als Beauftragter für die deutsch-französischen Kulturbeziehungen einen Status wie ein Minister. Deshalb bin ich berechtigt, in dieser
Selbstverständlich werden in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt – da es sich immer um gemeinsame Auftritte handelt – die Voraussetzungen geprüft. Die Prüfung hat in diesem Fall ergeben, dass die Voraussetzungen für die Nutzung der Flugbereitschaft erfüllt waren. So ist sie erfolgt.
Ich frage die Senatorin für Justiz: Haben Sie die Nebentätigkeit des Staatssekretärs Hasso Lieber als Beistand im Parteiordnungsverfahren gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator als entgeltliche Nebentätigkeit genehmigt? Sehen Sie nicht die Gefahr, dass dadurch der Eindruck entstehen könnte, der Senat halte seine schützende Hand über Sarrazin?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bayram! Der Staatssekretär für Justiz hat keine Nebentätigkeiten ausgeübt. Sie sprechen eine Tätigkeit des Parteimitglieds Hasso Lieber an, der den ehemaligen Senator Sarrazin vor der Landesschiedskommission der SPD vertreten hat. Das ist eine unentgeltliche, parteiliche Hilfe gewesen. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass sich das Parteimitglied Lieber, das Parteimitglied von der Aue oder gar der Staatssekretär oder die Justizsenatorin mit den Äußerungen des Parteimitglieds Sarrazin gemein machen. Hintergrund ist vielmehr, dass auch innerhalb der SPD jemand Anspruch auf einen Rechtsbeistand hat.
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister! – Herr Wowereit, Sie waren heute Morgen bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Wie ist der aktuelle Stand zur Neugestaltung des ZDF-Staatsvertrags?
Herr Präsident! Verehrte Frau Abgeordnete! Es hat keine Einigung der Ministerpräsidenten gegeben. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der A- und der B-Seite. Es gab einen Entwurf, der von den Staatskanzleien von Rheinland Pfalz und Hessen ausgearbeitet wurde. Es ging dabei darum, wieweit man Veränderungen vornehmen sollte, um den Anteil der direkt von den Ländern oder vom Bund entsandten Vertreter im Fernsehrat und Verwaltungsrat zu reduzieren, inwieweit man Inkompatibilitäten verschärft usw. Ich halte die dort federführend vom Ministerpräsidenten Beck gemachten Vorschläge für richtig und gut. Sie waren aber nicht konsensfähig. Insofern wird Rheinland-Pfalz die Fragen sicherlich im Rahmen einer Verfassungsklage klären lassen. Es gab, wie gesagt, keine Initiative, die mehrheitlich oder einstimmig – das ist ja notwendig bei den Ministerpräsidenten – eine Selbstveränderung der staatsvertraglichen Regelungen vorsieht.
Vielen Dank für die Antwort! Sie haben die Frage nach einer Normenkontrollklage schon beantwortet. Das scheint der Fall zu sein. Warum hat das nicht Berlin übernommen, auch um das Thema aus dem Wahlkampf in Rheinland-Pfalz herauszuhalten?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hiller! Der Wahlkampf in Rheinland-Pfalz interessiert uns nur peripher. Ich wüsste nicht, was wir damit zu tun haben. Ich weiß auch nicht, was das Thema insgesamt mit dem Wahlkampf zu tun hat und ob die Parteien in Rheinland-Pfalz dazu unterschiedlicher Auffassung sind. Rheinland-Pfalz muss für sich eine Entscheidung treffen und wir eine für uns.
Eine Normenkontrollklage vorzunehmen, ist nicht ganz ohne Risiko, denn diese bezieht sich nicht nur auf das, was man selbst ändern will, sondern das Bundesverfassungsgericht wird in eigner Kompetenz eine Wertung vornehmen. Wie das ausgeht, kann man schwer vorher
sehen. Es wäre gut gewesen, wenn sich die Ministerpräsidenten der B-Länder auf die Veränderungen eingelassen hätten. Das haben sie heute aber nicht getan.
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister, und zwar noch einmal unter dem Motto „Abgehoben nach Paris“. – Sie haben in der Beantwortung eben darauf hingewiesen, dass die formalen Voraussetzungen zur Nutzung der Flugbereitschaft erfüllt gewesen seien. Sind aber 50 000 Euro für einen Hin- und Rückflug nach Paris vor dem Hintergrund von 66 Milliarden Euro Schulden in Berlin und Ihrer PR-Maßnahme „Mit der U-Bahn zum Leopoldplatz“ angemessen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Meyer! Man kann unterschiedlicher Auffassung dazu sein, ob die Flugbereitschaft sinnvoll ist oder nicht. Ich finde es aber unzulässig, in welcher Art und Weise Sie eine korrekt stattgefundene Reise diskreditieren wollen. Es sind kalkulatorische Kosten genannt worden. Sie können sich gerne einmal auf dem freien Chartermarkt erkundigen, was ein Privatflug nach Paris kosten würde. Da würden Sie natürlich nicht auf 50 000 Euro kommen.
Parallel zu mir war Ihr Außenminister Westerwelle in Paris. Der ist noch vor mir zurückgeflogen. Das weiß ich ziemlich definitiv.
Gehen Sie jetzt davon aus, dass Herr Westerwelle mit Easyjet hätte fliegen müssen, um Kosten zu sparen? Das ist hoffentlich nicht Ihr Ernst. Sie müssen davon ausgehen, wer berechtigt ist, die Flugbereitschaft zu nutzen. Dabei dürfen Sie nicht zweierlei Maßstab anlegen. Darum geht es.
Das Land Berlin hat diese Aufgabe für die gesamte Republik übernommen. Es handelt sich nicht um ein Vergnügen des Regierenden Bürgermeisters, vielmehr wird ein Ministerpräsident im Wechsel – als Nächster ist der Kollege Müller an der Reihe – zum Repräsentanten der Länder und der Bundesregierung bestimmt. Es sind zusätzliche Aufgaben, die einen erheblichen finanziellen Einsatz des Landes Berlin erfordern. Wir bekommen die Kosten
Trotzdem ist es eine wichtige Aufgabe. Ich bin auch zufrieden, dass das Land Berlin diese übernommen hat und nicht immer nur die Länder, die an Frankreich angrenzen. Das ist im Übrigen auch in Frankreich sehr gut angekommen.
Es handelte sich inhaltlich um das Treffen der Recteurs der Akademien in Frankreich und der Bildungsminister aus Deutschland. Dies war komprimiert auf einen Tag. Die Alternative wäre eine dortige Übernachtung und ein längerer Verbleib gewesen. Dafür ist die Flugbereitschaft auch da, genau solche Treffen zu ermöglichen, die sonst aus zeitlichen Gründen hätten abgesagt werden müssen. Dieses Recht habe ich wie alle anderen vor mir – und höchstwahrscheinlich auch nach mir, solange es diese Regelung gibt –, wie alle anderen Mitglieder der Bundesregierung, die dort Zugang haben, oder der Bundesratspräsident Anspruch genommen. Wenn daran etwas falsch sein sollte, dann muss man das korrigieren. Ich kann hier nicht erkennen, was an dieser Reise falsch gewesen ist.
Herr Wowereit! Sie haben jetzt sehr ausführlich begründet, weswegen diese Reise als solche notwendig war. Da bin ich durchaus bei Ihnen. Wenn Sie sich aber einmal vergegenwärtigen, dass Sie oder Ihr Senatssprecher als Begründung, weswegen Sie nicht mit einem Linienflug zurückgeflogen sind, angegeben haben, dass um 8.30 Uhr eine Senatsvorbesprechung stattgefunden hat, muss doch die Frage erlaubt sein, und das frage ich hiermit, warum Sie nicht die Senatsvorbesprechung eine halbe Stunde später hätten stattfinden lassen und Sie am nächsten Tag einfach ein wenig früher aufgestanden wären. Dann hätten Sie vielleicht doch einen Linienflug nehmen können.
[Unruhe bei der SPD und der Linksfraktion – Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Haben Sie keine anderen Sorgen?]
Immerhin haben Sie mit jeder Minute, die die Senatsbesprechung nach hinten gezogen worden wäre, ungefähr rund 1 000 Euro von Steuerzahlern verschwendet.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sehen Sie, durch diese Argumentation wird auch deutlich, worum es Ihnen
Ich finde es im Übrigen sehr merkwürdig, dass eine Reise nach Südamerika 1 000 Euro pro Person kosten soll. Herr Monz hat, so glaube ich, 1 000 Euro für diesen langen Trip nach Südamerika gezahlt.
Meine Reise nach Paris kostet 50 000 Euro. Das ist schon etwas merkwürdig, wie es hier gerechnet wird.
Ja, Herr Meyer, das ist irgendwie ganz komisch. Es tut mir leid, diese Veranstaltung hätte vielleicht nicht stattgefunden, wenn dafür zwei Tage benötigt worden wären. Genau dafür ist die Flugbereitschaft da, damit man in kurzer Zeit auch Dinge erledigen kann. Sonst könnten Sie die Flugbereitschaft insgesamt einstellen, weil selbstverständlich jeder am nächsten Tag fliegen kann, wenn er das unter diesen Maßstäben subsummiert.
Natürlich können Sie das, sonst brauchen Sie die Flugbereitschaft nicht. Sie ist genau dazu da, auch in kürzeren Zeiträumen, als es sonst üblich ist, nämlich Anfahrt zu den Flughäfen in Paris zuzüglich der vorherigen Anwesenheit sowie der Kontrollen, zu vermeiden. Es ist tatsächlich eine deutliche Zeitersparnis. Unter diesem Gesichtspunkt war es möglich, die Veranstaltung dort an einem Tag abzuwickeln. Es ist eine Erleichterung. Anders wäre es nicht möglich gewesen. Ich hätte sonst übernachten müssen. Wenn Sie nun sagen, dass wir das immer so tun sollen, ist es natürlich möglich. Ich kann Ihnen diesbezüglich nicht widersprechen. Es ist auch möglich, zwei Tage später zurückzufliegen. Dafür gibt es aber diese Regelung. Ich kann nicht erkennen, dass daran etwas falsch gelaufen ist.