Natürlich können Sie das, sonst brauchen Sie die Flugbereitschaft nicht. Sie ist genau dazu da, auch in kürzeren Zeiträumen, als es sonst üblich ist, nämlich Anfahrt zu den Flughäfen in Paris zuzüglich der vorherigen Anwesenheit sowie der Kontrollen, zu vermeiden. Es ist tatsächlich eine deutliche Zeitersparnis. Unter diesem Gesichtspunkt war es möglich, die Veranstaltung dort an einem Tag abzuwickeln. Es ist eine Erleichterung. Anders wäre es nicht möglich gewesen. Ich hätte sonst übernachten müssen. Wenn Sie nun sagen, dass wir das immer so tun sollen, ist es natürlich möglich. Ich kann Ihnen diesbezüglich nicht widersprechen. Es ist auch möglich, zwei Tage später zurückzufliegen. Dafür gibt es aber diese Regelung. Ich kann nicht erkennen, dass daran etwas falsch gelaufen ist.
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktion ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Diese Runde eröffne ich wie immer mit dem Gong.
Schon mit Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen waren gelöscht. Es beginnt Herr Friederici von der CDU-Fraktion mit einer Frage. – Bitte schön, Herr Friederici! Ihnen folgt Herr Schäfer von den Grünen. – Herr Friederici, bitte!
Herr Präsident, vielen Dank! Ich habe eine Frage an die Stadtentwicklungsverwaltung und stelle zunächst einmal die Frage, wo sie eigentlich ist.
Staatssekretäre gibt es hier nicht. Es ist nach der Geschäftsordnung so, dass solche Fragen immer nur an einen anwesenden Senator oder eine anwesende Senatorin gerichtet werden können.
Gut, Herr Präsident! Ich nehme das so zur Kenntnis. Wenn hier etliche Staatssekretäre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht anwesend sein können und die Senatorin entschuldigt ist, so ist dies eine Auslegungssache.
Herr Kollege Friederici, ich muss Sie korrigieren. Es ist keine Auslegungsfrage, sondern in der Geschäftsordnung so festgelegt.
Vielen Dank, Herr Präsident für die Erläuterung! – Dann frage ich den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Wir haben heute der Tagespresse entnehmen können, dass eine deutsche Fluggesellschaft nicht nach Dubai fliegen, eine ausländische Fluggesellschaft fliegen möchte, aber nicht darf. Wie wird die Position des Senats in Bezug auf Verhandlungen sein, eine deutsche Fluggesellschaft davon zu überzeugen, nun doch Direktflüge ab 2011 vom neuen Flughafen BBI fliegen zu lassen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Haltung wird genauso sein, wie sie in den letzten Jahren war. Selbst wenn Sie es heute in der Zeitung gelesen haben, so haben Sie ziemlich spät Zeitung gelesen, weil es in den letzten
Tagen dauernd in der Zeitung stand, so, wie auch schon vor Jahren. Wir bemühen uns seit Jahren darum, Emirates darin zu unterstützen, dass die Bundesrepublik ihr Abkommen erweitert, das es derzeit Emirates nur gestattet, an vier Orten in der Bundesrepublik den Flugverkehr abzuwickeln. Stuttgart hat ebenso ein Interesse und Emirates, dass man Berlin von Stuttgart anfliegen kann. Dies unterstützen wir selbstverständlich erst recht vor dem Hintergrund, dass die von Ihnen angesprochene deutsche Airline eben nicht direkt aus nach Abu Dhabi oder nach Dubai fliegt und wir deshalb auch nicht erkennen können, warum hier eine Konkurrenzsituation entstehen sollte, die im deutschen Interesse einen Schaden hervorruft.
Deshalb haben wir rechtzeitig bei der Bundesregierung bei den entsprechenden Verkehrsministern und auch im Gespräch mit der Frau Bundeskanzlerin das thematisiert. Auch der Repräsentant der Vereinigten Emirate hat dieses Thema bei der Bundeskanzlerin selbst mit angesprochen. Wir haben dort nichts erreicht, weder bei der Bundesregierung noch bei der deutschen Fluggesellschaft. Wir können nur die Hoffnung haben, dass Herr Brüderle als Wirtschaftsminister, mit dem ich selbst einen Rundgang auf der ITB unternommen habe – wir waren auch am Stand von Emirates –, der sich begeistert gezeigt und deutlich gemacht hat, dass er es gut fände, wenn Emirates in Berlin landen würde, den Widerstand in der Bundesregierung überwinden kann. Dabei unterstützen wir ihn selbstverständlich. Wir werden in jedem sich bietenden Gespräch mit der deutschen Fluggesellschaft immer wieder darauf aufmerksam machen, dass wir ein stärkeres Engagement in Langstreckenflügen der deutschen Fluggesellschaft gut finden würden. Sie können es nicht verhindern. Es ist schon eine Aufgabe der Bundesregierung, den Widerstand dagegen aufzugeben, dass andere Fluggesellschaften Berlin als Anflugort nehmen. Wenn Sie das auch mit Ihren bundespolitischen Kontakten bei Herrn Ramsauer und der Bundeskanzlerin mit unterstützen könnten, wären wir natürlich glücklich und zufrieden, gemeinsam untergehakt zu marschieren.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Friederici. – Bitte!
Herzlichen Dank, Herr Regierender Bürgermeister, für diese ganz nette Einladung, untergehakt zu Herrn Ramsauer zu marschieren. Haben Sie denn weitere Kenntnis davon, dass möglicherweise eine deutsche Fluggesellschaften andere Ziele nicht anfliegen möchte, dies aber andere ausländische Gesellschaften tun möchten, was auch den Standort BBI schwächen könnte?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Bitte gehen Sie davon aus, dass wir auch jetzt schon ein Interesse haben, bevor der Willy-Brandt-Flughafen fertig ist, dass auch jetzt schon angeflogen wird. Das Thema gibt es schon seit ein paar Jahren. In dem Umfang kann ich Ihnen spontan nicht sagen, ob es ähnliche Vorgänge gegeben hat, in denen eine beantragte Landeerlaubnis versagt worden ist. Das kann ich spontan nicht beantworten. Mir ist aktuell nur der Fall Emirates präsent.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Wie bewerten Sie den Vorschlag von BUND, Mieterverein und IHK Berlin, nach dem ein Berliner Klimaschutzgesetz so gestaltet werden sollte, dass es den CO2-Ausstoß von Berliner Gebäuden entsprechend den Berliner Klimazielen stufenweise reduzieren soll und dabei den Eigentümern die Möglichkeit lässt, die im Gesetz formulierten CO2-Einsparziele auf die für sie und die Mieter günstigste Weise zu erreichen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir sind in der Diskussion über das Gesetz, das den Senat noch nicht passiert hat. Insofern ist eine fachpolitische Debatte voll im Gange. Der neue Entwurf der Senatorin ist doch auch irgendwo in Umlauf geraten, wodurch auch immer, und wird heftigst diskutiert.
Ich glaube, es ist gut, dass wir sowohl im parlamentarischen Bereich als auch außerhalb darüber so heftigst diskutieren, weil uns dieses Gesetz einerseits helfen soll, unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen, andererseits aber auch da besonders die Rechtsfolgenabschätzung ganz wichtig ist, genau zu wissen, wen wir damit belasten, auch deutlich zu machen, dass wir keine großen Unterschiede zwischen den öffentlichen und den privaten Gebäuden machen können. Es wäre wohl ein Unding, wenn wir für die öffentlichen Gebäude beispielweise lange Übergangsfristen nehmen und sagen, aber die privaten Gebäude müssen von heute auf morgen gemacht werden. – Insofern ist das eine sehr sorgfältige Abwägung.
Es ist mittlerweile, glaube ich, auch Konsens, dass man bei der Frage, mit welchen Mitteln man die Ziele erreicht,
flexibel sein muss. Da sollte man nicht nur eine Vorgabe machen. Denn wer soll denn eigentlich etwas dagegen haben, wenn dieselbe Reduktion mit unterschiedlichen Methoden oder Maßnahmen zu erreichen ist? Diese Flexibilität muss da sein.
Auch die Frage, in welchen Stufen man die Ziele erreicht, um Übergangsfristen zu haben, muss selbstverständlich abgewogen werden. Von heute auf morgen beim Bestand neue Richtwerte einzusetzen, ist selbstverständlich für viele eine Herausforderung, die sie nicht stemmen können, im Übrigen auch nicht die Mieterinnen und Mieter, denn bei größeren Anlagen wird das auf die Miete umgelegt. Auch da können wir nicht auf der einen Seite sagen: Wir wollen hier bezahlbaren Wohnraum mit vernünftigen Mieten haben –, und auf der anderen Seite machen wir selbst Gesetze, wo die auf einmal exorbitant hoch gehen, wohl wissend, dass umweltpolitische Erziehungseffekte auch manchmal über die Preisgestaltung notwendig sind, wenn man ein großes Ziel erreichen will, aber dies muss abgewogen werden. Es ist bei der Verabschiedung des Gesetzes die Kunst, dies in eine Balance zu bringen, die den umweltpolitischen Zielen gerecht wird. Wir wollen dort einen deutlichen Akzent setzen. Das geht nicht, wenn man das alles freilässt und nur dem Appell überlässt, sondern das muss mit verbindlichen Vorgaben gemacht werden, aber die müssen vernünftig sein, damit nicht einseitige Belastungen der Mieterinnen und Mieter entstehen.
Ich frage Sie angesichts der großen Problematik, dass wir die Klimaziele erreichen wollen, dass wir aber andererseits die Mieterinnen und Mieter nicht unnötig belasten wollen: Wollen Sie uns zusichern, dass ein Klimaschutzgesetzentwurf, der den Senat verlässt, die Investitionen nur in die kostengünstigsten Maßnahmen zur Erreichung der CO2-Einsparziele lenken wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es ist mir zu heikel, Ihnen das zuzusagen, denn warum soll man die kostengünstigsten Investitionen zusagen? Es kann ja auch sein, dass auf dem mittelfristigen Weg eine höhere Investition
auf lange Sicht kostengünstiger ist. Manchmal, wenn es der technische Standard erfordert, kann ich auch nicht nur das Kostengünstigste nehmen. Das ist mir jetzt ein bisschen zu heikel. Ich verstehe auch Ihre Frage nicht so richtig, weil mir diese Festlegung auf das Kostengünstigste aus umweltpolitischer Sicht – und die vertreten Sie ja normalerweise – zu riskant wäre.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an den Senator für Frauenfragen. – Herr Wolf! Sie haben ja vorhin die Gründe für die Entgeltungleichheit genannt, zum Beispiel Teilzeit, Eltern und auch Familienarbeit. Was tut eigentlich der Senat konkret dafür, dass diese ja durchaus für Frauen nachteiligen Faktoren bezüglich der Karriere gerade auch in der Berliner Senatsverwaltung zumindest abgemildert werden? Denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! In meinem Haus wird zum Beispiel ein umfangreiches Audit Beruf und Familie durchgeführt, in dem die Fragen von Arbeitszeitregelungen, Flexibilisierung von Arbeitszeit intensiv betrachtet und gegenwärtig in Workshops Maßnahmen erarbeitet werden. Das ist ein Beispiel dafür, wie man im Rahmen der geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zu besseren Ergebnissen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommen kann. Das ist ein Beispiel.
Zum Zweiten wissen Sie, dass wir auch im Rahmen der Frauenförderpläne entsprechende Maßnahmen vorgesehen haben. Im Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes ist bezogen auf den Aspekt Teilzeitarbeit vorgesehen: Da haben wir ja die Situation, dass viele Frauen, die während der Betreuungszeit der Kinder auf Teilzeit gegangen sind, dies nicht mehr notwendig ist, wenn die Kinder älter geworden sind, gern wieder auf Vollzeit gehen würden, das aber häufig im Moment nicht der Fall ist, weil dem angeblich betriebliche Gründe entgegenstehen. Wir haben die Regelung geschaffen, dass dann, wenn Ganzzeitstellen frei und neu besetzt werden, derartige Frauen bevorzugt auf diese Stelle versetzt werden können. Das ist ein In
strument, das im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten keine Mehrausgaben bedeutet, denn das ist eine freie Stelle, und damit würde zumindest in einem Teilbereich dem Problem abgeholfen werden.
Es ist richtig, wie Sie vielleicht gleich sagen werden, das löst nicht das gesamte Problem, weil der öffentliche Dienst im Land Berlin keine Insel der Seligen ist, sondern hier auch die Probleme wie ansonsten in der Gesellschaft existieren. Aber ich habe Ihnen an ein paar Beispielen gezeigt, wie wir versuchen, hier durch konkrete Maßnahmen entgegenzuarbeiten.
Vielen Dank, Herr Senator! – Sie haben eine Nachfrage? – Bitte, dann haben Sie jetzt die Gelegenheit!