Also erstens will der Senat Sie ja nicht erschlagen. Zweitens habe ich darauf verwiesen, dass das Bundeskabinett gestern beschlossen hat und wir uns dann die einfachgesetzliche Regelung natürlich zügig anschauen werden. Und als Drittes möchte ich darauf verweisen, dass eine ganze Menge Dynamik in diesem Entscheidungsprozess ist. Die Berliner CDU hat tatsächlich hier im Januar noch ganz intensiv dafür geworben, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung der richtige Weg ist, der umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung hat im Herbst letzten Jahres auf diese Überlegung gesetzt. Wir haben jetzt eine andere Regelung, auch mithilfe der SPD auf Bundesebene, gefunden. Es wird nun tatsächlich auch leichter, weil der Veränderungshaushalt ein sehr viel geringerer ist als der von Ihnen noch im Januar für einschlägig und notwendig erachtete, das jetzt umzusetzen.
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich komme noch mal auf die Vermittlung von jungen Menschen zurück, und zwar von jungen Menschen auf Ausbildungsplätze. Heißt das, dass Sanktionen fällig werden, wenn der junge Mensch den Ausbildungsplatz – nehmen wir mal ein Beispiel – als Koch nicht annehmen möchte, weil er Kfz-Mechaniker werden möchte und dies im ersten Anlauf nicht erreicht? Heißt das dann, er muss gegen seinen Willen einen anderen Ausbildungsplatz annehmen, um nicht die Leistungen gekürzt zu bekommen?
Wir müssen uns in diesem Fall tatsächlich die Sanktionsankündigung der Arbeitsministerin genau anschauen, weil sie einerseits den Eindruck erweckt, als wenn sie auf herrschende Gesetzeslage verweist, die es tatsächlich bereits in den Sozialgesetzbüchern gibt. Auf der anderen Seite verweist sie nicht, was ich ein Problem finde, auf Umsetzungsdefizite, die wir aktuell haben. Ich bekomme beispielsweise sehr viele Anschreiben von jungen Leuten, die sich aus der Arbeitslosigkeit, aus dem SGB-II-Bezug in eine Ausbildung weiterentwickeln wollen, was wir ausdrücklich begrüßen. Die Umstellung der Finanzierung in die Frage Schüler-BAföG, zusätzliche Hilfen zum Lebensunterhalt, Wiederaufnahme der Zahlung des Kindergeldes dauert sehr lange, was für junge Leute, die vorher im Hartz-IV-Bezug waren, eine sehr schwierige Situation ist. Wenn die Bundesregierung also tatsächlich
jetzt intensiver für Vermittlung junger Leute aus der Langzeitarbeitslosigkeit in Beschäftigung eintritt, wo wir immer „Ausbildung hat Priorität“ sagen, gerade für junge Menschen, dann, finde ich, sollte sie erst mal ihre eigenen Hausaufgaben tun. Genauso wichtig ist aber der Appell an alle anderen Akteure, weil nur das funktionieren kann.
Was Sie angesprochen haben, ist selbstverständlich richtig – dass es individuell passen muss, dass das, was wir tatsächlich mit unseren berufsvorbereitenden Maßnahmen machen wie z. B. „Ausbildung in Sicht“, wo tatsächlich die Wünsche der jungen Leute entscheidend für ihre Motivation sind, eine Ausbildung dann auch tatsächlich fortzuführen und zu beenden, ganz wichtig ist, was an Mentoringprogrammen läuft, was wir mit unserer Initiative „Berlin braucht dich“ starten. Dieses individuelle, aber auch persönliche Element ist ganz entscheidend und nicht die Androhung von Sanktionen bei Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die z. T. tatsächlich nach wie vor bundesweit fehlen.
1. Wann beabsichtigt der Senat, die angekündigte Veränderung der Honorarverordnung für Einzelfallhilfe vorzunehmen, und welche Honorarsätze hält der Senat für angemessen, um existenzsichernde Stundensätze für Einzelfallhilfe zu gewährleisten?
2. Wird die Einzelfallhilfe zukünftig als Fachleistungsstunde oder auf Honorarbasis vergütet, und werden bei der Neuberechnung Kosten für die Qualitätssicherung, wie z. B. Supervision und Weiterbildung, mit berücksichtigt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Villbrandt! Ausgangspunkt für die politische Auseinandersetzung um die Vergütung und das
Modell der Einzelfallhilfe waren zum einen die Sorge um die Zukunft des Trägermodells in Tempelhof-Schöneberg und zum anderen die Höhe der Honorare für Einzelfallhelferinnen und -helfer und die Begrenzung ihrer zulässigen Arbeitszeit beim Land Berlin auf 18 Stunden. Das Trägermodell in Tempelhof-Schöneberg, das qualitativ hochwertige Arbeit leistet, wird jetzt überführt zu mindestens der Hälfte des bisherigen Arbeitsvolumens in das System des betreuten Einzelwohnens. Die dann dort beschäftigten Betreuerinnen und Betreuer sind regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das betrifft vor allem die Klientinnen und Klienten, die zwingend eine hochprofessionelle Betreuung brauchen. Der andere Teil des Hilfevolumens – ich kann das deshalb nicht genauer spezifizieren, weil Vollzeitäquivalente hier runtergebrochen werden auf eine sehr spezifische Arbeitszeitgestaltung im jetzigen System – wird künftig auch in Tempelhof-Schöneberg über Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer nach dem Honorarmodell erbracht. Die Honorarsätze können wir nicht ändern.
Aber wir haben jetzt mit der Finanzverwaltung ausgehandelt, dass die Bezirke den Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern die acht Euro Zuschlag pro Stunde auf ihre Grundvergütung auch tatsächlich zahlen können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dass ist der Fall, wenn die Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer beispielsweise Sprachkenntnisse haben – Fremdsprachen oder die Gebärdensprache beherrschen –, wenn sie didaktische Fähigkeiten haben, wenn sie Kenntnisse über bestimmte Behinderungsarten haben, wenn auf der anderen Seite bei den Klienten Doppeldiagnosen vorliegen wie z. B. eine psychische Erkrankung verbunden mit einer körperlichen Einschränkung, wenn die Helfer zum Beispiel mit Beatmungsgeräten oder künstlichen Darmausgängen umgehen können und vieles andere mehr. Mein Haus wird jetzt darauf drängen, dass die Bezirke diese Zuschläge auch tatsächlich zahlen können. Damit wird sich die Vergütung aus unserer Sicht für viele Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer erheblich erhöhen. D. h. in den jetzigen Kostensätzen vier, zehn, sechzehn und neunzehn Euro würden jeweils acht Euro pro Stunde dazu kommen.
Die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit von Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern beim Auftraggeber Land Berlin auf 18 Stunden können wir nicht aufheben. Die rechtlichen Bedenken haben zu schwer gewogen. Die Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern haben aber die Möglichkeit, weitere Aufträge bzw. Teilzeitbeschäftigung z. B. bei Trägern, beim Betreuten Einzelwohnen, bei Trägern im Jugendhilfebereich oder im Rahmen des persönlichen Budgets, d. h. in dem Fall, wo Menschen mit Behinderungen als Arbeitgeber auftreten, zu bekommen. Sie wissen, dass wir gerade eine Bezirkstour machen, um auf dieses neue Modell und die Nutzung dieses Modells zu verweisen. Am 26. April wird ein weiteres Gespräch mit einer großen Zahl von Einzelfallhelfern und den zuständigen Staatssekretär zur weiteren Umsetzung und Begleitung der Veränderungen stattfinden.
Zur zweiten Frage: Wir müssen angesichts der geltenden Rechtslage bei der Arbeitsteilung bleiben: betreutes Einzelwohnen für langfristig notwendige Hilfen und die Einzelfallhilfe auf der Basis des Honorarmodells für kurzfristige und ergänzende Hilfen. Beim betreuten Einzelwohnen sind die Qualitätssicherung und die Supervision über die Arbeitgeber gesichert. Die Honorarkräfte in der Einzelfallhilfe sind im Prinzip wie alle selbstständig Tätigen darauf angewiesen, sich eigenständig um Supervision zu bemühen, was ihnen mit dem Zuschlag leichter fallen könnte.
Es gibt aber bereits Bezirke, die – wie ich finde – hier mit gutem Beispiel vorangehen. So bietet jetzt bereits der Bezirk Steglitz-Zehlendorf über seinen Sozialpsychiatrischen Dienst ein Angebot zur Supervision für kleine Gruppen von Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern an. Das finden wir vorbildlich und übertragbar auf andere Bezirke, um auch hier eine Unterstützung für die Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern anzubieten, insbesondere für die Kostengruppen 3 und 4, wo die Supervision als verbindlich vorausgesetzt wird.
Wir werden auch dieses gute Beispiel eines Bezirks – vielleicht beteiligen sich auch noch mehr, das konnte ich jetzt nicht so schnell zur Kenntnis erhalten – in den Umsetzungsprozess einbeziehen, in den Veränderungsprozess einerseits von der Einzelfallhilfe in das betreute Einzelwohnen, anderseits in der Art der Vergütung innerhalb der Einzelfallhilfe und der Möglichkeit der Kombination von einzelnen Anbietern – Land Berlin, freie Träger, betreutes Einzelwohnen oder persönliches Budget von betroffenen Menschen mit Behinderungen –, um auch da eine Verbesserung der Situation herzustellen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Kollegin Villbrandt von den Grünen. – Bitte schön, Frau Villbrandt!
Frau Senatorin! Einzelfallhilfe ist auch eine hochqualifizierte Arbeit, die erbracht wird. Nach so vielen Veranstaltungen ist ihre Antwort richtig enttäuschend. Man könnte denken, die Finanzverwaltung hätte Ihnen die Antwort geschrieben. Nun aber meine Nachfrage: Wie wollen Sie Ihre Pflicht, die Qualität der Einzelfallhilfe zu sichern, erfüllen, wenn sie Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern nach wie vor für einen Hungerlohn arbeiten lassen, wenn sie nicht durchgesetzt haben, dass die Einzelfallhilfe in die anderen Steuerungsgremien, in das Psychiatrieentwicklungsprogramm eingebunden wird und wenn Sie Einzelfallhelfer absolut sich selbst überlassen?
Ich kann Ihre Feststellung mit der Reihe von Änderungen, die ich jetzt genannt habe, nicht richtig in Einklang bringen. Selbstverständlich gibt es auch einen Transformationsprozess – das habe ich auch beschrieben – für einen großen Teil der Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer des Bezirks Tempelhof-Schöneberg in das betreute Einzelwohnen, der auch noch einmal eine andere Art der Erbringung der Leistung mit sich bringt. Ich habe die Möglichkeit der Inanspruchnahme der acht Euro Aufstockung pro Stunde für Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfer in der ganzen Stadt beschrieben. Deshalb finde ich es schon wichtig, dass man diesen Fortschritt jetzt gemeinsam mit den Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern noch einmal bespricht.
Frau Senatorin! Könnten Sie mir bitte noch einmal erklären, warum Sie ein Modell, das positiv evaluiert worden ist und das in der Rolle des Trägermodells ohne arbeitsrechtliches Risiko für das Land ist, zu einem Modell umwandeln, bei dem mindestens die Hälfte der Betroffenen – Sie haben eben von 50 Prozent geredet –, also rund 200 Personen, zukünftig in einem wesentlich teureren Betreuungsmodell, nämlich dem BEW-Modell betreut werden müssen, ohne dass dadurch nach Ansicht der Gutachter ein Zuwachs an Qualität der Betreuung gewährleistet werden kann?
Das ist tatsächlich das Ergebnis, das gemeinsam mit dem Bezirk zur Überführung eines Trägermodells in ein Regelangebotsmodell des betreuten Einzelwohnens mit einer größeren Palette von Leistungserbringungsmöglichkeiten vereinbart wurde. Hierbei habe ich in keiner Weise die Arbeit der Einzelfallhilfe herabgewürdigt, sondern gesagt, das betrifft eine andere Klientel, und es sind die eher kurzfristigen und weniger schwerwiegenden Leistungen, die über die Einzelfallhilfe, und die eher langfristigen und komplizierteren Leistungen, die im Betreuten Einzelwohnen erbracht werden. Das ist eine Regelungen, die tatsächlich berlinweit gilt.
Meine Damen und Herren! Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Be
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Frage. Es beginnt Frau Kollegin Grosse. – Bitte Frau Grosse!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich stelle meine Frage an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. – Frau Senatorin Bluhm! Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit der BSR mit dem Jobcenter bezüglich des Beschäftigungszuschusses für sieben Langzeitarbeitslose, und kann dieses Modell Vorbildcharakter für andere öffentliche Betriebe haben?
In der Tat ist es ein sehr erfreulicher Umstand, dass sich die BSR entschlossen hat – möglicherweise auch als Form des produktiven Umgangs mit diesem langen Winter –, den Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II zu nutzen, und zwar als Landesunternehmen, um Langzeitarbeitslose in reguläre Beschäftigung zu überführen. Dies läuft offensichtlich sehr gut und hat damit auch Vorbildcharakter für alle anderen Unternehmen in der Stadt. Denn dieser Beschäftigungszuschuss, den wir ursprünglich auf für unseren öffentlich geförderten Beschäftigungssektor genutzt haben, richtet sich in der Art der Förderung eigentlich an Unternehmen. Eine 75-prozentige Förderung eines Langzeitarbeitslosen, auch für einen längeren Zeitraum, ist – wie auch damals die Bundesregierung vermutet hat – ein ausgesprochen gutes Anreizsystem. Trotz intensiver Bemühungen – einzelne Jobcenter haben alle Unternehmen der Region angeschrieben – gab es keine Resonanz auf dieses Instrument.
Dass nun die BSR mit gutem Beispiel vorangeht und sogar in Aussicht gestellt hat, 30 Personen über dieses Instrument zunächst in die Arbeit hinein und dann – was zwingende Voraussetzung für die Nutzung dieses Instruments ist – in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu überführen, finde ich ausgesprochen vorbildhaft und löblich. Ich würde mich freuen, wenn weitere Unternehmen, auch Landesunternehmen, diesem Beispiel folgen würden und könnten.
Danke schön, Frau Kollegin! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Grosse – bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Senatorin! Können Sie sich vorstellen, jetzt mit den anderen öffentlichen Unternehmen hinsichtlich dieses Modells Gespräche zu führen? – Ich denke, das wäre nicht so verkehrt.
Ja, das kann ich mir vorstellen. Ich würde mich auch freuen, wenn Aufsichtsratsvorsitzende diesem Beispiel folgen würden. Wir haben mit den Landesunternehmen und den Unternehmen mit Landesbeteiligung auch bei der Ausweitung unserer Kampagne „Berlin braucht dich!“ aus dem öffentlichen Dienst in die Unternehmen mit Landesbeteiligung tatsächlich sehr gute Erfahrungen gemacht.
Nein, nicht „Berlin kauft dich!“, sondern „Berlin braucht dich!“, Herr Finanzsenator! – Insofern werde ich die Anregung aufnehmen.