Vielen Dank! – Herr Staatssekretär Freise! Inwieweit haben denn die vollkommen chaotischen Zustände in der
Zulassungsstelle bei Ihnen noch mal die Überlegung heranreifen lassen, wie die FDP-Fraktion vorgeschlagen hat, diesen gesamten Prozess der Zulassung eben nicht auf Zulassungsstellen zu konzentrieren, sondern gegebenenfalls zu privatisieren und vielleicht bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen dann gleich durch die Versicherungswirtschaft mit regeln zu lassen, wie es auch bei Krafträdern beispielsweise durchaus üblich ist; ein Verfahren, das sehr unbürokratisch und schnell mit der Versicherung vereinbart werden kann, ohne dass man irgendwo hinfahren muss? Da könnte man das Kennzeichen gleich mit dem Fahrzeug ausgeliefert bekommen. Dann wäre die Sache erledigt. Warum halten Sie an diesem irrsinnigen Verhalten fest?
Herr Abgeordneter Jotzo! Wir halten das Kfz-Zulassungsgeschäft für eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Wir haben nicht die Überlegung, dieses Geschäft zu privatisieren, wie das die FDP-Fraktion seit langer Zeit betreiben möchte.
Dann geht es weiter mit der Anfrage 9 der Kollegin Holzheuer-Rothensteiner von der Linksfraktion zum Thema
1. Wie bewertet der Senat die am 27. Mai 2010 in den Medien geäußerte Kritik von 30 Schulleitern von Oberstufenzentren, die Schulaufsicht würde zu sehr über ihre Schulangelegenheiten bestimmen?
2. Welche Überlegungen hat der Senat zugunsten von mehr Selbstständigkeit für die OSZ, und welche Gespräche mit den OSZ-Leitungen sind geplant?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zur Frage 1: Ich erlaube mir eine allgemeine Vorbemerkung. Schulleitung
und Schulaufsicht haben die Aufgabe, im vertrauensvollen Miteinander gemeinsam für das Wohl der Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Dieses Miteinander schließt nicht aus, dass es Unterschiede in den Sichtweisen und Interessen geben kann und gibt. Diese Erfahrung ist Teil der Schulpraxis. Die Erfahrung sagt aber auch, dass sich die Unterschiede im Miteinander am besten klären lassen. Übrigens ist es erfahrungsgemäß meist schwieriger, mit öffentlichem Getöse eine Lösung zu erreichen als ohne dieses Getöse. Ich bitte, dieses als allgemeine Vorbemerkung zur Schulpraxis und zum Leben zu verstehen.
Die rechtlichen Grundlagen sind klar und im Hinblick auf Eigenständigkeit in der Bundesrepublik sehr weitreichend. Mit dem Schulgesetz ist die schulische Selbstständigkeit und Eigenverantwortung insbesondere in § 7 umfassend beschrieben. Genauso klar sind die Aufgaben der Schulaufsicht in den §§ 109, 106 Schulgesetz festgelegt. Danach ist die Schulaufsicht darauf gerichtet, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit schulischen Handelns zu gewährleisten. Dabei soll sie vorrangig beratend und unterstützend tätig werden.
Ich habe gelesen, dass der Verband der beruflichen Schulen eine noch weiter gehende rechtliche und finanzielle Selbständigkeit wünscht. Freiheitsgrade und Entbürokratisierung an Berliner Schulen sind im Bundesvergleich vorbildlich. Ein Beleg dafür ist eine jüngste Untersuchung, an der übrigens Herr Lenzen beteiligt war.
Ich habe darüber hinaus vor einer Woche einen Brief bekommen, wonach in einer Untersuchung der Universität Hildesheim das vorbildliche, entbürokratisierte System der Berliner Schulen genau geschildert werden soll. Selbstverständlich werde ich mich aber trotzdem mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen der OSZ über ihr Anliegen unterhalten.
Zur Frage 2: Die Oberstufenzentren sollen sich zu Kompetenzzentren entwickeln. Das legt bereits § 35 des Schulgesetzes fest. Ich habe übrigens Anfang 2010 eine Projektgruppe eingesetzt, die im Gespräch mit den Leitungskräften der Oberstufenzentren notwendige Erweiterungen der Selbstständigkeit prüft und bewertet, das heißt, bevor die öffentliche Diskussion darüber angefangen hat. Zeitnah werden wir die Ergebnisse sicher im Konsens und im Gesamten präsentieren.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Holzheuer-Rothensteiner. – Bitte schön!
Herr Senator Zöllner! Mit „öffentlichem Getöse“ meinen Sie hoffentlich nicht das, was von den Schulleitern in der Presse erschienen ist, denn ich denke, es gibt da offensichtlich eine Klimastörung. Und wenn die Klimastörung der Grund dafür ist, dass die Schulleiter an die Presse gegangen sind, dann müsste man auch mal darauf eine
Dieses ist sicher richtig, und ich empfinde auch eine gewisse Sorge über die Dialogfähigkeit zwischen meinem Hause und den Schulleitern. Ich werde dieses Problem aber unabhängig und gezielt angehen.
Vielen Dank! – Herr Senator Zöllner! Ich frage Sie: Welche Überlegungen hat der Senat zugunsten von mehr Selbstständigkeit für alle Berliner Schulen, welche Gespräche mit den Berliner Schulleitern sind geplant, und wann findet konkret die Absprache mit den OSZ statt? Ist dieser Termin wirklich auch schon terminiert?
ich kann sie nur noch mal zitieren. Und Sie wissen auch, dass dieser in München angesiedelte Verband normalerweise der Politik der SPD zumindest nicht nahesteht, und trotzdem wird in der Untersuchung, die Sie sicher auch gelesen haben, vorbehaltlos gesagt, dass wir in diesem Bereich von Selbstständigkeit von Schule im Bundesvergleich eindeutig an der Spitze liegen. Ich kann Ihnen jetzt einige Beispiele nennen: das Ausmaß der Mittelbewirtschaftung, die prinzipiellen Möglichkeiten auch der Auswahl von Lehrerinnen und Lehrern und ähnliche Dinge mehr.
Zu der Terminierung des Gesprächs: Ich habe das ja in der Beantwortung auf die Frage schon gesagt, dass ich selbstverständlich mit ihnen sprechen werde.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich auch schon einen Termin mit dem Vertreter von Schulleiterinnen und Schulleitern der OSZ habe. Ich habe ihn nicht auswendig im Kopf. Aus meiner Sicht ist der schon vor einiger Zeit vereinbart worden.
1. Trifft die Behauptung zu, dass Rückforderungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die nicht vollstreckt werden können, von der Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit niedergeschlagen werden, und trifft das auch auf Forderungen zu, die dem Land Berlin zustehen wie bspw. Sonderzahlungen oder aber Kosten der Unterkunft?
2. Wie hoch sind die Einnahmeverluste, die dem Land Berlin durch diese Vorgehensweise jährlich seit 2005 entstanden sind?
Herr Abgeordneter Czaja! Wie Ihnen ja sicherlich bekannt ist, arbeiten wir, das Land Berlin, seit 1. Januar 2005 in der SGB-II-Problematik in Arbeitsgemeinschaften mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur zusammen. Wir haben dazu im August 2004 eine Rahmenvereinbarung verabschiedet, in der klar festgelegt ist, dass für Darlehensrückzahlungen bzw. das Eintreiben von zu viel ausgezahlten Leistungen an die Leistungsbezieher inklusive der Leistungen der kommunalen Leistungen der Kosten der Unterkunft die Regionaldirektion zuständig ist. Diese wiederum ist streng in der Umsetzung an die Bundeshaushaltsordnung gebunden, also an strenge Regularien, die dort dem zugrunde liegen. Insofern ist uns nicht bekannt, liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass die Bundesagentur in Form der Regionaldirektion Leistungen niedergeschlagen und gegen einschlägige Vorschriften verstoßen hat, die in § 76 SGB IV und in § 59 der Bundeshaushaltsordnung genauestens dargelegt sind. Insofern können wir auch keinen Schaden für das Land Berlin beziffern.
Sehr geehrte Senatorin! Sie haben ja nun dargestellt, dass Ihnen der Vorgang insoweit nicht bekannt ist. Können Sie uns denn hier zusagen, dass Sie den Vorgang aufgrund auch dieser Anfrage einmal prüfen werden, im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten?
Ich habe auf die Arbeitsteilung in diesem Zusammenhang hingewiesen und darauf, dass für den Umgang mit Rückforderungen tatsächlich die Regionaldirektion zuständig, aber an die Bundeshaushaltsordnung gebunden ist, was eine klare Regelungsvorgabe ist, wie also mit noch ausstehenden Leistungen und der Einschätzbarkeit und des Aufwandes, diese Leistungen tatsächlich einzutreiben, umgegangen wird und dass da tatsächlich diese Regelungen zugrunde liegen und man deshalb von einem Schaden für das Land Berlin nicht reden kann.
Danke schön, Frau Senatorin! – Die Fragestunde ist jetzt beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.