Protokoll der Sitzung vom 01.07.2010

neuen Pächter den Abriss zahlen sollen, die für diese sogenannten „übergroßen“ Lauben nicht verantwortlich sind. Hinzu kommt, dass im Westteil Berlins bis in die 1970er-Jahre und im Ostteil bis zum Jahr 1990 „übergroße“ Lauben nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht waren. Viele Berliner Kleingärtner haben Versorgungsengpässe und Wohnungsmangel gelindert.

Das Kleingartenwesen leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Familie und zur Integration von Migranten. Außerdem betreiben die Kleingärtner eine für die Stadt kostenlose Unterhaltung von Grünflächen und tragen damit gleichzeitig zum Klima- und Umweltschutz bei. Die Förderung und Modernisierung des Kleingartenwesen muss daher ein herausgehobenes Ziel der Stadtentwicklungspolitik sein. Die bisherigen Regelungen führen jedoch nach wie vor zu erheblichen Problemen. Heutzutage müssen in vielen Fällen Anbauten entfernt oder die Lauben sogar komplett abgerissen werden. Die CDU-Fraktion hat deshalb einen Antrag in die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses eingebracht, um den betroffenen Kleingärten endlich Rechtssicherheit zu geben.

In unserer Initiative fordern wir konkret:

erstens den Schutz aller rechtmäßig errichteten Baulichkeiten vor Rückbauforderungen durch Bezirksämter oder Bezirksverbände,

zweitens den Schutz der Bezirksverbände vor unberechtigten Abriss- oder Rückbauforderungen der Bezirksämter,

drittens den Schutz vor Rückbauforderungen für nicht rechtmäßig errichtete Bauten, die bis 3. Oktober 1990 entstanden und nicht größer als 60 m² sind,

viertens die Berechtigung von Rückbauforderungen für Bauten auf 60 m², wenn sie unrechtmäßig errichtet wurden und größer als 60 m² sind, und

fünftens die Rückgängigmachung von Ratenzahlungsvereinbarungen oder Hinterlegungen von Sicherheitsbeträgen für Rückbauforderungen.

Wir sind an einem überparteilichen Vorgehen im Sinne der Kleingärtner und für mehr Rechtsklarheit im Berliner Kleingartenwesen und laden alle Fraktionen ein, mit uns über den Antrag im Stadtentwicklungsausschuss zu diskutieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass mit dem Antrag das Thema der übergroßen Lauben diskutiert wird. Zu prüfen ist, ob die Bezirksverbände der Gartenfreunde dieses allein lösen können. Auch eine Regelung, die Kosten für den Rückbau einzig neuen Pächter/-innen zu überlassen, scheint hier keine Lösung zu bieten, denn damit bestünde die Gefahr von großem Leerstand. Kaum jemand wird sich einen Kleingarten pachten, auf dem zuerst die Laube abgerissen werden muss. Dazu lässt sich

durch die zu erwartenden hohen Kosten für neue Pächter/innen gerade die soziale Funktion der Kleingärten kaum erfüllen.

Es ist allerdings zu bezweifeln, dass der Antrag der CDU in der Sache etwas zur Lösung beiträgt. Er schlägt vor, Lauben bis zu einer Größe von 60 m² als bestandsgeschützt zu erklären. Wir werden diesen Vorschlag im Fachausschuss intensiv prüfen. Nach meinem Rechtsverständnis genügt dies aber nicht, um das Bundeskleingartengesetz außer Kraft zu setzen. Damit bleibt die Gefahr, dass der Kleingartenstatus von Berliner Gartenanlagen gerichtlich aufgehoben wird, bestehen. Den Pächter/innen droht dann der Verlust der vergünstigten Pacht. Beispiele in früheren Jahren insbesondere im Bezirk Pankow haben die Probleme deutlich gemacht.

Im Bundesverband der Gartenfreunde Deutschland wird diskutiert, die Aufgabe durch Mittel aus dem Stadtumbau zu unterstützen. Der Berliner Senat hält dies laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage für Berlin für nicht möglich. Wir werden in der Diskussion im Fachausschuss und gemeinsam mit den Berliner Gartenfreunden darüber reden, wie wir das Ziel der Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit für Berliner Kleingärtner/-innen erreichen.

Die Anträge von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu den Schutzfristen von Kleingartenanlagen, die bisher nicht durch Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne dauerhaft gesichert sind, haben wir hinreichend im Ausschuss und auch in verschiedenen Veranstaltungsrunden diskutiert. So konnten wir als Koalitionspartner auch die bisherigen Erfolge im Prozess der Verlängerung von Schutzfristen bis 2020 festhalten und für die Linksfraktion die Zielsetzung zur weiteren Überführung von Kleingartenanlagen aus der Schutzfristenregelung in den Dauerbestand erklären. Wenn wir heute betonen, 82 Prozent der Kleingartenanlagen sind dauerhaft gesichert, dann wissen wir auch, dass uns der Fortbestand von 18 Prozent der Kleingartenanlagen – 12,5 Prozent der Fläche – weiter beschäftigen wird. Wir stellen uns dieser Aufgabe hier auf Landesebene, sehen aber auch die Verantwortung in den Bezirken bei der Schaffung von verbindlichem Planungsrecht.

Das Thema der übergroßen Lauben durchzieht die Debatten zum Erhalt der Kleingartenanlagen seit Beschlussfassung des Bundeskleingartengesetzes – 1983 für den Westteil der Stadt und seit dem Anschluss 1990 auch den Ostteil der Stadt. Gerichte haben sich dem Thema gewidmet, und Kommentare zur Beurteilung von Bestandschutz rechtmäßig errichteter Gebäude werden immer wieder herangezogen, wenn es um Lösungsfindung geht, die einerseits ermöglichen, an den Vorteilen der Kleingartennutzung zu partizipieren, aber andererseits auch die Annehmlichkeiten von größeren Baulichkeiten wie auf Erholungsgrundstücken zu genießen. Grund sind die im Bundeskleingartengesetz unzureichend untersetzten Über

gangsbestimmungen für Kleingartenanlagen, die vor der Gesetzesanwendung bestanden und dennoch an diesem Gesetz gemessen werden.

In unseren Gesprächen im vergangenem Jahr mit verschiedenen Bezirksverbänden und dem Landesverband der Gartenfreunde ist in Vorbereitung der damals neu zu fassenden Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken auch dieses Thema diskutiert worden. Wir haben gemeinsam festgestellt, die neue Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin enthält nun eine kompromissfähige Formulierung, die die Berliner Bestandssituation berücksichtigt und auf lange Sicht die Erfüllung der Bestimmungen aus dem Bundeskleingartengesetz anstrebt. Baulichkeiten in Kleingartenanlagen sollen die Größe von 24 m² nicht überschreiten. Diese Größe für Baulichkeiten wurde als Zielmarke auch in die Verwaltungsvorschrift von Ende 2009 gesetzt. Die angestrebte Reduzierung von Lauben auf 24 m² kann nun über mehrere Pächterwechsel gestreckt werden – damit herrscht de facto weiterhin Bestandsschutz. Einzelheiten sollen gesondert festgelegt und Vereinbarungen zur Finanzierung der möglichen Abrisskosten können getroffen werden. So ist es möglich auf die Besonderheiten jeder einzelnen Anlage in den jeweiligen Bezirken einzugehen und bedarfsorientiert zu handeln.

Die nun geltende Verordnung hat eine Laufzeit bis 2019 und ist so Ende letzten Jahres, also auch nach den Beratungen mit den Kleingartenverbänden, durch den Rat der Bürgermeister als handhabbar abgesegnet worden. Da ist es schon verwunderlich, dass Sie, werte Kollegen der CDU, jetzt mit diesem Antrag kommen, mehr als ein halbes Jahr zu spät. Durch die Überweisung des Antrages in den Ausschuss Bauen und Wohnen – wie vorgeschlagen – haben wir die Möglichkeit, die Erfahrungen mit dieser neuen Verordnung zu besprechen, und bis dahin vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Die uns vorliegenden Initiativen können nur im Zusammenhang betrachtet werden und beschäftigen sich in unterschiedlicher Weise mit der Zukunft von Kleingärten in Berlin. Auch wir von der FDP-Fraktion sind der Meinung, dass Kleingärten einen wichtigen ökologischen und sozialen Beitrag leisten können. Aber deswegen werden wir nicht auf einem Auge blind und fordern wie die CDUFraktion, alle Kleingärten aus einer befristeten Sicherung in eine unbefristete Sicherung zu überführen.

Wir stimmen ja durchaus damit überein, dass dort, wo es keinen Bedarf für eine andere Nutzung gibt und dies auch auf erkennbare Zeit so bleiben wird, eine Verlängerung der Schutzfrist für einen überschaubaren Zeitraum frühzeitig erfolgen sollte. Und, liebe Kollegen von den Grünen, neun oder zehn Jahre sind bei der Entwicklung von Flächen eben nicht mehr überschaubar.

Wir sind aber der Meinung, dass jede einzelne Fläche in einem regelmäßigen Abstand überprüft werden und dann

eine einzelfallbezogenen Verlängerung der Schutzfrist erfolgen soll – so wie dies auch heute schon geschieht. Die Kleingärten in der befristeten Sicherung sind genau deswegen dort, da sie tendenziell für andere städtebaulichen Aufgaben vorgesehen sind. Und anders als die CDU, die nur für Schulen und Krankenhäuser eine Ausnahme machen will, sind wir der Meinung, dass auch andere Nutzungen, wie die Erweiterung von Gewerbegebieten oder Straßenneubauten, Gründe sein können für eine anderweitige Nutzung. Wir sind der Meinung, dass sich eine Stadt entwickeln muss. Ihr Antrag zeigt dagegen deutlich auf, wogegen Sie stehen: Flexibilität – also Anpassungsfähigkeit, Entwicklungspotentiale zulassen, Perspektivische Planungen, usw. Daher werden wir Ihren Antrag, anders als den von den Grünen, ablehnen.

Kommen wir zu ihrem neuen Antrag: Hier soll das Bundeskleingartengesetz ignoriert und Rechtssicherheit herbeigeführt werden, die es de facto nicht gibt. Das BKleingG regelt eindeutig, was auf Kleingartenflächen zulässig ist und was nicht. Dies hat auch etwas mit der Funktion von Kleingärten zu tun. Inwieweit die Größe von Lauben von bis zu 60 m², die Sie in den Bestandsschutz überführen wollen, keine willkürliche Größe ist, kann sicherlich im Ausschuss erklärt werden. Auf Anhieb ist dies nicht ersichtlich. Immerhin ist die angegebene Größe schon ein Wert für ein Wochenendhaus. Außerdem vergessen Sie, wie an so vielen Stellen, darauf hinzuweisen, wie viel dieser Antrag das Land Berlin kosten wird.

Stellt man diesen Antrag, dann wieder in den Kontext mit dem Antrag Drucksache 16/2640, der unbefristete Verlängerung von Kleingärten fordert, bekommen beide Anträge zusammengenommen eine ganz andere Dimension als jeder für sich. Damit machen Sie es dem Land noch schwerer und vor allem deutlich teurer, Flächen, die eigentlich für andere Nutzungen vorgesehen sind, auch für diese zu nutzen.

Nein, dieser Antrag stößt überhaupt nicht auf unsere Zustimmung. Wir denken, da helfen wahrscheinlich auch keine weiteren Argumente, aber wir lassen uns gerne im Ausschuss überraschen.

Bei dem Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3314 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie mitberatend an den Ausschuss für Bauen und Wohnen vorgeschlagen. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Der Tagesordnungspunkt 13 war Priorität der Fraktion der Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 4.1. Der Tagesordnungspunkt 14 steht auf der Konsensliste. Den Tagesordnungspunkt 15 haben wir gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 11 beraten. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 stehen auf der Konsensliste.

Wir kommen nun zu

lfd. Nr. 18:

Beschlussempfehlung

Haushaltsentlastungsgesetz und Nachtragshaushaltsplan 2011 unverzüglich einbringen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/3297 Antrag der CDU Drs 16/3204

Hierzu bestand seitens der Fraktion der CDU noch ein Beratungsvorbehalt. Wird dieser Wunsch aufrecht erhalten? – Das ist nicht der Fall. Dann wird dieser Antrag vertagt.

Die Tagesordnungspunkte 19 bis 21 stehen auf der Konsensliste.

Wir kommen nun zu

lfd. Nr. 21 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Mediation in Berlin stärken!

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/3327 Antrag der Grünen Drs 16/1965

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Antrags Drucksache 16/1965 in neuer Fassung. Wer dem Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3327 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der Grünen, die Fraktion der CDU sowie die Fraktion der FDP. Es wird so verfahren.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 21 B:

Dringliche Beschlussempfehlung

Nr. 30/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/3353 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme des Vermögensgeschäftes Nr. 30/2009. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ersichtlich alle Fraktionen. Es gibt keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 21 C:

Dringliche Beschlussempfehlung