Protokoll der Sitzung vom 13.01.2011

in Verbindung mit

lfd. Nr. 13:

Beschlussempfehlungen

Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Leistungsverträgen im Jugend- und Sozialbereich sicherstellen!

Beschlussempfehlungen IntArbBSoz und Haupt Drs 16/3719 Antrag der CDU Drs 16/3165

Für die gemeinsame Beratung haben sich die Fraktion auf eine Redezeit von bis zu sieben Minuten pro Fraktion verständigt. Es beginnt die Fraktion der CDU in Person von Herrn Hoffmann. – Herr Hoffmann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass der Begriff „Maserati-Affäre“ eine gute Chance gehabt hätte, in Berlin das Wort des Jahres 2010 zu werden,

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Oder CDU!]

hat doch kein anderes soziales Thema die breite Öffentlichkeit so anhaltend in Wallung gebracht wie die Treberhilfe mit ihrem Chef, dem SPD-Genossen Ehlert. Was wurde dazu nicht alles in den letzten zehn Monaten geschrieben und geredet, um den berechtigten Empörungen Ausdruck zu verleihen! Wie viele Sitzungen wurde hier im Hause abgehalten, um die damit zusammenhängenden Fragen zu klären, und was wurde nicht alles versprochen, voran vom Senat, um mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen! So war es auch richtig, dass sich die CDU mit an die Spitze der Fragesteller gestellt hat, um die Aufklärung voranzutreiben.

Doch der zugesagte und umfassende Bericht des Senats zur Überprüfung der Treberhilfe steht immer noch aus. Deshalb können sich – was ich übrigens für äußerst fatal halte, weil andere soziale Träger mitbeschädigt werden – vor allem rufmordartige Eindrücke und Vorurteile gegenüber freien Trägern verfestigen. Die können sich angeblich persönlich ungehindert an Steuergeldern bereichern, sie schaffen am Fiskus vorbei Geld beiseite und behandeln per se ihre Mitarbeiter schlecht, dafür bezahlen sie ihren Geschäftsführern fürstliche Gehälter und der Senat hat keine Einflussmöglichkeiten, um dem schändlichen Treiben ein Ende zu setzen – das ist genau das Falsche!

Am Ende des Tages verwundert den Bürger – so im Dezember letzten Jahres geschehen –, wie bei einem solchen Szenario eine Klage der Treberhilfe gegen den Senat vor dem Sozialgericht erfolgreich sein konnte. Und jetzt aufgepasst, es wird interessant, die Begründung des Gerichts lautete: Der Senat hat seine Behauptung, die Geschäfte der Treberhilfe seien unsachgemäß geführt worden, nicht belegen können. – Damit sind wir am eigentlichen Kern des Problems angekommen: Der rot-rote Senat hat in den vergangenen Jahren bei der Überprüfung von vertraglich vereinbarten Sozialleistungen versagt!

[Beifall bei der CDU]

Er hat bis jetzt auch bei der Aufarbeitung des Skandals versagt und damit dem Ruf der sozialen Arbeit in der Stadt geschadet. Er hat vor allem bis heute noch nicht die richtigen Schlussfolgerungen aus diesem Dilemma gezogen, denn er hat erstens seine Kontrollmöglichkeiten, die er durch die bestehenden Leistungsverträge mit den sozialen Dienstleistern hat, nicht ausreichend wahrgenommen – er kann dort hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leitungen sehr wohl Überprüfungen vornehmen und Verträge kündigen oder neue Entgelte verhandeln, wenn seiner Ansicht nach entsprechende Leistungen nicht so erbracht werden, wie sie vereinbart wurden. Der Senat hätte also gerade bei der Treberhilfe bereits viel früher handeln können und kontrollieren müssen, hat aber auch in dieser Hinsicht in der MaseratiAffäre keine Initiative entwickelt.

Zweitens hätte er aufgrund des Treberhilfeskandals die Pflicht gehabt, umgehend die Rahmenverträge mit der Liga für den Bereich Jugend und Soziales neu zu verhandeln. In diese Grundsatzvereinbarungen können nämlich auch Festlegungen für tarifliche Bezahlungen und die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern sowie Kontrollverfahren noch stärker vereinbart werden – da bestünde Handlungspotenzial. Doch auch in diese Richtung hat der Senat keine Initiative gestartet. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Einer davon könnte sein, dass der Senat Furcht davor hatte, dass die Träger dann mit Recht darauf pochen könnten, dass in die neuen Entgeltvereinbarungen die aktuellen tariflichen Bezahlungen der Mitarbeiterschaft eingerechnet werden müssten und der Senat dies entsprechend bezahlen muss. Dies hat er bekanntlich seit acht Jahren verweigert.

In diesem Punkt kommt nun auch die Gewerkschaft Verdi mit ins Spiel, die vehement für die Angleichung der Tarife bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Träger eintritt. Gleichzeitig erstaunte Verdi die Öffentlichkeit mit der Meinung, dass fünf Prozent der Gelder für soziale Leistungen locker eingespart werden könnten, ohne dass die soziale Betreuung in der Stadt darunter leidet. Das mag sein, aber dann muss man auch etwas genauer hinsehen und herausarbeiten, welche Gelder wirklich falsch ausgegeben werden oder möglicherweise verzichtbar sind und wo sie zielorientiert benannt werden können. Ich kann stellvertretend, ohne den Stab darüber brechen zu wollen, das Stichwort Bude ohne Betreuung nennen.

Das Problem, das der Senat aber eigentlich hat, ist, dass er gar nicht so genau weiß, wo Über- und Unterversorgung vorliegt, denn es fehlt seit Jahren eine gesamtstädtische Sozialplanung – und das ist das politische Versagen, das dem Senat vorzuwerfen ist. Vielleicht wird der eine oder andere der Koalition hier auftreten und versuchen, das alles schönzureden, doch das ist absurd, denn der Senat hat im Zuge der sogenannten Aufarbeitung gleich den von ihm ungeliebten Ligavertrag mit abgeräumt, der als umfassender Zuwendungsvertrag für viele unterschiedliche Träger mit der entgeltfinanzierten Treberhilfe wirklich überhaupt nichts zu tun hatte. Das Ergebnis dieser Arbeit wird sein, dass sich die Kosten für die Verwaltung erheblich erhöhen werden; zur Bewältigung der genannten Probleme wird diese Entscheidung gar nichts beitragen.

Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu, denn er ist nach wie vor aktuell und schafft Regelungen und Möglichkeiten, aktiv zu werden, was der Senat seit Jahren nicht tut. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Hoffmann! – Für die SPDFraktion spricht nunmehr Frau Radziwill. – Bitte schön, Frau Radziwill, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass Herr Hoffmann heute Einsicht zeigt und die gute Arbeit der vielen freien Träger und Unternehmen in der Stadt lobt, denn zu Beginn dieser Debatte rund um den Fall Treberhilfe waren Sie einer derjenigen, die sehr laut und vehement Kritik geäußert und nach Transparenz gerufen und – aus meiner Sicht – die Rufbeschädigungskampagne teilweise mit unterstützt haben. Aber Einsicht ist gut.

Was haben wir heute vorliegen? – Wir haben die zweite Lesung der ersten Anträge der Opposition nach dem Fall Treberhilfe auf der Tagesordnung. Viele stammen aus Mai 2010; wir haben bereits intensiv über diese Anträge im Fachausschuss Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales sowie im Hauptausschuss beraten und sie geprüft. Von sechs Anträgen haben wir als Koalition fünf abgelehnt. Nach intensiver Prüfung konnten wir feststellen, dass die Forderungen in den Anträgen entweder mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar sind oder durch Verwaltungshandeln angepackt und erledigt wurden.

Die FDP verlangte beispielsweise einen Projekteatlas für Berlin – die Finanzverwaltung hat nach längerer Vorbereitungsphase seit Anfang dieses Monats eine Datenbank ins Internet gestellt. Alle Projekte und Träger mit einer Finanzierung aus dem Zuwendungsbereich sind zur Angabe wichtiger Daten und damit zur Schaffung von Transparenz aufgefordert. Das wünsche ich mir auch für den entgeltfinanzierten Bereich, viel intensiver sogar.

Hier geht dies aber leider noch nicht, weil laut Bundesrecht im Sozialbereich Unternehmen auch Gewinne machen dürfen, damit sie Rücklagen für Risikozeiten bilden können. Da sich die Unternehmen im Wettbewerb befinden, könnte man – angeblich – bestimmte Angaben zur Schaffung von Transparenz nicht erzwingen. Auf freiwilliger Basis könnten diese Sozialunternehmen aber damit beginnen, bestimmte Daten, die wahrscheinlich nicht unbedingt wettbewerbsrelevant sind, in die Datenbank einzupflegen. Aus meiner Sicht haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf transparente Darstellung, wofür, wie viel, welche Steuergelder an wen und weshalb vergeben werden.

Einen Antrag der Grünen werden wir heute nach unserem Beschluss zur Prüfung an die Verwaltung weiterreichen. Auch wenn ich in der Umsetzung große Schwierigkeiten sehe, so ist es natürlich wichtig, dass diese seriös und genau geprüft werden. Daher haben wir als rot-rote Koalition diesen Antrag der Grünen mit Änderungen qualifiziert.

Die Koalition und der Senat haben als Konsequenz aus dem Fall eine Bundesratsinitiative eingereicht. Diese Initiative wurde einstimmig von den Ländervertretungen im Bundesrat – siehe hierzu die Drucksache 394 aus 2010 – beschlossen und liegt dem Bundesrat zur Beratung vor. Ich bin wie Sie, meine werten Kolleginnen und Kollegen, sehr gespannt, ob es für diese Initiative Berlins auch eine Mehrheit im Bundestag geben wird. Leider bezweifle ich das ein bisschen, aber wir werden sehen – auch auf dieser Ebene kann es Wunder geben. Mit dieser Initiative wollen wir eine Verbesserung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen erreichen.

In diesem Kontext muss es auch eine Debatte darüber geben, ob wir im Sozialbereich eine Systemänderung wollen. Wollen wir, dass die Unternehmen im Sozialbereich in Zukunft keine Gewinne erwirtschaften und dadurch für Krisenzeiten Rücklagen bilden? – Dann müssen wir die wirtschaftlichen Risiken dieser Sozialuntenehmen auch übernehmen; das wäre ein Paradigmenwechsel und höchstwahrscheinlich in der Kontrolle schwieriger und insbesondere auch kostenintensiver. Was an Gewinnen erwirtschaftet wird, muss ausschließlich in das Unternehmen reinvestiert werden, so steht es auch zur Zeit im Gesetz. Damit wir uns richtig verstehen: nicht in teure und repräsentative Autos, das steht nicht in den Unterlagen. Auch sind aus meiner Sicht die Bezüge und Gehälter im Management dieser Sozialunternehmen nicht gänzlich vergleichbar mit denen in der freien Wirtschaft. Hier ist in besonderem Maße Maß zu halten, gerade in der Sensibilität zur Situation der Klientel.

Mir ist auch folgender Punkt sehr wichtig: Bei den Kontrollen im entgeltfinanzierten Bereich zwischen Sozialverwaltung, Bezirken und Leistungserbringern gibt es eine bemerkenswerte Begegnungsdichte. Allein die Kommission 75, in der für den Entgeltsektor Leistungsentgelte insgesamt erörtert werden, kommt jährlich

mehrmals zusammen. Es gibt in der Tat nicht immer sachlich begründbare Festlegungen von Finanzierungssätzen für sehr vergleichbare Leistungen. Hier muss es ein gemeinsames Interesse auch für die Glaubwürdigkeit der Leistungserbringer sein, einen nachvollziehbareren Kriterienkatalog für gleichwertige Leistungen und Risiken weiterzuentwickeln. Hier sehe ich als Motor die Sozialverwaltung. Unsere Unterstützung dafür wird es geben. Eine entsprechende Aufforderung hat meine Fraktion, habe ich schon mehrfach formuliert.

In der Debatte der letzten Monate stelle ich fest, dass die sehr große Mehrheit der Sozialunternehmen und der Träger im Sozialbereich auch gute und seriöse Arbeit leistet und in der Vergangenheit geleistet hat. Sie gehen sehr sorgsam mit den ihnen anvertrauten Mitteln um, und sie gehen insbesondere mit den Klienten sehr verantwortungsvoll um. Das muss auch unser Fokus sein. Diese Menschen, oft mit großen sozialen Problemlagen, haben einen Rechtsanspruch auf angemessene Unterstützung zur Lösung ihrer Probleme. Die Bedarfe sind komplex und brauchen fachlich gute Angebote. Hier haben auch die Mitarbeiter der Treberhilfe in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet. Das haben wir hier im Plenum mehrfach parteiübergreifend festgehalten. Wir dürfen die Zielgruppe – bedürftige Menschen und ihre Problemlagen – nicht aus dem Auge verlieren. Sie brauchen eine starke Lobby, insbesondere im Haus der Politik. Ich danke Ihnen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Kollegin Radziwill! – Für die Grünen hat nunmehr der Kollege Schruoffeneger das Wort. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum einjährigen Jubiläum des Treberhilfeskandals kann man feststellen: Die Vorgänge um die Treberhilfe haben der Sozialpolitik und der sozialen Arbeit in der Stadt massiv geschadet. Herr Hoffmann hat es festgestellt: Das bestimmende sozialpolitische Thema der letzten zwölf Monate war die Treberhilfe, und es ist einfach nur absurd, wenn in der Stadt von Hartz IV, der Stadt der Alleinerziehenden der Dienstwagen eines Geschäftsführers das bestimmende sozialpolitische Thema ist.

Daran ist natürlich in erster Linie der Verursacher, die Geschäftsführung der Treberhilfe schuld. Aber wir hier sind das Parlament und beschäftigen uns mit dem Verhalten der Sozialverwaltung und ihrer Rolle in diesem Verfahren. Und da kann man nur sagen: Sie trägt eine gehörige Mitschuld an dieser Schieflage der Diskussion.

[Beifall bei den Grünen]

Alles wurde in einen Topf geworfen. Den Trägern wurden ausbeuterische Gehälter vorgeworfen, ohne zu sagen, dass genau dieser rot-rote Senat es war, der die Gehälter im

Zuwendungsbereich auf maximal BAT 2002 festgeschrieben hat. Der Ligavertrag wurde gekündigt, um angeblich wieder mehr und besser steuern zu können. Die Realität aber sieht anders aus. Sozialpolitisch gesteuert oder geplant hat dieser Senat nie. Die Klientenzahlen der Treberhilfe sind in wenigen Jahren explodiert. Es gab mehrere Tausend Klienten Zuwachs. Bei anderen Trägern hat es das nicht gegeben. Der steuernden Sozialverwaltung ist das sogar aufgefallen, und die damalige Senatorin, Frau Knake-Werner, sagte dazu, dies sei ein Zeichen des gut funktionierenden Sozialstaats.

Hier liegt der eigentliche Skandal. Die Senatsverwaltung wusste, was passierte, und ließ die Treberhilfe jahrelang gewähren. Ein Blick in die Bilanzen, veröffentlicht im „Bundesanzeiger“ und elektronisch einsehbar, fand nie statt, und so wurden die hohen Gewinne der Treberhilfe einfach ignoriert und die Verträge immer wieder neu abgeschlossen. Die angekündigte Tiefenprüfung liegt bis heute nicht vor. Real passiert ist nichts. Der Sozialverwaltung war eine Pressemeldung allemal wichtiger als eine Abwicklung des Trägers, und das hat sich juristisch gerächt.

Im Juli 2010 fertigte der zuständige Mitarbeiter der Sozialverwaltung einen Vermerk, der darstellt, dass eine Verweigerung von Zuwendungen an die Treberhilfe nur dann möglich sei, wenn man dies seriös begründe und belege, dass die weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar sei. Statt sich an die Arbeit zu machen und diese Belege zu erbringen, findet bei der Sozialverwaltung am 20. Oktober ein Gespräch statt, das das Sozialgericht in seinem Urteil vom 16. Dezember wie folgt zusammenfasst – ich zitiere:

Am 20. Oktober fand beim Antragsgegner ein Abstimmungsgespräch statt, wobei Herr PapeWunnenberg mitteilte, dass es eine Weisungslage gebe, Projekte der Antragstellerin ab 1. Januar nicht mehr zu fördern. Der Mitarbeiter der Senatorin bat darum, dass das Ablehnungsschreiben am besten ohne Angabe von Gründen schnell erledigt werde.

Da sagt das Gericht ganz eindeutig: So geht das alles natürlich nicht. Eine Begründung muss in einem Rechtsstaat schon noch sein.

[Beifall von Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne)]

Das Gericht geht weiter und bezieht sich auf die Rede der Senatorin hier am 4. November im Plenum – Sie erinnern sich: Die Qualität der Arbeit stellt ein wirklich erhaltenswertes Gut dar. Das war das nächste Eigentor, Frau Senatorin. Wenn man sich in eine juristische Auseinandersetzung mit einem Träger begeben will, um die Förderung einzustellen, darf man ihm 14 Tage vorher nicht eine gute fachliche Arbeit attestieren.

[Senatorin Carola Bluhm: Es ging um die Arbeit der Mitarbeiter!]

Das Gericht verwirft die Handlungen und das Verhalten der Sozialsenatsverwaltung in Bausch und Bogen, und ich zitiere aus der Urteilsbegründung einzelne Passagen:

Eine solche Mitteilung in der Ermessenserwägung im Bescheid ist auch nicht deswegen entbehrlich, weil diese der Antragsstellerin bekannt wären. Tatsächlich haben zwar Gespräche stattgefunden. Für die Antragstellerin ist aber nicht zu ersehen, welche der dort mündlich vorgetragenen Argumente …

und so weiter und so weiter. Sie haben eine schallende Ohrfeige vom Gericht erhalten, und das Gericht kritisiert Sie weiter und teilt Ihnen mit:

Sollte die Senatsverwaltung aktiv den Wechsel von Mitarbeitern der Antragstellerin zu einem anderen Unternehmen unterstützen und fördern, könnte hierin eine Verletzung des Gebots nach Paragraf 5, Abs. 2 … und des Subsidiaritätsgedankens liegen und könnte auch dieser Gesichtspunkt gegebenenfalls sogar vor einer erneuten Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sein.

Das Gericht sagt Ihnen, das wäre ein Verstoß gegen die Treuepflicht, die auch Sie haben. Sie ignorieren das alles. Man könnte denken, der nächste Bescheid heilt das. Aber nein, die neue Ablehnung der Zuwendung aus der letzten Woche greift genau diese Begründung auf, die das Gericht schon einmal vorsorglich zurückgewiesen hat.

Der Entzug der Gemeinnützigkeit gestern ohne ein abgeschlossenes Prüfverfahren, ohne Anhörung des Trägers ist dann die nächste juristisch sehr fragwürdige Entscheidung. Die nächste Bauchlandung ist vorprogrammiert.

So geht es nicht. Die Treberhilfe ist in ihrer Struktur nicht weiter tragbar. Das ist unbestritten. Solche Fälle gab es in Berlin immer wieder. Ich erinnere an die Reha Wedding oder an den Verein für psychische Rehabilitierung. Immer ist es teils einvernehmlich, teils gegen den Verein gelungen, eine ordentliche Überführung der Angebote in andere Strukturen und eine Abwicklung der alten Versorgungsinstitutionen vorzunehmen. Der zuständige Abteilungsleiter bei SenSoz ist heute noch derselbe. Der kann das nicht verlernt haben. Der jetzt erkennbare Dilettantismus, der in den vorherigen Fällen nicht erkennbar war, ist eindeutig das Ergebnis einer desaströsen politischen Führung.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Die Sozialverwaltung macht weiter wie bisher. Dann werden wir in den nächsten Jahren von einer Klagewelle überzogen, von Strafanzeigen, von Sozialgerichtsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Den Schaden hat dann die soziale Versorgungsstruktur des Landes.