Protokoll der Sitzung vom 13.01.2011

2. Hat die Senatsverwaltung für Justiz den Finanzsenator, den Hauptausschuss und das Parlament hinsichtlich der notwendigen Haftplätze getäuscht, um die Finanzierung des Neubaus der Justizvollzugsanstalt Heidering zu sichern?

Danke schön, Herr Kollege Kluckert! – Jetzt ist die Senatorin für Justiz, Frau von der Aue, mit der Antwort dran. – Bitte schön, Frau von der Aue!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Herr Abgeordneter Dr. Kluckert! Die Senatsverwaltung für Justiz hat, wie es ihre Aufgabe ist, Überlegungen zur Gestaltung des Berliner Justizvollzugs nach Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Heidering entwickelt und hierzu ein Strategiepapier erarbeitet, dessen Entwurf – die Betonung liegt auf „Entwurf“ – zunächst den Leitungen des Justizvollzugsanstalten vorgestellt worden ist. Es gibt weder ein Geheimpapier noch trifft die Zahl von 1 200 Haftplätzen zu.

Vom Jahr 2013 an werden mit der neuen Anstalt 648 zeitgemäße und sichere Haftplätze für den Vollzug an erwachsenen Männern zur Verfügung stehen. Dies eröffnet erstmals in der Geschichte der Stadt die Möglichkeit, von der Verfassungsgerichtsbarkeit als menschenunwürdig erkannte Hafträume aus dem 19. Jahrhundert zu schließen und den Gefangenen bessere Unterbringungsmöglichkeiten zu bieten. Künftig werden in Berlin Gefangene grundsätzlich einzeln in einem Haftraum untergebracht. Doppelbelegungen wird es nur noch geben, wenn der Gefangene zustimmt, wenn er hilfsbedürftig ist, eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht oder vorübergehend aus zwingenden Gründen.

Geschlossen wird bekanntermaßen die Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Tegel mit 245 Haftplätzen, das Haus 3 der Justizvollzugsanstalt Plötzensee in der Lehrter Straße mit 104 Haftplätzen und möglicherweise die Teilanstalt III der Vollzugsanstalt Tegel mit 322 Haftplätzen. Diese Umgestaltung wird nicht auf einen Schlag, sondern nach dem Fortschritt der Inbetriebnahme der neuen Anstalt und vor allen Dingen auch nach der Belegungsentwicklung erfolgen. Ich darf dazu auf meine Ausführungen im Rechtsausschuss am 17. November 2010 verweisen.

Da es – wie wiederholt festgestellt – nicht möglich ist, die Entwicklung der Gefangenenzahlen über einen Zeitraum von mehreren Jahren sicher zu prognostizieren, und auch die Senatorin für Justiz nicht in der Lage ist, in die Zukunft zu schauen, ist das Strategiepapier so angelegt, dass es alternative Lösungen für mögliche Entwicklungen der Gefangenenzahlen bereitstellt. Der Umfang der Schließungen ist dabei von der Entwicklung der Gefangenenzahlen abhängig.

Die Konzeption ist so ausgerichtet, dass sie sich der nicht vorhersehbaren Entwicklung dieser Zahlen flexibel anpasst. Basis bildet die angenommene konstante Entwicklung der Gefangenenzahlen auf der Grundlage der Gefangenenzahlen von Dezember 2010. Für den Fall leicht rückläufiger Gefangenenzahlen und für stark rückläufige Gefangenenzahlen sind jeweils Schließungen im entsprechenden den vorgelegten Zahlen angepasstem Umfang vorgesehen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre belegen allerdings auch eindringlich, dass es überraschend und ohne Vorankündigung zu einem erneuten Anstieg der Haftplatzbelegungen kommen kann. Dafür sind Haftraumreserven vorzusehen.

Wir haben derzeit im Jugendvollzug zurückgehende Gefangenenzahlen. Aus diesem Grund sind auch hier strukturelle Veränderungen erforderlich. Sie betreffen das sanierungsbedürftige Haus 8 in der Hauptanstalt der Jugendstrafanstalt mit 88 Plätzen. Die hier zurzeit untergebrachten Gefangenen mit Drogenproblematik sollen ab Herbst 2011 in den jetzt mit dem Vollzug der Untersuchungshaft bei jungen Gefangenen genutzten Untersuchungshaftbereich Kieferngrund in Lichtenrade verlegt werden. Die Gefangenen, die jetzt in Kieferngrund untergebracht sind, werden in das sanierte Haus 9 der Hauptanstalt verlegt, wo bereits jetzt Untersuchungshaft vollzogen wird und wo zurzeit die Vorbereitungen für den Einbau einer Mobilfunkunterdrückungsanlage laufen. Den Untersuchungshaftbereich Kieferngrund weiterhin für die Untersuchungshaft bei jungen Gefangenen vorzuhalten, verbietet sich aufgrund der bei dieser Gefangenengruppe rückläufigen Zahlen. Ebenso wenig kann dieser Bereich sinnvoll als Jugendarrestanstalt genutzt werden, da er von seiner baulichen und technischen Ausstattung her für diese Vollzugsform überdimensioniert und auch zu teuer wäre.

Die Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Kluckert, ob die Senatsverwaltung das Parlament hinsichtlich der notwendigen Haftplätze getäuscht habe, verneine ich nachdrücklich. Da es, wie in diversen Berichten an das Abgeordnetenhaus festgestellt worden ist, nicht möglich ist, die Entwicklung der Gefangenenzahlen über einen Zeitraum von mehreren Jahren sicher zu prognostizieren, ist die neue Anstalt vor dem Hintergrund einer massiven Überbelegung mit völlig veralteten Haftplatzbeständen geplant worden. Eine solche massive Überbelegung besteht glücklicherweise zurzeit zwar nicht mehr, die neue Anstalt wird allerdings nach wie vor dringend benötigt, um den Haftplatzbestand des Berliner Justizvollzugs den zeitgemäßen Anforderungen und vor allem den Anforderungen der Verfassungsgerichtsbarkeit anzupassen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt kommt die erste Nachfrage des Kollegen Kohlmeier. Dazu hat er das Wort.

Danke schön, Herr Präsident! – Darf ich die Ausführungen der Senatorin so verstehen, dass Sie uns auch künftig im Rechtsausschuss darüber informieren werden, wenn es Veränderungen gibt oder wenn die Überlegungen, die die Justizverwaltung hat, fortgeführt werden, und selbst wenn es einen Geheimplan gäbe, dieser dann auch nicht mehr geheim wäre, weil Sie dann im Rechtsausschuss darüber berichten würden?

Frau Senatorin von der Aue!

Herr Abgeordneter Kohlmeier! Selbstverständlich werde ich den Rechtsausschuss informieren. Ich hatte das bereits auf der Basis eines noch sehr unfertigen Bearbeitungszustands dieses Strategiepapiers, wie ich das gerade ausgeführt habe, am 17. November getan. Wir haben hier keine geheimen Entwicklungen vorgesehen, sondern wir sind natürlich auch gehalten, uns jeweils an den Bedarf anzupassen, und haben entsprechend flexible Modelle entwickelt, die zurzeit in der Diskussion mit den Leitungen der Anstalten sind.

Danke schön, Frau Senatorin! – Dann ist der Kollege Kluckert mit einer Nachfrage dran. – Bitte schön, Herr Dr. Kluckert!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben auch im Rechtsausschuss dargelegt, dass wir schon von einer Vollbelegung sprechen können, wenn ungefähr 80 Prozent erreicht sind, aufgrund verschiedener vollzugsspezifischer Anforderungen. Werden diese Szenarien, die Sie vorgestellt haben, die 80-Prozent-Grenze dann auch nicht erreichen oder überschreiten, oder beabsichtigen Sie, diese 80-Prozent-Grenze hinsichtlich der verfügbaren Haftplatzkapazitäten dann doch zu überschreiten?

Frau Senatorin – bitte!

Herr Abgeordneter Dr. Kluckert! Wir haben dieses Strategiepapier so angelegt, dass wir flexibel auf bestimmte Entwicklungen bei der Belegung der Haftplätze reagieren können. Wir gehen momentan grundsätzlich davon aus, dass wir in den nächsten absehbaren Jahren eine konstante Belegungszahl haben werden. Entsprechend haben wir auch die Möglichkeit ins Auge gefasst, die Teilanstalt 3 in Tegel zu schließen. Wenn sich ein weiterer Rückgang

ergeben sollte, müssen wir natürlich auch darauf reagieren. Gibt es aber einen erheblichen Anstieg, haben wir Haftraumreserven, auf die wir zurückgreifen können. Wir werden versuchen, immer eine Belegungssituation zu realisieren, die den Anforderungen an einen zeitgemäßen Vollzug entspricht, das heißt auch, dass wir mit einer Belegung von 100 Prozent überbelegt wären und wir anstreben, wenigstens eine Belegung von 90 Prozent zu erhalten. Das können wir, meine ich, wenn sich dieses Konzept auch nach Diskussion mit der Praxis als tragfähig erweist, durch diese Flexibilität – jeweils angepasst an die Gefangenenzahlen – erreichen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es mit einer Nachfrage des Kollegen Zimmer weiter. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben die geplanten Umzüge mit Blick auf die Jugendstrafanstalt angesprochen. Es ist ja nicht nur so, dass die Drogenabteilung aus dem Haus 8 nach Lichtenrade verlegt werden soll und aus Kieferngrund dann die Untersuchungshäftlinge ins Haus 9, sondern es soll auch die Jugendarrestanstalt ausgebaut werden. Halten Sie denn in diesem Zusammenhang für sachgerecht, wenn Ihre Verwaltung plant, in der Zwischenzeit, die für den Ausbau der Arrestanstalt benötigt wird, die Arrestanten und damit auch die weiblichen Arrestanten in dem von Ihnen eben als sanierungsbedürftig beschriebenen Haus 8, also unmittelbar neben den Untersuchungshäftlingen in der JSA Plötzensee, unterzubringen? Man kann sich vorstellen, was dort passiert, wenn man einfach mal als weibliche Person über den Hof gegangen ist.

[Heiterkeit]

Frau Senatorin – bitte schön!

Herr Abgeordneter Zimmer! Es ist in der Tat so, dass wir für die Zeit des Erweiterungsbaus der Jugendarrestanstalt natürlich eine andere Unterbringungssituation benötigen. Wir sind der Auffassung, dass dieses in dem Haus 8 sehr gut geht, weil es nur eine vorübergehende Maßnahme ist. Wenn wir das Haus 8 weiterhin belegen müssten, wären dort durchaus erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Für die weiblichen Arrestanten werden wir eine entsprechend vernünftige Lösung finden.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Kollege Behrendt mit einer Nachfrage dran. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Zimmer als Frau dort über den Hof geht.

[Zurufe von der SPD und der CDU]

Frau Senatorin! Es ist ja ganz interessant, dass jetzt die Katze aus dem Sack gelassen werden muss. Finden Sie es nicht ein bisschen eigenartig, dass Sie zur Begründung der JVA Heidering immer mit sehr ambitionierten Prognosen, was die Gefangenenzahlentwicklung im Land Berlin angeht, gearbeitet und uns über Jahre eingeredet haben, wir hätten massiven Zuwachs und würden uns irgendwo bei 5 800 Gefangenen einpendeln, und jetzt, wo sich das alles als Schall und Rauch dargestellt hat und wir 4 800 Gefangene, also 1 000 weniger haben, sagen Sie, man könne das ja gar nicht ernsthaft prognostizieren und wisse eben nicht, wie sich die Gefangenenzahlen entwickeln? Wenn man sich den Bundestrend anguckt – –

[Zuruf: Die Frage!]

Die Frage ist, ob Sie das nicht ein bisschen eigenartig finden, dass Sie zuerst so und jetzt genau entgegengesetzt argumentieren, gerade so, wie es passt.

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Tut sie ja gar nicht!]

Frau Senatorin von der Aue!

Herr Abgeordneter Dr. Behrendt! Ich argumentiere nicht so, wie es mir gerade passt, sondern wie sich das an der Realität orientiert. Sie wissen ganz genau, eine Vollzugsanstalt plant man nicht innerhalb von wenigen Tagen, sondern das ist ein langfristiger Prozess, mit dem nicht nur meine Vorgängerin schon befasst war, sondern auch die Vorvorgänger haben sich schon mit der Notwendigkeit eines Neubaus auseinandergesetzt. Dieser Neubau – ich erinnere Sie an Ihre eigenen Redebeiträge um das Jahr 2007 herum, als wir unter dieser massiven Überbelegung gelitten haben – war zwingend notwendig, was dazu geführt hat, dass wir natürlich dringlich diese Vollzugsanstalt weiter geplant haben und in die Realisierungsphase getreten sind. Ich habe hier auch mehrfach ausgeführt, dass es wissenschaftlich belastbare Prognosen über die Entwicklung von Gefangenenzahlen nicht gibt, jedenfalls nicht über einen Zeitraum, der mehr als drei oder vier Jahre betrifft.

[Zuruf von Dirk Behrendt (Grüne)]

Wir haben damals, als wir unter der massiven Überbelegung gelitten haben, in Hamburg z. B. großen Leerstand gehabt. Das ist alles bekannt. Aber man kann eine Anstalt nicht von heute auf morgen bauen. Es braucht einen Vorlauf. Ich bin dankbar, dass wir diese Haftanstalt bekommen. Wir haben damit die Möglichkeit, die Gefangenen in wirklich zeitgemäßen Haftplätzen unterzubringen. Und

wir haben erstmalig in Berlin auch die Möglichkeit, eine Haftraumreserve zur Verfügung zu haben, für den Fall, den wir auch nicht ausschließen können, dass es wieder zu einem massiven Anstieg der Belegung kommt.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit der Frage des Kollegen Sascha Steuer von der CDU-Fraktion zu dem Thema

Doppelter Abiturjahrgang vom Senat sträflich vernachlässigt

Bitte schön, Herr Steuer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele und welche Gymnasien hatten zum Schuljahresbeginn 2010 eine Lehrerausstattung unter 100 Prozent, und zu welchem Zeitpunkt konnte dieser Missstand bei den einzelnen betroffenen Gymnasien aufgelöst werden?

2. Warum wurde im Schuljahr 2009/10 den Schulen für die Profilkurse und die Vorbereitung auf die Qualifikationsphase in der zehnten Jahrgangsstufe nicht die erhöhte Lehrerstundenzuweisung der Einführungsphase zugewiesen, um eine qualitativ gute Vorbereitung zu ermöglichen, sondern vielmehr den Schulen vom Senat empfohlen – Kleine Anfrage / Drs 16-14956 –, für die Qualifikationsphase der doppelten Jahrgangsstufe den Kompetenzzustand der Zehntklässler für die Bildungsstandards zugrunde zu legen?

Danke schön, Herr Kollege! – Jetzt hat der Bildungssenator, Herr Prof. Zöllner, das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Zu Frage 1: Die Berliner Schulen werden auf der Basis der Zumessungsrichtlinien zum Schuljahresbeginn zu – ich betone – durchschnittlich 100 Prozent ausgestattet. Zum Stichtag 1. November wird jährlich ermittelt, inwieweit die auf der Grundlage der Zumessungsrichtlinien mit Lehrpersonal ausgestatteten Schulen nach den dann tatsächlich vorhandenen Schülerzahlen ausgestattet werden müssen. Zum Stichtag 1. November 2010 waren die Schulen für das laufende Schuljahr berlinweit mit 99,5 Prozent ausgestattet. Eine durchschnittliche 100-prozentige Ausstattung bedeutet, dass dennoch immer im Einzelfall Schulen mit über oder unter 100 Prozent ausgestattet sind. Diese Über- oder Unterausstattung umfasst in den allermeisten Fällen jedoch nur einen geringfügigen Stun

denumfang. Zum Stichtag der Schnellabfrage vom 6. September 2010 hatten 59 Gymnasien eine Ausstattung von z. T. knapp unter 100 Prozent. Und zu dem anderen Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung am 1. November waren es noch 47 Gymnasien. Übrigens, obwohl Sie nicht danach gefragt haben, für mich nachvollziehbar waren 34 Gymnasien über 100 Prozent ausgestattet. Es ergibt sich aus der Logik von Durchschnittswerten, dass es darunter und darüber liegen muss.

Dennoch bedeutet dies nicht – ich beziehe mich auf die 47 unterausgestatteten –, dass alle diese Schulen infolge der rechnerischen Unterausstattung ihren Unterricht nicht ordnungsgemäß hätten erteilen können. Insofern ist eine Angabe, um welche Schulen es sich im Einzelnen handelt, nicht aussagekräftig. Wichtiger ist vielmehr, ob die Abdeckung der Stundentafel dauerhaft gewährleistet ist. Dieses ist der Fall. Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass mit Blick auf den 1. Februar 2011 eine Ausstattung aller Gymnasien mit 100 Prozent angestrebt wird.

Zu Ihrer Frage 2: Bereits im Schuljahr 2004/2005 – leider wird immer vergessen, dass die Verkürzung der Schulzeit ein lange dauernder Prozess ist – wurde mit der Erhöhung der Stundentafel für die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 – 5, das betone ich – begonnen. Diese Schülerinnen und Schüler befinden sich heute in der Qualifikationsphase des zwölfjährigen Abiturjahrgangs. Bis zum Ende der Sek-I-Stufe wurden insgesamt 20 Stunden Unterricht mehr als in den vorhergehenden Jahrgängen erteilt. Im zehnten Jahrgang sieht die Stundentafel dann 34 Stunden Unterricht vor, also auch mehr als früher. Im Rahmen dieser Stunden erteilen die Schulen Wahlpflichtunterricht, der unter anderem die ehemaligen Profilkurse ersetzen kann.

In Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe haben die Schulen unterschiedliche Modelle entwickelt, um auf die für die Oberstufe erforderlichen Kompetenzen vorzubereiten. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die kompetenzorientierten Rahmenlehrpläne, die auf gymnasialem Niveau den unmittelbaren Anschluss in der Qualifikationsphase garantieren. Das heißt, Zusatzzuweisungen sind in diesem Zusammenhang, vorsichtig formuliert, nicht schlüssig.

Die gerade erfolgte Abfrage der Halbjahresnoten im ersten Semester der gymnasialen Oberstufe hat ergeben, dass die Differenzen zwischen dem zwölfjährigen und dem dreizehnjährigen Bildungsgang minimal sind. Die minimalen Differenzen, die ohnehin zwischen den Jahrgängen der gymnasialen Oberstufe auftreten, zeigen, dass sich Schulen und Schülerschaften in ihrer Gesamtheit – das schließt Schwierigkeiten in Einzelfällen nicht aus – ganz sicher gut auf den doppelten Abiturjahrgang eingestellt haben. Trotzdem werde ich die Noten der Gesamtqualifikation des doppelten Abiturjahrgangs weiterhin auswerten lassen und die Schulen dazu anhalten, alles zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im zwölfjährigen Bildungsgang zu tun.

Danke schön, Herr Senator! – Der Kollegen Steuer hat dazu eine Nachfrage und hat das Wort.

Haben Sie bei Ihrer Abfrage der Halbjahresnoten tatsächlich gründlich und wissenschaftlich gearbeitet? Denn auf meine Anfrage, die Sie am 21. Dezember 2010 schriftlich beantwortet haben, sagen Sie noch: Es gibt keine solche Analyse der Halbjahresnoten. – Ist es nicht eher ein Durchschnittswert, auf dem Sie sich ausruhen, und kann es nicht sehr wohl sein, dass es an der einzelnen Schule erhebliche Differenzen zwischen den Schülern, die ein Jahr länger auf das Abitur vorbereitet wurden, und denen, die ein Jahr kürzer Schule hatten, geben wird?