Danke schön! – Dann ist der Kollege Gersch von der FDP-Fraktion an der Reihe und hat das Wort zu einer Frage.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Herrn Prof. Zöllner: Herr Zöllner! Wie bewerten Sie den aktuellen Streik an der Charité mit der Forderung der Mitarbeiter nach einer pauschalen Gehaltserhöhung von 300 Euro, und wie bewerten Sie dann, sollte es zu einem positiven Abschluss kommen, die Auswirkung auf die Finanzierung und die Finanzplanung der Charité?
Tarifverhandlungen sind Sache des Vorstandes im operativen Bereich. Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl nachvollziehbaren Interessenlagen der Arbeitnehmer entspricht als sich auch noch in dem Finanzkorridor der Möglichleiten der Charité befindet.
Danke schön! – Eine Nachfrage gibt es nicht. Dann hat damit die erste Runde ihr Ende gefunden. Ich eröffne die nächste Runde mit dem Gongzeichen.
Hiermit besteht die Möglichkeit, sich einzubuchen. Herr Kollege Kohlmeier war der Erste und hat das Wort. – Bitte, Herr Kohlmeier!
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die für Stadtentwicklung zuständige Senatorin, und zwar im Hinblick auf die Müllschluckerproblematik, die in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Da war in der letzten Woche zu lesen, dass es seitens des Senats Überlegungen zur Änderung der Bauordnung gebe, die bestehenden Müllschluckeranlagen wieder- oder weiterzubetreiben. Es gibt andere Rechtsansichten, die sagen, dass das derzeit im Hinblick auf § 68 Bauordnung schon möglich ist, und zwar durch die jeweiligen Bezirke, die jeweils zuständigen Bezirksstadträte. Was empfehlen Sie den Bezirksämter und/oder den Bürgern, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Die Formulierungen der Bauordnung sind deutlich und klar, wenn es darum geht, dass die Müllschluckeranlagen zum Ende des Jahres 2013 geschlossen werden sollen. Herr Kohlmeier! Allerdings ist es auch so, dass wir mit § 68 Bauordnung eine Generalklausel zur Verfügung haben. Diese Generalklausel ermöglicht es, von Definitionen, die das Gesetz zur Regelung einzelner Fragen vorgenommen hat, dann abzuweichen, wenn die Intention der gesetzlichen Regelung auf eine andere Weise nachvollziehbar erfüllt werden kann.
Wir haben also den Kolleginnen und Kollegen Bezirksstadträten bei den regelmäßigen Sitzungen in unserem Haus diese Hinweise gegeben und sie darauf verwiesen, dass Sie hier Einzelfallprüfungen auf Antrag vornehmen sollen. Weil Sie von den Mieterinnen und Mietern sprechen: Ich rate den Mieterinnen und Mietern, mit ihrem Vermieter, mit der Wohnungsbaugesellschaft, darüber zu sprechen, wie das Ziel des Gesetzes, nämlich die Mülltrennung, erreicht werden kann, wenn der Abfallschacht offen bleibt. Allerdings, ich sage es noch einmal, geht es dort nicht um eine pauschale Entscheidung, die das Gesetz aushebeln dürfte, sondern es geht jeweils um die Prüfung im Einzelfall und auch auf Antrag. Damit muss sich das Bezirksamt dann auseinandersetzen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass es der richtige Weg wäre, wenn sich die betroffenen Mieter an ihre jeweiligen Vermieter, also die Wohnungsbausgesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenden, diese Woh
nungsgenossenschaften dann einen entsprechenden Antrag zur Einzelfallprüfung an das Bezirksamt stellen und der jeweils zuständige Stadtrat dann darüber entscheidet?
Sie haben das Verfahren zutreffend geschildert. Die vielen Fragen aus den Bezirksämtern und auch von den Bezirksstadträten zeigen mir allerdings, dass die Anwendung des § 68 Bauordnung noch kein geübtes Verfahren ist. Wir geben auf telefonische oder schriftliche Anfragen die notwendigen Hinweise immer wieder sehr gern. – Vielen Dank für die zutreffende Schilderung dessen, was man tun kann!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Junge-Reyer: Frau Junge-Reyer! Können Sie uns sagen, inwieweit bei der Flugroutenplanung solche sensiblen Einrichtungen wie der Standort des HahnMeitner-Reaktors berücksichtigt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist Gegenstand einer Mündlichen Anfrage gewesen. Ich will Ihnen dennoch sehr gern eine Antwort darauf geben: Es geht darum, dass Flugbeschränkungsgebiete ausgewiesen werden. Diese Flugbeschränkungsgebiete betreffen unter anderem das Hahn-Meitner-Institut. Sie betreffen aber auch zum Beispiel den Reichstag.
Diese Flugbeschränkungsgebiete werden von der Bundesregierung, also von der zuständigen Behörde, ausgewiesen. Es gibt gegebenenfalls aus besonderem Anlass ebenfalls eine Möglichkeit, Flugbeschränkungsgebiete zu definieren. Das geschieht zum Beispiel bei herausragenden Staatsbesuchen, bei der Gefährdung bestimmter Personen für eine bestimmte Zeit. Diese Dinge sind gesetzlich geregelt, und es gibt auf Bundesebene Behörden, die diese Regelungen vornehmen.
Es tut uns leid. Wir hatten übersehen, dass dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Dadurch wird sich wohl die Nachfrage erübrigen, Frau Hämmerling. – Dann ist der Kollege Schruoffeneger an der Reihe.
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator: Herr Senator Nußbaum! Halten Sie es angesichts des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes und der politischen Beschlusslage zur Veröffentlichung der Wasserverträge und zu dem Stopp des BIH-Verkaufs wegen fehlender Transparenz politisch und juristisch für angemessen und machbar, dass landeseigene Betriebe weiterhin Verträge mit Geheimhaltungsklauseln schließen, die dann auch nicht veröffentlicht werden?
Herr Kollege! Könnten Sie bitte die Frage präzisieren, welche landeseigenen Betriebe Sie meinen und welche Verträge es da geben soll?
Herr Senator! Da dies nun meine zweite Frage ist, sage ich: Das ist eine abstrakte Frage. Würden Sie jedoch, wenn es so etwas gäbe, die Unternehmen auffordern – zumindest auf Nachfrage der Öffentlichkeit –, solche Verträge zu veröffentlichen oder zumindest über den Inhalt zu berichten?
Ich könnte Ihnen hypothetisch antworten, dass, wenn es hypothetisch eine solche Frage gäbe, ich so etwas auch täte.
Meine Frage geht an den Regierenden Bürgermeister! – Inzwischen gibt es von der Gruppe Tacheles das öffentlich gemachte Angebot, für 2,5 Millionen Euro das 1 200 Quadratmeter große Grundstück, auf dem das Tacheles steht, zu kaufen. Werden Sie sich konkret gegenüber der HSH Nordbank und beim Hamburger Senat für die Abtrennung des Teilgrundstückes zugunsten einer kulturellen Nutzung und als Schutz vor dem stadtbekannten Immobilienspekulanten Herrn Müller-Spreer einsetzen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Dieses Schreiben ist in der Tat bei uns jetzt eingegangen – als Ankündigung. Ob es tragfähig ist, kann man nicht beurteilen. Wir hatten bislang die Situation, dass der Eigentümer eine Abtrennung und Parzellierung dieses Geländes abgelehnt hat. Aber wir können gern – und dies auch aus Überzeugung – an die HSH Nordbank herantreten, um dieses Angebot zu unterstützen. Ich hoffe, dass die Finanzierung für dieses Angebot dann auch steht. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer bereit ist, dieses Teilgelände herauszulösen.
Ich wollte Sie gern fragen, ob sie sich entgegen Ihrer verbalen Erklärung, sich für den Kulturstandort einzusetzen, nun, da ein Angebot vorliegt, tatsächlich konkret für all das Genannte einsetzen, und zwar vor dem 4. April, dem Versteigerungstermin für das Areal.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass Ihre Frage positiv beantwortet worden ist. Der von Ihnen genannte Versteigerungstermin ist nach unserem Kenntnisstand nicht mehr der aktuelle. Aber trotzdem bleibt es dabei: Ohne Zustimmung des Eigentümers wird nicht viel passieren. Aber wir unterstützen es gern.
Ich hoffe aber, wie gesagt, dass es tragfähig ist, wenn es überhaupt zu Verhandlungen kommen sollte. Wichtig ist zunächst, dass die Bereitschaft bei dem Eigentümer vorhanden ist, eine Abtrennung vorzunehmen. Es kann auch sein, dass es die Verwertbarkeit dieses Grundstücks insgesamt erhöht, wenn man ein Konfliktthema los ist. Das könnte aus Sicht des Eigentümers viel besser sein. Bislang war immer die Unteilbarkeit behauptet worden. Ob sie aus Investorensicht überhaupt zutrifft, wage ich erst einmal zu bezweifeln. Man könnte sich aber auch vorstellen, dass es leichter ist, jemanden zu finden, der sagt, er möchte nicht damit konfrontiert werden, sondern der zufrieden ist, wenn eine Lösung gefunden ist, die seinen Interessen nicht widerspricht. Insofern greifen wir dies gern auf.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Lompscher. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um die von Ihnen im März 2010 angekündigte Abwrackprämie für Heizkessel umzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer! Wir haben im März 2010 darüber geredet, was sinnvolle und mögliche Förderinstrumente zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Gebäuden und heiztechnischen Anlagen sein könnten. In diesem Zusammenhang haben wir ein solches Modell diskutiert. Die Diskussionen sind inzwischen fortgeschritten. Unter dem Begriff eines Berliner Energieeffizienzfonds werden aktuell Überlegungen angestellt, wie Bundes-, Landes und EU-Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung sinnvoll gebündelt werden können.