Danke schön, Frau Kollegin Villbrandt! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Dott das Wort. – Bitte schön, Frau Dott!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Argumente sind eigentlich schon längst ausgetauscht. Wir haben das ausführlich im Ausschuss getan, wir haben es bei
Anhörungen getan, wir haben es bei Besprechungen getan. Heute ist eigentlich nichts Neues hinzugekommen. Ich habe nichts gehört, was gegen den Änderungsvorschlag spricht, den wir heute vor uns haben.
Wir haben die Aufgabe, die Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes zu beschließen. Da geht es nicht um einen Ersetzungsantrag, wie er von der CDU vorgelegt worden ist, sondern es geht darum, ein Gesetz, das erst eine Wahlperiode lang existiert, in seinen Auswirkungen zu verbessern. Ich denke, dass wir nach wie vor stolz darauf sein können, das wir das hier in Berlin haben, Frau Villbrandt! Natürlich ist das Lobbyvertretung für Seniorinnen und Senioren, natürlich ist das in deren Interesse. Aber als Politikerinnen und Politiker werden wir dafür gewählt, dass wir deren Interesse umsetzen.
Insofern ist es völlig richtig, dass die Regierungskoalition darauf hinweist, dass es in diesem Fall nicht nur gelungen ist, vor fünf Jahren dieses Gesetz zu machen, sondern auch jetzt, nach einer Wahlperiode, schon die aufgetretenen Schwierigkeiten aufzugreifen und schnell zu novellieren. Denn das Gesetz ist nicht zehn Jahre, sondern erst fünf Jahre in Kraft.
Ich denke, dass man die Wünsche der Seniorinnen und Senioren gerne aufnehmen kann, aber es ist auch die Aufgabe einer Regierungskoalition, es seriös zu tun. Man kann allen nach dem Mund reden, man kann allen alles versprechen, aber das, was umgesetzt werden muss, muss sowohl organisatorisch auf Bezirksebene als auch finanziell untersetzt sein. Mit dieser Novelle ist das getan. Es ist nicht nichts, was hier vorgeschlagen wird. – Herr Luchterhand! Ich weiß nicht, was für Sie eine redaktionelle Veränderung ist. Eine, die den Inhalt verändert, ist, auch wenn es nur wenige Worte sind, mehr als redaktionell. Das ist bei allen Abschnitten nachweisbar. Ich erspare mir das, das habe ich schon in der ersten Lesung am 17. März gemacht, das ist noch nicht so lange her. Das kann man nachlesen.
Ich möchte kurz begründen, warum wir für einige Punkte diese und keine anderen Lösungen gefunden haben. Ich denke, dass es notwendig ist, die Lösungen mit anderen Verwaltungsvorschriften abzugleichen. Die Sozialpolitiker können aufschreiben, was sie wollen – wenn das nicht mit den Verwaltungsvorschriften übereinstimmt, ist es nicht durchsetzbar. Das muss sauber gemacht werden. Das ist in diesem Fall so.
Der Wunsch, die Wahl der Vorschlagslisten für die Seniorenvertretungen gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchzuführen, scheiterte nicht nur an verfassungsmäßigen Bedenken. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Vorschlagslisten kann nicht mit der anschließenden Wahl gekoppelt werden. Wir haben jetzt mehrere Termine. Vielleicht verwechseln Sie die Wahlen zu den Seniorenvertretungen mit der Kommunalwahl. Es handelt sich nicht um eine Wahl im klassischen Sinne,
sondern es ist die Bestätigung von Vorschlagslisten. Die Kandidaten stellen sich auf den Wahlveranstaltungen vor und können anschließend gewählt werden. Das ist eine andere Form als die einer Kommunalwahl. Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Würde man das an einem Tag machen, gäbe es einen heillosen Wirrwarr, denn die einen sind für die Seniorenvertretungen berechtigt und die anderen für beides. Das wäre von den Bezirksämtern zu organisieren und auseinanderzuhalten. Und es ist für die Seniorinnen und Senioren, die nicht gleichzeitig an der Kommunalwahl teilnehmen, vielleicht auch eine Art von Diskriminierung.
Ich glaube, dass die Form, die wir jetzt finden, eine gerechte und richtige ist. Wichtig ist – den Gedanken will ich noch mal wiederholen –, dass die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren nicht länger auf den Teilbereich der bezirklichen Altenplanung beschränkt bleibt, sondern im Sinne einer modernen Seniorenpolitik mit ihrem Querschnittscharakter künftig erweitert wird. Dies ist ein Teilhabegesetz im Sinne ausgestalteter Demokratie, und ich hoffe sehr, dass Sie mit uns gemeinsam diesem Gesetz zustimmen. Ich werbe dafür, denn die Bezirksämter warten darauf, dass sie auch praktisch mit der Vorbereitung dieser Wahlen, die wichtig sind in den Bezirken, beginnen können. Dafür braucht man einfach ein bisschen Zeit. Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesem Antrag und auch dem dazugehörigen Antrag, der die praktische Unterstützung des Senats beinhaltet heute zuzustimmen und damit den Auftakt zu geben, dass dieses wichtige Seniorengesetz weiterhin noch wirksamer in unserer Stadt umgesetzt werden kann. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Danke schön, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat nun Frau von Stieglitz das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Nachbereitung der Behandlung des Seniorenmitwirkungsgesetzes in dieser Legislaturperiode kommt man zu einigen sehr interessanten Schlüssen zum sozialen Verständnis von Rot-Rot.
Wir haben es hier mit einem eigentlich eher schlechten Beispiel von Sonntagsreden und dem tatsächlichen politischen Handeln zu tun. Der rot-rote Senat klopft sich zu Recht auf die Schulter dafür, dass er als erstes Bundesland – mit Unterstützung der Opposition – ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet hat. Hier hört der Grund zur Schulterklopferei aber auch wieder auf.
Das Gesetz selbst hat sich in einigen Teilen als unbrauchbar erwiesen, denn der Senat hat es nicht erreicht, er
folgreich erstens die Interessen von Senioren schlagkräftig zu vertreten, zweitens Senioren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und drittens das Gesetz optimal umzusetzen.
Der Senat zeigt sich unfähig oder er hatte nach Verabschiedung des Gesetzes einfach kein Interesse mehr daran. Die Beteiligung an den Wahlen der Vorschlagslisten war desaströs: nur ein Ort und ein Termin pro Bezirk. Was diejenigen machen, die nicht mehr uneingeschränkt mobil sind, war dem Senat auch hier wieder einmal egal,
genauso wie bei S-Bahn- und Schneechaos oder beim Sonderfahrdienst. Das ist die Teilhabe, die der rot-rote Senat den Berliner Senioren bietet. Das nenne ich soziale Kälte.
[Beifall bei der FDP – Markus Pauzenberger (SPD): Ein sehr großes Wort! – Zuruf von Dr. Felicitas Tesch (SPD)]
Ich verzichte darauf, die weiteren Probleme aufzuzählen. Wir haben im Ausschuss eingehend darüber gesprochen, Herr Pauzenberger. Immerhin existieren trotz – und zwar nicht wegen, sondern trotz – des Gesetzes sehr gut funktionierende Seniorenvertretungen in den Berliner Bezirken und auf Landesebene. Diese könnten aber noch effektiver arbeiten, wenn es nicht die bekannten Probleme gäbe.
Die Vorschläge, die Rot-Rot hier gemacht hat, sind in keinerlei Weise dazu geeignet, die Probleme zu lösen. Rot-Rot – typisch – beschränkt sich auf die Symptome, statt Ursachen zu beheben. Die Novellierung ist nicht ausreichend. Wir sehen keine qualitativen Verbesserungen der Novellierung, so wie Sie es, Frau Senatorin Bluhm, im Ausschuss versucht haben, glaubhaft darzustellen.
Von den Seniorenvertretern wurden sinnvolle Vorschläge gemacht, wie das Gesetz und dessen Umsetzung optimiert werden könnten, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Sicherlich waren einige Vorstellungen sehr weitgehend und tatsächlich verfassungspolitisch nicht machbar. Andere Vorschläge hätten aber längst übernommen werden können. Jedoch, es blieben alle Vorschläge unberücksichtigt. Frau Dott, die Begründung der Seriosität zählt ja auch nicht. Man hätte sehr wohl einige Vorschläge berücksichtigen können.
Selbst Ihren eigenen Antrag haben Sie am Donnerstag ein weiteres Mal verwässert, da einige Vorschläge nicht mit dem Bezirksverwaltungsgesetz in Einklang stehen. Haben Sie nur ein Mal daran gedacht, statt dessen vielleicht einen im Wege stehenden Punkt im Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern? – Nein. Das zeigt die Wertigkeit von Senioreninteressen in Ihrer Politik. Beim Integrationsgesetz waren Sie bedeutend großzügiger. Da wurden verfas
sungspolitische Einwände beiseite geschoben. Sie betreiben Politik nur für bestimmte Klientele. Die Senioren gehören nicht dazu.
In Sonntagsreden betonen der rot-rote Senat immer die Wichtigkeit von Senioren und deren gesellschaftlicher Teilhabe. In den Sonntagsreden singt Rot-Rot das Hohelied auf die Förderung des bürgerschaftlichen sozialen Engagements. Wenn es aber dann darauf ankommt, Farbe zu bekennen, fehlt es an Farbigkeit und Rot-Rot versteckt sich hinter den Vorbehalten der Verwaltungsjuristen. Das tatsächliche politische Verhalten und Regierungshandeln der Koalition steht dem konträr entgegen.
Sie sehen sich in der Lage und sind bereit, unnötigste und unsinnigste Spaßprojekte aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren. Wenn es aber darum geht, mit 4,20 Euro für eine Hin- und Rückfahrt mit der BVG Senioren soziales Engagement zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, gilt ein Finanzierungsvorbehalt. Wie wir eben schon wieder gehört haben, auch von Frau Radziwill, haben Sie keine Lösung finden können für die Aufwandsentschädigungen und die Durchführung der Briefwahl. Das ist soziale Kälte, wie sie Rot-Rot seit fast zehn Jahren in Berlin verbreitet.
Den Ersetzungsantrag der CDU, dem wir Liberalen im Wesentlichen zustimmen können, kommt dem Bemühen der Seniorenvertreter wesentlich mehr entgegen als der unsägliche Vorschlag der Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Stieglitz! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen Drucksache 16/3931 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU bei Enthaltung der Grünen und der FDP die Annahme mit Änderungen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 16/3931-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die Fraktion der FDP, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in großen Teilen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Fraktionslose Kollegen sehe ich nicht mehr. Damit ist diese Drucksache abgelehnt.
Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4108 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Ge
genprobe! – Das ist die Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Das sind dann die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Damit ist das Seniorenmitwirkungsgesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen so beschlossen.
Zum Antrag der Regierungsfraktionen Drucksache 16/3929 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Grüne und die FDP. Die Gegenprobe! – Das ist die CDU. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist auch die Drucksache 16/3929 so angenommen.
Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Hierzu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vor, Drucksache 16/4027-1 und dazu der Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4027-2 Neu vor.
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und schlage vor, die Einzelberatung der zehn Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf, die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 10, Drucksache 16/4027. Für die Beratung stehen den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Frau Abgeordnete Bung hat das Wort, bitte!