Minka Dott
Sitzungen
16/45
16/48
16/50
16/51
16/53
16/54
16/55
16/57
16/58
16/59
16/60
16/65
16/66
16/67
16/69
16/72
16/73
16/74
16/76
16/77
16/79
16/80
16/81
16/82
16/84
Letzte Beiträge
Danke; Herr Präsident! Ich möchte die Sozialsenatorin fragen. – Durch die Pleite der City BKK ist auch der Pflegestützpunkt gefährdet, den sie getragen hat. Ich möchte fragen, was daraus wird und ob weitere Pflegestützpunkte für die City BKK vorgesehen waren.
War der letzte Teil Ihrer Antwort so zu verstehen, dass an der Zahl 36 festgehalten wird? – Das Ziel war ja, bis zum Ende des Jahres die volle Zahl an Pflegestützpunkten zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann! Es bedarf wirklich nicht Ihres moralischen Zeigefingers, dieses Problem anzugehen. Es ist eines, das auf dem Tisch liegt und ganz bestimmt nicht vergessen wird.
Die rot-rote Koalition fühlt sich seit vielen Jahren verpflichtet, den Ansprüchen mobilitätseingeschränkter Personen gerecht zu werden – das ist ja wohl klar ersichtlich –, ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und sie bei der selbstbestimmten Lebensführung zu unterstützen. Es gibt nicht nur die Mobilitätsdienste in dieser Stadt, die ein vorbildliches Zusatzangebot sind, sondern wir haben ein Mobilitätskonzept, übrigens auch ausführlich im Ausschuss besprochen – falls Sie zugehört haben sollten.
Wir legen den Schwerpunkt vor allem auf den barrierefreien Ausbau des ÖPNV. Den behinderten Menschen die ganz normale Teilnahme am öffentlichen Leben zu gewährleisten, muss im Vordergrund stehen. Inzwischen sind alle Busse barrierefrei, die Straßenbahn wird dies nach Auslieferung neuer Fahrzeuge bis 2017 sein. 85 Prozent aller S-Bahnhöfe und 51,5 Prozent aller U-Bahnhöfe sind dies heute, und bis zum Jahr 2015 sollen weitere 17 Stationen stufenfrei sein. Dazu kommen die Leistungen des Sonderfahrdienstes – auch ausführlich besprochen –, der im vergangenen Jahr 172 000 Berechtigte befördert hat. Das ist eine enorme Leistung. Er sollte eigentlich entlastet werden durch die Übernahme von Begleitung im Bereich bis zu 2 Kilometern von den Mobi-Diensten. Das hat nicht so gut geklappt, wie es hätte klappen können, weil die Berechtigten oft lieber den Son
derfahrdienst in Anspruch nehmen und dieses andere Angebot nicht so genutzt haben. Das hätte beiden Teilen gutgetan.
Dann gibt es den seit vielen Jahren von der Abteilung Soziales zuwendungsgeförderten Mobilitätsdienst, der dieses Zusatzangebot darstellt, besonders für den Nahbereich und für die Begleitung, die vorhin schon charakterisiert worden ist. Es lag nahe, sie ergänzend mit arbeitsmarktpolitischen Mitteln zu betreiben, denn sie entsprachen vollständig dem Anspruch, keine Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt zu sein, keine vorhandene Arbeit zu verdrängen. Das Land Berlin hat mit dem ÖBS ein gutes Instrument zur Realisierung dieser Tätigkeit entwickelt und dies mit 1,6 Millionen Euro im Ligavertrag verankert. Durch die drastische Reduzierung von Mitteln im Bereich der Arbeitsmarktförderung in diesem Jahr durch Ihre Bundesregierung, Herr Hoffmann, wurde dieser wirksame Ansatz bewusst torpediert. Trotzdem wollen und werden wir dieses Angebot fortsetzen.
Folgende Ansatzpunkte stehen dabei im Vordergrund. Für den Fortbestand des Angebots ist vorgesehen, 10 Prozent der Bürgerarbeitsplätze für die Erhaltung kultureller Angebote und der Mobi-Dienste vorzuhalten. Sicher gibt es am Anfang dabei Umsetzungsprobleme, weil viele an der zu kurzen Decke ziehen. Aber das wird sich einspielen. Es gibt bereits Bezirke, die entsprechend reagiert haben. Vorschläge für mittelfristige Maßnahmen sind die Stärkung des Mobilitätsdienstes für kurze Strecken. Z. B. könnten die mit einem Entgelt nach Kilometern entlohnt werden. Allerdings würde das Geld kosten. Frau Monteiro hat ja gerade schon eine Rechnung aufgemacht. Der Haushaltsgesetzgeber müsste sich dazu bekennen, hier einfach mehr Geld aus dem Topf nehmen und dem Mobilitätsdienst praktisch eine selbstständige Abrechnung ermöglichen. Aber – wie gesagt – das kostet Geld.
Es ist langsam an der Zeit, dass das Landesgleichberechtigungsgesetz auf seine Wirkungsweise überprüft wird. Auch das steht an. Hier ist eine Konkretisierung in Bezug auf die Mobilitätsdienste möglich. Der Sonderfahrdienst steht ja drin. Es könnte dabei über einen Rechtsanspruch – allerdings auch wieder mit entsprechender Finanzierung – nachgedacht werden.
Eine dauerhafte Weiterentwicklung des Mobilitätskonzepts ist notwendig, um Berlin wirklich zu einer barrierefreien Stadt zu machen. Und sagen Sie nicht: Das hätten Sie alles schon machen können! – Wir haben es ja gemacht.
Bestimmte Dinge müssen einfach auch weiterentwickelt werden, und da braucht die Stadt die langfristige Zusammenarbeit aller Akteure. Dazu kann z. B. eine Mobilitätskonferenz dienen. Die sollte noch im Herbst stattfinden. Da gehören die politisch Verantwortlichen, die Betroffenen und die Verantwortlichen des ÖPNV, des Sonderfahrdienstes und der Mobi-Dienste an einen Tisch, um
gemeinsam nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Es gibt eine ganze Menge davon. Nicht alle konnten in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzt werden. Aber Sie sehen, es gibt eine ganze Menge Ideen für uns, und wir werden daran arbeiten, auch in der nächsten Legislaturperiode dazu beizutragen. Nicht nur Menschen mit Behinderungen werden von uns ganz gewiss nicht im Stich im gelassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Argumente sind eigentlich schon längst ausgetauscht. Wir haben das ausführlich im Ausschuss getan, wir haben es bei
Anhörungen getan, wir haben es bei Besprechungen getan. Heute ist eigentlich nichts Neues hinzugekommen. Ich habe nichts gehört, was gegen den Änderungsvorschlag spricht, den wir heute vor uns haben.
Wir haben die Aufgabe, die Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes zu beschließen. Da geht es nicht um einen Ersetzungsantrag, wie er von der CDU vorgelegt worden ist, sondern es geht darum, ein Gesetz, das erst eine Wahlperiode lang existiert, in seinen Auswirkungen zu verbessern. Ich denke, dass wir nach wie vor stolz darauf sein können, das wir das hier in Berlin haben, Frau Villbrandt! Natürlich ist das Lobbyvertretung für Seniorinnen und Senioren, natürlich ist das in deren Interesse. Aber als Politikerinnen und Politiker werden wir dafür gewählt, dass wir deren Interesse umsetzen.
Insofern ist es völlig richtig, dass die Regierungskoalition darauf hinweist, dass es in diesem Fall nicht nur gelungen ist, vor fünf Jahren dieses Gesetz zu machen, sondern auch jetzt, nach einer Wahlperiode, schon die aufgetretenen Schwierigkeiten aufzugreifen und schnell zu novellieren. Denn das Gesetz ist nicht zehn Jahre, sondern erst fünf Jahre in Kraft.
Ich denke, dass man die Wünsche der Seniorinnen und Senioren gerne aufnehmen kann, aber es ist auch die Aufgabe einer Regierungskoalition, es seriös zu tun. Man kann allen nach dem Mund reden, man kann allen alles versprechen, aber das, was umgesetzt werden muss, muss sowohl organisatorisch auf Bezirksebene als auch finanziell untersetzt sein. Mit dieser Novelle ist das getan. Es ist nicht nichts, was hier vorgeschlagen wird. – Herr Luchterhand! Ich weiß nicht, was für Sie eine redaktionelle Veränderung ist. Eine, die den Inhalt verändert, ist, auch wenn es nur wenige Worte sind, mehr als redaktionell. Das ist bei allen Abschnitten nachweisbar. Ich erspare mir das, das habe ich schon in der ersten Lesung am 17. März gemacht, das ist noch nicht so lange her. Das kann man nachlesen.
Ich möchte kurz begründen, warum wir für einige Punkte diese und keine anderen Lösungen gefunden haben. Ich denke, dass es notwendig ist, die Lösungen mit anderen Verwaltungsvorschriften abzugleichen. Die Sozialpolitiker können aufschreiben, was sie wollen – wenn das nicht mit den Verwaltungsvorschriften übereinstimmt, ist es nicht durchsetzbar. Das muss sauber gemacht werden. Das ist in diesem Fall so.
Der Wunsch, die Wahl der Vorschlagslisten für die Seniorenvertretungen gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchzuführen, scheiterte nicht nur an verfassungsmäßigen Bedenken. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Vorschlagslisten kann nicht mit der anschließenden Wahl gekoppelt werden. Wir haben jetzt mehrere Termine. Vielleicht verwechseln Sie die Wahlen zu den Seniorenvertretungen mit der Kommunalwahl. Es handelt sich nicht um eine Wahl im klassischen Sinne,
sondern es ist die Bestätigung von Vorschlagslisten. Die Kandidaten stellen sich auf den Wahlveranstaltungen vor und können anschließend gewählt werden. Das ist eine andere Form als die einer Kommunalwahl. Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Würde man das an einem Tag machen, gäbe es einen heillosen Wirrwarr, denn die einen sind für die Seniorenvertretungen berechtigt und die anderen für beides. Das wäre von den Bezirksämtern zu organisieren und auseinanderzuhalten. Und es ist für die Seniorinnen und Senioren, die nicht gleichzeitig an der Kommunalwahl teilnehmen, vielleicht auch eine Art von Diskriminierung.
Ich glaube, dass die Form, die wir jetzt finden, eine gerechte und richtige ist. Wichtig ist – den Gedanken will ich noch mal wiederholen –, dass die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren nicht länger auf den Teilbereich der bezirklichen Altenplanung beschränkt bleibt, sondern im Sinne einer modernen Seniorenpolitik mit ihrem Querschnittscharakter künftig erweitert wird. Dies ist ein Teilhabegesetz im Sinne ausgestalteter Demokratie, und ich hoffe sehr, dass Sie mit uns gemeinsam diesem Gesetz zustimmen. Ich werbe dafür, denn die Bezirksämter warten darauf, dass sie auch praktisch mit der Vorbereitung dieser Wahlen, die wichtig sind in den Bezirken, beginnen können. Dafür braucht man einfach ein bisschen Zeit. Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesem Antrag und auch dem dazugehörigen Antrag, der die praktische Unterstützung des Senats beinhaltet heute zuzustimmen und damit den Auftakt zu geben, dass dieses wichtige Seniorengesetz weiterhin noch wirksamer in unserer Stadt umgesetzt werden kann. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann! Nachdem Frau Monteiro Ihnen schon das Material vorgelesen hat, was Sie vielleicht hätten selbst lesen können, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, brauche ich die Zahlen nicht zu wiederholen.
Schon aufgrund dieses Materials hätte sich der Antrag mehr oder weniger erledigt.
Der Sonderfahrdienst ist ein wichtiger Bestandteil des Mobilitätskonzepts für Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen. Anliegen des Konzepts ist es, Berlin immer weiter barrierefrei zu machen und dazu vor allem die Möglichkeiten der Benutzung des ÖPNV planmäßig zu verbessern. Wie weit sind wir? – Inzwischen sind alle Busse barrierefrei, die Tram, die Straßenbahn, wird es bis zum Jahr 2017 sein – das kann man ein bisschen spät finden, aber immerhin! –, 85 Prozent aller S-Bahnhöfe sind barrierefrei erreichbar und 51,5 Prozent aller U-Bahnhöfe ebenfalls.
Wir haben letztens im Sozialausschuss gehört, das 100 Prozent der wegen ungenügender Leistungserbringung einbehaltenen S-Bahnmittel in den Ausbau der Barrierefreiheit geflossen sind. Das Projekt des VBBFahrgastbegleitdiensts für mobilitätseingeschränkte Menschen erfreut sich zunehmender Beliebtheit und wurde unter großen Mühen immer wieder aufrechterhalten, wie Sie wissen. Das muss man berücksichtigen, wenn man dieses Thema vor allem als Verbesserung der Selbstständigkeit mobilitätseingeschränkter Menschen begreift, die sich selbstbestimmt in unserer Stadt bewegen wollen – was die UN-Konvention verlangt.
Ich wünsche mir, dass der ÖPNV noch stärker von behinderten Menschen in Anspruch genommen wird. Allerdings – solange an jeder Ecke gebaut wird, ist das wohl erschwert, denn eine Entlastung des Sonderfahrdiensts wird im Moment noch nicht deutlich. Außerdem gibt es eine Gruppe von Menschen, die spezifische Hilfe benötigen. Vor allem für diese Menschen ist der Sonderfahrdienst gedacht.
Das Land Berlin hält diese vorbildliche Dienstleistung seit Jahren vor, hat auch verschiedene Organisationsformen ausprobiert. Seit dem Jahr 2005 haben wir die Form, in der er sich jetzt befindet. Vorher und nachher, immer hat es einzelne Klagen gegeben.
Natürlich kann uns das nicht zufrieden machen! Allerdings muss man auch sehen, dass besonders Feiertage zu Engpässen geführt haben. Auch der Antrag der CDU bezieht sich auf das Geschehen um die Weihnachtsfeiertage des vergangenen Jahres. Das war tatsächlich trotz des vermehrten Einsatzes von Fahrzeugen zu beklagen. Es stimmt, jede Klage ist eine zu viel! Es kann nicht toleriert werden, wenn Menschen nicht absprachegemäß transportiert werden oder sie telefonisch nicht zur Zentrale durchdringen. Natürlich erreichen mich diese Klagen auch, aber es stimmt einfach nicht, dass es keine Kontrollen oder keine Konsequenzen gegeben hätte. Im Jahr 2010 hat es allein sieben Kündigungen und sechs Abmahnungen gegeben. Auch das haben Sie im Ausschuss schon längst erfahren.
Wir haben im Ausschuss eine ausführliche Übersicht über die Leistungen des vergangenen Jahres erhalten. Immerhin sind 160 000 Fahrten mit 54 Fahrzeugen pro Jahr eine riesige Zahl. Da hält sich die Zahl der Klagen – auch wenn ich noch einmal betone, dass jede einzelne eine zu viel ist – im überschaubaren Rahmen. Ich glaube, es kommt darauf an, dass dem Betreiber regelmäßig auf die Finger geschaut werden muss, dass wir uns das im Ausschuss auch berichten lassen. Im Moment bin ich der Überzeugung, dass ein Betreiberwechsel keines der Probleme lösen würde. Zur Meinungsbildung wird sicher auch der Bericht beitragen. Zum 30. Juni ist dem Hauptausschuss nämlich über die Bewertung des beauftragten Dienstleisters und darüber, ob eine Option zur Vertragsverlängerung wahrgenommen werden soll, zu berichten. Das wird noch einmal wesentlich zur Entscheidung am
Ende beitragen. Ad-hoc-Lösungen führen nicht zur Lösung dessen, was wir benötigen.
Im Antrag der Fraktion der CDU sind zwar Missstände aufgeführt, aber alle aufgeführten Wege werden bereits beschritten. Sie haben sich nichts Neues einfallen lassen! Deshalb muss man bereits Bekanntes nicht noch einmal beschließen, sondern eher vorhandene Möglichkeiten besser ausschöpfen. Dazu können die Sozialpolitikerinnen und -politiker im entsprechenden Fachausschuss sachlich beitragen, dafür wird Ihr Antrag nicht benötigt. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns zum ich weiß nicht wievielten Male mit diesem Thema, und es ist einfach nicht besser geworden. Sowohl Herr Zimmer mit seinem Feuerwerk schnell gesprochener Zahlen, die er den Leuten hier an den Kopf wirft,
ist wenig überzeugend, denn Sie begründen an keiner Stelle, wie Sie zu dieser oder jener Überzeugung kommen, noch sind andere Argumente tragend oder der Entwicklung geschuldet. Ich kann dem, was Herr –
ja, Entschuldigung, was Herr Kohlmeier gesagt hat, wenig hinzufügen. Wir stimmen der Auffassung völlig zu, nur noch drei Stichworte: Ich halte es für nicht tragbar, dass der Bevölkerung in Lichtenrade eingeredet wird, es käme eine riesige neue Gefahr auf sie zu. Das ist an jedem Standort so gewesen, das war so, als für Düppel der Ersatzstandort in Lichtenberg gebraucht wurde, das war genauso, als die Therapieeinrichtung in Tegel eingerichtet werden sollte – stets wurden die Leute aufgebracht, stets hat vor allem die CDU versucht, daraus Profit zu schlagen, und es ist einfach unredlich, den Leuten mit sachfremden Argumenten Angst zu machen.
Als Mitglieder des Rechtsausschusses sind wir dafür verantwortlich, dass die Rechtspolitik in der Stadt ordentlich durchgeführt werden kann, und dazu gehört auch, dass die Bedingungen für Inhaftierte so sind, dass man diesem Konzept folgen kann.
Die Aussprache in der vergangenen Woche in Lichtenrade hat eine ganze Menge jener Argumente vorweggenommen, die Sie heute wieder frisch aufgeführt haben. Natürlich muss den Leuten erklärt werden, was dort stattfindet, natürlich muss auch derjenige, der etwas plant, dies ordentlich erklären und die Argumente aufnehmen, die dort vorgebracht werden. Wenn es nun so aussieht, als fänden Ausgänge in Lichtenrade nicht statt, als wenn dort
ein geschlossener Vollzug stattfinden wird, dann hat man bereits eine Menge der Gegenargumente beseitigt.
Im Übrigen sind solche Argumente wie Transport zur Ausbildung schlicht unsinnig, weil es so aussieht, als würde jetzt nicht ausgebildet, als verlege man speziell jene nach Lichtenrade, die jetzt nicht ebenfalls an solchen Programmen teilnehmen.
Ich glaube einfach, dass man diese Struktur so aufbauen muss, dass inhaltlich das Beste dabei herauskommt.
Es lohnt sich nicht, die Anträge im Einzelnen zu besprechen; der FDP-Antrag ist derartig schlampig, dass man schlecht damit umgehen kann.
Hier wird ein Konzept für den gesamten Strafvollzug gefordert; sie wollen unterschiedliche Prognosen für die Insassenentwicklung für den gesamten Berliner Strafvollzug vorgelegt haben – ja, dazu machen Sie mal ein paar Vorschläge!
Es gibt ein Konzept für den geschlossenen Männervollzug, das wissen zumindest die Mitglieder des Rechtsausschusses, Herr Dragowski! Es gibt ein Konzept für den Frauenvollzug, und im Moment beschäftigen wir uns mit der Jugendstrafabteilung. Dabei handelt es sich durchaus um Konzepte. Dass man dazu unterschiedlicher Auffassung sein kann, das ist etwas anderes, dabei aber das Ganze in Frage zu stellen, ist einfach nicht redlich. Wir sollten uns mit den Fakten beschäftigen und uns nicht irgendwelche Ideologien um die Ohren hauen.
Wir haben uns – wie alle anderen auch – selbstverständlich mit dem Personalrat auseinandergesetzt; es ist völlig klar, dass die auch eine eigene Auffassung haben. Übrigens gibt es da mehrere Auffassungen, die durchaus nicht miteinander korrespondieren, und es ist die Frage, ob man der einen oder der anderen Auffassung mehr nachhängt, ob man dem einen oder dem anderen Argument mehr Raum gibt. Insgesamt gesehen muss vor allem der Kontakt mit der Bevölkerung weiter gepflegt werden und die Transparenz im Ausschuss dadurch hergestellt werden, dass wir regelmäßig Bericht erbitten, und dann wird man sehen, wie viel daran ist. Diesen Anträgen kann man wirklich nicht zustimmen. – Danke!
Ich habe eine Frage an Senatorin Bluhm. – Es wäre nett, wenn ich erst einmal fragen dürfte, Herr Kollege Lux! – Ich frage nach den Integrationsfachdiensten. Es gibt nach wie vor Unsicherheiten, ob es eine Ausschreibungspflicht gibt. Deshalb haben die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin eine Bundesratsinitiative gestartet. Wie ist das Ergebnis, und besteht darüber schon Klarheit?
Frau Senatorin! Das ist ja jetzt gerade erst passiert, dass der Bundesrat entschieden hat. Mit welcher Zeitspanne rechnen Sie denn, es ist ja sehr drängend, eine klare Entscheidung zu erhalten? Wie lange kann es noch dauern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fällt mir nicht leicht, nach diesem Thema zu reden, das die Existenz der Menschheit berührt. Aber vielleicht ist gerade ein Gesetz, das Bedingungen für stärkere gesellschaftliche Teilhabe schafft, ein ganz guter Übergang.
Als das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin nach langer Debatte am 18. Mai 2006 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, war es bundesweit das erste seiner Art. Das Land Berlin in seiner ersten rotroten Wahlperiode handelte, da klar war, dass mit einem bundeseinheitlichen Gesetz nicht zu rechnen war. Lange hatte sich besonders die „Volkssolidarität“ um ein Bundesgesetz bemüht, nicht nur weil die Gruppe der Älteren zahlenmäßig steigt, sondern besonders weil sie das Recht und den Anspruch haben, das gesellschaftliche Leben auch im höheren Lebensalter mitzubestimmen und an Entwicklungen mitzuwirken. Diesem modernen Selbstverständnis und diesem Menschenbild fühlten wir uns bei der Entwicklung des Gesetzes verpflichtet.
Die aktive Mitarbeit der Seniorenorganisationen der Stadt, des Landesseniorenbeirats und der Seniorenvertretungen war dabei eine notwendige Basis und auch ein die Politik treibendes Element. Auch Seniorinnen und Senioren aus Zuwandererfamilien hatten aktiv teil an dieser Entwicklung. Das Gesetz beschreibt das jetzt so in seiner Zielvorstellung:
Ziel des Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.
Warum wollen wir dieses junge Gesetz schon novellieren, ein Gesetz, das den Bedürfnissen der älteren Generation deutlich Rechnung trägt, das allgemein anerkannt ist, den Seniorinnen und Senioren in ihren Aktivitäten den notwendigen Rückhalt gibt und zur gesellschaftlichen Teilhabe ermutigt, ein Gesetz, um das uns andere beneiden, wie immer wieder zu hören ist? – In der Praxis zeigt sich, dass das Gesetz in der Anwendung verbessert werden kann. Da es sich weniger auf den Inhalt als auf die praktische Anwendung bezieht, sahen wir die Lösung zunächst in der untergesetzlichen Präzisierung. An einem Punkt aber kamen wir ohne Gesetzesänderung nicht weiter, nämlich am festgeschriebenen Wahlmodus.
Die Debatte darüber wurde berlinweit geführt und führte im parlamentarischen Raum zu vielen Beratungen und schließlich zu einer großen Anhörung im Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales. Die Friedrich-Ebert-Stiftung ließ eine Studie anfertigen, die, obwohl sie mir zu oberflächlich war, doch auf verschiedene Schwachpunkte aufmerksam machte. Übrigens stellte diese Studie auch fest, dass nirgendwo sonst in der Republik das Klima für gesellschaftspolitisches Engagement von Seniorinnen und Senioren so günstig wie in Berlin sei.
Die Debatte erbrachte folgende Änderungen. – Ihnen liegt ein Änderungsantrag vor, den ich an dieser Stelle kurz erläutern möchte. – Erstens: Die Mindestanzahl von 13 Mitgliedern in den Seniorenvertretungen bekommt eine Sollformulierung. Sie können sich vorstellen, dass im Laufe von fünf Jahren die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter abnehmen kann. Die Nachberufung ist in der Ausführungsbestimmung geregelt. Dort wird der Hinweis auf die Vorschlagsliste formuliert. Das war auch vorher unklar.
Zweitens: Die Bezirksämter bekommen mehr Zeit für den Aufruf zu Berufungsvorschlägen und auch für die Organisation der Wahlen zu den Seniorenvertretungen, nämlich jeweils zwei Monate statt einem Monat.
Drittens: Die Wahlen erfolgen nicht mehr in einer Versammlung, sondern in drei bis fünf Veranstaltungen an verschiedenen Orten, um mehr Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. Dabei sehe ich auch Seniorenvertretungen in der Pflicht, ihre Bezirksämter aktiv bei der Organisation zu unterstützen.
Viertens: Die Beschränkung auf die Mitwirkung bei der Altenplanung ist gestrichen und durch ein umfassendes Mitwirkungsrecht ersetzt worden. Auch das Rederecht in den BVV-Ausschüssen ist in das Gesetz aufgenommen worden. Festgeschrieben ist nun auch die Tatsache, dass Seniorenvertretungen öffentlich tagen.
Die vorgeschlagenen Änderungen entwickeln das Gesetz weiter. Manches hört sich einfacher an, als es wirklich ist. So konnte zum Beispiel dem Wunsch, die Wahlen zu den Seniorenvertretungen mit den Kommunalwahlen zu verbinden, aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Und die Organisation einer Briefwahl hätte ca. 1 Million Euro gekostet. Auch dazu haben wir uns nicht entschlossen, zumal das Ergebnis unter Umständen fragwürdig gewesen wäre.
Es ist ja unser beider Gesetz, Herr Präsident! Ich erlaube mir, noch einen kleinen Satz anzuhängen.
Aber der ebenfalls vorliegende Antrag „Seniorenmitwirkung stärken“ nimmt die Anregung auf, die Wahlen durch eine öffentliche Kampagne, vom Senat bezahlt, bekannter zu machen und zur Teilnahme anzuregen.
Auch die Aufforderung an den Senat, gemeinsam mit den Bezirken Qualifizierungsangebote zu unterbreiten, geht auf die Forderung der Seniorinnen und Senioren zurück.
Es liegt nun in der Hand der Seniorenvertretungen, aktiv damit umzugehen und die Rechte auch der Migrantinnen und Migranten zu stärken, die in unserer Stadt das Seniorenalter erreicht haben, sie stärker einzubeziehen und so gemeinsam das Ziel zu erreichen.
Der Linksfraktion – jetzt bin ich am allerletzten Satz! –
ist es ein Anliegen aus Überzeugung, bürgerschaftliches Engagement und direkte Demokratie zu unterstützen. Wir begleiten dieses Gesetz aktiv weiter. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Präsident! – Frau von Stieglitz! Sie haben gerade gesagt, die Verwaltung hätte in der Anhörung alle möglichen Leute angekarrt. Ich weiß nicht, ob Sie bei dieser Anhörung dabei waren. Ich halte das für eine schwere Diskriminierung derjenigen, die dort angehört worden sind.
Das waren nämlich die Seniorenvertretungen, der Landesseniorenbeirat, das waren z. B. die Vertreter der BVV und ähnlicher Organisationen. Es waren nur Vertreter dort, die von den Fraktionen selber als Anzuhörende eingeladen worden sind. Und wenn Ihre Fraktion vielleicht Verwaltung eingeladen hat, dann war das Ihr Problem. Ich finde einfach, dass Sie die Beratung mit denjenigen, die dieses Gesetz wirklich angeht, nicht so gering schätzen sollten. Darüber hinaus haben die Fraktionen ja selber noch eine Vielzahl von Veranstaltungen gemacht, wo es durchaus nicht um Diskussion mit Verwaltung ging, sondern um die Wünsche derjenigen, auf die das Gesetz zutrifft. Deswegen verwahre ich mich gegen eine solche Äußerung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, die Gemüter beruhigen sich wieder ein bisschen. Herr Zimmer! Zwei Worte zu Ihren Argumenten: Geschlechtermischung – die Mittwochszahlen von gestern sagen, dass es genau 26 männliche und 3 weibliche Arrestanten gibt. So weit zu den Zahlen und der Geschlechtermischung!
Andere Dinge waren für mich auch schwer nachvollziehbar. Ich begrüße auch den Personalrat, der hier zuhört und sicherlich auch Wortgeber einiger Formulierungen in Ihrem Antrag gewesen ist.
Der Anlass zu dieser Thematik insgesamt ist zunächst positiv. Die Belegung im Jungendstrafvollzug sinkt. Wir können uns darüber ja freuen. Selbstverständlich bedeutet das auch, dass die Verwendung von Haushaltsmitteln dem angepasst werden muss. Dabei muss es erlaubt sein, sowohl die Struktur des Jugendvollzugs als auch die Schwerpunktsetzung kritisch unter die Lupe zu nehmen. So weit, so gut, denke ich. Das hat die Justiz auch getan. Dabei sind Vorstellungen herausgekommen, die sowohl Umzüge ganzer Vollzugsbereiche als auch Sanierungen von maroden Gebäuden vorsehen. – Ich erspare mir jetzt wirklich, das zu wiederholen, was mehrere Redner vor mir gesagt haben, was Frau von der Aue übrigens auch
erläutert hat. In Klammern: Dabei war die Rede davon, dass das Haus 8 nicht saniert werden soll, weil das zu teuer ist, sondern dass es als Interimslösung so lange fungieren muss, bis es dann geschlossen wird bzw. als Ersatzbau für mögliche Erweiterungen, wenn die Zahlen doch wieder steigen sollten, dann zur Verfügung stehen soll. Da haben Sie einfach nicht hingehört, Herr Zimmer!
Es wird eingeschätzt, dass die Einrichtung Kieferngrund relativ neu und gut gesichert ist. Die ist ja erst von ’97, und die wollen Sie jetzt schließen. Auf der anderen Seite erinnere ich mich an die Diskussion um den Neubau in Großbeeren. Es passt alles nicht zusammen. Es ist dort gerade für eine drogenbehaftete Klientel geeignet, wenn noch entsprechende Bedingungen zusätzlich geschaffen werden. So wie es jetzt ist, geht es natürlich nicht. Das würde ich auch so sehen, aber wie wir gehört haben, sind da schon Maßnahmen geplant. Gegenwärtig ist diese Einrichtung mit 43 U-Häftlingen besetzt. 80 Plätze gibt es da. Das Haus ist nicht ausgelastet. Ich finde, es ist legitim, darüber nachzudenken, wie man das besser machen kann. Die U-Häftlinge sollen übrigens, so wie Sie das in Ihrem Antrag auch fordern, ins Haus 9 nach Charlottenburg. Da befindet sich ja bereits u. a. ein U-Haftbereich. Es ist nachvollziehbar, dass die Möglichkeit zur Beschäftigung am Standort der Hauptanstalt besser ausgebaut ist und auch erweitert werden kann und auch muss, wenn es mehr Untersuchungshäftlinge gibt. In jedem Falle werden die Transportwege verkürzt, oder sie entfallen ganz. Zu den Gerichtsterminen verkürzen sie sich jedenfalls. Haus 8 zu sanieren, das habe ich schon gesagt, das wäre viel zu kostenintensiv. Mir ist die Zahl 3,8 Millionen Euro bekannt, die dafür gebraucht würde.
Es macht keinen Sinn, in diesem Zusammenhang auf Kieferngrund zu verzichten. Die Kostenaufstellung kann und wird von uns sicherlich im Rechtsausschuss noch mal geprüft werden. Das kann man noch mal gegeneinanderstellen. Was ich bisher gesehen habe, scheint mir plausibel zu sein.
Seit längerer Zeit wird sich v. a. vom Personalrat kritisch zu diesen Plänen geäußert. Auch ich hatte öfter Kontakt. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man den Personalrat zu spät in die Erarbeitung einbezogen hat. Jedenfalls wurde mir berichtet, dass sie es mit vollendeten Tatsachen zu tun bekommen haben. Das mag stimmen oder nicht. Ich finde es allerdings schade, wenn es nicht gelingt, die notwendige Transparenz in die Veränderung von Lebensumständen zu bringen. Schließlich sind die Bediensteten sehr dicht an den Problemen dran. Aber ein Teil der Kritik kommt sicher auch daher, dass sich Bedienstete auf einen anderen Arbeitsort einrichten müssen, denn es wird sicherlich nicht so sein, dass die, die jetzt in Kieferngrund sind, da unbedingt bleiben müssen. Die werden sicherlich mit der Klientel weiter zu tun haben, die sie jetzt auch betreuen, und genauso im umgekehrten Falle. Man kann Dinge einsehen, wenn man sie versteht. Ich erwarte, dass die Bedingungen so gestaltet werden, dass die jungen
Gefangenen eine bestmögliche Behandlung für einen erfolgreichen Start in die Zeit danach erhalten. Ich glaube, das ist auch im Interesse der Bediensteten.
Absolut unangemessen finde ich allerdings die CDUVertreter, die das Vorhaben ohne Abwägung und sachliche Auseinandersetzung – Herr Zimmer, das war nicht sachlich, was Sie hier erzählt haben – instrumentalisieren und die Wohnbevölkerung mit wohlfeilen Stammtischparolen gegen einen sogenannten Drogenvollzug auf die Barrikaden bringen und verängstigen.
Ich habe heute im „Kurier“ gelesen, dass Herr Dragowski mit einem Stand irgendwo steht und die Leute fragt: Wollen Sie einen Drogenvollzug in Lichtenrade? – Ich weiß nicht, ob Juristen schon mal was von Suggestivfragen gehört haben.
Ich bin keine Juristin, aber so was ist einfach unter aller Kanone, auf die Art Wahlkampf zu machen, davon abgesehen, dass er wahrscheinlich vom Thema gar keine Ahnung hat.
Man muss die Sorgen und Nöte von Anwohnern ernst nehmen. Richtig! Man muss ihnen erklären, was da passiert. Richtig! Wenn ich etwas nicht weiß, dann kann ich es auch nicht verstehen. Deswegen erwarte ich und höre ja auch, dass die Senatsverwaltung diese Einwohnerversammlung schon geplant hat. Das ist eine notwendige Arbeit, die zu leisten ist. Vielleicht hätte es etwas früher sein sollen. Dann hätte man sich dieses ganze Theater hier ersparen können.
Ich glaube, dass wir diesen Antrag am Ende sorgfältig im Rechtsausschuss beraten werden. Wir haben es schon länger beantragt. Dazu ist vorhin von Herrn Kohlmeier schon etwas gesagt worden. In diesem Sinn: Lassen Sie dieses Wahlkampftheater – es ist ein ungeeigneter Gegenstand!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann! Ich bin sehr begeistert von der Tatsache, dass man Ihnen völlig zustimmen kann, wenn Sie sich bei einem Thema auf die Sache konzentrieren und die Polemik weglassen. Das war in vielen Teilen tatsächlich so gesehen, wie wir auch zu Problemen stehen.
Dem Anliegen dieses Antrags für die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung zu werben, ist der Sache nach nicht zu widersprechen. Während der bundesweiten Modellphase nach Bundesländern wurden auch in Friedrichshain-Kreuzberg gute Erfahrungen gesammelt. Diese wurden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch das hat Herr Hoffmann schon gesagt.
Seit 1. Januar 2008 gibt es den Rechtsanspruch auf diese Leistungsform entsprechend § 17 SGB IX. Auch ich kenne Menschen, denen diese Leistungsform noch unbekannt ist oder die ungenügend darüber informiert sind, wie man dies für sich organisieren kann. Aus meiner Sicht kann das sicherlich optimiert werden. Allerdings erschließt sich mir nicht, was die FDP mit geeigneten Maßnahmen meint, die sie in ihrem Konzept zusammengefasst wissen will. Die gesammelten Erfahren von 2004 bis 2007 in Friedrichshain-Kreuzberg sowie verschiedenen anderen Modellphasen wurden nicht nur öffentlich gemacht, sondern haben auch zu einer Vielzahl von Schlussfolgerungen geführt, die eine flächendeckende Anwendung des persönlichen Budgets in Berlin gewährleistet.
Die Senatsverwaltung hat mit gesonderten Gesprächsterminen vor Ort gezielt und praxisorientiert Fragen und Probleme der Sachbearbeiter aus den Pflegebereichen und den Fallmanagern besprochen. Bekanntlich liegt der Teufel im Detail. Insofern ist es sinnvoll, wenn man anhand konkret vorliegender Einzelfälle die Wirkungsweise deutlich macht. Aber es gibt immer noch Vorbehalte und Befürchtungen. Trotzdem muss man sagen, dass sich diese Form des Gesprächs bewährt hat. Bei den Vorbehalten der Bezirke spielt natürlich die Auszahlung erheblicher Summen eine Rolle. Man muss darüber sprechen.
Die Leistungsberechtigten und auch Anbieter und Leistungsträger werden gezielt weiter mit Informationen versorgt. Es kommt aber darauf an, dass sie gemeinsam handeln. Das können Sie übrigens auch in unserer Kleinen Anfrage 16/3790 nachlesen. Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten für Leistungsberechtigte und ihre Angehörige. Unter anderem kann man auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales leicht eine Rubrik Reha und Teilhabe behinderter Menschen finden. Diese wendet sich der Initiative trägerübergreifendes persönliches Budget zu. Hier erhält man
Zugriff auf die Seite des Kompetenzzentrums persönliches Budget, das auch vom Paritäter gefördert wird. Dort findet man viele Informationen und Dokumente zu dieser neuen Leistungsform, übrigens aus allen Bundesländern. Dabei wird klar, dass Berlin mit dem, was es tut und an Information anbietet, schon ziemlich weit vorn steht. Neben den aktuellen Rundschreiben stehen auch Muster für Zielvereinbarungen, Darstellungen der Budgetbemessung anhand von Praxisbeispielen, auch Namens- und Adressenlisten von Ansprechpartnern zum persönlichen Budget bei den bezirklichen Sozial- und Jugendämtern darin. Sogar die Kalkulation von Kosten kann man dort nachvollziehen.
Selbstverständlich kommt es weiter darauf an, Vorbehalte und Ängste gegenüber dieser Leistungsform auszuräumen, Fragen zu klären, Anwendungen und Umsetzungsvarianten kritisch und fachlich zu begleiten. Aber es kommt weniger darauf an, das persönliche Budget bekannt zu machen. Es kommt eher darauf an, die Bedingungen für die Anwendungen zu qualifizieren. Der Paritäter meint dabei, in seiner eigenen Diskussion zu diesem Thema:
Diese trägerübergreifende Form der Zusammenarbeit wird im Rahmen des stark zergliederten Sozialleistungssystems in Deutschland bisher kaum praktiziert. Es mangelt noch an gemeinsamen Verfahren und Erfahrungen. Klar ist, solange potenziellen Nutzerinnen der Zugang zum persönlichen Budget derart schwer gemacht wird, kann die vergleichsweise geringen Inanspruchnahme dieses Instruments nicht überraschen.
Es handelt sich hier um eine Bundesgesetzgebung, die wir umzusetzen haben. Da darf man das auch dazu sagen. Der Paritäter meint außerdem:
Entscheidend für die weitere Entwicklung wird es sein, dass es nicht bei einem Lippenbekenntnis zum Beispiel zur Reform der Eingliederungshilfe bleibt, sondern dass die Umsetzung des persönlichen Budgets strukturell als auch finanziell abgesichert werden muss.
Das ist absolut dazu zu sagen. Lieber sollten wir gemeinsam an dieser Strecke arbeiten und uns im Ausschuss über praktische Auswirkungen unterhalten. Dieser Antrag gehört in den Ausschuss.
Ich bin am Ende. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass ich finde, dieser Antrag ist so spezifisch, dass er wirklich in den Fachausschuss gehört. Dort sollte er in seiner Tiefe diskutiert werden und nicht hier in diesem Rahmen, wo nur begrenztes fachliches Verständnis vorhanden sein kann. Ich weiß nicht, weshalb Sie heute unbedingt darüber reden wollen.
Ich kann es nur als Profilierungsversuch verstehen. Im Fachausschuss haben wir die bessere Basis, aber, bitte schön.
Richtig ist, dass Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz an Bedeutung gewinnen. Wir alle kennen die Entwicklung in unserer Stadt. Allerdings sind diese Regelungen in dem noch ganz jungen Wohnteilhabegesetz – WTG – tatsächlich enthalten. Einiges davon haben Sie selbst schon zitiert.
Der Grünen-Antrag begehrt, die anstehenden Vergütungsverhandlungen im Bereich ambulante Pflege bis zum 30. April 2011 auszusetzen, um vorab verschiedene Fragen zu klären. Die aktuellen Vereinbarungen hatten eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010. Sie gelten aber natürlich fort. Ich weiß nicht, weshalb man das Aussetzen soll,
denn sie gelten natürlich so lange wie es kein neues Verhandlungsergebnis gibt. Das ist doch normal.
Mit den Verhandlungen werden auch die Regelungen – – Das steht hier jedenfalls so. Dann müssen Sie es anders formulieren. Ich finde, dass darüber im Ausschuss geredet werden muss. Allerdings verstehe ich auch nicht, woraus sich dieser eilige Handlungsbedarf ergeben soll, denn die bisherige Prüfung der Heimaufsicht – darauf hat Frau Radziwill schon hingewiesen – hat keineswegs dazu geführt, die Wohngemeinschaften aus diesem Kreis herauszunehmen.
Wir alle wissen, dass die doppelte Abhängigkeit dazu führt, dass es als Heim betrachtet werden muss. Genau diese Definition findet sich in diesem Gesetz. Es geht darum, diese doppelte Abhängigkeit besonders auch von demenzkranken Menschen zu definieren beziehungsweise auszuschließen.
Die von Ihnen formulierte anbietergesteuerte WG braucht aus meiner Sicht keine eigene Kategorie im Gesetz. Das fällt entweder unter die eine oder unter die andere Definition, entweder ist es ein Heim oder eine Wohngemeinschaft oder keines von beidem. Das hängt davon ab, wie sie organisiert ist. Aus meiner Sicht stimmt es, dass es in seltenen Fällen die Angehörigen sind. Allerdings ist es kein Muss, dass die solch eine Einrichtung beginnen. – Ich bin gleich fertig.
Übrigens lässt sich das nicht mit Brandenburg vergleichen, denn dort wird anders definiert.
Nein, ich bin gleich fertig, und dann kann er fragen.
In Brandenburg gibt es Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverwaltung. Das ist im Berliner Gesetz so nicht vorgesehen. Es hat Gründe dafür gegeben, dass wir – leider – mit Brandenburg kein gemeinsames Gesetz zustande gebracht haben. Dazu gehören auch die unterschiedlichen Auffassungen, was in das Gesetz hinein gehört. Sie kennen die Formulierung, wir haben lange genug darüber diskutiert.
Zum Beschwerdemanagement, das Sie ansprechen, das ist aus meiner Sicht der am wenigsten schwache Punkt im Gesetz. Sicher gibt es andere schwache Punkte, über die man reden muss. Wenn ich zitieren darf, es steht im Gesetz:
Jeder Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen einzurichten und im Abstand von bis zu zwei Jahren Befragungen über die Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durchzuführen. Er hat die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer über die Art … zu informieren.
Das Gleiche gilt für Menschen, die nicht mehr in einer betreuten Wohnform leben. Im Übrigen können sich die Nutzerinnen und Nutzer von Pflegewohngemeinschaften gemäß § 8 Abs. 2 WTG jederzeit mit Beschwerden an die Aufsichtsbehörden wenden.
Das können sie, ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Betreuer, deren gesetzliche Pflicht es ist, sich um ihre Klientel zu kümmern. Wenn die Betreuer das nicht tun, dann kommen sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach und müssten von dieser Aufgabe entbunden werden. Sicherlich ist das ein weites Feld und sicherlich muss man an dieser Stelle auch noch weiterarbeiten.
Ich möchte gern über Ihren Antrag und die Intentionen im Ausschuss reden. Ich denke, es gibt etwas darüber zu reden. Heute ist dazu allerdings aus meiner Sicht nicht mehr zu sagen. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Hat Berlin für den Winter vorgesorgt und genügend Plätze für Notübernachtungen und Kältehilfe eingerichtet?
2. Wie werden die Bezirke unterstützt, wenn zusätzliche Plätze eingerichtet werden müssen, und wo wurde dies bereits eingefordert?
Danke schön! – Ich freue mich, zu hören, dass die Bezirke dabei unbürokratisch unterstützt werden und so auch motiviert sind. – Ich habe eine Nachfrage: Hat sich die Situation wohnungsloser Frauen im Vergleich zum vergangenen Jahr verändert? Gibt es auch für Frauen genügend Plätze?
Der Bericht „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in Berlin umsetzen“ belegt, welche weitreichenden positiven Entwicklungen in unserer Stadt in die Wege geleitet wurden. Alle Senatsverwaltungen waren aufgefordert, ihre Arbeitsfelder zu durchforsten und unter dem Aspekt der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beurteilen.
Dabei zeigt sich, dass seit der Erarbeitung des Berliner – bundesweit ersten – Landesgleichberechtigungsgesetzes im Jahr 1999 bereits ein gutes Stück des notwendigen Weges zurückgelegt wurde. Allerdings zeigt sich auch, wo z. B. unter den Stichworten inklusive Bildung, Barrierefreiheit, Arbeit, Wohnen, Partizipation von Behindertenverbänden, Frauen mit Behinderungen und nicht zuletzt auch die Problematik Lesben, Schwule, transgeschlechtliche Menschen mit Behinderungen vielleicht Anstrengungen unternommen wurden, von einem Paradigmenwechsel aber noch nicht die Rede sein kann.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, Soziales und berufliche Bildung hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der Ergebnisse der fachübergreifenden Fachgruppe des Bundesministeriums im Land Berlin ein eigener Aktions- und Maßnahmeplan
erarbeitet wird. Darüber wurden wir in der vergangenen Ausschusssitzung ausführlich informiert und haben gleichzeitig beschlossen, spätestens in der Junisitzung 2011 den Aktionsplan auf die Tagesordnung zu nehmen. Insofern rennt der Antrag der Grünen offene Türen ein und wiederholt, was bereits in Arbeit ist. Ich verkneife mir, über die Notwendigkeit der Vielzahl der aufgeführten Punkte zu philosophieren. Wir werden die Erarbeitung des Aktionsplans zusammen mit den gesellschaftlichen Akteuren begleiten und im Ausschuss das Ergebnis sorgfältig prüfen.
Ein Paradigmenwechsel hin zum wirklich inklusiven Denken und Handeln braucht mehr als einen Aktionsplan von Senatsverwaltungen. Das braucht unseren täglichen Einsatz, einen Wandel in der Gesellschaft. Wir Linke stehen da schon lange an der Seite derer, für die Inklusion wirklich Einschluss aller Menschen in die Gesellschaft ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pop, Sie haben das Wort infam benutzt. Ich finde es infam, was Sie hier abziehen! Sie benutzen ein wichtiges Anliegen, um einfach auszukeilen. Da geht es Ihnen nicht um diese Opfergruppe, denn wenn Sie das wollten, dann müssten Sie als Sozialpolitikerin ganz genau wissen, wofür dieser Berlin-Pass geeignet ist. Sie wissen ganz genau, warum er und für welche berechtigten Gruppen er eingerichtet worden ist.
Sie hätten es wissen können, wenn Sie im Hauptausschuss gewesen wären. Frau Breitenbach ist übrigens nicht die sozialpolitische Sprecherin. Sie hat dort nicht von dieser Summe gesprochen, das kommt aus der Finanzverwaltung.
Sie hat Ihnen auch andere Argumente genannt,
vielleicht hätten Sie sich mal mit denen auseinandersetzen sollen!
Ich finde es politisch unredlich, wenn Sie mit diesem Antrag wider besseres Wissen so tun, als sei es politische Ablehnung und Geringschätzung des Anliegens, wenn wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Schreien Sie nicht so dazwischen, das ist ja fürchterlich! Das versteht man hier vorn sowieso nicht! – Es ist ein Akt von Transparenz, wenn wir den Berlin-Pass klar beschreiben und wenn diejenigen, die ihn haben, auch genau wissen, wie sie damit umgehen müssen.
Sie müssen ihn übrigens alle halbe Jahre oder zwölf Monate neu beantragen, denn er gilt immer nur so lange, wie Ihre Berechtigung gilt. Wollen Sie das für diese Opfer auch haben?
Wer wirklich helfen will, der sollte sich von populistischen Forderungen, die unberechtigte Hoffnungen wecken, fernhalten.
Es ist doch einfach eine Gemeinheit, ihnen einzureden, dass es eine Chance wäre! Sie missbrauchen diese Forderung für Ihren billigen Wahlkampf!
Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat bereits im Jahr 2007 einen Antrag gestellt, der nicht bloß eine Opferrente – und zwar eine feste und eine klare – in Höhe von 511 Euro verlangt,
sondern auch verlangt, dass in diese Berechtigtengruppe andere Menschen aufzunehmen sind, u. a. Schülerinnen und Schüler, deren Bildungsweg behindert worden ist.
Ich denke, wenn man diese Opfer wirklich ernst nimmt und wenn Sie das, was Sie hier mit einer Träne im Knopfloch verkündet haben, tatsächlich wollen, diesen Menschen bessere und erträglichere Lebensbedingungen zuzubilligen, dann muss das an der Wurzel passieren, dann müssen in die Gesetze solche Regelungen hinein,
dann läuft das nicht darüber, dass man ihnen ein Almosen zuwirft,
denn das ist über den Berlin-Pass für viele nicht mehr als das. Im Übrigen sind diejenigen, die Sie auch in Ihrem Antrag besonders benannt haben, –
Nein, ich möchte jetzt zu Ende reden! – auch diejenigen, die sowieso berechtigt für diesen Berlin-Pass sind. Der ist nicht so angelegt, dass man einfach eine Gruppe aufgrund einer politischen Benennung oder aufgrund anderer Dinge einfach mit aufnehmen kann.
Es hat auch schon andere Anträge gegeben, das ist ja nicht der erste. Der Berlin-Pass soll offensichtlich alle Ungerechtigkeiten in der Stadt heilen. Dafür ist er nicht gemacht.
Ich will noch einmal wiederholen: Dieser Berlin-Pass ist vor allem für Hartz-IV-Empfänger,
für Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, er ist für Asylbewerber, und er ist für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemacht.
Meine Damen und Herren! Das Typische an dieser Diskussion ist, dass Sie nicht zuhören und dass es Ihnen gar nicht darum geht, Argumente zu widerlegen,
sondern es geht Ihnen nur darum, recht zu behalten und den Opfern zu suggerieren, Sie wären diejenigen, die für ihre Rechte eintreten. Das ist mitnichten der Fall, denn Sie haben ein völlig falsches Instrument gewählt, eines, von dem Sie von vornherein wussten, alle Sozialpolitiker hier im Raum wussten,
dass dieses Instrument dafür gar nicht gelten kann. Sie haben nach keinem anderen Weg gesucht. Aber es gibt andere Wege, und ich fordere Sie auf, mit diesen Menschen redlich umzugehen!
Sie müssen uns nicht erzählen, wer da berechtigt ist oder nicht. Dafür sorgen wir selbst, dass ihnen recht geschieht.
Lesen Sie die Reden nach, es hat gerade im Bundestag eine Diskussion zur Novellierung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes gegeben. Lesen Sie nach, was unsere Sprecherin dort gesagt hat, schauen Sie nach, wie der Bundestag entschieden hat. Es gibt wieder nur für die Ärmsten etwas, andere Berechtigtengruppen sind nicht aufgenommen worden. Da sollten sich die Grünen mal stark machen, da habe ich nichts gehört von Ihrer Fraktion, auch nichts von Frau Künast! – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Bluhm. – Frau Bluhm! Es hat im Zusammenhang mit der Vergabe von ÖBS-Mitteln in vielen Bereichen große Unruhe gegeben. Inzwischen sind einige Dinge geklärt. Trotzdem titelt die neueste „Berliner Behindertenzeitung“: „Große Einschränkung beim Angebot Bus- und Bahnbegleitservice des VBB“. Könnten Sie uns bitte sagen, wie der Stand der Vergabe jetzt ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, ehe ich zum Antrag komme, zwei Vorbemerkungen, die eine an die sehr geschätzte Frau Villbrandt. Als Sie Ihren Antrag geschrieben haben, war von Treberhilfe wirklich noch nicht die Rede, denn Ihr Antrag ist ja schon ein paar Jährchen alt. – Dem Kollegen von der Koalition sei, wenn es die Jungfernrede war, verziehen, dass er meint, dass die SPD diesen Gesetzentwurf allein begleitet hätte. Sie waren ja auch persönlich nicht direkt dabei, Sie können das also alles nicht so wissen.
Der Antrag der Grünen ist aus dem Jahr 2007. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass mit der Einführung der Leistungskomplexe 19 und 38 – die jedenfalls hat Herr Hoffmann richtig geschildert – zum 1. September 2005 die maßgebliche Finanzierungsgrundlage der Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz auf dieser Grundlage verhandelt wurde. Das wurde 2007 erneuert und gilt nun bis Ende 2010. Es brachte bereits Synergieeffekte mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008, die Leis
tungskomplexe 19 und 38 zusammenzuführen, also Pflege und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung zulasten der Pflegekassen in Anspruch zu nehmen.
Nun haben wir vor Kurzem ein neues Gesetz beschlossen, das Wohnteilhabegesetz. Wir haben es jahrelang diskutiert. Ältere und pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen oder Wohngemeinschaften leben, bekommen mehr Schutz und mehr Rechte. Im Zuge der Föderalismusreform 2006 ging der ordnungsrechtliche Teil des Heimrechts auf die Länder über. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Debatte vor zwei Sitzungen. Wir haben diesen Prozess im Ausschuss intensiv begleitet und besprochen. Anders als Heime wurden Wohngemeinschaften bisher nicht regelmäßig von der staatlichen Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen kontrolliert.
Wir wissen, dass die Anzahl der Wohngemeinschaften in der letzten Zeit sehr stark vergrößert wurde. Neu ist unter anderem, dass es nun ab dem 1. Juli eine Meldepflicht für Pflegewohngemeinschaften mit 24-Stunden-Betreuung geben wird. Erstmals wird dadurch ein Überblick über Anzahl und Qualität von Wohngemeinschaften gewonnen werden, in denen zunehmend Menschen mit Demenzerkrankung leben. Nicht nur der Verein Pflege in Not oder der Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter berichten davon, dass sich Angehörige immer öfter über Pflegemängel beschweren. Ab dem 1. Juli müssen Sozialdienste nun Zahl und Pflegestufe ihrer Bewohner melden. Bei Beschwerden ist eine anlassbezogene Prüfung möglich. Kassen und Branchenvertreter begrüßen das.
Die Ergänzung des Wohnteilhabegesetzes durch Rechtsverordnungen wird seine erweiterten Möglichkeiten präzisieren. Konsequenzen der Leistungsbeschreibung wie z. B.
Regelungen über die Anforderungen an die vom Leistungserbringer eingesetzten Personen, insbesondere über die ausreichende Zahl und die persönliche und fachliche Eignung der Leitung und der zur Leistungserbringung eingesetzten sonstigen Personen, über den Anteil an Fachkräften sowie über Fort- und Weiterbildung
sind laut Gesetz in einer Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2010 festzuschreiben – laut Gesetz, das Datum steht im Gesetz. Dies wird im Rahmen der Verhandlungen zu den auslaufenden Vereinbarungen zu den Vergütungen der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß § 89 SGB 11 wirksam werden.
Die im Grünen-Antrag geforderten Qualitätskriterien entsprechen also den Prozessen, die bereits in Gang gesetzt wurden. Die Qualität in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz wird besser als bisher gesichert sein und die Wohngemeinschaften als zunehmend nachgefragte bedürfnisgerechte Wohn- und Betreuungsform für Menschen, und zwar
nicht nur mit Demenz, weiterentwickelt und konsolidiert werden. Ihr Antrag war richtig, aber er ist leider veraltet, und so haben wir ihn schon im Ausschuss ablehnen müssen. Das wird hier heute auch passieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Frau Senatorin Bluhm zu der Warnung des Geschäftsführers vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, dass das Erfolgsmodell „Bus- und Bahnbegleitservice für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste“ im Zusammenhang mit dem möglichen Wegfall von ÖBS-Stellen, durch die dieses Projekt vor allem getragen wird, gefährdet sei. Was können Sie dazu sagen?
Das hört sich hoffnungsvoll für dieses wichtige ÖBSProjekt an. Sind Sie darüber auch mit dem Behindertenverband in Kontakt, und wie sicher kann man sein, dass diese Information auch über den heutigen Tag hinaus breit gestreut wird?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie hat sich der Konsum sogenannter illegaler Drogen im Vergleich zu sogenannten legalen Drogen in Berlin in den letzten Jahren entwickelt, und welche Auswirkungen hatte die Veränderung der Definition der „geringfügigen Menge zum Eigengebrauch“ von Cannabis auf diese Statistik, auch bezogen auf die aktuelle Entscheidung zur Beibehaltung dieser Regelung?
2. Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Berliner Drogenpolitik unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsgedankens ein, und welche Rolle spielt Entkriminalisierung bei den Bemühungen um einen aufgeklärten Umgang mit möglichen Gefahren?
Danke! – Frau Senatorin! Was halten Sie von der Aussage des Therapieladens, die letztlich in der Zeitung veröffentlicht wurde, dass gerade der Umgang mit Cannabiskonsumenten in Berlin dazu führt, dass die Konsumenten besser erreichbar sind und die Suchtgefahren dadurch entsprechend gesenkt werden können?
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau von der Aue. – Frau Senatorin! Dieser Tage ging der Fall eines Häftlings in Tegel durch die Presse, der schwer spastisch gelähmt ist und deswegen im Rollstuhl sitzt. Er beklagt sich über die Bedingungen dort. Was können Sie zu diesem Fall sagen? Hat sich da inzwischen etwas geändert? Wie sind die Zustände?
Frau Senatorin! Der Mann beklagt sich, dass er der Hygiene nicht nachkommen kann. Es geht unter anderem um einen Wannenlift. Ich weiß, dass es schwierig ist, so etwas in Tegel unterzubringen, deswegen frage ich: Ist die behindertengerechte Ausstattung von wenigstens zwei Hafträumen oder einem für die zukünftige Haftanstalt in Großbeeren vorgesehen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in Zweiter Lesung mit dem Wohnteilhabegesetz, das das bisherige Bundesheimgesetz ablösen soll. Dazu wurde heute schon einiges gesagt. Wir hatten nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform die
Aufgabe, das Heimordnungsrecht auf die Länder anzuwenden. Ein anderes Gesetz wurde auch aus inhaltlichen Gründen notwendig, denn bei älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen hat sich ein Bewusstseinswandel vollzogen: Besonders der Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstverantwortung prägt die Erwartungen bei der Planung des eigenen Lebens, auch und gerade dann, wenn Einschränkungen und Abhängigkeiten vorhanden sind.
Es sollte nach Auffassung der Linksfraktion vor allem aber auch ein Verbraucherschutzgesetz werden. Große Erwartungen sind mit der Einführung dieses Gesetzes verbunden, aber eins ist anzumerken: Die Bundesgesetzgebung mit dem Sozialgesetzbuch XI, der Pflegeversicherung, und dem Sozialgesetzbuch XII, der Sozialhilfe, setzen die Rahmenbedingungen, die uns insbesondere im Pflegebereich einen Flickenteppich bescheren, weil eine an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete Pflegereform immer noch ausgeblieben ist. Es darf bezweifelt werden, dass hier unter Schwarz-Gelb der große Wurf gelingt. Im Rahmen der im Jahr 2009 eingeleiteten schriftlichen Anhörung hat es eine Vielzahl von Zuschriften gegeben, die verarbeitet worden sind.
Herr Hoffmann! Ich glaube, Sie haben in der Ausschusssitzung geschlafen. Ich weiß auch nicht, wer bei der Anhörung düpiert worden sein soll. Vielleicht haben Sie auch an der Debatte überhaupt nicht teilgenommen. Schon allein der Titel zeigt, wie das Gesetz bearbeitet worden ist. Es hieß erst „über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen“ und jetzt heißt es „zur Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabe sowie zum Schutz von Menschen in gemeinschaftlichen betreuten Wohnformen.“ Da sind wesentliche Aspekte dazugekommen.
Ich möchte einige wesentliche Aspekte hervorheben: Das neue Gesetz bezieht neben stationären Einrichtungen wie das alte Heimgesetz nun auch Wohngemeinschaften für volljährige pflegebedürftige und behinderte Menschen ein. Das ist übrigens gerade der Hinderungsgrund dafür, dass es mit Brandenburg leider keine gemeinsame Gesetzlichkeit geben konnte. Gerade die Fachöffentlichkeit hat verlangt, dass die gemeinschaftlichen Wohnformen, die anders als Heime gestrickt sind, einbezogen werden. Das wird dieses Gesetz leisten.
Ich bedaure, wie gesagt, dass wir kein gemeinsames Gesetz haben. Das wird in späterer Zeit noch zu leisten sein.
Zweiter Gedanke: § 8 bietet jetzt einen neuen Ansatz für ein Konzept der Evaluation von Dienstleistungen. Dazu gab es übrigens gestern eine interessante Konferenz zur Präsentation des Nueva-Konzepts. Leider ist außer unserer Fraktion niemand anwesend gewesen. Dort hätten Sie erfahren können, was dieses Gesetz für Möglichkeiten bietet, gerade auch im Behindertenbereich, aber auch im
Seniorenbereich. Bei Nueva nehmen Menschen mit Behinderungen Rollen und Plätze ein, die eine Aufwertung ihres sozialen Images bewirken. Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten werden erweitert und aufgewertet. Es ist uns ganz wichtig gewesen, dass das Gesetz hier eine Andockmöglichkeit bietet.
Es waren die ausgebildeten Peers, die gestern darüber berichtet haben. Das war Fachöffentlichkeit, Herr Hoffmann, aber Sie haben es nicht gehört. Übrigens hat auch das Sozialwerk ein ähnliches Projekt für Senioren entwickelt und wird es durchführen.
In § 10 heißt es jetzt, dass die Einrichtungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unter Einbeziehung lokal bestehender Angebote zu gewährleisten haben. Sie haben kulturelle und religiöse Belange zu berücksichtigen und – was Sie kritisiert haben – für notwendige Begleitung nach draußen zu sorgen. Dabei müssen sie dafür nicht unbedingt neues Personal einsetzen, sondern da geht es auch um die Vernetzung im Wohngebiet oder um den Einsatz von Ehrenamtlichen. Es gibt große Einrichtungen, die das schon vorbildlich tun.
In § 29 wird erfasst, welche Rechtsverordnungen bis zu welchem Datum zu erlassen sind, und es werden Optionen für weitere Möglichkeiten genannt. Damit werden verbindliche Regelungen getroffen, diese werden das Gesetz weiter stärken. Natürlich werden die Standards, die wir jetzt haben, gehalten. Das betrifft zum Beispiel den Anteil von Fachpersonal in Einrichtungen. Diese Diskussion war besonders kompliziert, und ich bin sehr zufrieden, dass wir hier zu einem guten Ergebnis gekommen sind.
Ich möchte abschließend auf § 32 verweisen, der das Land verpflichtet, geeignete und unabhängige Ansprech- und Anlaufstellen für Not- und Krisensituationen sowie für Beschwerden vorzuhalten. Hier hat wieder die Fachöffentlichkeit darauf hingewirkt, dass das so formuliert wird – Frau Radziwill hat das schon ausgeführt. Im Gesetz gibt es nun eine Meldepflicht, und wir hoffen, dass hier über die Transparenz weitere Verbesserungen möglich werden. Das dient dem Verbraucherschutz, und es erhöht die Transparenz. Es gibt hier ein neues, modernes Gesetz. Ich werbe nach der zweijährigen Debatte, in die sich wirklich jeder einbringen konnte, um Ihre Zustimmung. Das Gesetz soll jetzt verabschiedet werden und sich in der Praxis bewähren. Dann werden wir wieder darüber reden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte noch eine Frage zur Treberhilfe stellen. Sie haben zwar schon ausführlich berichtet, ich möchte aber gern noch ein bisschen genauer wissen, inwieweit die Bezirke in diese Prozesse einbezogen sind und welche Auswirkungen es gegebenenfalls auf die Arbeit in den Bezirken haben wird, wenn die Treberhilfe nicht in der bisher bekannten Form weiterarbeiten kann.
Frau Bluhm! Die Treberhilfe ist in die gemeinnützige GmbH und in den Verein gesplittet. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat den Teil, der zu ihnen gehört, heute ausgeschlossen. Könne das Auswirkungen auf die Beschäftigten haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem hat Herr Rissmann recht,
es ist Jahr für Jahr um dieses Thema gestritten worden, und wir haben zu denen gehört, die sich wirklich sehr mühsam dazu bekannt haben, am Ende einer neuen Justizanstalt in Großbeeren zuzustimmen, und zwar aus guten Gründen. Es geht vor allem inhaltlich darum, dass den Gefangenen die Bedingungen, unter denen sie zum Teil hier in Berlin inhaftiert sind, nicht mehr zuzumuten sind. Vor allem deshalb haben wir dem Neubau zugestimmt.
Sie haben mit der Formulierung der Überschrift „Nutzungsmöglichkeiten von Brandenburger Gefängnissen ernsthaft prüfen“ durchaus recht. Aber erst einmal ist das ein Aufruf an die Brandenburger selbst, denn bisher ist nur über die Presse kommuniziert worden. Wenn Sie davon ausgehen, dass Frau von der Aue nicht redebereit sei, so liegt auch uns als Fraktion kein Angebot vor. Wir wissen nicht, was Brandenburg tatsächlich an Kapazitäten frei hat. Natürlich können wir alle die Zahlen lesen. Aber auch Sie wissen, dass es nicht allein darauf ankommt, einen Inhaftierten auf einen freien Platz zu verlegen, sondern dass eine Menge rechtlicher Dinge zu klären sind, dass gefragt werden muss, wer was bezahlt, welche Bediensteten wofür zuständig sind und was mit den Sozialkontakten ist. Es ist nicht so einfach. Es muss in jedem Fall von Brandenburg zunächst geprüft werden, was sie überhaupt für Kapazitäten haben und was unter Umständen für uns zur Verfügung steht. Das alles ist noch gar nicht geschehen. Ich kann meine eigenen Leute in Brandenburg davon nicht ausnehmen. Es ist sicher kein guter Stil, dass man über Zeitungen kommuniziert, sondern man spricht miteinander. Das aber hat bislang nicht stattgefunden.
Nein! Was Herr Behrendt sagen will, kann ich mir denken. Wir können das gern im Ausschuss weiter diskutieren.
Vorhin ist gesagt worden, es solle schleunigst Abhilfe geschaffen werden. Ich glaube, das hat sogar Herr Behrendt gesagt. Glauben Sie denn, wenn man auf das Angebot einginge, dass innerhalb kürzester Zeit schleunigst
Gefangene von hier nach Brandenburg gelegt werden könnten? Glauben Sie denn, dass die Haftanstalten dort in einem besseren Zustand als bei uns sind, denn ihre Neubauten werden sie uns gewiss nicht zur Verfügung stellen. Es müsste also auch dort erst einmal Geld investiert werden, um Bedingungen zu schaffen, damit Gefangene nicht vom Regen in die Traufe kommen.
Ja, das sind Dinge, über die muss man dann im Ausschuss reden.
Das Ziel für Berlin ist es, dass vor allem die Bedingungen für Inhaftierte und auch die Bediensteten verbessert werden müssen.
Eines muss ich Ihnen auch noch sagen: In Ihrem Antrag steht, der Bau sei gestoppt. Vielleicht wissen Sie nicht, dass es heute einen Vergleich gegeben hat und seit heute das Baugeschehen wieder aufgenommen werden kann.
Insofern wird es wahrscheinlich schneller gehen, Großbeeren fertigzustellen,
als darauf zu warten, dass wir eine andere Lösung finden, die dann vor allem auch kostengünstiger ist. Ich denke, dass die Restaurierung einer Immobilie nicht unbedingt preiswerter ist als eine neue zu bauen. Wir hatten heute schon einmal das Thema Bauen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die diesbezüglich kompetenter sind als ich.
Ich glaube, dass das eine gegen das andere abzuwägen ist und dass wir ganz bestimmt mit der neuen Regierung in Brandenburg über dieses Thema reden wollen und müssen. Im Moment gibt es dafür allerdings noch keine vernünftige Grundlage. Das bedeutet, dass an dem Neubau in Großbeeren im Moment kein Weg vorbeiführt, zumal auch dort schon eine ganze Menge Geld ausgegeben worden ist.
Das Wetter riecht momentan nach Frühling. Ich weiß nicht, ob das der Grund dafür ist, dass der grüne Populismus Blüten treibt. Wir sollten uns hier auf die Sacharbeit zurückbesinnen. Ich hoffe, dass das im Ausschuss stattfindet.
Wir können diesem Antrag
auf keinen Fall zustimmen. – Danke schön!
Das hat sich mit der letzten Antwort fast erledigt. Für die Leute, die in Spindlersfeld ein- und aussteigen, heißt das, dass sich in ihrer Wahrnehmung nichts ändern wird?
Ich frage den Senat:
1. Gibt es in Berlin angesichts der anhaltenden Kälte genügend Plätze zur Unterbringung Bedürftiger, und wie werden diese Möglichkeiten genutzt?
2. Wie gestaltet sich hierbei die Kooperation zwischen Land und Bezirken?
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sind Ihnen Fälle bekannt geworden, wo Bedürftige abgewiesen werden mussten? Gibt es noch weitere Möglichkeiten der Mobilitätshilfe außer den Bussen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier heute über ein Untersuchungshaftgesetz zu sprechen, zu dessen Bedeutung meine Vorredner schon einige richtige Punkte erwähnt haben. Wir sind froh, dass dieses Gesetz in großer Einigkeit mit anderen Bundesländern erarbeitet werden konnte. Hier wird eine Lücke geschlossen, die schon lange besteht. Wir haben das Gesetz im Ausschuss gründlich diskutiert und hatten Anhörungen dazu. Das Gesetz verließ den Ausschuss mit einer ungewöhnlich großen Zustimmung von SPD, CDU und der Linken. Die Grünen und die FDP haben sich immerhin nur enthalten, und es gab keine Gegenstimmen. Das deutet darauf hin, dass viele der Bedenken, die selbstverständlich auch von den Experten vorgetragen wurden, ausgeräumt werden konnten. Berlin hat ein gutes Gesetz erarbeitet, das die Besonderheiten des U-Haftvollzugs mit der Unschuldsvermutung gegenüber der Strafhaft deutlich macht. Es führt für viele Betroffene zu Verbesserungen.
Auch wenn ich Vorredner wiederhole, möchte ich besonders auf die Ausweitung der Besuchszeiten von einer auf zwei Stunden im Monat für Erwachsene und von zwei auf
Sven Rissmann
vier Stunden im Monat für Jugendliche hinweisen. Das ist eine große Verbesserung. Gerade bei Untersuchungsgefangenen, bei denen die Unschuldsvermutung gilt und die in der Regel erst kurz in Haft sind, ist es außerordentlich wichtig, dass familiäre und soziale Kontakte aufrechterhalten werden können. Natürlich wird das im Vollzug schwer umzusetzen sein. Die Sorge, die von Herrn Rissmann vorgetragen wurde, wird von den Anstaltsbediensteten auch geäußert. Aber vielleicht können Sie Ihre Bewertung umdrehen: Rot-Rot hat eine Verbesserung beabsichtigt und ist nun in der Pflicht, die erforderlichen Bedingungen für gesetzeskonformes Handeln zu schaffen.
Es wird auch an anderen Stellen positive Veränderungen geben, beispielsweise bei der Arbeitsentlohnung. Bisher gab es eine Schlechterstellung der Untersuchungshaftgefangenen gegenüber den Strafgefangenen. Diese wird jetzt abgeschafft. Auch der Taschengeldanspruch für bedürftige Inhaftierte wird gesetzlich festgeschrieben. Das ist auch ein Punkt, den man nicht unterbewerten darf.
Hier geht Berlin viel weiter als andere Bundesländer wie zum Beispiel das CDU-geführte Niedersachsen oder Baden-Württemberg. In diesen Ländern ist nicht nur die Besuchszeit kürzer, sondern es gab dort auch weder die Anpassung des Arbeitsentgeltes noch die des Taschengeldanspruchs. Dazu kommt, dass in unserem Gesetz besonderes Augenmerk auf die Vollzugsgestaltung bei jungen Untersuchungsgefangenen gelegt wird. So werden die Ermittlung des Förder- und Erziehungsbedarfs und die Festlegung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung gesetzlich festgeschrieben. Über die Verbesserung der Verteidigerrechte wurde schon gesprochen. Verteidiger bekommen jetzt bessere und direktere Mitteilungen. Wir finden im § 35 eine Verbesserung für Rechtsanwälte. Dort heißt es jetzt:
Besuche von Verteidigern sowie Rechtsanwälten und Notaren, die den Untersuchungsgefangenen in einer Rechtssache vertreten, werden nicht überwacht.
Das ist besonders von denen, die diese Arbeit zu leisten haben, begrüßt worden.
In einigen Punkten wäre durchaus mehr wünschenswert gewesen. Das ist uns bewusst. Aus Sicht der Gefangenen sind zwei bzw. vier Stunden Besuchszeit monatlich immer noch viel zu wenig. Wir wissen aber, was allein das für einen Aufwand in der Umsetzung bedeutet. Das gilt auch für die Bereitstellung von Sport- und Freizeitangeboten. Allen Inhaftierten müssen solche Angebote gemacht werden. Das steht im Gesetz. Eine Mindestzeitregelung gibt es allerdings nur für junge Inhaftierte, aber es wird schon mühsam werden, allein das umzusetzen. Die Anstrengung, das umzusetzen, wollen wir auf uns nehmen. Man muss abwägen und berücksichtigen, was von den Justizvollzugsanstalten leistbar ist. Da geht das Gesetz viel weiter, als man erwarten konnte. Wir wissen, dass es noch Gesichtspunkte gibt, die weiterentwickelt werden müssen. Das muss zu gegebener Zeit geschehen.
Zum Änderungsantrag der Grünen kann ich nur sagen, dass wir die verschiedenen Punkte bereits besprochen haben. Es gibt nicht Neues hierzu. Über einen Aspekt wundere ich mich, nämlich über den Paketempfang. Das Verbot bezieht sich nur auf Nahrungs- und Genussmittel und nichts anderes.