die wir besonders fördern. Aber vielleicht wollen Sie das ja als Bestandteil einer künftigen Liegenschaftspolitik mit einbringen. – Danke!
1. Welche weiteren Vorhaben neben dem Girls’ Day verfolgt der Senat, um den Frauenanteil in den sogenannten MINT-Berufen zu steigern?
2. Welches Konzept liegt der Girls’-Day-Akademie zugrunde, wie viele Schulen beteiligen sich, und wie will der Senat die Schulen künftig motivieren, hier stärker aktiv zu werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Sommer! Wir beginnen sehr, sehr früh, was den MINT-Bereich angeht, schon in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Sie wissen, dass wir das Berliner Bildungsprogramm in den Kitas haben. Hier ist ganz klar formuliert – und das wird auch von den Einrichtungen verlangt –, dass eine gleichberechtigte Förderung von Mädchen und Jungen im Hinblick auf die individuellen Bildungschancen zu erfolgen hat.
In diesem Programm sind auch unterschiedliche Bereiche gekennzeichnet, etwa Naturwissenschaften und Mathematik, und die Kitas befassen sich mit diesen Themen. Sie experimentieren etwa mit den Kindern, um schon den Kleinsten zu zeigen, dass das Thema interessant und spannend ist.
Ich möchte an dieser Stelle ein konkretes Beispiel nennen: Wir haben eine Kooperation mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. Ganz aktuell sieht das so aus, dass 773 Berliner Kitas an diesem Projekt beteiligt sind.
Auch an Grund- und weiterführenden Schulen werden in Berlin zahlreiche Projekte angeboten, um einen gendersensiblen Unterricht in den MINT-Fächern zu unterstützen. Hierfür ein weiteres Beispiel, das SINUS-Programm. Hier beteiligen sich weit über 100 Schulen.
Beide Programme berücksichtigen unter anderem gerade die Benachteiligung von Mädchen in mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereichen. Darüber hinaus gibt es einige Programme bei der Förderung von Mädchen im MINT-Bereich, die von ganz besonderer Bedeutung sind. Hier möchte ich besonders das „Roberta“- Projekt des Fraunhofer-Instituts hervorheben, bei dem Mädchen für die Informatik gewonnen werden sollen. Auch an diesem Projekt nehmen 50 Schulen teil.
Im Rahmen des Kurses „Taste“ – dieses Projekt wird von LIFE e. V. durchgeführt – richtet man sich an junge Frauen kurz vor oder nach dem Abi, und hier wird getestet, ob die Naturwissenschaften im Studium etwas für sie wären. Es ist ja motivierend, wenn man feststellt, dass man in diesem Bereich fit ist und ganz locker in so ein Studium gehen kann.
Sie merken also, dass wir viele unterschiedliche Ansätze im frühkindlichen Bereich, aber auch im Schulbereich verfolgen.
Zum zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben: Die Girls’-Day-Akademie ist im August 2011 als Pilotprojekt der Agentur für Arbeit Berlin-Süd, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie meiner Senatsverwaltung an den Start gegangen. Auch hier ist der Träger LIFE e. V., den ich eben schon angesprochen habe. Zielgruppe sind hier Mädchen der 8. bis 10. Jahrgangsstufe. Und im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden an zwei Integrierten Sekundarschulen in den 8. Jahrgangsstufen Girls’-Day-Akademien eingerichtet. Die Projektlaufzeit endet im Juni 2013.
Das Konzept orientiert sich eng an dem Konzept aus Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Mädchen nachhaltig für Technik und Naturwissenschaften zu begeistern, die noch immer mit der Berufswahl gekoppelte Geschlechterstereotypen zu überwinden sowie das Berufswahlspektrum im Bereich MINT zu erläutern und die Mädchen zu motivieren, hier einzusteigen.
LIFE e. V. koordiniert diese Akademien an den Schulen und arbeit mit den Schulen und den Unternehmen zusammen. Unternehmenskontakte und Lernangebote gilt es zu initiieren. In den Schulen ist jeweils eine Lehrkraft verantwortlich für die Einbindung der Arbeitsgemeinschaft, die eben auch durch den Träger in den Schulalltag initiiert wird. Es geht auch darum, die verbindliche Teilnahme von Schülerinnen und Schüler zu organisieren. Das passiert in der Eigenverantwortung der Schulen. Es ist klar, dass das nichts Verpflichtendes ist. Ich finde, das ist sehr positiv, auch gerade in dem Zusammenhang: Die Schulen entwickeln Schulprofile, und anzugeben, dass so etwas in einer Schule stattfindet, finde ich auch für die Eltern sehr vorteilhaft, wenn sie überlegen, an welche Schulen sie ihre Töchter schicken wollen.
Vielen Dank! – Eine Nachfrage erwünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Frau Kofbinger! – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Scheeres! Ich bin auch ein großer Fan der Girls’ Day Academy und habe mich auch sehr gefreut, als ich gehört habe, dass es dieses Pilotprojekt gibt. Aber Sie haben auch schon gesagt, wo das Problem liegt: Dieses Pilotprojekt endet im Februar 2013. Meine Frage ist: Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was nach dem Ende dieses Pilotprojektes erfolgen soll? Es handelt sich ja um einen winzig kleinen Ausschnitt aller Schulen, die es in Berlin gibt. Haben Sie weiterreichende Pläne, die sich auch auf das Ende der Legislaturperiode hinbewegen, z. B. bis zum Jahr 2016, oder haben Sie zu
Wie schon angesprochen: Bis 2013 läuft das Projekt. Das bedeutet, dass die Gelder jetzt da sind. Ich finde, das ist ein sehr positiver Ansatz. Wir werden dieses Thema dann diskutieren, wenn der nächste Haushalt ansteht.
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 10 von dem Kollegen Oliver Höfinghoff von der Piratenfraktion zu dem Thema
1. Ist es geplant, den Wasserwerfer 10 000 (WaWe 10) in der Walpurgisnacht bzw. am 1. Mai einzusetzen?
2. Wenn ja, soll er nur mit Wasser oder mit Reizstoffen angereichertem Wasser (CN- oder CS-Tränengas) eingesetzt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Höfinghoff! Der WaWe 10, der Wasserwerfer 10 000, ist ein Einsatzmittel der Berliner Polizei. Sein Einsatz ist nach derzeitiger Lagebeurteilung nicht vorgesehen. Vorrangiges Ziel der Berliner Polizei an beiden Tagen ist es, beweissichere Festnahmen vorzunehmen. Ein Wasserwerfer schafft da eher Distanz und würde dem entgegenstehen. Gleichwohl kann dessen Einsatz lageabhängig und anlassbezogen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sofern andere taktische Maßnahmen erfolglos sind und die Verhältnismäßigkeit der Mittel beim Einsatz beachtet wird.
Zur Frage, ob CN- oder CS-Gas eingesetzt wird: Es ist selbstverständlich nicht geplant, dem Wasser irgendwelche Reizstoffe beizugeben.
Herr Kollege, haben Sie eine Nachfrage? – Nein. Hat jemand anderes eine Nachfrage? – Herr Behrendt – bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Mich würde interessieren, ob Sie nach den Ereignissen in Stuttgart, wo der Wasserwerfereinsatz zu erheblichen Verletzungen bei Personen geführt hat – wir erinnern uns, glaube ich, alle an die ausgespülten Augen –, die Einsatzstrategie für den Berliner Wasserwerfereinsatz geändert haben, also ob Sie diesen Einsatz ausgewertet haben und daraus Konsequenzen für Berlin gezogen haben.
Kollege Behrendt! Der Einsatz von Wasserwerfern ist in der Polizeidienstvorschrift PDV 122 geregelt. In dieser Vorschrift sind Vorgaben zur Vermeidung von Verletzungen ausgeführt. Ich habe vorhin auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen, und durch intensive Ausbildung bzw. auch regelmäßiges Training an dem Gerät wird die Handhabungssicherheit der Wasserwerferbesatzung vertieft. Insofern, denke ich – auch angesichts der Tatsache, dass wir beim Einsatz dieses Einsatzinstruments sehr zurückhaltend sind –, ist das, was in der PDV 122 geregelt ist, ausreichend.
Dann kommen wir zu der Mündlichen Anfrage Nr. 11 von dem Kollegen Oliver Friederici von der CDUFraktion zu dem Thema
Gibt es die Möglichkeit der Beschleunigung der seit vier Jahren andauernden Baumaßnahmen in der Tauentzienstraße?
1. Welche Möglichkeiten der Beschleunigung der seit vier Jahren andauernden Baumaßnahmen in der Tauentzienstraße sieht der Senat?
2. Wie werden die künftigen Bauabläufe und die Fertigstellung der Baumaßnahmen zeitlich nach jetzigem Planungsstand definiert?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Friederici! Zunächst einmal hat uns das Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf mitgeteilt, dass es federführend für diese Maßnahme zuständig ist; denn der Bezirk TempelhofSchöneberg ist ja auch von der Maßnahme betroffen. Für die Beantwortung der Frage hat uns also das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf informiert.
Die Baumaßnahme der Sanierung der U-Bahntunneldecke in der Tauentzienstraße wurde im Juli 2009 durch die Berliner Verkehrsbetriebe den betroffenen Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt und dann auch begonnen. Parallel zu den Arbeiten wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung des Mittelstreifens als gemeinschaftliche Aufgabe der Bezirksämter durchgeführt.
Herr Senator, einen kleinen Moment! – Ich gebe noch einmal den Hinweis an die Pressetribüne: Aufnahmen von den Unterlagen der Abgeordneten dürfen nicht gemacht werden. Das habe ich Ihnen jetzt schon zum zweiten Mal gesagt. Ich kann Sie auch von der Pressetribüne verweisen. – Vielen Dank! – Bitte schön, setzen Sie fort, Herr Senator!
Nach der Entscheidung und Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse erfolgte die Ausschreibung mit der anschließenden Beauftragung der ausführenden Firma im Mai 2011. Nach Übergabe der fertiggestellten Bereiche durch die BVG wurde im Juni 2011 mit den Umbaumaßnahmen begonnen. Verzögerungen sind durch die lang andauernde Frostperiode des Winters 2010/2011 und durch erforderliche umfangreiche Abstimmungen mit Arbeiten der Leitungsverwaltung aufgetreten.
Die derzeitigen Arbeiten der BVG und der bauausführenden Firma befinden sich im Zeitplan. Der Bereich des Platzes vor dem U-Bahnhof Wittenbergplatz ist bereits seit Jahresbeginn fertiggestellt. Die Freigabe des Mit
telstreifens bis zur Passauer Straße erfolgt Ende April dieses Jahres. Nach Umbau der Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich der Passauer Straße ist dann die Möglichkeit gegeben, den Mittelstreifen bis zur Nürnberger Straße durchgehend zu benutzen, und gemäß den Planungen soll bis Ende des Jahres der Mittelstreifen auch bis zur Rankestraße baulich fertiggestellt sein.