Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Gebrauchte Software – ein ungehobener Schatz?

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Möglichkeiten zur Entlastung des Haushaltes erwachsen nach Ansicht des Senates aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2012 – AZ: C-128/11 –, wonach gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen und es dabei keinen Unterschied mehr zwischen Datenträger und Download gibt?

2. Plant der Senat derzeit, „gebrauchte“ Software des Landes Berlin weiterzuverkaufen oder „gebrauchte“ Software anderer Länder zu erwerben?

Danke schön! – Es antwortet Herr Senator Henkel. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Goiny! Eine hoch spannende Frage! Sie gestatten, dass ich beide Fragen zusammen beantworte. Das angesprochene Urteil hat zunächst keinen direkten Einfluss auf die Überlegungen zur Einführung etwa eines landesweiten Lizenzmanagements in Berlin. Das Lizenzmanagement hat u. a. zum Ziel, Lizenzen des Landes Berlin in einem Pool zusammenzufassen und frei werdende Lizenzen Bedarfsträgern innerhalb des Landes Berlin zur Verfügung zu stellen. Dieses Verfahren war auch vor dem Erlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht umstritten, da es sich um die Übertragung innerhalb einer Gebietskörperschaft handelt.

Die Verwertung von Altlizenzen – zum Beispiel Windows 95 – durch den Verkauf setzt eine umfassende Übersicht über die im Land Berlin vorhandenen und ehemals genutzten Lizenzen voraus. Die nachträgliche Erstellung einer entsprechenden Übersicht ist sehr aufwendig und steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den vermutlich zu erzielenden Erlösen. Daher wurde

im Rahmen des Aufbaus und der Führung eines zentralen Lizenzmanagements beschlossen, nur die neu zu erwerbenden Lizenzen zu erfassen und zu verwalten. Im Bestand des ITDZ Berlin liegen derzeit keine ungenutzten und veräußerbaren Lizenzen vor.

Für die Beschaffung neuer Lizenzen gilt ebenfalls, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob gebrauchte Lizenzen beschafft werden können. Diese Prüfung gehörte in der Vergangenheit bereits zur geübten Verfahrenspraxis des ITDZ Berlin. Dabei wurden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie selbstverständlich auch die Marktlage geprüft.

Die Firma UsedSoft, die das in Rede stehende Urteil erwirkt hat, wirbt auf Ihrer Website mit Rabatten bis zu 30 Prozent der gebrauchten Software. In den Rahmenverträgen des ITDZ Berlin sind aufgrund der großen Mengen und der Nutzung des bundesweiten Microsoft Select-Vertrages Rabatte bis zu 60 Prozent zu erzielen. Insofern wird auch weiterhin im Einzelfall zu prüfen sein, ob ein Kauf gebrauchter Software wirtschaftlich ist.

Im Rahmen der Oracle Sammellizenz wurden alle bestehenden Lizenzen „eingerollt“. Diese Sammellizenz kann nach Auffassung von Oracle nicht aufgeteilt werden, um Einzellizenzen daraus an Dritte zu verkaufen. Die Anwendbarkeit des Europäischen Gerichtshofsurteils auf die Sammellizenz wird von der Innenverwaltung derzeit geprüft.

Die Weitergabe von Lizenzen innerhalb der Berliner Verwaltung war bereits vor dem Urteil möglich. Davon wurde in einem Einzelfall Gebrauch gemacht: Für die Ausstattung der Schul-PCs wurden im Jahr 2010 1 595 gebrauchte Microsoft-Lizenzen erworben und durch Rahmenverträge aktualisiert.

Neu an dem EuGH-Urteil ist, dass sich die Möglichkeit zur Weitergabe von Software-Lizenzen jetzt auch auf Download-Software ergibt. Dies ist allerdings überwiegend für den privaten Bereich bei Onlinekäufern relevant.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Goiny? – Das ist nicht der Fall. Für eine Nachfrage hat Herr Magalski das Wort. – Bitte schön!

Ist dem Senat bekannt, dass er durch die Verwendung lizenzfreier quelloffener Software eine noch weit größere Entlastung des Haushalts erreichen kann? Will er das in Gang bringen?

Bitte schön, Herr Senator!

Ich habe gerade ausgeführt, Herr Kollege, dass die Innenverwaltung die Anwendbarkeit des EuGH-Urteils auf Sammellizenzen intensiv prüft. Dabei bleibt es auch in der Beantwortung der Nachfrage.

[Christopher Lauer (PIRATEN): Das ist keine Antwort!]

Eine weitere Nachfrage kommt von Herrn Birk. – Bitte schön!

Bedauerlicherweise wird ja das zentrale Lizenzmanagement, wie Sie sagten, nur für neue Lizenzen zentral beim ITDZ verwaltet. Wie gewährleisten Sie denn, dass alle Verwaltungen die Möglichkeit wahrnehmen können – und auch davon erfahren –, dass sie gebrauchte Lizenzen erwerben können bzw. ihre gebrauchten Lizenzen weiterveräußern können? Wie gewährleisten Sie, dass da der Informationsfluss funktioniert?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, Herr Kollege Birk, ob wir uns richtig verstanden haben bzw. ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Ich habe gesagt, dass die Weitergabe von Lizenzen innerhalb der Berliner Verwaltung ja bereits vor dem Urteil möglich war.

Vielen Dank!

Wir kommen nun zur Frage Nr. 8 der Kollegin Kapek von den Grünen zum Thema

Rechnet sich der Senat die Internationale Gartenausstellung 2017 – IGA – schön?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Inwieweit handelt es sich bei der Höhe des Landeszuschusses für die Internationale Gartenausstellung – IGA – 2017 um eine rein politische Festsetzung, wenn er innerhalb von drei Wochen von erst 10 Millionen

Euro auf heute 5 Millionen Euro gesenkt werden konnte?

2. Kann der Senat darlegen, dass das Finanzierungskonzept für die IGA in Marzahn nicht schöngerechnet ist, wenn er u. a. die Einnahmeerwartung um gerade mal 5 Prozent senkt, obwohl mindestens 20 Prozent weniger Besucher erwartet werden?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kapek! Der Senat hat mich mit Beschluss vom 3. Juli 2012 gebeten, neue IGAPlanungen für den Standort Marzahn hinsichtlich der entstehenden Kosten und möglicher Synergieeffekte angesichts der an diesem Standort schon betriebenen Gärten der Welt zu überprüfen. Diese Prüfung ist erfolgt, und es sind die Möglichkeiten der Durchführung der IGA Berlin in den Marzahner Gärten der Welt aufgezeigt worden.

In diesem Zusammenhang ist auch der Finanzierungsbedarf diskutiert und berechnet worden. Mit dem Senatsbeschluss vom 18. September 2012 wurde zum einen die Durchführung der IGA 2017 in Berlin am Standort Marzahn beschlossen, zum anderen eine Ausgabenobergrenze von bis zu 40 Millionen Euro festgelegt. Die IGA Berlin 2017 GmbH wurde mit dem Senatsbeschluss aufgefordert, einen entsprechend veränderten Wirtschaftsplan unter Beachtung der Ausgabenobergrenze von bis zu 40 Millionen Euro aufzustellen. Die Einnahmeplanungen sind unter Berücksichtigung eines ebenfalls festgelegten abgesenkten Landeszuschusses von bis zu 9,8 Millionen Euro anzupassen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Finanzierungskonzept für die IGA Berlin 2017 in den Marzahner Gärten der Welt ist auf der Grundlage von aktuellen Werten der letzten Bundesgartenschau 2011 in Koblenz angepasst worden. Danach war ein erhöhter durchschnittlicher Eintrittserlös von 10 Euro zugrunde gelegt worden, sodass sich trotz weniger Besuchern als angenommen der Erlös in geringerem Maße absenken sollte. Die genauen Eintrittspreiskategorien werden jetzt im Zusammenhang mit der weiteren Konzeptentwicklung erarbeitet.

Vielen Dank! – Frau Kapek, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön!

(Bürgermeister Michael Müller)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hätte noch eine Reihe von Fragen, mir bleibt leider nur eine. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie uns bei der Besprechung im Ausschuss kein Konzept vorlegen konnten oder wollten, interessiert mich in erster Linie, ob Sie denn jetzt gedenken, die Finanzmittel, die Sie ursprünglich im Rahmen der IGA-Planung für die Verkehrserschließung im Süden des Tempelhofer Feldes – Stichwort: S-Bahnhof, Oberlandbrücke usw. – angedacht hatten, diese jetzt abzuziehen und für die ÖPNV- bzw. Verkehrserschließung der Gärten der Welt in Marzahn umzuwidmen?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kapek! Diese Mittel waren und sind gar nicht Bestandteil der IGA-Planung. Die Brücke für das Tempelhofer Feld, diese Erschließung, die Sie ansprechen, ist in einem ganz anderen Zusammenhang ein Thema gewesen: mit der weiteren Erschließung der Randbebauung und Randnutzung auf dem Tempelhofer Feld. Diese Verrechnungsmöglichkeit ist insofern gar nicht gegeben.

Die nächste Nachfrage kommt von Frau Dr. Hiller. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Nachfrage zu den Zuschüssen, die das Land zur IGA gibt. Wie hoch sind die denn nun konkret? Ich sehe da einen Widerspruch zu dem, was hier gefragt wird, und dem, was ich wahrgenommen habe – 9,6 Millionen Euro.

Herr Senator – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hiller! Ich glaube eher, dass es da ein Missverständnis gibt, nämlich dahin gehend, dass es eine konkrete Summe gibt, die als direkter Landeszuschuss mit eingeplant wird. Es ist so, dass der Senat einen Ausgabendeckel von 40 Millionen Euro beschlossen und auch klar festgelegt hat, dass eine mögliche Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen eben 9,8 Millionen Euro nicht überschreiten darf. Bis zu 9,8 Millionen Euro Landeszuschuss ist insofern ein Differenzbetrag, der sich aus Einnahmen und Ausgaben ergibt.

Daher rührt, glaube ich, dieses Missverständnis, und deswegen gibt es immer die Nachfragen nach dem direkten Landeszuschuss, der so gar nicht gegeben ist.

Vielen Dank!

Nun hat Kollege Harald Wolf das Wort zu seiner Mündlichen Anfrage über

Falscher Fahrplan des Senats für die S-Bahn

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Mit welcher Verzögerung im Teilausschreibungsprozess der Berliner S-Bahn ist zu rechnen, wenn die S-Bahn Berlin GmbH vor ordentlichen Gerichten gegen die Bedingungen der Ausschreibung vorgeht?