Wo heute Lurche und Frösche in Sperenberg lautstark quaken, stimmen die Grünen mit ein und wollen ihr Bestes zum Lärmschutz in Schönefeld tun. Vielen Dank hierfür! Das ist unvergessen.
Ich erinnere daran, dass die Koalitionsfraktionen mit dem Nachtragshaushalt die Finanzierung des Lärmschutzprogramms sichergestellt haben. Zu den bereits veranschlagten 140 Millionen sind nun noch mal 305 Millionen Euro gekommen. Und was haben die glorreichen Grünen gemacht? – Sie haben in diesem Parlament gegen die Verstärkung der Mittel für den Lärmschutz gestimmt. Die Grünen verweigern sich. Das ist Doppelzüngigkeit.
Die vom Fluglärm betroffenen Menschen haben auch weiterhin Anspruch auf den rechtlich definierten Lärmschutz. Insbesondere die Klarstellung des Oberverwaltungsgerichts zum Lärmschutzniveau in Inneren der Gebäude ist für die Planungssicherheit entscheidend. Per Gerichtsurteil ist damit klar ausgelegt, was die Formulierung „kein Mal über 55 dB pro Jahr im Raumesinneren am Tag“ bedeutet.
Verantwortlich für die Umsetzung des Lärmschutzprogramms ist und bleibt die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH. Auch wenn das Land den Aufsichtsratsvorsitzenden stellt, so sind das Land Brandenburg und der Bund auch Gesellschafter. Diese tragen gemeinsam Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Flughafens. Diese tragen gemeinsam Verantwortung für den Lärmschutz in
Allerdings ist weiterhin die Auftragsabwicklung nach der Kostenübernahmevereinbarung im Ermessen des Eigentümers. Der Eigentümer entscheidet eigenverantwortlich, wann die Baumaßnahmen begonnen werden. Im Übrigen kann man eine Leistung nur dann erhalten, wenn die Unterlagen vollständig bei der prüfenden Behörde – in diesem Fall ist es keine Behörde – vorliegen, aber sie müssen vollständig sein. Ein Großteil der Anträge ist nun vollständig eingereicht. Mit der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen wurde bereits begonnen. Die Verschiebung des Eröffnungstermins bietet die Möglichkeit, die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens umzusetzen. Natürlich werden auch die Lärmschutzgebiete neu ausgewiesen, wenn sich Änderungen bei den Flugrouten ergeben. Und natürlich werden dann auch die neu Betroffenen das gesetzliche Maß an Lärmschutz erhalten. Die Anträge zum Lärmschutz können bis zum Jahr 2017 gestellt werden, also weit nach der Eröffnung des Flughafens.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz, und deshalb lohnt es sich nicht, auf den Rücken der Betroffenen ein Theater zu veranstalten und Parlamentsanträge zu stellen, die bereits heute der Realität hinterherhinken. Nach der Ablehnung in den beiden Fachausschüssen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Bauen, Wohnen und Verkehr wird dieser Antrag im Plenum abgelehnt, weil der Senat bereits handelt, weil das Lärmschutzniveau geklärt ist und weil den Betroffenen geholfen wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kreins! Was der Verweis auf die Lurche in Sperenberg jetzt sachdienlich zu dieser Diskussion beitragen sollte, ist mir leider verschlossen geblieben.
Es geht doch bei dieser Frage darum, wie die beschädigte Akzeptanz für den Flughafen wiederhergestellt werden kann – beschädigte Akzeptanz nicht nur durch die Bauverzögerung und die Kostensteigerung, sondern auch durch die Diskussion um den Lärmschutz und um den Versuch, das, was hinsichtlich des Lärmschutzniveaus im Planfeststellungsbeschluss eindeutig festgelegt ist, nach
träglich zu ändern. Dies geschah erst mit dem Versuch eines Klarstellungsantrags. Nachdem das Ministerium in Brandenburg festgestellt hatte, es handelt sich hier eigentlich nicht um eine Klarstellung, sondern um eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, gab es sogar die Überlegung, einen Änderungsantrag zu stellen. Dem kam Gott sei Dank das OVG zuvor. Das war keine weise Handlung der drei beteiligten Regierungen, sondern das war eine Entscheidung eines Gerichts, das gesagt hat: Keine Überschreitung von 55 dB pro Tag heißt keine Überschreitung. Diese klare Formulierung musste vom OVG kommen.
Insofern haben Sie recht, dass dieser Antrag teilweise, weil er vor diesem OVG-Urteil gestellt wurde, durch die Entwicklung überholt ist – allerdings nicht vollständig überholt. Denn die Gesellschafter und die Flughafengesellschaft bzw. das Brandenburger Ministerium sind auf die schöne Idee gekommen zu sagen: „Keine“ kann auch 0,49 heißen – also nicht null, sondern 0,49 –, weil man 0,49 bekanntlich abrundet, und dann ist es wieder null. Das ist eine schöne Idee. Das ist allerdings nicht die Einszu-eins-Umsetzung dessen, was im Planfeststellungsbeschluss steht. Deshalb wird es beklagt, und deshalb kann man jetzt auch mögliche Verzögerungen oder dass Anwohner keine Anträge stellen oder einreichen nicht auf diese Anwohner schieben, sondern auf die Tatsache, dass hier nach wie vor rechtliche Unklarheit besteht.
Der Verweis darauf, dass es hier drei Gesellschafter sind, enthebt uns nicht der Möglichkeit, in diesem Parlament, das einen Auftrag an einen Gesellschafter geben kann, einen klaren Beschluss zu fassen. Insofern unterstützen wir diesen Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Male debattieren wir an dieser Stelle, wie wir als CDU finden, ein wichtiges Thema, nämlich den Schutz der vom Flugbetrieb am künftigen Großflughafen BER betroffenen Bevölkerung, sowohl im Südosten als auch im Südwesten unserer Stadt. Dass dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung kommt und auch erstmals sehr nachhaltig auf die Tagesordnung gekommen ist, haben wir vor allen Dingen auch den Bürgerinitiativen im Südwesten und Südosten Berlins zu verdanken. Das sollten wir an dieser Stelle auch einmal honorieren.
Wir haben zu diesem Antrag bereits am 8. März 2012 eine ausführliche Plenardebatte geführt und zuletzt Ende Oktober auch im zuständigen Fachausschuss Bauen und Verkehr ausführlich über dieses Thema beraten. Die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen vor Ort werden von uns sehr ernst genommen. Meine Fraktionskollegin Katrin Vogel hatte in ihrem Redebeitrag Anfang dieses Jahres bereits auf bestehende Defizite bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen deutlich hingewiesen und hier Nachbesserung eingefordert, dies als Konsequenz der berechtigten Forderungen der betroffenen Menschen.
Seitdem ist weit mehr als ein halbes Jahr vergangen. Erfreulicherweise konnten die damals bestehenden Defizite erheblich reduziert werden. Wir haben seinerzeit die Flughafengesellschaft eindeutig aufgefordert, die Beratung der betroffenen Eigentümer zu intensivieren und entsprechende personelle Kapazitäten, insbesondere bei der Bearbeitung der Anträge auf Erstattung bzw. Installation von Schallschutzmaßnahmen aufzustocken. Dies ist auch geschehen, wodurch der Anfang des Jahres vorhandene Antragsstau erheblich abgebaut werden konnte. Selbstverständlich muss diese Arbeit der Flughafengesellschaft bis zur vollständigen Umsetzung der berechtigten Ansprüche mit allem Nachdruck weitergeführt werden, und SPD und CDU werden dies genau beobachten und weiter unterstützen.
Auch ist es der Koalition zu verdanken, dass durch aktives politisches Handeln der Flughafengesellschaft endgültig auf eine Klage gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum baulichen Schallschutzniveau verzichtet werden kann – nachweislich auch durch die beiden Vertreter des Landes Berlin von SPD und CDU im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft. Dies war eine wichtige und richtige Entscheidung, womit die Menschen wieder mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit in politische Entscheidungen gewinnen konnten. Somit ist dieser Antrag in der Sache durch aktives Handeln der Koalitionsfraktionen hier im Parlament und dem Berliner Senat längst als erledigt zu betrachten.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Heute vor zwei Wochen, in der letzten Plenarsitzung, haben die Regierungsfraktionen den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen und somit insgesamt 444 Millionen Euro bereitgestellt, wovon ein erheblicher Anteil für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen ist.
Dies, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, ist verantwortliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Sie als Grüne hingegen haben mit Ihrer Blockadehaltung nicht nur den Haushalt abgelehnt, sondern sich damit auch gegen die Finanzie
rung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen ausgesprochen, und aus dieser Entscheidung werden wir Sie auch nicht herauslassen.
Es vergeht auch kein Tag, an dem nicht führende Politiker der Grünen im Bund und in Berlin immer wieder neue Zweifel an dem Gelingen des neuen Großflughafens BER und auch eine klammheimliche Freude über jede Bauverzögerung zeigen. Alles das werden die Menschen in Berlin und Brandenburg auch später in der Nachschau nicht vergessen.
Die Menschen in Berlin wissen, dass sie sich auf die Politik der großen Koalition verlassen können. Die Menschen in Berlin wissen, dass ihre Interessen hier gut aufgehoben sind und nicht die Versprechungen der Grünen hier politisches Programm sein können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am 8. März 2012 schon über das Thema geredet. Die Welt hat sich seitdem erheblich weiter gedreht. Es hat sich viel ereignet. Das haben wir jetzt auch schon gehört. Damals haben wir als Opposition hier den Schallschutz eingefordert, so, wie er auch im Planfeststellungsbeschluss verankert war. Mittlerweile sind allerdings nicht die politisch Verantwortlichen tätig geworden, sondern es war das Oberverwaltungsgericht. Und man muss gleichzeitig auch – im Sinne des Schallschutzes zumindest – für die Verspätung der Eröffnung des Flughafens dankbar sein, weil nur dadurch eine Möglichkeit gegeben wird, diese Schallschutzmaßnahmen durchführen, bis der Flugbetrieb aufgenommen wird.
Im Augenblick ist allerdings nach wie vor noch eine Frage strittig. Herr Moritz hat es schon ausgeführt, es geht um die Frage, ob keine Überschreitung am Tag bedeutet, dass es rechnerisch in den Programmen der Ingenieure 0,49 Überschreitungen geben darf, oder ob keine Überschreitung wirklich keine Überschreitung heißt, und dann darf es auch nicht in den sechs betriebsreichsten Monaten Überschreitungen geben. Denn eine rechnerische Überschreitung von 0,49 bedeutet letztendlich, dass fast jeden zweiten Tag eine Überschreitung doch zulässig wäre.
Ich muss jetzt vielleicht doch ein bisschen wissenschaftlich werden. Ich bin Naturwissenschaftler, und die Inge
nieure dort rechnen natürlich mit mathematischen Modellen. Eine wirkliche Null, also keine Überschreitung bekommt man da gar nicht hin. Die Lärmverteilung ist allerdings eine Verteilungsfunktion. Das sieht so ein bisschen aus wie die altbekannte Glockenkurve; sie sollte allgemein bekannt sein. Bei der Lärmverteilung ist sie keine wirkliche Glockenkurve, aber der Effekt ist schon ähnlich. Hinten, an den Ausläufern, dort, wo die Flugzeuge am lautesten werden, ist die Glockenkurve sehr flach, aber auch sehr breit. Das heißt, eine kleine Änderung um 0,49 Überschreitungen dort bedeutet eine große Änderung beim Schallschutz. Nach den mir vorliegenden Informationen bedeutet das eine um sechs Dezibel geringere Schallschutzwirkung im Inneren. Diese geringere Schallschutzwirkung wirkt sich natürlich auch auf die Geräusche aus, die leiser als die vorgeschriebenen 55 dB im Innenraum sind. Aber auch diese Geräusche sind nach wie vor störend.
Entschuldigung, Herr Kollege, ich möchte mal kurz unterbrechen! – Es ist in der Tat ein großer Lärmpegel. Bitte die Gespräche wieder etwas einstellen und dem Redner zuhören oder rausgehen!
Es bedeutet gleichzeitig auch, dass sehr viel weniger Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Einsparungen, die diese 0,49 Überschreitungen umfassen, bedeuten letztendlich 300 Millionen Euro an nicht umgesetzten Schallschutzmaßnahmen, also 300 Millionen Euro weniger Schallschutz für die Anwohner.
Mit der damaligen Entscheidung für einen stadtnahen Flughafen ist man aber auch einen Kompromiss eingegangen, der bedeutet, dass für die Anwohner des Flughafens die Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund ist dieser Antrag, finde ich, nach wie vor noch aktuell und verdient unsere Zustimmung. – Ich danke!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der Linkspartei, der Grünen und der Piraten. Wer möchte den Antrag ablehnen? – Das sind SPD und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.