Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kittler! Vielen Dank für Ihre Frage. Ihnen ist bekannt, dass der Senat 2009 schon eine Erhöhung der Gehälter der angestellten jungen Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von 1 200 Euro vorgenommen hat, dass jetzt ein Junglehrer mit zwei Fächern 4 400 Euro brutto verdient. Das hat man gemacht, um die Gehälter der Junglehrer an die Gehälter der jungen Beamten anzugleichen. Man hat dies gemacht, indem man die Junglehrer in die Erfahrungsstufe 5 einsortiert hat, was so auch richtig war.
Eine Sorge, die in den letzten Monaten bestand, war, dass man die Junglehrer im Zusammenhang mit dem Eintritt
in die TdL – Tarifgemeinschaft der Länder – wieder aus der Erfahrungsstufe 5 herausnimmt. Hier die gute Nachricht – das habe ich auch schon an verschiedenen Stellen deutlich gemacht –, dass die Einstufung in die Erfahrungsstufe 5 bis 2017 gesichert ist und dass danach Herr Nußbaum dieses Thema aufgreifen und in der TdL weiter verhandeln wird.
Ein weiterer Punkt, der auch angesprochen wird bzw. von den Junglehrern als ungerecht empfunden wird, ist die Situation, dass es einzelne Lehrerinnen und Lehrer gibt, die in Berlin sind und kurzzeitig in andere Bundesländer gehen – der sogenannte Drehtüreffekt. Das wird als sehr ungerecht empfunden, weil sich die jungen Lehrer ja entschieden haben, in Berlin zu bleiben. Dies werde ich ändern.
Ich habe entschieden, dass Beamte mindestens fünf Jahre Beamte sein müssen, um als Beamte nach Berlin zurückkommen zu können, um dem Drehtüreffekt einen Riegel vorzuschieben. Wir haben weiterhin noch die KMKRegelung des Austauschs. Es gibt bestimmte Härtefallsituationen, wenn zum Beispiel ein Beamter nach Berlin zurück möchte, um seine Eltern zu pflegen. Diese Regelung des KMK-Austauschverfahrens wird weiter möglich sein.
Ein weiterer Kritikpunkt im Rahmen der Streiks war, dass es eine Zulage für Beamte gibt, die nach Berlin kommen. Das ist der sogenannte Ausgleich dessen, was sie in einem anderen Bundesland verdienen, dass sie sozusagen keine Verluste haben, wenn sie nach Berlin kommen. Im Rahmen des Austauschverfahrens werde ich diesen Zuschlag abschaffen. Wenn sich beamtete Lehrerinnen und Lehrer außerhalb dieses Austauschverfahrens hier bewerben, muss es eine gesetzliche Änderung geben. Hier werde ich mit dem Innensenator, der für diesen Bereich zuständig ist, in die Richtung diskutieren, dass es hier eine Gesetzesänderung geben soll, auch in diesem Bereich den Zuschlag abzuschaffen. Aber dies dauert ein wenig länger, weil es eine Gesetzesänderung ist.
Ich plane, die letzten Punkte, die ich angesprochen habe, zum neuen Lehrerauswahlverfahren 2014 einzuführen. Mit diesen Punkten habe ich mich schon des Längeren auseinandergesetzt, weil es auch zentrale Forderungen der Initiative „Berlin bildet“ sind, die vor einem Dreivierteljahr auch bei mir war. Ich habe mich mit diesen Dingen befasst und werde die angesprochenen Punkte umsetzen.
Sehen Sie nicht in der nicht tariflichen Festlegung bis 2017 eine Verletzung des Leistungsprinzips und auch generell eine gewisse Altersdiskriminierung?
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe eben deutlich gemacht, dass wir jetzt eine Absicherung der Erfahrungsstufe bis 2017 ermöglichen. Ich denke, das ist eine sehr positive Nachricht. Die Gewerkschaften haben Tarifverhandlungen aufgenommen, und erste Gespräche werden mit dem Finanzsenator stattfinden. Die Ergebnisse werden wir dann sehen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Wowereit: Es war in der letzten Woche vermehrt zu hören, dass aus Reihen der CDU-Fraktion gefordert wird, Aufsichtsratsposten bei Beteiligungen des Landes weniger an Politikerinnen und Politiker zu vergeben, und diverse Staatssekretäre sollten da wohl auch aus den Aufsichtsräten verschwinden und gegen Fachpersonal, sprich gegen Fachleute, ausgetauscht werden. Die Frage ist: Ist das Senatslinie, und wenn ja, folgen noch personelle Konsequenzen für den Aufsichtsrat des Flughafens?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist nicht Senatslinie, aber ich finde es durchaus richtig und gut, dass wir gemeinsam eine offensive Diskussion führen, wie die Situation bei eigenen Beteiligungen aussieht, ob Sie als Parlament, ob die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Eigentümer auch Eigentümerinteressen durchsetzt, auch durch Beteiligung im Aufsichtsrat.
Die Debatte wird ja auch im Zusammenhang mit dem Flughafen geführt. Ich kann mir schwer vorstellen, wenn hier – auch von Ihrer Seite – Anforderungen gestellt werden, wie eine bestimmte Unternehmenspolitik aussehen soll, wie das passieren soll, ohne dass wir Mitglieder in den Aufsichtsrat schicken. Das müssen nicht immer Senatsmitglieder oder Staatssekretäre sein, aber meine Erfahrung sagt, dass zur Durchsetzung der Interessen des Eigentümers auch Persönlichkeiten da sein müssen, die sich direkt verantwortlich fühlen, sowohl gegenüber dem Senat als auch dem Abgeordnetenhaus von Berlin, und da auch Rechenschaft abliefern müssen. Insofern würde ich immer, egal wie man im Einzelfall entscheidet, auf jeden Fall dafür plädieren, dass da auch die Politik vertreten ist.
Die Erfahrungen in anderen Aufsichtsräten sagen – und die Liste der Beispiele ist ja in dem Zusammenhang auch rauf- und runterdekliniert worden, ob Sie jetzt ThyssenKrupp oder andere Unternehmen anführen wollen –, dass es keine Garantie ist, durch die sogenannte Experten vor Fehlentscheidungen des Unternehmens geschützt zu sein.
Das hat sich als mehr als waghalsige Theorie herausgestellt. Aber die Debatte wird geführt, denke ich, und die sollten wir auch offensiv führen.
Wir können also, um das noch mal im Klartext zu haben, davon ausgehen, dass die Zusammensetzung, zumindest des Anteilseigners Berlin im Aufsichtsrat der FBB sich nicht in absehbarer Zeit ändern wird, das heißt, weder Sie noch Herr Henkel werden zu Gunsten eines professionellen Fachmenschen von ihrem Aufsichtsratsposten zurücktreten.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich möchte hier keine absolute Aussage für die Zukunft machen, aber in der Tat, wir haben dort vier Sitze, es ist auch möglich, dass dort Veränderungen stattfinden, dass auch bei Neuberufungen Veränderungen durchgeführt werden. Dies werden wir auch überprüfen. Ich gehe mal davon aus, dass der Kollege Henkel so viel Freude an seiner Tätigkeit gefunden hat, dass er da nicht freiwillig rausgeht, sondern
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich würde gerne die Aufklärung um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ fortführen, bis ich befriedigende Antworten vom Innensenator bekomme. Ich wollte ihn fragen: Rückwirkend wird der Verfassungsschutz hinsichtlich der Aktenschredderei vom Sonderermittler ziemlich entlastet. Wie bewerten Sie den Abzug und Rücktritt von Claudia Schmid als Verfassungsschutzchefin aus heutiger Sicht? Bedauern Sie ihn, oder meinen Sie nach wie vor, das wäre das Richtige gewesen? Es gibt ja sehr viele Frauen in Ihrem Umfeld, die dann doch irgendwann gehen müssen oder nicht das werden, wozu sie geeignet sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Auch da unterliegen Sie in der Intention Ihrer Fragestellung wahrscheinlich einer irrtümlichen Grundannahme. Ich würde mich übrigens freuen, wenn Sie Ihrer Aufgabe als Opposition auch gerecht werden würden und wirklich an der Aufklärung der Dinge, die sich um den NSU ranken, teilnehmen würden. Ich kann das an der Qualität der Wortmeldungen im Ausschuss nicht immer nachvollziehen.
Konkret zur ehemaligen Abteilungsleiterin der Abteilung Verfassungsschutz: Ich darf darauf hinweisen, dass ich – übrigens auch im Ausschuss, und ich erinnere mich, dass Sie dabei waren – deutlich gemacht habe, dass ich den Schritt von Frau Schmid bedauere. Das habe ich seinerzeit getan, und ich stehe nicht an, dies heute nicht zu wiederholen. Ich bedauere das nach wie vor. Ich will aber darauf hinweisen, dass es beileibe nicht so war, dass die
Abteilungsleiterin Frau Schmid von mir entlassen wurde, sondern Frau Schmid hat um die Entbindung von ihren Aufgaben gebeten. Das ist in der Qualität und im Ergebnis etwas anderes.
Insofern sollten Sie jetzt nicht den Versuch unternehmen, mir zu unterstellen ich hätte Frau Schmid entlassen und hätte Gleiches auch bei anderen Führungskräften getan. Dies ist schlichtweg falsch.
Ja, eine Nachfrage zum gleichen Komplex, vielleicht sogar die Kernfrage in dem Komplex. – Glauben Sie nicht, dass, wenn die Hinweise, die damals die V-Person Thomas S. dem LKA gegeben hat, weitergegeben worden wären – etwa an Thüringen –, die Wahrscheinlichkeit zur Ergreifung des NSU-Trios, bevor sie weitere Morde hätten begehen können, nicht wesentlich erhöht worden wäre?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Wir befinden uns in diesem in der Tat schrecklichen Themenfeld nicht im Bereich dessen, was ich glaube. Richtig ist aber, dass ich unter anderem deshalb einen Sonderermittler beauftragt habe, um Licht ins Dunkel dieser Affäre zu bringen. Richtig ist auch, dass ich mich bei meinem Urteil auch auf das Urteil derer verlassen muss, die damit beschäftigt waren – das betrifft die Polizei, das betrifft im weiteren Verlauf, wenn Sie so wollen, auch den Verfassungsschutz, und das betrifft vor allem auch das Ergebnis, zu dem Sonderermittler Oberstaatsanwalt Feuerberg gekommen ist. Wenn ich mich recht erinnere, und auch das ist am Montag im Ausschuss, ich sage es noch einmal, in dreieinhalbstündiger Erörterung deutlich geworden,