Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

Sehr gerne! – Das ist ja bedauerlich zu hören. Und Sie selbst klangen im Bauausschuss vor ein paar Wochen noch ganz anders. Deswegen, lieber Herr Stadtentwicklungssenator Müller: Wie wollen Sie denn den Wählerinnen und Wählern bzw. den Berlinerinnen und Berlinern erklären, dass Sie das, was Herr Steinbrück im Bund fordert, in Berlin als Landesregierung nicht umzusetzen bereit sind?

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe das schon in einer der vorangegangenen Plenarsitzungen deutlich gemacht, dass ich eine klare Haltung habe zu dem, was nötig ist auf Bundesebene und zu dem, was diese Bundesregierung vorgelegt hat. Da gibt es ein erhebliche Differenz.

[Zuruf von Ramona Pop (GRÜNE)]

Es ist, wenn ich mich richtig erinnere, so auch von mir formuliert worden. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, was die Bundesregierung beschlossen hat, nämlich auch das Absenken der Kappungsgrenzen im Bereich der Bestandsmieten. Das ist etwas, was man durchaus mittragen kann. Aber wir müssten weiter gehen. Es wird auch heute in der Stadt in den Zeitungen wieder diskutiert. Die Berichterstattung ist voll davon, wie die Mietensituation ist. Das trifft nicht nur Berlin, das trifft auch die anderen großen Städte, dass Wohnraum knapper wird und die Mieten steigen. Insofern glaube ich, dass es neben dem, was eine Landesregierung aus eigener Kraft machen kann, auch nötig ist, dass es auf Bundesebene entsprechende Initiativen gibt. Insofern bedaure ich es, dass wir keine Einigung erzielen konnten, wie wir uns im Bundesrat verhalten. So ist es in Koalitionen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Kommt auf die Koalition an!]

Es gibt da mitunter unterschiedliche Positionen und Interessen. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Aber manchmal gibt es eine zweite Chance, um es zu korrigieren.

[Michael Schäfer (GRÜNE): Das ist Ihnen wohl zu links!]

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt der Kollege Buchholz das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Höre doch erst einmal zu, Michael! – Herr Senator, als Senator für Stadtentwicklung und Wohnen! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie, wenn Sie es allein entscheiden könnten, diesen Änderungen gern zustimmen würden und es die einfachste Lösung wäre, meine Damen und Herren von den Grünen, wenn man eine fortschrittliche Wohnungspolitik machen will, müssen bei der nächsten Wahl einfach mehr Leute SPD ankreuzen?

[Lachen bei den GRÜNEN – Oh je! von den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Christopher Lauer (PIRATEN): Herr Müller! Sagen Sie mal, was wir bei der nächsten Wahl ankreuzen sollen! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN]

Herr Müller! Wir warten, bis Ruhe im Saal eingekehrt ist. Das eröffnet auch die Chance, sich eine gute Antwort zu überlegen. – Bitte schön, Herr Senator!

Da wir hier im Plenum sind und nicht auf einem Landesparteitag, Herr Kollege Buchholz,

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

habe ich deutlich gemacht, was aus Sicht des Berliner Senats für die nächsten Jahre inhaltlich ansteht, was beim Thema Mietenpolitik zu bewältigen ist. Wir machen sehr viel. Ich freue mich darüber, dass es auf Berliner Ebene auch innerhalb der Koalition keine Differenzen gibt.

[Ramona Pop (GRÜNE): Meinen Sie die Differenzen innerhalb der SPD?]

Wir haben viele gemeinsame Initiativen angestoßen. Es ist nötig, dass wir insbesondere im Bereich der Neuvertragsmieten eine Regelung schaffen und auch da zu einer Kappungsgrenze kommen, dass die Modernisierungsumlage nicht mehr so stark umgelegt wird wie bisher, dass es für Mieterinnen und Mieter weiterhin die Möglichkeit gibt, Mietminderung im Modernisierungsfall vorzunehmen. All das sind richtige und wichtige Initiativen. Sie haben recht, das spielt auf Bundesebene eine Rolle.

[Antje Kapek (GRÜNE): Wir könnten es auf Bundesebene ändern!]

Es gibt dazu auch eine klare Haltung der Bundes-SPD, und natürlich unterstütze ich das.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank!

Wir kommen damit zur Frage Nr. 4 der Kollegin Carola Bluhm von der Linksfraktion zum Thema

Abriss der Wohngebäude Wilhelmstraße 56-59 wurde dem Eigentümer bereits 2008 vertraglich zugesichert

Bitte schön, Frau Kollegin!

Ich frage den Senat:

1. Warum hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem bereits im Jahre 2008 abgeschlossenen Vertrag mit dem Eigentümer der Wohngebäude Wilhelmstraße 56-59 verpflichtet, dass die entwicklungsrechtliche Genehmigung für einen Neubau zu erteilen und „die sozialverträgliche Umsetzung der Mieter“ zu gewährleisten sind?

2. Warum setzt der Senat nicht durch, dass der Verkäufer der Wohnhäuser Wilhelmstraße 56-59 – die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM – auf Unterlassung der Zuwiderhandlungen gegen die vertraglich garantierten Mieterschutzrechte drängt und gegebenenfalls den Verkauf rückgängig macht?

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bluhm! Zu Ihrer Frage 1: Weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Abriss und Neubau verhindern wollte, waren 2007/2008 drei Verhandlungen am Oberverwaltungsgericht zum Grundstück Berlin-Mitte Wilhelmstraße 56-59 – beklagt durch den Grundstückseigentümer – anhängig. Erstens die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, zweitens die Klage gegen die Versagung eines Antrags auf Genehmigung der Beseitigung einer baulichen Anlage und drittens Klage auf Entlassung des Grundstücks aus der Entwicklungsmaßnahme. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans war der Versagung des Abrisses die rechtliche Grundlage entzogen, das heißt, es musste ein positiver Bescheid erlassen werden. In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen Vergleich mit dem Eigentümer, dem Kläger, herbeiführen können. Als wesentlicher Punkt wurde aufgenommen, dass im Fall des Abrisses und einer Neubebauung durch den Grundstückseigentümer ein Sozialplanverfahren nach den nicht mehr gültigen, aber immer noch angewendeten Sozialplanrichtlinien des Landes Berlin durchgeführt werden solle, das die sozialen Härten der Umsetzung der Mieter so weit wie möglich reduzieren soll. Im Gegenzug wurden die Bescheide im rechtlichen Rahmen erteilt, und der Eigentümer nahm die Klagen unter zwei und drei zurück.

Zu Ihrer Frage 2: Das Grundstück Wilhelmstraße 56-59 mit dem darauf stehenden Wohn- und Geschäftshaus wurde vom Land Berlin mit Vertrag vom 21. Novem

(Bürgermeister Michael Müller)

ber 2002 verkauft. Bei Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen konnte der Kaufvertrag innerhalb einer Fünfjahresfrist rückgängig gemacht werden. Diese Frist ist im November 2007 ausgelaufen.

Vielen Dank! – Frau Bluhm, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Herr Senator Müller! Gerade wegen Ihrer Antwort auf Frage 1 frage ich Sie, wie es angeht, dass Sie selbst bzw. Ihr Staatssekretär – das ist gestern wieder nachlesbar gewesen – den Mieterinnen und Mietern den Erhalt der Wohngebäude Wilhelmstraße 56-59 verspricht bzw. in Aussicht stellt – das haben Sie auch im Fachausschuss so gesagt –, wenn Sie gleichzeitig diesen Vertrag mit dem damaligen und jetzigen Eigentümer unterzeichnet haben, der Abriss und Neubau explizit enthält.

Herr Senator – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Bluhm! Ich habe mit Ihrer Nachfrage gerechnet und mir deshalb den Brief vorgenommen, den Staatssekretär Gothe an die Mieterinnen und Mieter der Wilhelmstraße geschrieben hat. Wir waren wirklich als Verwaltung – und insbesondere Herr Gothe – in den letzten Monaten sehr aktiv. Wir haben in diversen direkten Gesprächen, Vermittlungs- und Beratungsgesprächen, geguckt, wie die Situation vor Ort ist und wie man den Mieterinnen und Mietern helfen kann. Unter anderem – im Übrigen in Abstimmung mit dem Mieterverein – konnte ermittelt werden, dass es neben dem rechtlichen Rahmen, was die Gebäude anbelangt, auch vertragliche Regelungen, Mietverhältnisse mit günstigen Bestimmungen gibt. Darin heißt es, dass sich der Vermieter auf Dauer verpflichtet, das bestehende Mietverhältnis nicht unter Berufung auf Eigenbedarf oder ungenügender wirtschaftlicher Verwertung zu kündigen, das heißt, dass er auf Kündigungsmöglichkeiten verzichtet.

Der Vermieter verpflichtet sich, auf Luxusmodernisierungen zu verzichten.

Auch der Mieterverein hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und gesagt, das seien harte Vertragsgegenstände, über die sich ein Vermieter nicht hinwegsetzen könne, und dies den Mieterinnen und Mietern den Verbleib in ihren Wohnungen sichere.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt der Kollege Otto das Wort.

Herr Senator! Ich frage jetzt nicht, in welche Legislaturperiode dieser ganze Vorgang fällt, sondern: Angesichts dessen, dass Sie gesagt haben, für die Versagung des Abrisses habe eine Rechtsgrundlage gefehlt, frage ich Sie, ob Sie mir zustimmen, dass wir mit einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf der richtigen Seite gewesen wären und man die, um vergleichbare Vorgänge zu vermeiden, möglichst schnell erlassen sollte – zufällig steht so etwas heute auch auf der Tagesordnung.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung könnte in diesem Bereich hilfreich sein, weil wir neben der eigentlichen Zielrichtung, Zweckentfremdung zu verhindern, auch den spekulativen Leerstand und den Abriss verhindern wollen. Das werden wir mit aufnehmen. Insofern könnte es in der Zukunft in vergleichbaren Fällen eine zusätzliche Hilfestellung sein.

Vielen Dank!

Wir kommen nun zur Frage Nr. 5 des Kollegen Oliver Höfinghoff von den Piraten zum Thema

Lizenz zum Schießen für Neonazis im Land Berlin?

Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: