Der Punkt ist einfach, dass Sie sich hier bewusst ein Jahr lang Zeit gelassen haben und jetzt hier in der Debatte den Eindruck erwecken wollen, dass unser Antrag ungeeignet wäre, das Problem zu beheben. Ich zitiere hier den eben schon erwähnten Ulf Buermeyer, der hier in Berlin Richter ist und auch von der SPD
Damit ließen sich aus meiner Sicht auch die Defizite, die der Berliner Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht dargestellt hat, ganz sinnvoll adressieren. Insofern wäre meine Schlussfolgerung, dass ich eine solche Dienstanweisung begrüßen würde, auch wenn der deutsche Richterbund, dem ich auch angehöre, immer sehr kritisch gegenüber Einzelanweisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft ist...
Sie können replizieren, wie Herr Gram immer so schön sagt. Die Frage ist, wenn Sie diese Dienstanweisung für so vollkommen ungeeignet halten, obwohl alle Sachverständigen im Ausschuss gesagt haben, die Dienstanweisung, die die Piraten vorschlagen, wäre dazu geeignet, das Problem zu lösen, warum Sie das nicht so gesagt haben. Das ist nicht so schlimm; das sind wir von der
Koalition hier in Berlin gewohnt. Das kann man auch in den Protokollen nachlesen, auf die Sie hier verwiesen haben. Da wird noch einmal völlig klar, dass das, was Sie hier sagen, einfach nicht stimmt, insbesondere, dass Sie sich jetzt darüber echauffieren, dass die Linke davon Gebrauch macht, Ihren Antrag zu vertagen. Herr Behrendt hat auch noch einmal darauf hingewiesen: Wenn es Ihnen jetzt ein Anliegen wäre, diese Sache zu klären, könnten Sie den Antrag heute auch einfach behandeln. Das haben Sie nicht getan. Es ist ganz klar. Sie begrüßen die Regelung, wie sie im Moment ist und wollen gar keine andere. Das ist sehr schade, zeigt aber auch, dass wir langfristig in diesem Bundesland einen politischen Wechsel brauchen. – Vielen lieben Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Seitdem Sie hier dabei sind, bin ich Studentenparlamentniveau schon einige Zeit gewohnt. Mittlerweile wird es hier Kinderparlamentniveau. Es geht Ihnen offenbar nur darum, wer die richtige Idee gehabt hat und wer der Urheber ist.
Herr Höfinghoff, ganz ruhig! Wir sind in der Zeit der geistigen Besinnung. Ich gestehe Ihnen gern zu, dass Sie das Thema Funkzellenabfrage aufgerufen haben. Sie haben es durch Ihren Antrag hier zum Thema gemacht, so, wie im Übrigen auch die Linksfraktion. Ja, auch Ihr Antrag enthält Aspekte, die selbst die Koalition für gut befunden hat. So haben Sie doch im Zusammenwirken aller Kräfte einen konstruktiven Beitrag im Gesetzgebungsverfahren geleistet. Vielen Dank dafür, fühlen Sie sich gut!
Vielen Dank, Herr Rissmann! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Lederer. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dafür, dass wir das Thema im Parlament schon zum wiederholten Mal diskutiert haben, geht es doch heiß her, Kurzintervention hin, Kurzintervention her. Mir mutet es gerade ein wenig so an, wie der Posing-Contest von ein paar Testosteronboys.
Ich würde mich deswegen gern einmal wieder einfach um den Vorgang kümmern, der hier zur Beratung steht, der Antrag der Piraten, und nichts anderes.
Die Einschätzung meiner Fraktion zur Notwendigkeit der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage als Ermittlungsmethode ist bekannt. Wir halten die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage in der Abwägung zwischen der Schwere des Grundrechtseingriffs – es ist ein heimlicher Grundrechtseingriff – und der Nützlichkeit eines solchen Eingriffs im System der strafrechtlichen Ermittlungsmethoden für überflüssig. Und wir plädieren dafür, diese Ermittlungsmethode aus dem polizeilichen Instrumentenkoffer zu entfernen.
Unabhängig davon treten wir gewissermaßen als Minus für eine striktere Regelung der Voraussetzungen für den Einsatz dieses Instruments ein. In diesem Sinne – das haben wir auch schon deutlich gemacht – unterstützen wir in der Sache das Anliegen des Bundeslandes Sachsen zur Begrenzung ihrer Anwendung. Und natürlich – das haben wir auch in den Ausschüssen deutlich gemacht, und es wurde nebenbei bemerkt, auch in der Anhörung im Rechtsausschuss durch die dortigen Sachverständigen bestätigt – liegt auch der Antrag der Piratenfraktion zu einer Allgemeinen Dienstanweisung des Justizsenators an die Staatsanwaltschaft auf dieser Linie. Es geht darum, den ausufernden und, wie uns der Bericht des Datenschutzbeauftragten bestätigt hat, nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Einsatz der nicht individualisierten Funkzellenabfrage ein wenig in rechtsstaatliche Bahnen zurückzuführen.
Im Rechtsausschuss hat der von der SPD-Fraktion benannte Anzuhörende, der Sachverständige Richter am Landgericht Ulf Buermeyer, auf die besonders strikten verfassungsrechtlichen Prüfungsanforderungen hingewiesen, die bei heimlichen, massenhaften und vor allem in Größenordnungen unbeteiligte Menschen treffenden Ermittlungsmethoden dringend zu beachten sind. Auf der anderen Seite hat der Oberstaatsanwalt Jörg Raupach in der Anhörung ein recht zweifelhaftes Verständnis für rechtsstaatliche Bindungen zu heimlichen Ermittlungsmethoden erkennen lassen. Er hielt die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage beim Enkeltrickbetrug für geeignet und notwendig. Und das ist nun ganz sicher rechtswidrig, so viel steht fest.
Ermittlungsbehörden haben offenbar eine Tendenz, Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen, auch einzusetzen. Deshalb braucht es Verfahrensvorkehrungen, die verhindern, dass bei Ermittlungen allzu schnell die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit über Bord gekippt werden. Der von mir vorhin schon erwähnte Richter Buermeyer hat im Hinblick auf den Ansatz der Piratenfraktion ausgeführt:
Ich denke, dass eine Regelung, wie sie die Piratenfraktion vorgeschlagen hat, mit konkreten Strukturierungen für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren durchaus geeignet wäre, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall genauer geprüft würden. Damit ließen sich aus meiner Sicht auch die Defizite, die der Berliner Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht dargestellt hat, ganz sinnvoll adressieren.
Meine Damen und Herren, insbesondere lieber Herr Kohlmeier, der auch gerade wieder in einer Murmelgruppe festhängt!
Wenn ich jemanden anspreche und es unsere Rederunde ist, in der ich auf Sie reagiere, dann finde ich, ist es ein Gebot des Anstands, dass Ihre Kollegen beiseite gehen und Sie mir zuhören.
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN – Sven Kohlmeier (SPD): Anstand, Kollege! – Özcan Mutlu (GRÜNE): Was für ein Anstand?]
Also, Sie sollten, lieber Kollege Kohlmeier, nichts weiter tun, als dem Ratschlag des von Ihnen selbst benannten Sachverständigen im Ausschuss folgen und diesem Antrag zustimmen. Und kein Mensch kann mir erklären, warum diesem Antrag heute die Stimmen der Koalition nicht gehören. Es ist schlicht nicht begreiflich.
Zu dem Antrag empfiehlt der Rechtssausschuss mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion
und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen, dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 23. Januar 2013 Drucksache 17/0796
Die antragstellende Fraktion möchte den Tagesordnungspunkt vertagen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16. Januar 2013 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 30. Januar 2013 Drucksache 17/0800
b) Entwurf des Bebauungsplans 1-63 für die Verbreiterung der Heidestraße zwischen Minna-Cauer-Straße und Perleberger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit