Ja, da ich schon so nett aufgefordert werde, mich an dem Aspekt der Daseinsvorsorge zu beteiligen – das werde ich gern tun, ich nehme da gern meine Verantwortung wahr. Ich will da auch eine konkrete Nachfrage starten, wenn auch jetzt nicht zu meinem Bezirk, aber was mich beschäftigt, ist die Flüchtlingsnotunterkunft in der Saarbrücker Straße, auch eine Liegenschaft im Portfolio des Liegenschaftsfonds und als solche auch gut geeignet für den Umbau zu einer Erstaufnahmeeinrichtung. Da Sie ja diese Daseinsvorsorge auch noch mal als einen wichtigen Aspekt benannt haben, kann ich davon ausgehen, dass jetzt der Umbau zur Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt, weil der Vorrang an der Stelle besteht und ja wohl unbestritten ist, dass wir Plätze für Flüchtlinge brauchen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Schmidt! Wir haben das Liegenschaftskonzept doch gemeinsam diskutiert, und Sie sind auch jemand, der das kritisch gesehen hat. Dann wissen Sie auch, dass das Verfahren bei diesem Heim in der Saarbrücker Straße so sein wird, dass die entsprechende Fachverwaltung – das ist nicht der Senator für Finanzen, sondern, glaube ich, der Kollege Czaja – das bewerten und fachlich zum Ausdruck bringen muss, ob dieses Grundstück eben für diesen Zweck genutzt werden kann
und ob dann dieses Grundstück möglicherweise unter Wert abgegeben wird. Dann muss im Grunde eine Art Testat oder eine Begründung kommen, warum das der Fall ist. Das ist eben genau das Thema, dass wir das transparent machen wollen. Es ist möglich, aber es muss, wie gesagt, von der entsprechenden Fachverwaltung unterstützt werden. Wenn diese Unterstützung plausibel und nachvollziehbar ist, wird es dann auch zu einem positiven Beschluss im Liegenschaftsfonds kommen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich freue mich natürlich sehr, dass Sie ausgeführt haben, dass Sie jetzt Senat und Parlament an einer Seite des Strangs sehen, was die strategische Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik angeht. Folgern Sie daraus auch, so wie wir, dass, wenn man strategisch mit Flächen des Landes umgehen möchte, man eigentlich bei allem längerfristige Verträge haben möchte, eigentlich nicht verkaufen sollte, sondern lieber Pacht- und Erbpachtverträge in den Vorrang nehmen sollte, um langfristig genau die stadtpolitischen Ziele bei der Wirtschaft, bei der Sozialpolitik, bei der Wohnungspolitik sichern zu können?
Herr Präsident! Lieber Kollege Buchholz! Ich würde es etwas differenziert betrachten wollen: In dem Konzept sind Erbbauverträge ausdrücklich vorgesehen. Ich denke, man sollte sie da ansetzen, wo man weiß, die Nutzung, die wir fördern wollen – es kann eine Kulturnutzung sein, es kann wie gesagt eine sozialpolitische Nutzung sein, eine wohnungspolitische Nutzung –, lässt sich nur so absichern, dass man das über ein Erbbaurecht macht. Sie wissen, wenn wir ein Grundstück verkaufen, sind wir rechtlich gebunden und können nur 15 Jahre die Nutzungsbindung festschreiben, und nach 15 Jahren ist der Käufer, der das Grundstück günstiger bekommen hat, frei, eine andere Nutzung zu machen, möglicherweise eine Nutzung, die wir nicht wollen. 15 Jahre sind für mich im Leben einer Stadt und im Leben eines Grundstücks gar nichts. Insofern ist mir das zu wenig. In den Fällen kann man rechtlich über eine Erbbaurecht gehen. Da können Sie längere Nutzungsbindungen erreichen.
Aber jetzt generell auf Erbbaurechte umzustellen, halte ich für problematisch. Nehmen Sie mal die Fälle, die wir jetzt auch sehen, Wirtschaftsförderungsfälle, wo Unternehmen, die erfolgreich sind, die sich erweitern wollen, die Zusatzflächen brauchen. Unternehmen, die sich hier ansiedeln möchten, wollen in der Regel kaufen, die wollen kein Erbbaurecht haben. Zu einer neuen Liegenschaftspolitik gehört neben einer kulturpolitischen Betrachtung, einer Daseinsvorsorgebetrachtung und einer sozialpolitischen Betrachtung natürlich auch das Thema Wirtschaft. Wir wollen auch mit Grundstücken nach wie vor Wirtschaft fördern, Ansiedlungen ermöglichen, Arrondierungsflächen zur Verfügung stellen und erfolgreichen Unternehmen signalisieren, Sie sind auch mit Gewerbeflächen und Grundstücken hier willkommen. Da denke ich, in solchen Fällen ist beispielsweise ein Erbbaurecht nicht der richtige Weg. Deswegen schließe ich Erbbaurechte nicht aus, aber ich schließe es aus, nur
noch, generell mit Erbbaurechten vorzugehen. Ich glaube, dann erreichen wir den gemeinsamen Zweck, dass wir die unterschiedlichsten Bereiche über Grundstücke ggf. fördern wollen, eben nicht.
Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 des Kollegen Oliver Höfinghoff von den Piraten zum Thema
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Gibt es im Land Berlin eine Liste oder eine Datenbank, in der „linke Szenefotografen“ bzw. Pressefotografen als „Sympathisanten der linken Szene“ aufgeführt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höfinghoff! Im Land Berlin wird keine Liste oder Datenbank geführt, in der, wie Sie schreiben, „linke Szenefotografen“ bzw. Pressefotografen als „Sympathisanten der linken Szene“ geführt werden.
An der Stelle muss ich nachfragen, Herr Senator: Der Polizeipräsident, Herr Kandt, hatte in der letzten Sitzung des Innenausschusses, als es um die Razzien bei den Pressefotografen ging, im Amtshilfeverfahren für Hessen, durchaus gesagt, dass es bei den Fotografen, bei denen es zu Durchsuchungen gekommen ist, um eben „linke Szenefotografen“ handeln sollte. Wie kommt er dann zu dieser Aussage? Begründen Sie uns das bitte kurz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höfinghoff! Sie haben ja eben auf den Adressaten hinge
wiesen, und Sie haben auf die Diskussion im Innenausschuss vergangenen Montag hingewiesen. Wenn Sie mich fragen, wie ich zu den Äußerungen von Herrn Kandt stehe, dann fragen Sie doch Herrn Kandt selbst! Sie haben ja auch die Gelegenheit am Montag genutzt, um ihn zu fragen, wie er zu seinen Aussagen steht. Es ist, glaube ich, auch der richtige Weg.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Henkel! Es ist ja so, dass Sie Herrn Kandt Dienstanweisungen geben können. Werden Sie denn darauf hinwirken, dass Herr Kandt die Begrifflichkeit „linke Szenefotografen“ einfach nicht mehr verwendet, damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, es gäbe in Berlin eine Liste von linken Szenefotografen und die Polizei würde von einer solchen Liste Gebrauch machen? Werden Sie es also Herrn Kandt untersagen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich glaube, es ist in der Diskussion am Montag im Innenausschuss, die schon mehrfach angesprochen wurde, deutlich geworden, was er damit gemeint hat und warum er diese Äußerung getan hat, und ich glaube, dass Missverständnisse in diesem Zusammenhang in der Innenausschusssitzung am Montag ausgeräumt wurden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Ist die aus der Presse zu entnehmende Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zutreffend, dass
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ollech! Nein, das ist nicht zutreffend! Nach der Verständigung mit den Bezirken über den Trassenverlauf östlich der Bahnlinie wird selbstverständlich ein Baubeginn im Jahr 2016 angestrebt.
An der Stelle will ich aber auch sagen, dass es nötig ist, dass sich die Bezirke jetzt auf einen Trassenverlauf verständigen, damit man wirklich in die Planung eintreten kann. Nach dem Berliner Straßengesetz ist es ja ein sehr aufwendiges Verfahren, und ich will es jetzt kurz darstellen.
Sobald das Abgeordnetenhaus über die Grundzüge der Planung informiert wurde, erhält der Vorhabenträger, die Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Planungsauftrag zur Vorbereitung der Straßenbaumaßnahme. Bei dem Umfang des Vorhabens muss für die Planung eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wird mindestens ein Jahr erforderlich, da für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen eine gesamte Vegetationsperiode aufgenommen und betrachtet werden muss. Danach kann der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Anhörungsbehörde gestellt werden. In diesem findet die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung der Planfeststellungsunterlage, die Beteiligung der Behörden, Vereine und natürlich auch der Privaten statt, und es werden die eingegangenen Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert.
Nach der Übergabe des Abschlussberichts und der Unterlage an die Planfeststellungsbehörde wird nach entsprechender Bearbeitungszeit der Planfeststellungsbeschluss gefasst, in dem sämtliche Belange der Betroffenen abgewogen und abschließend geregelt werden. Falls der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, kann dann mit dem Bau begonnen werden.
Das macht deutlich, dass die Beratungen auf allen Ebenen – Bezirk, Land, Abgeordnetenhaus – zügig vorangehen müssen. Aber es ist unser Ziel, dass 2016 der Bau beginnt.
Danke, Herr Senator! Ich habe noch eine Nachfrage: Kann ich davon ausgehen, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dafür gesorgt wird, dass eine größtmögliche Bürgerbeteiligung stattfindet und für einen optimalen Schallschutz gesorgt wird?
Erst einmal, Herr Kollege Lederer, ist es rechtlich festgeschrieben. Wie Sie als Jurist wissen, gibt es da keinen Entscheidungsspielraum, sondern es ist zwingend vorgeschrieben, auch wie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Natürlich wird das auch entsprechend umgesetzt.