Dieses Problem allerdings löst der vorliegende Gesetzesantrag nicht auf. Er wirft vielmehr neue Fragen auf und schafft Rechtsunsicherheit.
Danke schön, Herr Baum! – Könnten Sie die Anzahl der Studienplätze präzisieren, nach Ihrer Beschreibung, dass alle, die in Berlin studieren möchten, einen Anspruch auf einen Studienplatz in Berlin haben sollten, wie viele Studienplätze nach Ihren Vorstellungen in Berlin geschaffen werden müssten?
Da sprechen Sie ein gutes Ziel an bzw. eine Anzahl, die weit über das hinausgeht, was Sie hier mit 50 Studienplätzen für die Sportler erreichen. Ich denke aber schon, dass das Ziel sein sollte, in Berlin auch mehr als 50 Studienplätze, die nur Sportler betreffen, zur Verfügung stellen zu können.
Insofern geht es hier letzten Endes darum, dass wir ein Gesetz zur Einführung einer Sportprofilquote bei der Studienplatzvergabe haben, das den Zielen, die wir haben sollten, nicht gerecht wird.
Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Sinne förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind
zu verstehen ist. Wie ist dieser Personenkreis bestimmt? Bei der Beratung im Sportausschuss kam zur Sprache, dass dies eben auch diejenigen betrifft, die Angehörige pflegen, oder auch Künstler. Aber wo hier genau die Grenze verläuft, werden wohl Gerichte entscheiden müssen.
Letzten Endes hat auch die Kleine Anfrage von Frau Schillhaneck gezeigt, dass es um konkret zwei Studienplätze bzw. zwei Absagen geht, die konkret benannt werden konnten. Alles andere liegt genauso im Unklaren wie auch ich nicht auf den einzelnen Studienplatz genau be
zeichnen kann, wie viele Studienplätze in Berlin fehlen. Sicher bin ich mir allerdings bei der Aussage, dass viele Millionen Studienplätze für Berlin nicht schaden würden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Baum! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Gesetzesantrag auf Drucksache 17/0957 empfiehlt der Wissenschaftsausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme mit Änderung und neuer Überschrift. Wer dem Antrag mit der Änderung und der neuen Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses auf Drucksache 17/1051 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Die Linke. – Vielen Dank! Damit ist das Gesetz mit der Änderung und neuer Überschrift so beschlossen.
Mehr Transparenz: Parlament II / Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz – FraktG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 8. Mai 2013 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2013 Drucksache 17/1023
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 17/0134.
Anstelle einer Beratung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass vorbereitete Reden zu Protokoll gegeben werden können. Dazu haben Sie nun Gelegenheit.
Die Koalition aus SPD und CDU verhindert heute ein Gesetz meiner Fraktion, bei dem das Land Berlin Geld spart, und das nicht wenig. Dieses Gesetz sieht erstens vor, die finanziellen Rücklagen der Fraktionen des Ab
geordnetenhauses in Zukunft auf einem Konto der Landeshauptkasse anzulegen. Natürlich hat jede Fraktion dann unbeschränkten Zugriff auf ihr Gespartes, damit das Land Berlin keine Zinsen auf dem Kapitalmarkt zahlen muss. Denn der Zins, den die Fraktionen momentan als Habenzins bei ihrer Hausbank bekommen, ist deutlich geringer als der, den das Land für die gleiche Summe zahlen muss, um sie bei einer Bank als Kredit zu bekommen. Laut dem Bund der Steuerzahler würde das Land Berlin pro Jahr etwa 80 000 Euro sparen, die Fraktionen würden auf ca. 16 000 Euro Zinsgewinne verzichten müssen, konkret gesagt, alle Fraktionen zusammen. Die Differenz ist zwar keine exorbitante Summe, es handelt sich aber um Geld der Steuerzahler/-innen, um Geld der Gemeinschaft, das wir gut verwalten sollten. Ein Sparbeitrag von gut 64 000 Euro wäre ohne Weiteres, ohne Risiko, einfach so zu erzielen. Und wir Grüne wissen: Jeder Cent, den das Land Berlin nicht an seine Gläubiger zahlen muss, hilft.
Wie dem Protokoll der Sitzung des Rechtsausschusses zu entnehmen ist, haben sich weder SPD noch CDU mit diesem Argument auseinandergesetzt. Es zeigt einmal mehr, dass Sie das Geld der Steuerzahler/-innen nicht hoch genug schätzen, wenn Sie ohne Not und für nur einen geringen Vorteil diese Summen zum Fenster rausschmeißen. Diese Protzigkeit und Arroganz ist es, die Berlin schon in viele tiefe Krisen geführt hat, unter deren Folgen die Stadt leidet.
Als Zweites will das Gesetz die sogenannten Funktionszulagen transparent machen. Das freie Mandat und die Gleichwertigkeit von Abgeordneten haben Verfassungsrang. Ein Abweichen, etwa durch die Funktionszulagen für Vorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer oder andere Funktionen der Fraktionen, ist für uns nur unter transparenten Bedingungen vorstellbar. Es spricht für sich, dass SPD und CDU Angst haben, offen zu erklären, wie viel Geld sie für bestimmte Funktionäre ausgeben und wie diese finanziell im Verhältnis zu dem Großteil der Abgeordneten stehen. Mein Dank für die Erarbeitung unseres Gesetzes gilt dem Bund der Steuerzahler Berlin – namentlich Herrn Alexander Kraus – und meiner Kollegin Heidi Kosche.
Meine Damen und Herren von der SPD und CDU! Auch wenn Sie unseren Antrag ablehnen werden, so hoffe ich, dass die Debatte um die Anlage der Fraktionsrücklagen damit noch kein Ende gefunden hat. Bitte überlegen Sie es sich genau! Durch unseren Vorschlag gewinnen alle Berlinerinnen und Berliner.
Da sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die Reden zu Protokoll zu geben, kann ich auf die Reden der anderen Kollegen nicht eingehen.
Wir lehnen heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab und werden damit dem Votum des Rechtsausschusses folgen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht sich ja gerne als Musterknabe unter den Fraktionen und verschärft dazu gerne ohne jede Notwendigkeit bereits bestehende Regelungen – so auch hier. Das Fraktionsgesetz enthält umfangreiche Regelungen über die Offenlegungspflichten der Fraktionen. Die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel wird nicht nur fraktionsintern von Revisoren geprüft, sie wird auch von vereidigten Buchprüfern oder Wirtschaftsprüfern geprüft. Sie wird auch vom Rechnungshof geprüft. Der Verwendungsnachweis wird veröffentlicht und unterliegt auf diesem Wege auch der öffentlichen Kontrolle.
Man kann das alles noch kleinteiliger machen und natürlich auch noch Reisekosten für Fraktionsmitglieder einerseits und die Reisekosten für Fraktionsmitarbeiter andererseits abrechnen wollen, wie es die Antragsteller vorschlagen. Transparenz entsteht aber nicht dadurch, dass man lange Abrechnungslisten und Daten produziert und vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht. Laut Antrag soll die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises des Vorjahres um zwei Monate – vom 31. Juli auf den 31. Mai – verkürzt werden. Dann stünden die Parlamentsferien im Sommer nicht mehr für die Erarbeitung des Nachweises zur Verfügung. Wem hilft das? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die Fraktionen zwingen, ihre Mittel bei der Landeshauptkasse anzulegen. Das beuge eventuellen Finanzspekulationen vor. Mir ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit Fraktionsmittel verspekuliert wurden. Es ist auch nicht Aufgabe der Landeshauptkasse, die Fraktionsmittel zu verwalten. Die Landeshauptkasse ist gerade keine Bank.
Zudem gibt es Dinge, die man nicht regeln kann und auch nicht regeln sollte, die aber ein schlechtes Licht auf die Fraktionen des Abgeordnetenhauses werfen können. Ich meine die Beschäftigung von Lebensgefährten oder Verwandten von Lebensgefährten von Fraktionsmitgliedern, die Personalentscheidungen treffen oder maßgeblich beeinflussen. Manches wird hier öffentlich, manches wird im Verborgenen bleiben, und man sollte sich hüten, hier nachzuschnüffeln und private Lebensverhältnisse vermeintlich „transparent“ machen zu wollen, auch wenn das für die Beurteilung der sachgerechten Verwendung von Fraktionsmitteln bedeutender sein mag als manche Spesenabrechnung. Am Ende wird es ohne ein Mindestmaß an Anstand einfach nicht gehen. Wie gesagt: Man kann nicht und man sollte nicht alles regeln.
Natürlich kann jede Fraktion auch mit gutem Beispiel vorangehen und selbst noch all die Dinge veröffentlichen, die sie zusätzlich veröffentlicht sehen will. Da sind die Grünen dann selbst sehr zurückhaltend. Aber schon bei dem Vorgängerantrag: „Mehr Transparenz: Parlament I“, Drucksache 17/0075, mit dem Abgeordnete verpflichtet werden sollten, weitreichende Angaben über die Höhe
der Einkünfte zu machen, mussten wir feststellen, dass sich die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den hehren Ansprüchen sehr schwertun. Obwohl es eine Selbstverpflichtung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Offenlegung von Nebeneinkünften gibt, hält sich kaum ein grüner Abgeordneter daran. Mit Ihren Anträgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sind Sie Musterknaben, mit Ihren Taten nicht.
Der vorliegende Antrag der Grünen ist mal wieder einer der Anträge, den die Grünen alle fünf Jahre neu abschreiben und aus dem Hut zaubern. Davon wird der Antrag allerdings nicht besser oder überzeugender. Würde der Antrag heute eine Mehrheit finden – was nicht zu erwarten ist –, würde damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand produziert, der in gar keinem Verhältnis zu etwaigen – und keinesfalls auf der Hand liegenden – Vorteilen stünde. Das Ziel, das die Grünen mit dem Antrag verfolgen, nämlich Transparenz, wird auch mit der bisherigen Gesetzesfassung hinreichend erreicht. Auch jetzt gibt es bereits regelmäßige einsehbare Mitteilungen – zur Kenntnis – über die Verwendungsnachweise und Mittel der Fraktionen. Diese werden u. a. durch den Landesrechnungshof überprüft. Mir ist aus der Vergangenheit kein Fall bekannt, in dem Finanzmittel verspekuliert worden wären. Allein dies zeigt doch bereits, dass eine Missbrauchsgefahr nicht besteht. Ich kann nicht beurteilen, ob bei den Grünen die akute Gefahr von Finanzspekulationen besteht. Bei uns ist dies jedenfalls nicht der Fall.
Die Grünen wollen nun dem Land Berlin – quasi durch zwangsweise Verpflichtung der Fraktionen – Zinsvorteile verschaffen. Ich darf in diesem Zusammenhang an die gesetzlich festgeschriebene und doch wohl auch von den Grünen nicht infrage gestellte Fraktionsautonomie erinnern und daran, dass die Fraktionen allein entscheiden, welche Beträge sie wo zu welchen Zinssätzen anlegen. Man stelle sich den Aufschrei der Grünen vor, wollte eine andere Fraktion die Rechte der Fraktionen und deren Selbständigkeit beschneiden.
Die Forderung der Grünen, die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises um zwei Monate zu verkürzen und somit auf den 31. Mai vorzuverlegen, erscheint völlig willkürlich und inkonsequent. Zum einen soll der Maßstab der Wirtschaft angelegt werden, dies soll sich in den verschärften Regelungen zur Rechnungslegung wiederfinden. Zum anderen sollen aber nicht die aus der Wirtschaft bekannten Zeitfenster Anwendung finden. Beispielsweise gibt kaum ein Unternehmer die Steuererklärung für das Vorjahr vor Ablauf des nächsten Jahres ab. Die Fraktionen sollen es nun in fünf Monaten schaffen. Im Übrigen ist die Verkürzung der Frist um zwei Monate willkürlich und findet auch in der Antragsbegründung keine plausible Erläuterung.
Eine Buchführungspflicht der Fraktionen besteht nicht. Gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist jeder Kaufmann – im Sinne der §§ 1–7 HGB –
... verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder die im Handelsregister eingetragen sind, sind Kaufleute und damit zur Buchführung verpflichtet. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Wenn die Grünen nun mit ihrem Antrag ein erhebliches Mehr an Bürokratie produzieren wollen, so müssten sie doch zumindest den Mehrwert einmal darlegen. Welche Schlüsse sollen aus der Aufschlüsselung der Globalpositionen gezogen werden? Transparenz ist doch kein Selbstzweck, sondern muss den Bürgern, Wählern oder wem auch immer zu einer besseren Entscheidungsgrundlage beispielsweise bei Wahlen verhelfen oder zum Beispiel Kriminalität oder Missbrauch vorbeugen. Letzteres ist nicht bekannt, ersteres völlig lebensfremd.
Wir werden den Antrag aus den vorgenannten Gründen ablehnen, denn wir halten die bestehenden Regelungen für ausreichend und wünschen uns, dass die Fraktionen ihrem verfassungsgemäßen Auftrag im Rahmen der Arbeit des Parlaments nachkommen, anstatt sich mit sinnloser Bürokratie zu beschäftigen.
Es ist an dieser Stelle natürlich kaum nötig zu erwähnen: Die Abgeordnetenhausfraktionen sind wichtige Organe der politischen Entscheidungsfindung in dieser Stadt. Als solche haben sie Verfassungsrang und werden richtigerweise umfassend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sowohl aus ihrer politischen Bedeutung als auch aus ihrer öffentlichen Finanzierung leitet sich dabei eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Allgemeinheit ab. Das gilt für ihre politische Arbeit ebenso wie – und darum geht es in dem hier vorliegenden Antrag – für ihre Mittelverwendung im Einzelnen.
Das Fraktionengesetz sieht derzeit die Veröffentlichung von Verwendungsnachweisen der Fraktionen vor. Diese allerdings sind nur grob nach Globalposten wie „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Dienstleistungen Dritter“ eingeordnet. Als Piratenfraktion haben wir einen höheren Transparenzanspruch an uns; daher veröffentlichen wir unsere Mittelverwendung auch in Einzelposten.
Die Gesetzesänderung, die hier von den Grünen beantragt wird, geht nicht so weit. Neben einigen Anpassungen, die vor allem von buchhalterischem Interesse sind, geht es
hier um eine etwas genauere Aufgliederung der Globalposten. Bei den Einnahmen sollen Einnahmen aus Spenden einzeln aufgeführt werden, bei den Ausgaben werden 14 statt acht Ausgabenbereiche aufgeschlüsselt. Das betrifft unter anderem die Zahlungen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Aufgaben – auch etwas, auf das unsere Fraktion verzichtet –, die in Zukunft einzeln aufgeschlüsselt werden sollen. Diese Veröffentlichung ist auch im Hinblick auf die Sicherung des freien Mandats geboten.
Es handelt sich also um einen behutsamen Schritt in Richtung mehr Transparenz bei Fraktionsfinanzen. Nachteile, die sich für einzelne Fraktionen aus diesem Schritt ergeben könnten, sind dabei nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass sich die Koalitionsfraktionen offenbar nicht dazu durchringen konnten, selbst diesen kleinen Schritt zu gehen. Wir werden diesem Antrag hier zustimmen. Auch darüber hinaus sehe ich weiterhin alle Fraktionen, auch meine eigene, aufgefordert, sich kontinuierlich Gedanken darüber zu machen, wie wir uns der Öffentlichkeit gegenüber weiter öffnen können, sowohl freiwillig als auch im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.