Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage – Frau Kittler von der Fraktion Die Linke, bitte schön!

Also abgesehen davon, dass es ja wirklich ein absoluter Skandal ist, dass sich SPD und CDU auch noch während der Haushaltsdebatte –

Frau Kollegin! Stellen Sie bitte eine Frage!

ungeniert aus den für die Herstellung von Barrierefreiheit vorgesehenen Mitteln bedienen,

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

sodass da jetzt bloß noch 1 000 Euro drinstehen und für viele Kinder die von Ihnen, Frau Scheeres, jetzt gerade angesprochenen guten Bedingungen in den Regelschulen eben nicht vorhanden sind, weil da Personal und Sachmittel und Räume fehlen, frage ich den Senat hiermit: Womit begründen Sie, dass sich Berlin für diese Wahlperiode damit de facto von der angestrebten Zielstellung, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention eine inklusive Schule zu verwirklichen, verabschiedet?

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Frau Senatorin – bitte schön!

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Kittler! Das kann ich absolut nicht teilen. Ich habe es eben dargestellt: Inklusion findet in den Berliner Schulen statt. Über 50 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf befinden sich jetzt schon in der Regelschule, und es werden mehr werden. Das ist schon Inklusion. Natürlich müssen wir uns in diesem Bereich weiterentwickeln. Ich habe dargestellt, dass wir einen wesentlichen Baustein des Inklusionskonzepts umsetzen werden.

Wir nehmen nämlich das auf, was von den Lehrerinnen und Lehrern gefordert wird: dass sie unterstützt werden, dass sie in diesem Bereich qualifiziert werden, dass sie Beratung erhalten. Sie wissen auch, dass wir die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer reformieren wollen. Hier wird auch ein wesentlicher Grundstein gelegt werden, indem wir eine Grundausbildung im Bereich der Sonderpädagogik anbieten werden und auch weiter eine Spezialisierung in der Ausbildung möglich sein wird.

Also wir gehen weiter den Weg. Ja, wir gehen ihn langsamer, aber wir haben absolut keinen Cut gemacht, dass die Koalition oder der Senat gesagt haben: Inklusion soll im Land Berlin nicht stattfinden. – Inklusion findet statt, Schritt für Schritt.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 des Kollegen Hakan Taş, Fraktion Die Linke, zum Thema

Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz?

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Kann der Senat ausschließen, dass der Berliner Verfassungsschutz die Journalistin Andrea Röpke – die auch in Berlin journalistisch tätig ist und z. B. umfassend über die mittlerweile verbotene „Heimattreue deutsche Jugend“ berichtet hat – beobachtet oder be

(Stefanie Remlinger)

obachtet hat, ähnlich wie es der niedersächsische Verfassungsschutz jüngsten Berichten zufolge getan hat?

2. Kann der Senat ausschließen, dass beim Berliner Verfassungsschutz Akten über andere Journalistinnen oder Journalisten angelegt wurden, und wenn nein, wird er eine entsprechende Überprüfung durchführen?

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Henkel. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Taş! Wie Ihnen aus Ihrer Tätigkeit als Mitglied im Verfassungsschutzausschuss bekannt ist, kann der Senat schon aus Datenschutzgründen in öffentlicher Sitzung grundsätzlich keine Aussagen über die Beobachtung oder die Nichtbeobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz treffen. Daraus kann aber keinesfalls die Behauptung entnommen werden, dass der Berliner Verfassungsschutz die Journalistin Andrea Röpke beobachtet oder beobachtet hat.

Im Übrigen – und ich weiß nicht, ob Sie sich die Überschrift ausgedacht haben – bespitzelt der Berliner Verfassungsschutz keine Personen, wie Sie es in Ihrer Überschrift nahezulegen versuchen. Nach seinem gesetzlichen Auftrag, der ihm vom Abgeordnetenhaus von Berlin gegeben wurde, sammelt und bewertet der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie über sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Aktivitäten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Über Journalisten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt mit Extremisten oder Terroristen kommen, werden beim Berliner Verfassungsschutz keine Akten angelegt oder Speicherungen in Dateien vorgenommen. Der Senat begrüßt es vielmehr, wenn sich Journalisten tief in die Materie einarbeiten und durch ihre Berichterstattung neben dem Verfassungsschutz einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und die von ihnen ausgehenden Gefahren leisten.

Aber auch hier gilt grundsätzlich, Herr Abgeordneter: Wenn bei einer Person Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Tätigkeit vorliegen, sammelt und speichert der Berliner Verfassungsschutz entsprechend den Regelungen des Berliner Verfassungsschutzgesetzes Informationen zu dieser Person, und dieses völlig unabhängig davon, welche Tätigkeit diese Person beruflich hat. Angesichts des Umstands, dass es auch für Extremisten des radikaleren islamistisch-dschihadistischen Spektrums keine große Schwierigkeit darstellt, selbst in den

Besitz eines Presseausweises zu gelangen, wäre etwas anderes als das eben Gesagte auch nicht vertretbar.

Die Einhaltung der gesetzlichen Speichervoraussetzungen wird regelmäßig im Rahmen der internen Kontrollmechanismen überprüft, und diese Prüfungen haben bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass Informationen über Extremisten, die eine entsprechende Berufstätigkeit ausüben, nicht regelkonform gespeichert sind.

Vielen Dank! – Wünschen Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Taş? – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Senator! Presseausweise, die ausgegeben werden, ausgehändigt werden, können sicherlich überprüft werden. Dafür muss man nicht die Journalistinnen und Journalisten bespitzeln. Da Sie die beiden Fragen nicht ausreichend beantwortet haben – können wir die Sitzung eventuell im Geheimschutzraum fortsetzen, damit die Fragen beantwortet werden können?

Herr Senator Henkel!

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Taş! Sie wissen ja um die Größe des Geheimschutzraums.

[Zuruf: Einzeln!]

Einzeln wäre auch gut, dagegen habe ich nichts! – Lieber Kollege Taş! Wir haben ja immer das Problem, dass es Ihnen, welche Frage Sie auch immer stellen und welche Antwort ich auch immer gebe, nie ausreichend ist.

[Zurufe]

Insofern hat es mich nicht gewundert, dass das auch diesmal der Fall ist. Ich kann Ihnen versichern: Mehr gibt es zu Ihrer Frage in der Sache nicht zu beantworten.

Vielen Dank! – Als Nächste hat Frau Kollegin Herrmann die Gelegenheit, nachzufragen. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Im Ausschuss werden wir zu diskutieren haben, dass Journalistinnen und Journalisten einen besonderen Schutz genießen und wie das mit Ihren Aussagen in Verbindung steht, Herr Senator. Sie wissen, dass die Journalistin Frau Röpke nicht nur beobachtet wurde, sondern ihr auf Anfrage beim Verfassungsschutz, ob sie beobachtet oder bespitzelt würde oder Informa

(Hakan Taş)

tionen über sie gesammelt würden, wahrheitswidrig mit Nein geantwortet wurde. Sie ist also belogen worden. Können Sie ausschließen, dass der Berliner Verfassungsschutz so etwas macht?

Herr Senator – bitte schön!

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Herrmann! Ich verweise auf meine eben gemachten Äußerungen in Beantwortung der Anfrage des Kollegen Taş. Sie wissen auch, dass ich aus den Erfahrungen der letzten Monate sehr, sehr vorsichtig mit Dingen geworden bin, die einen Ausschluss mit sich bringen. Aber ich glaube, das, was ich eben auch zum Grundsätzlichen der Arbeit des Verfassungsschutzes gesagt habe, macht deutlich, wie in Berlin gearbeitet wird. Das ist Ihnen beiden durch Ihre Tätigkeit im Verfassungsschutzausschuss nicht unbekannt, und Sie wissen auch, dass der Verfassungsschutz nicht irgendwie und irgendwo im luftleeren Raum agiert, sondern auf der Grundlage eines Gesetzes, das das Abgeordnetenhaus beschlossen hat. Insofern verweise ich noch einmal abschließend auf das eben Gesagte.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Anfrage Nr. 5 des Kollegen Dr. Weiß über

Wird es jemals eine neue Clay-Oberschule geben?

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem Bezirk Neukölln über die Investitionsplanung bezüglich des Neubaus der Clay-Oberschule am Standort Rudow?

2. Unter welchen Bedingungen ist der Senator für Finanzen bereit, die notwendigen 42,23 Millionen Euro aufzubringen, und was sind die Leistungen, die der Bezirk tragen muss?

Vielen Dank! – Es antwortet die Bildungssenatorin Frau Scheeres. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weiß! Die Verhandlungen zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirk Neukölln über die Gesamtfinanzierung sind noch nicht abgeschlossen. Die Verständigung über die notwendigen Kosten läuft aktuell zwischen den beteiligten Verwaltungen. In Verhandlungen zwischen dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Finanzen und meinem Haus konnten die Kostensätze weiter gesenkt werden. Aber aktuell sind zusätzliche Kosten aufgetreten, zum Beispiel bezüglich des fachgerechten Abrisses und der aus historischen Gründen notwendigen Dokumentation der ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke.