Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Herr Senator! Ich habe eine Frage: Die Polizei hat an dem Tattag durch ihre Mitteilungen den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Täter oder vermutlichen Täter aus der Schule gehandelt haben könnte. Die Bewohner der Schule haben mir gegenüber gesagt, dass das Opfer tatsächlich in der Schule gewohnt hat, aber die Täter nicht, und dass auch das Opfer andernfalls die Täter hätte kennen und benennen können, wenn sie in dem Haus gewohnt hätten. Haben Sie dazu Erkenntnisse?

Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin! Ich habe gerade gesagt, dass die 6. Mordkommission die Ermittlungen führt und dass diese andauern. Ich will mich nicht in Spekulationen ergehen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Die Pressestelle hat auch spekuliert!]

Und dass ich über ein laufendes Ermittlungsverfahren hier nicht berichten will, das werden Sie verstehen. Auf alles andere dazu, wo das stattgefunden hat, in welchem

Krankenhaus behandelt wurde, und wo man den Geschädigten gefunden hat und wann er bereit war, eine Aussage zu einem Tatverdächtigen zu machen, habe ich hingewiesen. Alles andere obliegt den laufenden Ermittlungen, zu denen ich hier keine weiteren Auskünfte gebe.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Frage Nr. 3 der Kollegin Ludwig von den Grünen über

City-Cube-Finanzierung zulasten des Parlaments?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossenen Kreditverträge für den City-Cube nur durch die Aussicht auf Zahlungen des Landes Berlin an die Messe Berlin GmbH in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro netto gewährt wurden und diese Kreditverträge sogar noch vor dem Abschluss der Grundlagenvereinbarung, die ohnehin nur für fünf Jahre zwischen dem Land Berlin und der Messe Berlin GmbH abgeschlossen wurde, unterschrieben wurden?

2. Haben die Vertreter des Berliner Senats im Aufsichtsrat der Messe Berlin GmbH oder in den Fachausschüssen des Aufsichtsrates von dieser Kreditvereinbarung Kenntnis erlangt oder sie gar gebilligt, in der die Messe Berlin GmbH Verpflichtungen eingeht, die weit über bestehende Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und der Messe hinaus gehen, und damit die Rechte des Haushaltsgesetzgebers einschränkt?

Vielen Dank! – Es antwortet Frau Senatorin Yzer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ludwig! Es trifft nicht zu, dass die Darlehen zur Finanzierung des City-Cube nur aufgrund der Aussicht auf Zahlungen des Landes Berlin an die Messe Berlin gewährt wurden. Richtig ist in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Bedingungen der Kreditgewährung vielmehr, dass die Kreditgewährung von den finanzierenden Banken von der Einhaltung verschiedener Eckwerte, insbesondere von Finanzkennzahlen der Messe Berlin GmbH – dazu gehören der Verschuldungsgrad, der Zinsdeckungsgrad, die Eigenkapi

talquote – abhängig gemacht worden ist. Die Messe Berlin GmbH hat sich in den Kreditverträgen dabei nicht verpflichtet, den Ersatz für den Bewirtschaftungsaufwand während der gesamten Kreditlaufzeit in unveränderter Höhe zu gewährleisten. Das hätte sie selbstverständlich auch nicht gekonnt. Eine solche Berechtigung hätte schon deshalb nicht vorgelegen, weil hier zunächst das Parlament als Haushaltsgesetzgeber gefragt gewesen wäre.

Aus diesem Grund hat sich die Messe in Bezug auf die Erwartungen der kreditgebenden Banken auf die Zusage in den Verträgen beschränkt, darauf hinzuwirken, mit dem Gesellschafter die Fortführung der Grundlagenvereinbarung, in der der Teilaufwandsersatz zum Teil geregelt wird, zu erreichen. Dass die Banken dann den Kredit gewährt haben, obwohl die Grundlagenvereinbarung für 2013 noch nicht vorlag, zeigt sehr deutlich, dass der Abschluss der Grundlagenvereinbarung nicht Bedingung für die Kreditgewährung war.

Zur Ihrer zweiten Frage, Frau Abgeordnete, darf ich zunächst feststellen: Eine Einschränkung der Rechte des Haushaltsgesetzgebers ist nicht erfolgt, und ich habe dies im Einzelnen ja bereits in der Hauptausschusssitzung am 13. November Ihnen gegenüber ausführlich dargelegt. Der Aufsichtsrat der Messe Berlin GmbH hat dem Abschluss eines Kreditvertrags über die Finanzierung der neuen Halle City-Cube Berlin im Juni 2012 auf Grundlage einer Vorlage der Geschäftsführung der Messe Berlin GmbH zugestimmt. Diese Vorlage hatte – wie es üblich ist – die Eckpunkte der Kreditverträge zum Inhalt, also die Finanzierungsstruktur aus Darlehen und Schuldscheindarlehen, die Kreditkonditionen mit Laufzeit, Zinssatz, Tilgung und Nebenkosten sowie die von der Messe Berlin GmbH einzuhaltenden Finanzkennzahlen.

Außerdem hat die Geschäftsführung dargelegt, dass die finanzierenden Banken davon ausgehen, dass der Pachtvertrag mit dem Land Berlin weiterläuft und die Geschäftsführung darauf hinwirkt, dass die Grundlagenvereinbarung mit dem Land Berlin während der Kreditlaufzeit erhalten bleiben soll. Den finanzierenden Banken ist durch die Geschäftsführung bekannt gemacht und von ihnen akzeptiert worden, dass die vom Land Berlin gemäß der Grundlagenvereinbarung 2013 bis 2017 zu leistenden Zahlungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers stehen und die Zahlungen gekürzt werden können, sofern sich die Instandhaltungs- und Betriebskosten des ICC verringern. Die Banken haben den Kredit an die Messe Berlin in Kenntnis dieser Regelungen in der Grundlagenvereinbarung ausgereicht.

Vielen Dank! – Frau Ludwig, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Frau Senatorin Yzer! Sie haben gerade ausgeführt, dass die Messe Berlin GmbH die Darlehen nicht nur wegen der jährlichen Zahlungen erhalten hat, sondern auch wegen anderer Gründe. Heute früh gab es eine Pressekonferenz der Messe Berlin GmbH, und da hat Herr Göke gesagt, die City-Cube-Finanzierung wäre aufgrund der guten Entwicklung der Messe auch ohne die Grundlagenvereinbarung und ohne die 10 Millionen Euro jährlich möglich. Teilen Sie diese Auffassung, und würden Sie vor diesem Hintergrund im kommenden Jahr eine Absenkung der Zahlungen vornehmen, weil wir ja vier Millionen Euro jährlich einsparen, wenn das ICC geschlossen wird?

Vielen Dank! – Bitte schön, Frau Senatorin!

Frau Abgeordnete Ludwig! Ich darf wiederholen, dass die Finanzkennzahlen der Messe Berlin entscheidend sind. Dies habe ich im Einzelnen bei der Beantwortung der Frage soeben schon dargelegt. Mit Blick auf die Frage, welche Zahlungen auf Basis der Grundlagenvereinbarung erfolgen: Hier werden wir entscheiden, sobald die Schließungskosten des ICC feststehen.

Vielen Dank! – Für eine Nachfrage der Kollege Buchholz – bitte schön!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Eine Nachfrage etwas generellerer Natur, was den City-Cube und das ICC angeht: Wir erleben ja, dass trotz vollmundiger Versprechen der Messe-Geschäftsführung nun der City-Cube später öffnen wird. Welche Konsequenzen sehen Sie für das Kongress- und Veranstaltungsgeschäft der Messe GmbH und auch für das Land und den Landeshaushalt?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter Buchholz! Wir haben ein engmaschiges Verfahren mit der Geschäftsführung der Messe Berlin vereinbart, um aktuell über die Entwicklungen auf der Baustelle auf dem Laufenden zu sein. Die Geschäftsführung der Messe Berlin hat noch einmal versichert – im Übrigen im Einklang mit dem Vorsitzenden des Investitionsausschusses der Messe –, dass das Bauverfahren

(Senatorin Cornelia Yzer)

weiterhin im Wesentlichen im Zeitplan verläuft und davon auszugehen ist, dass die Baufertigstellung, wie zunächst geplant, Ende Januar 2014 erfolgen wird. Dann erfolgt ein Probebetrieb.

Nichtsdestoweniger – und das habe ich auch an anderer Stelle schon deutlich gemacht – hätte ich mir in den vergangenen Wochen eine aktivere und transparentere Informationspolitik der Messe Berlin sowohl gegenüber diesem Haus wie auch gegenüber der breiteren Öffentlichkeit gewünscht. Entscheidend ist, dass trotz der zum Teil Verwirrung stiftenden Berichterstattung kein Veranstalter der Messe verloren gegangen ist. Es gibt Veranstalter, die ihre Veranstaltungen, die zunächst für den Veranstaltungsort City-Cube eingeplant waren, noch einmal im ICC oder in den Hallen der Messe Berlin durchführen werden. Dies führt auch zu Aufwendungen, die die Messe Berlin für die Bereitstellung der Räumlichkeiten tätigen muss. Diese sind jetzt in den Wirtschaftsplan eingestellt worden. Bei allem, was hier an öffentlicher und parlamentsinterner Debatte nachvollziehbarerweise stattgefunden hat, ist aber das entscheidende Signal, das wir gemeinsam aus diesem Haus geben sollten, dass das Kongressgeschäft Berlins nicht beeinträchtigt wird und wir alles dafür tun müssen, Leitmessen, aber auch sonstige Veranstaltungen auf dem Messegelände erfolgreich durchzuführen.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Mündlichen Frage Nr. 4 der Kollegin Evrim Sommer von der Fraktion Die Linke zum Thema

Fraueninfrastruktur stärken statt Frauenprojekte zu gefährden

Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Beziehen sich im Rahmen der Ausschreibung zum Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur die Interessenbekundungen von Frauenprojekten auf alle fünf Handlungsfelder etwa gleichermaßen, oder gibt es besondere Bewerbungsschwerpunkte?

2. Nach welchen Kriterien wird die Bewertungskommission die Auswahl treffen, in welchem Umfang sollen dabei einzelne Handlungsfelder und die regionale/bezirkliche Verteilung von Stellen berücksichtigt werden, und weshalb wurde nach der Kritik an der Evaluation des Programms kein neues Auswahlgremium unter Einbeziehung des Frauenpolitischen Beirates und externer Sachverständiger gebildet?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Kolat, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sommer! Vielen Dank für die Gelegenheit, für den Senat darzustellen, dass wir sehr aktiv dabei sind, die Infrastrukturstellen komplett zu besetzen. Sie wissen, dass wir die Gelder mit einer leichten Erhöhung im Rahmen des Doppelhaushaltes sichern konnten. Ich denke, dass wir mit diesem Programm die Infrastruktur, gerade was die Personalkosten in den Bezirken, aber auch insgesamt in der Stadt angeht, auch weiterhin sehr gut stärken können.

Zu Ihrer ganz konkreten Frage, was die Handlungsfelder angeht, kann ich Ihnen berichten, dass die Träger im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens aufgefordert waren, ihre Konzepte einzureichen. Das ist bis zum 31. Oktober 2013 möglich gewesen. Für diese Ausschreibung haben wir fünf neue Handlungsfelder definiert. Beim ersten Handlungsfeld geht es um Existenzgründungen und Unternehmerinnen, beim zweiten Handlungsfeld um die Verbesserung der beruflichen Integration von Frauen, beim dritten Handlungsfeld um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und beim vierten Handlungsfeld um die Optimierung der Hilfeangebote für von häuslicher und sexueller Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Beim fünften Handlungsfeld geht es um Unterstützungsangebote für sozial benachteiligte Frauen.

Wir haben 67 Vorschläge von 64 Trägern vorliegen. Diese teilen sich auf die Handlungsfelder wie folgt auf: Die meisten Interessenbekundungen, nämlich 30, beziehen sich auf das Handlungsfeld 5, Unterstützungsangebote für sozial benachteiligte Frauen. Beim Handlungsfeld 2, Verbesserung der beruflichen Integration von Frauen, liegen 14 Vorschläge vor. Es folgt Handlungsfeld 4, Optimierung der Hilfeangebote für von häuslicher und sexueller Gewalt betroffene Frauen und Kinder, mit 10 Vorschlägen. 8 Vorschläge beziehen sich auf das Handlungsfeld 3, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu Handlungsfeld 1, Existenzgründungen und Unternehmerinnen, sind 5 Vorschläge eingegangen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bei der Auswahl der Vorschläge gibt es mehrere Kriterien. Am wichtigsten sind die Kriterien „Bedeutung für die Infrastruktur“ sowie „Qualität des Konzeptes“. Beim erstgenannten Kriterium kommt es z. B. darauf an, wie viele Angebote bereits für diesen Bereich existieren, wie diese in der Stadt verteilt sind und ob das Angebot aufgrund der sozialen Situation in der Umgebung notwendig ist. Es wird auch geprüft, ob das Angebot für die Zielgruppe, die angesprochen werden soll, erforderlich ist und ob diese Gruppe an dem Ort, wo die Stelleninhaberin wirken soll, in relevanter Größe

(Senatorin Cornelia Yzer)

vorhanden ist. Selbst dann, wenn die Bedeutung für das vorgeschlagene Angebot sehr hoch ist, muss auch die Qualität stimmen. Weitere Kriterien sind der Wirkungsrahmen und die Frage, ob der Träger schon vorher über Genderkompetenz verfügt hat. Wenn er z. B. schon erfolgreiche Projekte für Frauen und Gleichstellung durchgeführt hat, wird das natürlich positiv gewertet.

Seit der Schaffung der Stellen der damaligen arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Rahmenprogramme und auch der Neukonzeption vor vier Jahren befinden Vertreterinnen der Bezirke und meine Verwaltung über die Auswahl der Anträge. Das hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird so fortgesetzt. Das ist auch kein Verfahren, Frau Sommer, das ich heute eingeführt habe, sondern das ist das altbewährte Verfahren, das auch in der Vergangenheit Anwendung gefunden hat. Die Idee, hier stärker auch Externe einzubeziehen, ist eine denkbare Variante. Wir haben aber bisher keinen Anlass gesehen, dieses Verfahren, das seit vielen Jahren in meiner Verwaltung praktiziert worden ist, umzustellen.

Die Bewertungskommission besteht aus zwei Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke, der Abteilungsleiterinnen der Abteilung Frauen in meinem Haus und den beiden Referatsleiterinnen aus den Bereichen Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt und Frauen in besonderen Konfliktlagen. Ferner sind die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen der anderen Abteilungen und eine Vertreterin des Dienstleisters Zukunft im Zentrum GmbH beratend dabei. Selbstverständlich muss man dort, wo es um viele Anträge und um eine Auswahl geht, immer davon ausgehen, dass Entscheidungen kritisiert werden. Das liegt in der Natur der Dinge. Wenn Sie sich allein die Anzahl der Stellen anschauen, die wir besetzen können, und dagegen die Anzahl der Anträge, dann ist daran ablesbar, dass es von denen, die keine Bewilligung erhalten, Kritik geben wird. In der Gesamtschau kann ich feststellen, dass das Verfahren, mit dem wir vorgehen, eine große Akzeptanz in der Stadt erfährt. Die Kritik, die Sie in Ihrer Frage antizipiert haben, Frau Sommer, höre ich aus Ihrer Richtung und wirklich nur vereinzelt.

Vielen Dank! – Sie haben eine Nachfrage, Frau Kollegin Sommer? – Bitte schön!

Ich glaube, die Kritik kommt nicht nur von meiner Seite, sondern auch von vielen Frauenprojekten, Berliner Frauennetzwerk und vielen andern. Darüber haben wir ausführlich im Ausschuss gesprochen, Frau Kolat. Ich glaube, da erzählen Sie etwas Unwahres.

[Zuruf von Joschka Langenbrinck (SPD)]

Nichtsdestotrotz: Finden Sie es nicht fragwürdig und befremdend, wenn dieselbe Bewertungskommission, die die Evaluation zu verantworten hat, auch die neue Auswahl treffen soll? Das ist doch grotesk, Frau Senatorin Kolat, oder?

Frau Senatorin!