Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Tagesordnungspunkt 11

a) Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte ohne Betrug beenden!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 19. September 2013 Drucksache 17/1212

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0715

b) Berliner Schule – attraktiv für angestellte Lehrerinnen und Lehrer!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 19. September 2013 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. November 2013 Drucksache 17/1287

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0863

Eine Beratung ist wegen der besonderen Situation im Saal nicht mehr vorgesehen. Reden können jedoch auch zu Protokoll gegeben werden. Wir verlängern die Abgabemöglichkeit beim Stenografischen Dienst für die zu Protokoll gegebenen Reden bis zum kommenden Montag, 12.00 Uhr.

Die jetzt aufgerufenen Anträge sollen eine verkappte Arbeitszeitverlängerung für Lehrerinnen und Lehrer verhindern und Berlin attraktiver für dringend benötigte Lehrkräfte machen. Seit dem Jahr 2003 müssen Lehrerinnen und Lehrer bis zu fünf Stunden in der Woche mehr unterrichten, je nach Alter und Schultyp. Hinzu kommt noch die sogenannte unsichtbare Lehrerleistung, die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Guter Unterricht ist, so wissen schon jede Referendarin und jeder Referendar, das Produkt schwieriger reflexiver Vorleistung und

(Senatorin Cornelia Yzer)

ergänzender Nachbesinnung. Die Korrekturzeit von Klassenarbeiten oder Klausuren kommt hinzu. Will eine Lehrkraft alle Aufgaben erfüllen, kommt da schnell eine Wochenarbeitszeit von 50, in Spitzenzeiten bis 70 Stunden zusammen.

Besonders schwer fällt das Berufsneulingen und älteren Lehrkräften. Oft weichen sie, wenn sie es sich leisten können, auf Teilzeitarbeit aus, um ihre Arbeit gut machen zu können und an ihr nicht krank zu werden. Herr Saleh weiß sicher, wovon ich da rede, denn er sprach gestern auf der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung von bis zur Erschöpfung arbeitenden Lehrerinnen und Lehrern.

„Bögertage“ und Arbeitszeitkonten sind bis in das laufende Schuljahr hinein ein teilweiser Ausgleich für die 2003 eingeführte Mehrarbeit. Wenn jetzt also das Arbeitszeitkontenmodell beendet werden soll, dann darf das nicht ohne eine vollständige Kompensation erfolgen, und das kann nur heißen: Entweder wird die Arbeitszeit wieder reduziert, oder die Mehrarbeit wird auch bezahlt. Der Senat kann doch nicht einfach so tun, als ob die Überstunden, die 2003 unter dem Haushaltsdruck und gegen starke Proteste der Lehrerschaft verordnet wurden, nun plötzlich ganz normal sind. Das wäre Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich. Das zeugt doch nicht von Fürsorgepflicht des Dienstherren, Herr Senator Nußbaum! Da fühlt sich jede Arbeitskraft schlecht behandelt.

Außerdem soll der Abbau bestehender Konten, so fordert unser Antrag, individuell geregelt werden. Dazu hat der Senat mit der roten Nummer 0393 A im Sommer seine Vorstellungen kundgetan, denen eine Änderung der Arbeitszeitverordnung folgen soll. Darauf warten wir nun. Dabei müsste doch hier eine klare Regelung schnellstens auf den Tisch. In Abhängigkeit davon muss doch der Lehrkräftebedarf neu bestimmt werden. Abgesehen davon, dass unklar ist, zu welchen Konditionen eine finanzielle Abgeltung der Arbeitszeitkonten erfolgen soll, ist auch die Aussage des Senates in der roten Nummer zu sogenannten „persönlichen Ermäßigungsstunden“ verschieden interpretierbar. Meine Kolleginnen und Kollegen erwarten hier endlich klare Aussagen.

Ich nenne hier mal meine Interpretation: Ich habe ein Jahr lang zwei Stunden pro Woche mehr unterrichtet und dafür zwei freie Tage und fünf Tage auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen. Dann tausche ich jetzt fünf Tage von meinem Konto gegen eine Stunde weniger Unterricht für ein Schuljahr oder 15 Tage gegen drei Stunden weniger. Ist das so richtig, Herr Senator Nußbaum?

Für mich ist unklar, warum dieses erst mit 58 Jahren möglich sein soll. Wäre das nicht auch für junge Eltern wichtig, damit sie mehr Zeit für ihr Kind haben? Könnte es nicht auch wichtig für eine Lehrkraft sein, die nach

schwerer Krankheit in die Schule zurückkommt oder die einen nahen Angehörigen pflegen muss, oder für eine Lehrkraft, die dem Burnout nahe ist? Hier geht es auch um die Forderung nach altersgerechten Arbeitsbedingungen. Wie wichtig diese den Pädagoginnen und Pädagogen sind, werden wir am 5. und 6. Dezember bei den nächsten Streiktagen wieder erleben können.

Die berechtigte zweite Forderung wird sein, die in den vergangenen Jahren entstandenen Gerechtigkeitslücken zwischen Tarif und Besoldung zu schließen. Hier muss ich die Frage stellen: Wie lange noch will der Senat nichts hören, nichts sehen, nichts sagen? Er muss endlich handeln. Die jetzige Aussitztaktik geht zulasten der Zukunft unserer Stadt. Wir fordern ein Konzept für die Arbeitsbedingungen angestellter Lehrkräfte, das gerecht ist und auch das Dienstrecht modernisiert. Berlin hat durch die Nichtverbeamtung seit 2004 gemeinsam mit Sachsen ein Alleinstellungsmerkmal, aus dem sich auch eine besondere Verpflichtung für ein modernes Dienstrecht für angestellte Lehrerinnen und Lehrer ergibt. Berlin braucht in den nächsten sieben Jahren mehr als 11 000 neue Lehrerinnen und Lehrer. Stimmen Sie deshalb beiden Anträgen zu, wenn Sie wollen, dass die Arbeitszeitkonten ohne Betrug beendet werden, und wenn Sie wollen, dass wir auch genügend motivierte angestellte Lehrerinnen und Lehrer haben, die Berlin bilden wollen.

Seriös – wenn ich dieses beim Gang hierher gehörte Wort einmal aufnehmen darf – ist folgende Feststellung: Die Arbeitszeitkontenproblematik ist so alt wie die Einrichtung dieser Konten, und jede Regierung, die bisher dieses Problem gesehen hat, war immer damit konfrontiert, die Arbeitszeitkonten zu beenden. – Frau Kittler! Interessant ist doch, dass Ihr Antrag, wenn Sie ihn genau lesen, in der Überschrift lautet: Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte – ich lasse „ohne Betrug“ aus – beenden. Beenden ist wichtig, denn Sie haben, das haben Sie gerade dargestellt, 43 Tage angespart. Das bedeutet dann, dass Sie in den letzten drei Monaten Ihrer Dienstzeit nicht mehr in der Schule wären. Es wird auf jeden Fall kompensiert.

Das ist der erste Punkt. Wenn wir dieses System beenden, müssen diejenigen, die Tage angespart haben – und Sie haben jetzt gehört, wie es funktioniert –, dafür natürlich auch einen Ausgleich bekommen. Der kann in dreierlei Weise passieren: erstens eine sofortige finanzielle Kompensation; zweitens womöglich eine gewünschte abstotternde Kompensation oder aber, wie ursprünglich einmal angedacht, die Möglichkeit, bis zum Berufsende anzusparen und dann womöglich drei oder auch vier Monate vorzeitig in Pension oder in Rente zu gehen. Das ist aber das, was die Schulen immer in besonderer Weise belastet hat, denn das war etwas, was nicht durch andere Personalmittel ausgeglichen werden konnte, sondern intern aufgefangen werden musste, aber intern nicht aufgefangen werden konnte. Die Schulen sind damit nicht

(Regina Kittler)

glücklich. Also müssen wir heute sehen, wie wir dieses System gerecht beenden.

Ich will mal den Begriff des Betrugs von Vornherein rauslassen. Das ist ja die völlig falsche Darstellung. Aber mit Sicherheit wird es nicht so gehen, das weiß jeder hier in diesem Hause, es wäre ein Wunschtraum, wenn es so ginge, dass wir auf die Arbeitszeit des Jahres 2003 zurückkommen, denn ich habe mir im Vergleich natürlich mal angesehen, was inzwischen in allen anderen Bundesländern passiert. Da sind wir mit der heute gegebenen Stundenzahl im absoluten Maß.

Ich will nur ein kurzes Beispiel nennen: In der Grundschule in Baden-Württemberg 28 Stunden, Bayern 28,5 bis 29 Stunden, Berlin 28 Stunden, Brandenburg 26 Stunden usw. Ich könnte Ihnen die gesamte Latte über alle Schulzweige darstellen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Berliner Senat einen Rückgang auf das finanzieren kann, was im Jahr 2003 war, denn das, was im Jahr 2003 war, ist längst in anderen Bundesländern auch nicht mehr, sondern dort hat es eine zusätzliche Belastung gegeben, die wir bedauerlicherweise für alle Lehrer feststellen. Aber nur die ist vergleichbar, und davon müssen wir bei einer Kompensation ausgehen.

Also Punkt Nr. 1: Kompensiert muss das werden, was bisher geleistet worden ist.

Punkt Nr. 2: Wir werden die Konten beenden müssen, damit endlich organisatorische Sicherheit in die Schulen kommt.

Punkt Nr. 3: Ich glaube, wir sollten bei der Gelegenheit als eine Form der Kompensation, die selbst die GEW favorisiert, die Altersermäßigung sehen. Die Altersermäßigung ist quasi ein durchgehender Faktor in allen anderen Bundesländern. Ob es da eine Stunde Ermäßigung ab einem Alter von 55 Jahren und zwei ab 60 oder aber auch andere Modelle gibt, spielt keine Rolle. Ich denke, wir müssen schon mal eine zweistündige Altersermäßigung ins Auge fassen, und zwar in der Form, dass wir dieses auch mit den Gewerkschaften besprechen können, denn die selbst wollen dieses auch und sehen dieses als eine Notwendigkeit an. Ältere Lehrer sollten schon wegen ihrer Gesundheit an diesem Punkte entlastet werden.

Zum Zweiten geht es um die Frage, wie wir es organisatorisch mit dem Ausgleich halten. Das muss auch mit der Finanzverwaltung abgesprochen werden. Ich würde ein System favorisieren, wo die, die das bisher angespart haben, drei Wahlmöglichkeiten haben, die ich schon genannt habe: entweder eine sofortige finanzielle Entgeltung oder, wie gesagt, eine gestaffelte zeitliche oder aber eine konzentrierte am Ende. Dann werden wir sowohl den organisatorischen Notwendigkeiten der Schulen gerecht als auch denen, die bisher entsprechend mehr geleistet haben und dies ausgeglichen bekommen. Wir kommen

nicht zurück auf das, was Sie hier fordern, nämlich eine vollständige Kompensation im Sinne der Angleichung und eines Rückgangs auf alte Unterrichtszahlen. Wir wollen in der Diskussion dabei ehrlich sein.

Was Sie, Frau Kittler, hier dargestellt und formuliert haben, ist leider von der tarifpolitischen Betrachtung her ganz schwierig zu realisieren. Sie haben drei Punkte genannt. Eine Forderung ist eine auf die Tätigkeit und die Ausbildung bezogene Eingruppierung der Lehrkräfte. Mit dem, was im Lehrerbildungsgesetz formuliert ist, sind wir weit darüber hinaus, denn es soll eben nicht mehr nur um die Ausbildungsvoraussetzungen gehen, sondern im Wesentlichen um die Tätigkeitsmerkmale. Im zweiten Unterpunkt fordern Sie dann eine schulformunabhängige Eingruppierung. Das ist überhaupt nicht zu realisieren. Und das Dritte ist dann eine einheitliche Eingruppierung aller Lehrerinnen und Lehrer in Ost und West. Das ist dann noch das Naheliegendste und Nachvollziehbare, weil da Defizite bestehen, die evtl. bis zu 25 Prozent Differenz im Gehalt bedeuten, etwa zwischen einem Lehrer in Sachsen und einem in Baden-Württemberg. Daran ist sicherlich noch zu arbeiten. Aber die Vorstellung, dass dieses in einer Tarifrunde realisiert werden kann, wo es noch nie einen Flächentarifvertrag für Lehrer für die deutschen Bundesländer gab und die Lehrer in allen Bundesländern völlig unterschiedlich bezahlt werden bis zum heutigen Tag, nur weil die GEW so schlau ist, die Lehrer auf die Straße zu schicken – das ist der falsche Weg. Das wird nicht realisierbar sein.

Ich will ein Beispiel nennen, das allen hier im Haus augenfällig macht, wo wir heute in Berlin eigentlich stehen. Wenn Sie es genau betrachten, haben wir sechs Sorten Lehrer, zum Teil in einem Kollegium vereint: Da haben wir den alten Westberliner Beamten. Hinzu kam dann der Beamte-Ost. Dann kam der Beamte, der beispielsweise aus familiären Gründen im Austauschprogramm von Nordrhein-Westfalen nach Berlin gewechselt ist. Der wird nach nordrhein-westfälischen Gesichtspunkten bezahlt. Dann kam der vierte Beamte, den wir haben wollten – mit Zulagen –, weil er ein Mangelfach unterrichtet. Dann haben wir den Angestellten alter Sorte von 2003 bis 2009, der nämlich nicht gleich die Zulage von 1 200 Euro bekommen hat. Und dann haben wir den Angestellten nach 2009, der nun tatsächlich die Zulage bekommt. Sechs Sorten! Stellen Sie sich das einmal in einem Hundert-Mann-Kollegium vor: Sechs Lehrer, die Deutsch unterrichten an einem Gymnasium, und so unterschiedlich werden sie dotiert. Das ist jedem klar, das können wir auf Dauer sicher auch den Lehrern nicht zumuten. Ich halte uns und unseren Senat bloß für völlig überfordert, wenn Sie jetzt sagen: Berlin sollte da vorangehen. Dass ausgerechnet der Kostgänger der anderen Bundesländer – ich will jetzt nicht in besonderem Maß auf den Länderfinanzausgleich eingehen – sich vor die Pferde werfen soll, um allen anderen Bundesländern klarzumachen, dass sie unseren zurzeit gültigen Tarifvorstellungen folgen sollen:

Woran glauben Sie denn? Das können Sie uns doch beim besten Willen nicht zumuten. Da wirken wir in unserer Situation wenig glaubwürdig.

Lehrer und Lehrerinnen üben einen entscheidenden Einfluss auf die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen aus. Dennoch gibt es immer wieder Streit über die Unterschiede in Gehalt und Besoldung und die Arbeitszeit. Dieses Thema ist eigentlich viel zu komplex für fünf Minuten Redezeit. Darum versuche ich es kurz zu fassen. Die zentrale Fragestellung des Senats und der Koalition ist eigentlich: Wie drücken wir uns am besten um die Mehrausgaben für eine Lehrkräfteausstattung von 105 Prozent, wenn es doch auch andere Möglichkeiten gibt, die bisherigen Arbeitnehmer unterschiedlich zu bezahlen, weiter zu belasten und auszuquetschen?

In der Historie hatten wir im Januar 2003 die Erhöhung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 40 auf 42 Stunden. Aufgrund des Wegfalls des Urlaubsgeldes und der Reduzierung des Weihnachtsgeldes wurde diese Arbeitszeiterhöhung im August desselben Jahres wieder rückgängig gemacht – nur bei den Lehrern nicht. Mittlerweile gibt es auch keine Ermäßigungsstunden für die Betreuung der Referendare mehr. Dafür gab es nun hier Arbeitszeitkonten, und was mit diesen passiert möchte ich Ihnen gern einmal aus dem Koalitionsvertrag vorlesen:

Die Koalition wird den weiteren Aufbau von Lebensarbeitskonten beenden. Zur Auflösung der bestehenden Lebensarbeitszeitkonten erfolgt ein Angebot, das Unterrichtsausfall vermeidet.

Dass kein Unterrichtsausfall stattfindet, ist wichtig, aber was ist mit den seit 2003 angesammelten Überstunden? Wie soll diese Auflösung aussehen? Angenommen, eine Lehrkraft hat seit 2003 eben diese zwei Überstunden pro Woche gesammelt, dann sind dort bis heute über 800 Überstunden zusammen gekommen. Geleistete Arbeit muss auch vergütet werden. Einen konkreten Umsetzungsvorschlag gibt es hierzu leider nicht, weder von der Koalition noch im Antrag der Linken.

Durch eine mögliche Freistellung der Lehrkräfte, die Überstunden in den Arbeitszeitkonten angesammelt haben, die steigenden Schülerzahlen, und den steigenden Aufwand durch Inklusion, Vergleichsarbeiten usw. steigt auch der Personalbedarf. So teilt der Senat in der roten Nummer 390 B mit, dass die Gewährung der Altersermäßigung zum 1. August 2014 den Gegenwert von maximal 335 Vollzeiteinheiten kostet. Dies reicht aber nicht aus. Wir benötigen eine Erhöhung der Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften von 100 auf 105 Prozent. Leider wurde unser diesbezüglicher Änderungsantrag zum Antrag der Koalition zur Schulpflicht im Bildungsausschuss abgelehnt. Sie haben aber noch die Chance, unseren sechs Änderungsanträgen hierzu zum Haushalt 2014/2015 im

Hauptausschuss nächsten Mittwoch und im Plenum am 12. Dezember zuzustimmen. – Das war die eine Seite der unsozialen Ausnutzung der Berliner Lehrer.

Die zweite Seite hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu medialer Aufmerksamkeit geführt. Hierbei handelt es sich um die Ungleichbehandlung von Lehrkräften. „Ungleichbehandlung“, fragen Sie sich? Nach § 67 des Berliner Schulgesetzes sind die Aufgaben aller Lehrkräfte gleich. Sie müssen unterrichten, erziehen, beurteilen, bewerten, beraten und betreuen. Ich freue mich, hier aus dem Berliner SPD-Wahlprogramm zitieren zu können:

Die SPD tritt ein für den Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Nun, liebe SPD: Wie steht es denn nun mit diesem Grundsatz? Es handelt sich hier in einem gesamten Lehrerleben um einen Lohnunterschied von 110 000 Euro. Selbst Herr Schlede aus der CDU-Fraktion hat bereits in der ersten Lesung zum Antrag der Linken angemerkt, dass wir sechs verschiedene Lehrkräftetypen an den Berliner Schulen haben. Das geliebte Argument des Herrn Oberg und des Finanzsenators Herrn Nußbaum, Lehrer und Lehrerinnen verdienten bereits sehr viel – ca. 4 600 Euro brutto – ist irreführend, weil es nicht um mehr für den Einzelnen geht, sondern um gleich viel für alle. Die Behauptung, die Gehälter seien angeglichen, alle Lehrer und Lehrerinnen würden das gleiche verdienen, ist ebenso falsch. Grundschullehrer und -lehrerinnen verdienen 500 Euro weniger. Ebenfalls falsch ist diese Behauptung auch, da unterschlagen wird, dass am Ende netto bei angestellten Lehrkräften weniger herauskommt als bei beamteten. Der Beamtenstatus ist für viele junge Lehrkräfte erstrebenswert. Darum verlassen sie nach dem Studium Berlin und bleiben in einem anderen Bundesland oder wandern kurz nach Brandenburg aus, lassen sich dort den Beamtenstatus geben und kommen wieder zurück. Dies betrifft laut „Tagesspiegel“ ganze 10 Prozent der Lehrkräfte in Berlin. Ein Fakt am Rande: 80 Prozent der Lehrkräfte in Berlin sind verbeamtet. Wir reden hier also über Minderheiten der angestellten Lehrkräfte. Sie haben sich das Problem selbst eingebrockt, indem Sie nicht mehr verbeamten. Lösen Sie das Problem, oder verbeamten Sie wieder! Uns ist das egal. Hauptsache, es gibt eine Lösung.

Kurzum: Lehrkräfte müssen seit 2003 zwei Stunden mehr pro Woche arbeiten, ihr Ausgleich vom Senat ist ein Witz: einerseits ein bis zwei Ermäßigungsstunden pro Woche, wenn sie älter werden, anderseits zwei Präsenztage mehr vor Schulbeginn. Von Ausgleich kann keine Rede sein. Ungleiche Bezahlung von sechs unterschiedlichen Lehrkrafttypen kann bei gleichen Aufgaben nicht als Lösung verstanden werden. Hier braucht es eine Lösung zur Angleichung der Gehälter der Angestellten, insbesondere der Nettogehälter, an die Besoldung der Beamten. Wie Frau Bentele bereits sagte: „Frau Scheeres hat kein Gesamtkonzept für die Probleme der Berliner Leh

(Stefan Schlede)

rerschaft.“ – Ich will mal sinnbildlich mit dem enden, was Lehrerinnen und Lehrern den Schülern in Berlin jeden Tag sagen: Macht endlich eure Hausaufgaben! – Und falls ihr Probleme habt: Wir geben gerne Nachhilfe.

[Unruhe]

Ich hoffe, es stört nicht allzu sehr, wenn wir fortfahren. – Sehr schön!

Zu dem Antrag Drucksache 17/0715 – Stichwort Arbeitszeitkonten – empfiehlt der Bildungsausschuss mehrheitlich gegen Linke und Piraten bei Enthaltung Grüne die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke, die Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU sowie der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Zu dem Antrag Drucksache 17/0863 – Stichwort Berliner Schule – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Linke und Piraten bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU sowie der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.2: