Keine institutionelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern beim Kitabesuch – Beratung und Unterstützung sicherstellen!
Eine Beratung ist aus den Ihnen bekannten Gründen nicht mehr vorgesehen. Reden können jedoch auch zu Protokoll gegeben werden.
Als ich heute durch die Stadt fuhr, fiel mir eine riesige Werbung auf. Berlin wirbt landesweit mit dem Slogan „Kitas machen schlau“ und darunter „Jetzt anmelden – Kitagutscheine in jedem Bezirksamt“ dafür, Kinder in Kitas anzumelden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD wirbt tagein, tagaus dafür, dass mehr Kinder in Kitas
geschickt werden. Hintergrund ist die Erhöhung von Chancen im Bildungsbereich und mehr Partizipation in der Gesellschaft. Für den Kitabesuch spricht vieles, für Familien mit einer nichtdeutschen Muttersprache besonders viel: Dies legt die ersten Grundlagen für eine bessere Sprachförderung, für eine spätere erfolgreiche Schulkarriere und schafft damit auch die Voraussetzungen, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen.
Es gibt in diesem Bereich viel zu tun, aber es gibt eine bestimmte Gruppe, die genau dem entspricht, was beschrieben wurde: Diese Kinder wachsen in der Regel mit einer nichtdeutschen Muttersprache auf. Diese Kinder würden von einem Kitabesuch enorm profitieren. Die meisten dieser Kinder besuchen keine Kita. Das ist ein höherer Prozentsatz als bei allen anderen Gruppen. Und wir können hier leicht und unkompliziert helfen, und dies müssen wir auch tun. Es handelt sich um Kinder der Familien, die in Flüchtlingsunterkünften leben.
Stellen Sie sich einfach mal folgende Situation vor: Sie sind ein Kind. Sie werden geboren und wachsen in einem Land auf, in dem die Situation schlimm ist: durch Krieg, Gewalt, Armut. Sie ist so schlimm, dass Ihre Familie in ein fremdes Land fliehen muss. Während noch diskutiert wird, wie man mit Ihren Eltern umgeht, müssen Sie in einem großen Haus leben. Ihre Eltern sind damit ausgelastet, sich neu zu orientieren, Bürokratie zu bewältigen, Kontakte herzustellen usw. Die Betreuung in diesem Haus funktioniert nicht gut, es gibt ständig Neuzugänge, viele Wechsel. Sie kommen irgendwie zurecht, finden Ihren Weg, sind aber umgeben von lauter Menschen, die auch kein Deutsch sprechen. Und wenn Ihre Eltern versuchen, Sie in einer Kindertagesstätte anzumelden, stoßen Sie auf schwer zu überwindende bürokratische Hürden.
So wie beschrieben fühlen sich momentan Hunderte von Kindern in den Berliner Flüchtlingsunterkünften. Und das hat konkrete Gründe: Der Personalschlüssel an Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen in den Not- und Sammelunterkünften ist nicht hoch genug für gezielte Beratung. Die Elterninformationen zum Kitabesuch sind nicht in allen für Berlin relevanten Sprachen verfügbar. Den Eltern stellt nicht das Jugendamt im Wohnbezirk den Kitagutschein aus, sondern es ist dasjenige bezirkliche Jugendamt zuständig, das sich aus dem Geburtsmonat des Familienoberhauptes ergibt.
Daraus und aus latenter Überforderung in der Situation resultieren katastrophale Zahlen: Nur sechs Prozent der Flüchtlingskinder im entsprechenden Alter sind in Kitas angemeldet. Stichtag: 2. Mai 2013. Dies ergab unsere Kleine Anfrage Drucksache 17/12407. Dabei haben Flüchtlingskinder genauso wie andere Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Dies ist geregelt im Kindertagesförderungsgesetz und den Berliner Kitavorschriften. So haben Flüchtlingskinder wie alle anderen Berliner Kinder nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Kindertagesför
derungsverordnung ab dem zweiten Lebensjahr Anspruch auf eine Teilzeitförderung, wenn dies für die sprachliche Integration erforderlich ist.
Zu Recht fordert die GEW Berlin heute, dass „die bezirklichen Jugendämter auch für den Kitabesuch von Kindern von Asylbewerbern/-bewerberinnen zuständig sein sollen. Diese sollen die Eltern, welche oft in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und kaum Deutsch sprechen, vor Ort beraten. Diesen Familien soll durch das Jugendamt umfassende Hilfe und Unterstützung gewährt werden.“ Daher: Lassen Sie uns diesen gemeinsamen Schritt gehen. Lassen Sie uns die Zuständigkeiten neu regeln, damit der Kitabesuch nicht mehr nur einem Bruchteil der Flüchtlingskinder vorbehalten bleibt. Lassen Sie uns den Personalschlüssel und die Informationsmöglichkeiten anpassen, damit mehr Berliner Kinder mehr Bildung genießen können.
Zunächst einmal stelle ich fest, dass wir ein gemeinsames Ziel und eine klare Übereinstimmung haben: Wir wollen, dass alle Kinder in Berlin eine Kita besuchen. Als Teil unserer Willkommenskultur schließt das auch die Flüchtlingskinder, die in Berlin leben, ein – dies nicht nur, weil wir ihnen die Teilhabe in diesem Bereich ermöglichen müssen, sondern weil wir wissen, dass wir sie damit bestmöglich auf den Übergang in die Schule vorbereiten. Die Frage, die sich aber stellt, ist doch: Wie ist eigentlich der derzeitige Stand? Was wird momentan bereits umgesetzt, und wo haben die letzten Wochen und Monate, in denen das Thema Flüchtlingspolitik auch hier im Hause wie überall in Deutschland und Europa eine zentrale Rolle gespielt hat, bereits eine relevante Verbesserung auch in dieser Frage nach sich gezogen?
Schauen wir uns doch als Erstes die Zuständigkeit an, die ja bei den Jugendämtern liegt: Die Jugendämter sind für alle Fragen der Betreuung zuständig und erstellen bereits jetzt die Kitagutscheine in ihren Zuständigkeitsbereichen. Die Zuständigkeit des Jugendamtes beinhaltet natürlich auch die Beratung der Eltern nach dem Kindertagesförderungsgesetz. Und wo wir gerade bei der Elternberatung sind: Natürlich muss eine Elterninformation sowohl fachlich auf dem neuesten Stand sein als auch sprachlich der Situation entsprechen. Deshalb wird die Elterninformation momentan überarbeitet, und deshalb ist selbstverständlich auch geplant, diese zielgruppengerecht auch in weitere relevante Sprachen zu übersetzen.
Es ist ohnehin in sprachlicher Hinsicht von entscheidender Bedeutung, den Kontakt zu den Eltern frühzeitig herzustellen. Um Kinder gezielt fördern zu können, ist es notwendig, ihre Herkunftssprache, aber auch den Entwicklungsstand in dieser Sprache zu erfragen. Dafür haben wir im Land Berlin pädagogische Fachkräfte, die in sogenannten „Bildungsinterviews“ genau diese Sprachkompetenzen thematisieren, und das gilt selbstver
ständlich auch für Flüchtlingskinder, denn natürlich muss das Ziel auch sein, jedes Kind im Spracherwerbsprozess zu unterstützen. Dafür gibt es das Instrument des Sprachlerntagebuches, das diesen Prozess während der gesamten Kitazeit begleiten kann. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass alle Qualitätsstandards, die für Berliner Kitas gelten, auch für frühkindliche Bildungseinrichtungen in den Flüchtlingsunterkünften gelten.
Sicherlich müssen wir auch und gerade die bezirkliche Ebene betrachten, wenn wir diese Fragen diskutieren. Die Bezirke sind untereinander vernetzt, sie leisten Amtshilfe im Interesse der Flüchtlingsfamilien, und derzeit erfolgt auch die Fortschreibung des Kitaplatzbedarfsatlasses mit den Bezirken. Hier werden die Bezirksämter auch noch einmal explizit darauf hingewiesen, Flüchtlingseinrichtungen in diese Planungen miteinzubeziehen. Aber eines dürfen wir dennoch nicht außer Acht lassen: Flüchtlingskinder, Flüchtlingsfamilien leben in einer besonderen Situation, die gerade auch für ein familiäres Zusammenleben in einer komplett neuen Umgebung erst einmal Zeit braucht. Viele Familien lassen sich diese Zeit, bevor sie sich für den Kitabesuch ihrer Kinder entscheiden. Auch das ist Realität, mit der wir uns ehrlich beschäftigen müssen. Aber es gibt den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kita nach der Asylerstaufnahmefrist, und darüber müssen wir in enger Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Jugendämtern gezielt informieren.
Wir wollen, dass Kinder eine Kita besuchen, und wir wollen, dass sie gut vorbereitet in die Schule kommen. Sie sollen soziale Kontakte zu Gleichaltrigen aufbauen und Sprachkompetenzen erwerben. Genau aus diesen Gründen unterstützt der Senat die Schaffung neuer Plätze in der Kindertagesbetreuung für alle in Berlin lebenden Kinder. Es gibt das Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“, und es stehen Mittel aus dem „U3Programm“ des Bundes zur Verfügung. Wir sehen also, dass Berlin auf einem guten Weg ist. Das gemeinsame Ziel, das wir teilen, lässt sich aber gerade aufgrund der Komplexität der Situation nicht mit ein paar Zeilen erreichen. Wir werden eine gemeinsame Debatte darüber führen müssen, wie wir die Situation für Flüchtlingskinder noch weiter verbessern können, und ich freue mich auf diese wichtigen Beratungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie.
Wir als Grüne begrüßen die Initiative der Piraten, es den Flüchtlingsfamilien leichter zu machen, für ihre Kinder möglichst schnell Zugang zu frühkindlicher Bildung zu bekommen. Durch eine Kleine Anfrage meinerseits ist das Thema öffentlich geworden. Es ist noch nicht viel passiert. Es ist Zeit, endlich zu handeln. Die bestehenden Zuständigkeitsregelungen der Ämter in den Bezirken nach Geburtstagsstichdaten der Familienoberhäupter und
nicht nach dem Wohnortprinzip entspringt einer Logik der Gerechtigkeit für die Bezirke ohne Rücksicht auf die Belange der Menschen. Eine Umstellung ist sinnvoll und notwendig. Sie erspart den Menschen sinnlose Wege und schafft eine verbesserte Möglichkeit der Betreuung und Integration. Sie ist eine Voraussetzung für ein wirkliches Ankommen der Menschen. Die Gerechtigkeit für die Bezirke lässt sich herstellen, indem Bezirke, die viele Flüchtlinge betreuen, entsprechend besser ausgestattet werden mit Mitteln und Personal in den Jugendämtern. Das hätte vielleicht auch positive Auswirkungen auf die Bereitschaft der Bezirke, bei der Unterbringung von Flüchtlingen mitzuwirken. Die Kinder der Flüchtlingsfamilien müssen schnell und gut in das Bildungssystem eingegliedert werden, und dazu ist die entsprechende Hilfestellung für die Familien in allen Einrichtungen für Flüchtlinge zu organisieren.
Herr Saleh! Wenn Sie sich für eine Gruppe von Kindern einsetzen wollen, die es sehr nötig haben, schnell die Kita zu besuchen, dann sind es diese Flüchtlingskinder. Dazu brauchen Sie aber keine Kitapflicht, sondern genügend Plätze in der Nähe der Unterkünfte und gute Beratungsstrukturen der Jugendhilfe, die vor allem vor Ort in den Unterkünften vorhanden sein müssen. Schaffen Sie schnell Abhilfe, da haben Sie genug zu tun! Ersparen Sie uns allen den lebensfremden Kitapflichtkurs! Die Kinder brauchen Chancen für eine gute Entwicklung, gerade nach oft traumatisierenden Fluchterfahrungen, und sie brauchen einen guten Einstieg in Bildung und Teilhabe. Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, aber auch bei der Bedarfsplanung von Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen, Service- und Beratungseinrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Vorsorge müssen die Bedarfe von Flüchtlingen wie auch von anderen Zuwandernden frühzeitig mitgedacht werden. Es darf keine Konkurrenz um Chancen geben, die Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufbringt. Wenn die Menschen, die zu uns fliehen, und ihre Kinder bei uns gut ankommen können, entstehen daraus Zukunftschancen für sie und für Berlin. Deshalb bitte ich Sie, auch im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag zu unterstützen.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass auch die CDUFraktion gegen eine eventuelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern eintritt. Die Menschen, die nach einer Flucht in Berlin Aufnahme finden, sollen hier Schutz finden. Darum kümmert sich seit vielen Jahrzehnten das Land Berlin, und ich meine, es tut dies gut. Auch der aktuelle Senat macht dies deutlich. So hat sich erst vorgestern der Staatssekretär für Soziales Dirk Gerstle die Zeit genommen, an einer Veranstaltung im ehemaligen Notaufnahmelager Marienfelde teilzunehmen und zum einem mit seiner Teilnahme, aber auch mit seinem Grußwort auf dieser Veranstaltung den Stellenwert der Flüchtlingspolitik für den rot-schwarzen Senat deutlich zu machen.
Nun zu den Einzelheiten des heute zu diskutierenden Antrags der Piraten: Er enthält vier Punkte. Zum einen geht es um die Zuständigkeit der Jugendämter. Hier habe ich vernommen, dass die Bezirke bereits untereinander vernetzt sind und Amtshilfe im Interesse der Flüchtlingsfamilien leisten. Ob da nun tatsächlich eine Änderung der Zuständigkeit der Jugendämter notwendig ist, werden wir gerne im Ausschuss weiter diskutieren.
Ihr zweiter Punkt ist einer, der in den Haushaltberatungen richtig gewesen wäre. Jetzt kommt er – jedenfalls für den Haushalt 2014/2015 – etwas spät. Erlauben Sie mir noch eine grundsätzliche Anmerkung: An vielen Stellen in der Stadt kann man darüber diskutieren, ob nicht mehr Personal etwas Gutes bewirken würde, aber man muss eben auch das große Ganze sehen und die finanziellen Möglichkeiten Berlins richtig einschätzen. Die CDU-Fraktion möchte jedenfalls nicht weg vom Ziel, grundsätzlich zum Ende der Legislaturperiode bei 100 000 Stellen im Land Berlin zu landen. Wie man das aufteilt, sollte man dann aber nicht in einzelnen Anträgen, sondern im Rahmen der Haushaltsberatungen beschließen. Hier bin ich also eher skeptisch, ob die Beratung dieses Punktes im Fachausschuss wirklich zielführend sein kann.
Punkt drei Ihres Antrages klingt relativ gut, auch wenn das im Antrag stehende Beispiel von Infoabenden in den Kitas – nur zur Erinnerung, verehrte Piraten, es gibt über 2 000 Kinderbetreuungseinrichtungen in Berlin – mir wenig praktikabel erscheint. Aber Informationen sind gut, und wir müssen bei der Debatte im Fachausschuss dann eben schauen, inwieweit es notwendig ist, den Senat noch durch einen Antrag zum Handeln aufzufordern.
Beim vierten Punkt möchten Sie die Zuständigkeit der Kitaaufsicht in einem speziellen Bereich erheblich ausweiten. Förderung nach dem Berliner Bildungsprogramm und sinnvolles Ausfüllen des Sprachlerntagebuchs, die Sie hier beide als künftige Überwachungsaufgaben der Kitaaufsicht sehen, sind aber Voraussetzungen für eine Finanzierung der Betreuungseinrichtung mit Mitteln des Landes Berlin. Kurzgefasst: Weder Ihre schriftliche noch Ihre mündliche Begründung überzeugt mich hier. Da müssen Sie bei der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie noch nachlegen.
Selbstverständlich teilen wir die Intention des Antrags voll und ganz. Die Kita ist für gelingende Integration und Teilhabe unverzichtbar. Sie ist ein Ort sowohl zur Förderung der individuellen Bildung als auch des sozialen Lernens, wo frühzeitig Kinder aus verschiedenen Kulturkreisen, verschiedener sprachlicher, ethischer und sozialer Herkunft zusammen lernen, spielen und leben lernen. Das wird später nie wieder so leicht sein wie im Vorschulalter. Selbstverständlich haben Kinder aus Flüchtlingsfamilien in jeder Hinsicht die gleichen Rechtsansprüche wie alle anderen Berliner Kinder auch, das gilt
beim Kinderschutz und auch für den Kitaplatz. Das ist Konsens im Land Berlin, und dafür muss geworben werden.
Wie kann es sein, dass nur knapp 6 Prozent der Kinder aus Flüchtlingsfamilien in der Kita ankommen? Sicher kommen hier verschiedene Ursachen infrage, die Gemengelage ist differenziert, und einfache Antworten gibt es nicht. Unser bildungs- und integrationspolitisches Anliegen ist vermutlich nicht die erste und größte Sorge von Familien, die nach unglaublichen Strapazen zu uns gekommen sind, weil sie auf ein Leben in Frieden, Gesundheit und existenzieller Sicherheit hoffen. Da sind Traumata nach schwieriger Flucht, Unwissenheit, Angst vor Neuem, Unbekanntem. Viele Eltern wollen auch erst wissen, ob und wo sie letztlich ein Zuhause finden, ehe ihre Kinder neue Bindungen eingehen, und das bedeutet Kita: kontinuierliche Förderung auf der Basis stabiler persönlicher Beziehungen. Ständig wechselnde Bezugspersonen sind auch nicht im Interesse des Kindeswohls. Und vergessen wir bitte auch nicht den Elternwillen, die Eltern entscheiden immer noch, was sie für ihr Kind wünschen, und wir haben das zu akzeptieren.
Eine andere Frage ist, wie besser geholfen und aufgeklärt werden kann und ob die Forderungen in diesem Antrag immer so zielführend sind. Zum Beispiel soll die Zuständigkeit geändert werden. Guter Vorschlag, aber wer sorgt für ausreichend Kitaplätze im Umfeld der Unterkunft? Wohnungen für Flüchtlinge sind absolute Mangelware, und Unterkünfte sind häufig überbelegt. Die vom Personalmangel gebeutelten Bezirksämter sind dann nicht nur für die Beratung und Gutscheinerstellung zuständig, sondern auch dafür, ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen. Hier muss schon der Senat in der Verantwortung bleiben und handfest mit Ressourcen unterstützen. Eine Änderung der Zuständigkeit macht nicht mehr Personal zuständig, sondern nur anderes, mehr müsste es aber sein.
Thema Kitaaufsicht: Letzte Woche hat der Hauptausschuss unseren Antrag, die Kitaaufsicht personell zu verstärken, abgelehnt. Es ist wohl mehr als zweifelhaft, ob die zwei Kollegen oder Kolleginnen der Kitaaufsicht pro Bezirk sich im Einzelfall um Eingewöhnung und Sprachförderung kümmern können – müssen sie auch nicht. Das pädagogische Fachpersonal kennt, denke ich, seinen Arbeitsauftrag. Die Kitaaufsicht sollte bei ihren Aufgaben bleiben, damit ist sie bereits jetzt mehr als ausgelastet. Was sicher nötig ist, ist eine bessere Sensibilisierung der Erzieher und Erzieherinnen für Kinder, die nach Flucht und Vertreibung nicht selten traumatisiert sind. Hier braucht es im Bedarfsfall zusätzliche Unterstützung für die Kitas, die vom Senat zu organisieren ist.
Thema Erhöhung des Personalschlüssels in den Unterkünften: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage erklärt der Senat, dass man auf einen Personalschlüssel generell
verzichte, weil er sich nicht bewährt habe, weil er den besonderen Gegebenheiten in den Unterkünften nicht gerecht werde. Tatsächlich sind die Anforderungen unterschiedlich, aber zwei bis drei Sozialarbeiter und -arbeiterinnen in inzwischen durchweg überbelegten Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind in jedem Fall zu wenig, zumal wenn selbige auch noch nebeneinander in verschiedenen Einrichtungen arbeiten. Das ist nicht zumutbar. Dies ist doch der wichtigste Ort, wo Information und Aufklärung passieren muss. Hier müssen auch die Betreiber mehr in die Pflicht und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ihre Bedarfe geltend machen und realistisch im Sinne der Flüchtlinge einschätzen. Im Regelfall, so meine Information, wird dem auch gefolgt. Wer kontrolliert eigentlich die Betreiber? – Glaubt man der „taz“ von heute, wohl keiner.
Dann: bessere Information und Beratung – auf jeden Fall! Aber das Problem ist auch hier wieder die Personalnot in den Ämtern, und die große Frage ist: Wer soll das machen, eine Sprechstunde vor Ort in der Muttersprache der Antragsteller, einhergehend mit der Unterstützung beim Ausfüllen des Kitaantrags? Wichtiger wäre zunächst, den Antrag auf einen Gutschein endlich zu vereinfachen. Davon profitieren im Übrigen alle Eltern. Danach ist das Amt gefragt, den Gutschein zu erstellen und bei der Suche nach einem der knappen Kitaplätze in Heimnähe Hilfe zu leisten, wie es zum Beispiel in Lichtenberg passiert. Die Erfahrung sagt: Es muss vor Ort ein gutes Netzwerk an Unterstützern und Unterstützerinnen da sein. Die soziale Infrastruktur in den Bezirken ist wichtig, eingeschlossen niedergelassene Ärzte und Nachbarschaften. In Mitte sind es auch die Integrationslotsen, die beraten und helfen. Auch die Schulen übernehmen Verantwortung. Wenn ältere Geschwister zur Schule gehen, ist der Kontakt schon mal hergestellt.
Also: Ja, es besteht dringender Handlungsbedarf. Ja, mehr Kinder aus Flüchtlingsfamilien sollen schnell und unbürokratisch ihr Recht auf einen Kitaplatz wahrnehmen. Und, ja, die Akteure vor Ort brauchen mehr Unterstützung. Wie das am besten gehen kann, werden wir im Fachausschuss beraten.
Zu dem Antrag wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall ist. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Bezirksverordnetenentschädigungs- gesetzes
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1300