Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie Sie es jetzt gesagt haben, war das die Darstellung, die uns bekannt war und die wir auch als Linke mitgetragen haben. Ich frage Sie
deshalb: Warum gibt es im Bezirk jetzt einen solchen Zeitdruck, einen solchen Vertrag abzuschließen? Warum wird nicht einmal die BVV einbezogen? Und warum gibt es keine Bürgerbeteiligung? Das alles lässt vermuten, dass man da ein unlauteres Spiel spielt.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam: eine Frage, keine Begründung. Das waren drei. Jetzt darf sich Herr Müller eine aussuchen. – Bitte schön!
aber ich weiß gar nicht, welche ich rausgreifen soll, weil es sich – so ging die Ursprungsfrage los – um einen Bezirksamtsbeschluss handelt. Warum das Bezirksamt so mit der BVV umgeht, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Es wäre besser, wenn Sie an der Stelle das Bezirksamt fragten.
Dann kommen wir jetzt zu der gesetzten ersten mündlichen Frage von den Piraten. – Herr Lauer, bitte schön, kommen Sie nach vorne!
Ja, hallo, vielen lieben Dank! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Eröffnung der Gewaltschutzambulanz in der Charité am vergangenen Montag?
Es verwundert natürlich, dass ich bei der ausführlichen Antwort eine Nachfrage stelle, aber: Herr Senator Heilmann! Was wird denn der Justizsenat unternehmen, um im Sinn von Öffentlichkeitsarbeit dieses Angebot der Charité in der Stadt bekanntzumachen?
Herr Lauer! Wir haben in der Tat die Charité gebeten, Öffentlichkeitsarbeit dazu zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger davon auch wissen. Das hat die Charité kurzfristig zugesagt. Ich habe letzte Woche Freitag selbst mit Herrn Einhäupl darüber telefoniert. Sie wollen den Erstbedarf ansehen, sind sozusagen in einer Voreröffnungsphase, so würde man das bei Hotels nennen. Wir sind ganz sicher, dass wir das in den nächsten Tagen und Wochen veröffentlichen. Aber die Hoheit darüber liegt bei der Charité.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Heilmann! Mit der Gewaltschutzambulanz geht auch die Fragestellung nach der anonymen Spurensicherung einher. Das ist uns das wichtigste Unterthema gewesen. Dazu habe ich Ihnen eine Kleine Anfrage gestellt, die mir dankenswerterweise letzte Woche beantwortet wurde. Dort ist die Antwort eben so
jetzt kommt die Frage, die bezieht sich ja auf die Antwort auf die Kleine Anfrage, die Herr Heilmann natürlich kennt –, dass Sie sich überaus zwiespältig zu dieser anonymen Spurensicherung verhalten. Sie wägen ab, wenn ich das richtig verstanden habe,
Das muss sich ja entwickeln! Darauf richtet sich meine Frage. Im Prinzip, habe ich das richtig gelesen: Sie lehnen die anonyme Spurensicherung ab, weil die für Sie im Vordergrund erst einmal eine Verhinderung von Strafermittlung darstellt? Habe ich das richtig verstanden?
Na ja, wir üben ja alle noch. – Frau Kofbinger! Sie haben es nicht ganz richtig verstanden. Es gibt Vor- und Nachteile der anonymen Spurensicherung in der Theorie, zur Praxis komme ich gleich. Der Vorteil für eine Frau, die vergewaltigt wurde – meistens sind es ja Frauen –, ist, dass sie sich nicht sofort entscheiden muss, ob sie Strafanzeige erstattet oder nicht. Der Nachteil ist, dass man zwar die Spuren bei der Frau damit sichern kann, aber nicht beim Täter. Diese Spuren braucht man aber regelmäßig, um einen Täter überführen zu können. Deswegen kann sich das ggf. auch zu einem Täterschutz auswirken. Das ist das, was ich versucht habe, Ihnen als Nachteil darzulegen.
Mit der Verwaltung meines Kollegen Czaja stehen wir im Gespräch; wir haben uns darauf geeinigt, dass wir die Pilotprojekte in anderen Städten genau dahingehend auswerten: Welche Wirkungen hat das? Welches dieser Modelle ist sinnvoll? Wie teuer sind diese Modelle? Wer bezahlt sie – die Krankenkassen, die Gesundheitsverwaltung, die Justizverwaltung, oder welche Mischung auch immer? Wenn wir wissen, was andere Standorte schon gelernt haben, überlegen wir weiter, wie wir ein Verfahren durchführen können, das möglichst alle diese Ziele
Wir kommen jetzt zur zweiten Runde der gesetzten Fragen. Für die SPD-Fraktion beginnt Frau Kollegin Becker. – Bitte schön!
Ich frage den Senat: Wie funktioniert das Landesprogramm Integrationslotsen/Stadtteilmütter, das seit 1. Januar 2014 regelfinanziert wird? Was ist nun anders? Welchen Beitrag leistet das Programm im Sinne von guter Arbeit und Integration?
[Zurufe von Uwe Doering (LINKE) und Katrin Lompscher (LINKE) – Torsten Schneider (SPD): Interessiert euch das nicht?]
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Becker! Das Landesrahmenprogramm Stadtteilmütter/Integrationslotsen haben wir gestartet, und ich denke, diesem hohen Haus ist bekannt, dass die Stadtteilmütter in Berlin eine Erfolgsgeschichte sind. Wir wissen aber auch, dass wir Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung der Stadtteilmütter und der Integrationslotsen hatten. Gerade was die Qualität der Arbeit angeht, und dass wir kein Gesamtkonzept hatten. Pro Jahr stehen uns nun 2,2 Millionen Euro für ein solches Landesrahmenprogramm zur Verfügung. Wir sind jetzt mit 70 zusätzlichen regelfinanzierten Stadtteilmüttern und Integrationslotsinnen und -lotsen gestartet. Das Neue an diesem Rahmenprogramm: Es sind regelfinanzierte Stellen. Bisher sind die Stadtteilmütter und die Integrationslotsen meist über Arbeitsmarktprogramme eingesetzt worden. Die Qualitätssicherung und vor allem die Kontinuität konnten wir dadurch nicht immer sichern. Mit dem neuen Rahmenprogramm ändern wir das. Wir haben 70 Stadtteilmütter und Integrationslotsinnen und -lotsen, die regelfinanziert und damit nicht abhängig von den Instrumenten der Bundesregierung sind.
Neu ist, dass sie eine fachgerechte Begleitung erhalten. Neu ist, dass wir aufgrund eines einheitlichen Konzeptes eine Erstqualifizierung für sie – zumeist sind es Frauen – anbieten. Neu ist auch, dass sie begleitend qualifiziert werden. Wir sehen ein großes Potenzial bei den Frauen, dass sie nach ihrer Tätigkeit im Bereich Stadtteilmüt
ter/Integrationslotsen einen Anschlussjob in einem anderen Bereich finden – im Pflegebereich oder im sozialen Bereich gibt es sehr viele Möglichkeiten. Mit der Qualifizierung wollen wir die Frauen dazu befähigen, sich später in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Verteilung der zusätzlichen regelfinanzierten Stadtteilmütter und Integrationslotsen im Land Berlin erfolgt erstmalig auf einen Index beruhend. So wird sie gerechter gestaltet, so partizipieren alle Bezirke daran. Das ist auch etwas, was zuvor kritisiert worden ist. Ich hoffe, dass wir die Stadtteilmütter und Integrationslotsinnen und -lotsen mit diesem neuen Landesrahmenprogramm darin unterstützen können, eine qualitativ noch bessere Arbeit zu leisten, sodass die Erfolgsgeschichte noch erfolgreicher wird.