Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Aller vorher eingehenden Meldungen werden gelöscht.
Einen Moment Geduld! Wir müssen die Namen notieren. Ich lese Ihnen die ersten Wortmeldungen vor. Das sind die Abgeordneten Schäfer, Matuschek, Hiller, BurkertEulitz, Lux, Friederici und Ludwig. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Schäfer. – Bitte!
Ich frage den Senat: Morgen entscheidet das Berliner Verfassungsgericht im Organstreit Energieberichte. Angesichts dessen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor dem Berliner Verfassungsgericht eine etwas skurrile Rechtsauffassung vertreten hat, nämlich dass Gesetzesparagrafen, mit denen das Abgeordnetenhaus den Senat verpflichten möchte,
bestimmte Berichte im Abgeordnetenhaus abzugeben oder Programme vorzulegen, und Sie da argumentiert haben, das seien keine bindenden Sachen, sondern
politische Bitten, frage ich Sie: Ist das die Rechtsauffassung des ganzen Senats, dass gesetzliche Pflichten an den Senat, dem Abgeordnetenhaus was vorzulegen, nur als Bitte zu betrachten sind?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Schäfer! Ich finde Ihre Frage heute etwas ungewöhnlich. Sie selbst haben eben dargestellt, dass es morgen dazu auf Ihren Wunsch hin ja im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung eine Entscheidung geben wird. Warten wir es doch mal gemeinsam ab! Wir haben keinesfalls, so wie Sie es dargestellt haben, gesagt: Wir wollen dem Abgeordnetenhaus nicht berichten. – Darum geht auch morgen der Streit vor Gericht nicht. Selbstverständlich bekommt das Abgeordnetenhaus in Form der unterschiedlichsten Berichte Auskunft zu diesen ganzen umwelt- und klimapolitischen Fragen, die Ihnen, die uns gemeinsam wichtig sind. Die Frage ist: In welcher Form muss es sein? Sie unterstellen, dass wir in einer ganz bestimmten Form, die Ihnen wichtig ist, Auskunft geben müssen. Das wird morgen gerichtlich entschieden. Warten wir doch bitte die Entscheidung ab!
Herr Senator Müller! Wenn Sie solche Pflichten nach Gesetzen für nicht bindend halten, in der Form auch,
dann frage ich Sie: Welchen Sinn macht dann Ihr Energiewendegesetz, das ausschließlich aus solchen – ich
zitiere – politischen Bitten des Abgeordnetenhauses an den Senat besteht? Welchen Sinn macht dieses Gesetz dann?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Noch mal: Selbstverständlich muss die Verwaltung dem Parlament gegenüber Auskunft geben. Glauben Sie mir, dass mir das sehr ernst ist und dass wir es selbstverständlich machen! Sie unterstellen, dass wir gegen die Verfassung verstoßen, wenn wir es nicht so machen, wie Sie es wünschen.
Das ist das, was morgen entschieden wird. Noch mal: Lassen Sie uns doch bitte die Entscheidung des Gerichts abwarten, ob wir es in einer bestimmten Form machen müssen! Sie bekommen auf jeden Fall jede Auskunft, die Sie brauchen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Warum ist der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft nicht in der Lage, den ehemaligen Geschäftsführer so zu entlassen, dass er keine Chance auf Weiterzahlung seiner Bezüge hat?
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Oliver Friederici (CDU): Das müssten Sie am besten wissen! Sie haben doch regiert!]
Ich glaube auch nicht, dass es die Position der Linksfraktion ist zu sagen, dass hier ehemalige Mitarbeiter nicht das Recht haben, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Dafür haben wir Gerichte, die das dann entscheiden.
Das Recht, gegen eine Entlassung vorzugehen, ist überhaupt nicht infrage gestellt, aber die Entlassung, die durch den Aufsichtsrat verfügt wurde, muss natürlich so substanziell sein, dass sie dann auch durchsetzbar ist.
Nun noch mal die Frage: Warum hat der Aufsichtsrat die rechtliche Begründung der fristlosen Entlassung nicht so substantiieren können, dass ein Begehren, dagegen vorzugehen, schwerer ist, als jetzt einen Vergleich anzustreben?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Da gibt es überhaupt noch gar keine Entscheidung, vor allen Dingen auch noch gar keine verbindliche Einschätzung, ob das nicht substanziiert war, sondern es gibt Einlassungen des zuständigen Richters, der hier einen Vergleich angeregt hat. Mehr oder weniger gibt es nicht. Wer da seine Anträge richtig oder falsch oder unzureichend begründet hat oder mit welcher juristischen Erfolgsaussicht, ist gerade jetzt in der Bewertung von Juristen. Da kann man sich entscheiden: Entweder geht man den Vergleich ein, der da skizziert worden ist, oder man lässt es darauf ankommen, die Klage zu entscheiden.
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Delius. – Bitte!
Herr Regierender Bürgermeister! In dem Zusammenhang interessiert mich, wie Sie das offensichtlich gegenüber dem aktuellen Geschäftsführer der Flughafengesellschaft entgegengebrachte Misstrauen des Aufsichtsrats, indem Sie Siemens direkt vorladen und befragen wollen, im
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Delius! Sie kennen sich in der Materie ziemlich gut aus. Wie Sie auf die Idee kommen können, dass die Tatsache, dass sich der Aufsichtsrat bei dem Thema „Erörterung Schallschutz und Brandschutz“ nicht nur anhört, was die Geschäftsführung zu sagen hat, sondern darum gebeten hat, auch Siemens und andere Firmenvertreter dort mit dazu zu bitten, damit wir das auch mit denen gemeinsam erörtern können, im Übrigen auch nicht zum ersten Mal, sondern wiederholt,
wie man das als Misstrauen gegenüber einer Geschäftsführung bezeichnen kann – ich finde, es ist überhaupt kein Misstrauen, sondern das ist eine allgemeine Erörterung eines Problems, und dazu haben wir die betroffenen Baufirmen eingeladen. Es ist nicht mehr oder nicht weniger. Dass da jetzt wieder einige irgendwas konstruieren und Sie darauf reinfallen, Herr Delius, hätte ich nicht gedacht.