Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe den Antrag vorab federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Evers, bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf sagen, dass es mich sehr freut, dass wir hier und heute im Plenum ein Gesetz aus der Taufe heben, auf das wir persönlich sehr lange gewartet haben, und das ist die Gelegenheit, zunächst einmal Dank zu sagen – das mag den einen oder anderen überraschen – in Richtung der Grünen-Fraktion – auch wenn sie im Moment kaum zuhört –,
die in dieser Legislaturperiode den ersten Impuls, einen ersten eigenen Aufschlag mit einem Gesetzentwurf zu einem BID-Gesetz, ein Business-Improvement-DistrictGesetz, für Berlin gemacht hat. Bei Ihnen heißt das Innovationsbereich. Bei uns heißt es am Ende Immobilien- und Standortgemeinschaft. Im Kern aber gehen wir vom Gleichen aus, nämlich vom Vorbild der BusinessImprovement-Districts, die aus dem amerikanischen, dem kanadischen Raum stammen und hier bereits von einer Reihe von Bundesländern in Deutschland erfolgreich praktiziert und umgesetzt sind.
Wir sind in der komfortablen Situation, dass wir uns mit genau diesen Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem solchen Gesetz auseinandersetzen können, und das haben wir sehr ausführlich getan. Ich weiß, es gab viel Kritik: Die Koalition lässt sich zu viel Zeit. – Ja, darüber kann man lange streiten. Auch dieses Haus hat sich sehr lange Zeit gelassen. Ich erinnere mich, es ist gut zehn Jahre her, dass die CDU-Fraktion seinerzeit erstmals den Versuch unternommen hat, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber genau diese Zeit hat eine Reihe von Erfahrungen in verschiedenen Bundesländern mit sich gebracht, von denen wir nun profitieren können, von denen wir lernen wollen, und das haben wir getan.
Wir waren in anderen Bundesländern unterwegs. Wir haben Experten nicht nur aus Berlin eingeladen und angehört. Wir haben einen Gesetzesentwurf erarbeitet und Ihnen vorgelegt, der ausgewogen und differenziert ist und
allen Berliner Besonderheiten für ein solches Gesetz Rechnung trägt, und darüber freue ich mich persönlich sehr und bin auch ein wenig stolz darauf.
Einen besonderen Dank auch an die Kollegen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfs beteiligt waren. Das ist ja auch nicht ganz selbstverständlich, dass ein solcher Entwurf aus den Fraktionen heraus entsteht, wie es eigentlich das Ideal des Parlamentsbetriebs sein sollte. Häufig genug sind es die Administrationen, die solche Gesetzesentwürfe vorarbeiten. Hier geht er wirklich aus der Initiative der Fraktionen hervor.
Ich glaube, dass es Berlin gut ansteht, mit einem solchen Gesetz Eigeninitiative zu fördern, private Initiative, selbstständige Initiative, zur Stärkung von Geschäftsstraßen, und da reden wir nicht nur von den großen Geschäftsstraßen mit internationaler Ausstrahlung wie dem Kurfürstendamm und der Friedrichstraße. Nein, wir reden gerade und erst recht von der Stärkung solcher kleinerer und auch schwächerer Geschäftsstraßen in Berlin, die durch den zunehmend schärferen Wettbewerb gerade mit großen Shopping-Centern, Einkaufs-Malls in durchaus schwierige Wettbewerbssituationen geraten und die wir mit unserem Gesetz stabilisieren wollen, denen wir einen Rahmen setzen wollen, das, was heute nur auf rein freiwilliger Basis geschieht, gleichsam durch eine Art Brücke zur Solidarität auch mit all den anderen, die es angeht, zu verwirklichen – in Gemeinschaft mit den übrigen Geschäftstreibenden, die vielleicht noch nicht Mitglied einer Interessengemeinschaft sind, den Eigentümern einer Geschäftsstraße, kurz: mit all denen, die ein Interesse daran haben sollten, dass ihr Umfeld, ihr Kiez prosperiert. Stabilität im besten stadtpolitischen Sinne ist das, worauf unser Gesetz abzielt.
Das BID-Gesetz, dieses ISG-Gesetz, ist für Berlin ein weiteres Instrument in einem schon sehr umfangreichen Instrumentarium, über das wir zur Stärkung unserer Gewerbe- und Dienstleistungszentren verfügen. Ich glaube, dass wir hiermit eine sehr sinnvolle Ergänzung auf den Weg bringen.
Ich kann Ihnen versprechen, dass wir sehr offen sind für die Diskussion hier im Haus. Das ist sicherlich noch nicht der Weisheit allerletzter Schluss, was wir hier auf den Weg bringen. Die Diskussion und Anhörung, die wir am Montag schon im Wirtschaftsausschuss hatten, hat hoffentlich deutlich gemacht, dass wir offen sind für konstruktive Anregungen und auch willens, sie aufzunehmen und einzuarbeiten in diesen Gesetzesentwurf, damit wir dann bei der nächsten und abschließenden Beratung und Abstimmung über dieses Gesetz hoffentlich in großer Gemeinsamkeit beschließen und dadurch einen Gewinn für Berlin bringen, einen Gewinn für all die Geschäfts- und Dienstleistungszentren, die Berlin so vielfältig, so attraktiv machen und die uns als Abgeordnetenhaus sehr
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Evers, für die Vorrede! Auch ich freue mich heute über diesen Gesetzentwurf, den Sie als Koalitionsfraktionen vorlegen. Sie haben es erwähnt, wir reden in dieser Stadt schon sehr lange, ich glaube, seit 2006, darüber und wissen inzwischen wohl alle, welche positiven Auswirkungen ein solches Gesetz für die Geschäftsstraßeninitiativen in unserer Stadt haben kann.
Allerdings muss ich doch sagen, es hätte mich etwas mehr gefreut, wenn Sie sich etwas mehr an dem von uns vor elf Monaten vorgelegten Gesetzentwurf orientiert hätten, statt – wie man jetzt sieht – doch sehr stark an der Hamburger Vorlage. Wir haben uns auch sehr intensiv mit den Akteuren der Stadt auseinandergesetzt in Berlin und auch mit der besonderen Struktur dieser Stadt, von der wir denken, dass sie anders ist als beispielsweise in Hamburg, wie gesagt, was Sie als Vorlage nehmen. Auch wenn das Ziel beider Anträge das gleiche ist, Geschäftsstraßen ein Instrument an die Hand zu geben, das für mehr Chancengleichheit sorgen soll, das ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen stärken soll, das Trittbrettfahrertum vermeiden soll und letztlich auch eine finanzielle Planbarkeit schaffen soll, die Herangehensweise unserer beiden Entwürfe unterscheidet sich doch in Teilen deutlich.
Ihr heute vorliegender Entwurf für ein Gesetz zur Einführung von Immobilien und Standortgemeinschaften hat das Gemeinschaftliche leider nur im Titel stehen. Im Gesetzestext selbst finden sich bisher nur sehr dünne Ansätze, die gemeinschaftliches, partizipatives Handeln ernsthaft fördern.
Aus unserer Sicht ist es für Berlin notwendig, ein Gesetz zu schaffen, das ganz bewusst die vielen Berliner Kieze, die Sie eben auch erwähnt haben, Herr Evers, im Gesetz im Blick hat, das neben den großen Einkaufsstraßen mit ihren Filialisten die bunte Mischung von Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Kultur fokussiert. Diese Vielfalt gilt es zu fördern, denn diese ist auch das, was Berlin zu einer besonderen Stadt macht, auf die die Welt nicht nur schaut, sondern bei der die Welt auch gerne persönlich und vor Ort einkauft.
Dabei, um das zu erreichen, um die Kieze mit diesem Gesetz zu erreichen, ist es unerlässlich, auch die An
wohnerinnen und Anwohner von vornherein mitzunehmen. Die einfache öffentliche Auslegung, die in Ihrem Gesetz vorgesehen ist, entspricht dabei nicht unserer Auffassung von umfassender Einbindung der Öffentlichkeit. Es ist doch nicht einfach lästige Pflichtaufgabe. Es ist eine Notwendigkeit und kann auch Bereicherung sein, von vornherein die Anwohnerinnen und Anwohner angemessen in die Planungen eines Innovationsbereichs oder BID oder BIG, wie Sie es nennen, einzubinden, –
Nein! – insbesondere, wenn diese in Wohn- bzw. Mischquartieren gegründet werden. Sie haben es selbst gesagt: Ihr Gesetz ist nicht nur für den Tauentzien und die Friedrichstraße da. In der Entwicklung des Handlungsinstruments dieses Gesetzes schlummert das Potenzial, Eigentümerinitiative hervorzulocken, und das nicht nur in reinen Geschäftsstraßen. Lassen Sie uns dieses Potenzial mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt heben!
Sie sehen in Ihrem Gesetzentwurf einen sogenannten Lenkungsausschuss vor. Hier haben Sie Vertreter der Eigentümer, der Gewerbetreibenden, des Bezirks und der IHK drin. Planen Sie doch hier auch Vertreter örtlicher Bürgerinitiativen ein! Auch sollten die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen angemessen eingebunden werden, und dies sollte man auch im Gesetz festschreiben. – Das ist wieder eine Besonderheit, die man im Hamburger Gesetz nicht finden konnte.
Was Sie, bisher zumindest, in Ihrem Gesetzentwurf auch ignorieren, sind die vielen anderen Programme insbesondere der Städtebauförderung, die in Berlin genutzt werden, wie aktive Zentren. Natürlich muss hier ein gut strukturierter Austausch mit den Akteuren im gleichen Gebiet stattfinden. Also auch das, denke ich, sollte man in den weiteren Beratungen verankern.
Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass wir diesen Gesetzentwurf, dem bisher noch etwas Eigenständigkeit, Gestaltungswille und Gefühl für die Stadt fehlen, gemeinsam in den weiteren Beratungen noch etwas Berliner Luft einhauchen können. – In diesem Sinne erst einmal für heute: vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Liebe Frau Kollegin Ludwig! Ich habe schon im Ausschuss überrascht zur Kenntnis genommen, dass Sie unseren Gesetzentwurf für einen halten, der keinen gemeinschaftlichen Ansatz verfolge und bei dem es keine partizipativen Verfahren gebe und keine breite Einbindung der Öffentlichkeit. Vielleicht haben Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen, vielleicht haben Sie nur das Hamburger Gesetz gelesen und übersehen, wo die Alleinstellungsmerkmale dessen liegen, was wir hier für Berlin ausgearbeitet haben.
Nun mag es etwas technisch klingen, dass wir als einziges Bundesland einen Erörterungstermin bei der Einführung einer solchen Standortgemeinschaft eingeführt haben. Aber zu diesem Erörterungstermin sind alle Anlieger, die es angeht, eingeladen, und zu dem kann auch sonst jeder kommen. Es wird dazu transparent und offen eingeladen, wie wir in dem Entwurf sagen. Damit ist selbstverständlich schon ein bisschen mehr als nur das Internet gemeint. Das ist ein Termin, zu dem alle Eigentümer angeschrieben und eingeladen werden. Das ist etwas, für das es bis heute überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt: aufgrund privater Initiative einmal an sämtliche Eigentümer heranzutreten, sich die Daten herausgeben zu lassen, sie alle zusammenzuführen und über die Entwicklung ihres Kiezes sprechen zu lassen. Ob man sich dann am Ende für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft als den sinnvollsten Weg zur Stärkung eines Quartiers entscheidet oder für ganz andere Dinge, die ja durchaus auf Anwohnerinitiative, auf Initiative ganz anderer Beteiligter als lediglich der Eigentümer zurückzuführen sein können – dafür ist genau dieser Termin offen und gedacht. Genau darin liegt der Beteiligungsgrad unseres Gesetzes doch deutlich über dem anderer Bundesländer, und darauf sei hier hingewiesen.
Ihre Anmerkung zum Lenkungsausschuss und wer dort als Beteiligter vorgesehen ist: Das ist keine abschließende Aufzählung. Selbstverständlich kann dieser Kreis erweitert werden. Das Gesetz bestimmt keinen abschließenden Rahmen, und natürlich ist es sinnvoll, die Anwohnerschaft da einzubeziehen, wo sie organisiert ist und man Ansprechpartner vor Ort hat. Dass die Einbindung von BVVen nicht stattfindet – das darf man doch im Ernst in Berlin nicht glauben. Es ist doch absolut undenkbar, dass ein Bezirk, auf den es ja maßgeblich bei der Inkraftsetzung einer solchen Immobilien- und Standortgemeinschaft ankommt, so ein Vorhaben ohne Einbindung seiner Bezirksverordneten voranbringt. Insofern: Ich nehme die Kritik zur Kenntnis, habe dafür aber wenig Verständnis. – Vielen Dank!
Lieber Kollege! Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich weiß es selbstverständlich sehr zu schätzen, dass in Ihrem Gesetzentwurf dieser in Deutschland einmalige Erörterungstermin drinsteht. Das ist schon mal ein erster Schritt. Dennoch bleibt er ohne ernsthafte Konsequenzen, und dass die Eigentümer angeschrieben werden, ist sowieso per se notwendig, weil anders die Eigentümer der Häuser einen entsprechenden „district“ gar nicht ablehnen könnten. Deshalb ist das nicht das, wofür ich die Fahne hochhängen würde. Ich denke, es ist sinnvoll, neben dem Erörterungstermin die Einbindung der Anwohnerschaft besser im Gesetz schon zu verankern und das Verfahren festzulegen, wie deren Anregungen eingebracht und aufgenommen werden.
Das Gleiche gilt für die BVV: Sie können ja hier sagen, dass die BVV natürlich berücksichtigt wird. Aber dann können wir es auch hineinschreiben. Ich denke, es macht Sinn, das hineinzuschreiben, damit die Verfahren und Zuständigkeiten von vorneherein eindeutig klar sind und nicht erst dann, wenn die ersten Gemeinschaften gegründet sind und man dann fragt: Jetzt müssen wir die BVV einbinden – wie machen wir das denn? Haben die denn ein Vetorecht oder was auch immer? – Klare Linien dort zu integrieren, macht Sinn, und wir können da vielleicht auch anhand unseres Entwurfs vom vergangenen Jahr den einen oder anderen Passus übernehmen. Wir haben uns ziemlich viele Gedanken gemacht und uns Mühe gegeben, wie man diese Einbindung klar definiert. Ich habe nichts dagegen, wenn Sie das in Ihren Antrag übernehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema BIG, wie unser Gesetz nun heißt – oder BID, wie es mehr im politischen Sprachgebrauch üblich ist –, ist bei uns nicht neu. Wir haben schon bei verschiedenen Gelegenheiten in den letzten zehn Jahren darüber diskutiert – das wurde hier schon angesprochen – und auch Versuche zur Aufwertung von Geschäftsstraßen unterhalb der Gesetzesebene unternommen. Wir haben dabei Erfahrungen und Anregungen aus den Standortgemeinschaften an verschiedenen Orten und auch Beispiele aus anderen Bundesländern gesammelt, und dies hat die Koalition dazu bewogen, die Einführung eines BID
Wir haben geprüft und mit den Beteiligten umfangreiche Gespräche geführt, und hieraus resultierend legen wir Ihnen jetzt den Gesetzentwurf vor. Anregungen wurden aufgenommen und Bedenken berücksichtigt, und das Ganze ist jetzt rechtlich auch sicher. Tatsächlich ist auch das Hamburger Modell bereits geprüft worden.
Nun sagte Frau Ludwig, der Grünen-Antrag sei in manchen Punkten vielleicht die bessere Lösung. Ich bezweifle das. Wir haben im Grünen-Antrag wieder einmal sehr viel Bürokratie und auch eigenartige Regelungen drin, etwa die, dass 20 Prozent der eingenommenen Mittel für Klima- oder Umweltschutzmaßnahmen zu verwenden seien. So schön und so gut das auch klingt – wir dürfen doch die Praktikabilität des Gesetzes nicht überfrachten! Wir müssen doch in erster Linie unser Ziel vor Auge behalten, Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsstraßen zu treffen und alle Möglichkeiten offenzuhalten! Unser Gesetzentwurf ist ein ausgesprochen offener: Es kann davon Gebrauch gemacht werden; es muss davon nicht Gebrauch gemacht werden. Man kann alles Mögliche hiermit regeln, aber das ist keineswegs von uns vorgegeben.
Von vielen Händlern und Händlerinnen in der Innenstadt, zum Beispiel in der Friedrichstraße oder in der Wilmersdorfer Straße, aber auch in äußeren Bezirken, in Spandau und Steglitz, und auch in Geschäftsstraßen, die im Moment nicht gerade auf der Sonnenseite stehen wie etwa die Turmstraße, hören wir die Anregung, dass so etwas eigentlich gebraucht wird. Daher haben wir dieses Gesetz geschaffen. Wir schaffen damit die Möglichkeit, dass Maßnahmen wie Sicherheit, Sauberkeit, aber auch Service, Marketing, Erreichbarkeit,
Auch Klimaschutz, selbstverständlich! – dort auf freiwilliger Basis geregelt werden können, dass die Identifikation mit dem Kiez dadurch gestärkt wird und dass natürlich eine Aufwertung der Straße stattfindet, was dann letzten Endes auch wieder den Eigentümern nutzt, die hierfür ja erst einmal zahlen sollen. Das heißt, es ist ein Argument, das einfach nicht verfängt, dass es nur Geschäftsleuten nutzen würde – es nutzt durchaus auch den Eigentümern.
Auch dem bisher bestehenden Problem, dass einige wenige Händler sich daran beteiligen und viele profitieren – die Trittbrettfahrerproblematik sozusagen –, wird durch unseren Gesetzentwurf durchaus begegnet. Wir haben auch aus Hamburg die Erfahrungen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass sich Leute wieder stärker engagieren und insgesamt eine Aufwertung im Kiez stattfindet, was gewünscht ist. Daher haben wir hier ein Gesetz, das in der ganzen Breite der Stadt Anwendung findet. Es ist ein Gesetz nicht nur für Glamourmeilen, nicht nur für
den Kurfürstendamm – ich bin selbst der Wahlkreisabgeordnete von dort. Auch andere Geschäftsstraßen in meinem Wahlkreis wie die Wilmersdorfer Straße oder die Kantstraße, viele Straßen können davon profitieren. Wir werden dadurch durchaus den kleinteiligen Einzelhandel stärken. Wir werden Berliner Kieze stärken. Damit ist dieses Gesetz für Geschäftsleute gut, gut für die Anlieger, für Mieter wie Eigentümer – gut für Berlin, kann man sagen. Lassen Sie es uns beraten!