denn der Gesetzentwurf leistet nicht einen Euro Beitrag dazu, die Gerechtigkeitslücke bei den Beamten zu schließen, die aufgegangen ist sowohl gegenüber den Tarifbeschäftigten als auch gegenüber den Beamten der anderen Bundesländer. Aber das nicht genug der Absurditäten. Wir erfahren heute im mündlichen Vortrag, dass die Koalitionsfraktionen da jetzt etwas raufpacken wollen. 116 000 Betroffenen zu sagen: Ja, wir sind da in einer Diskussion, wir packen da 0,5 Prozent drauf, und das ist doch ganz dufte –, das finde ich ein bisschen schwierig. Noch nicht einmal einen Plan vorzulegen, geschweige denn einen Antrag, für den die Finanzierung geklärt ist, sondern zu sagen: Wir sind da auf einem guten Weg. Ich erinnere Sie noch mal an das, was Sie versprochen haben: Die SPD hat versprochen, dass für die Beamten und auch die Pensionäre 2017, nämlich dann, wenn es für die Angestellten so weit sein wird, diese Gerechtigkeitslücke geschlossen werden soll. Und die CDU ist ja noch ein bisschen schärfer in dieser Sache: Sie haben, als Sie in der Opposition waren, über viele Jahre überhaupt die Zumutung des Solidarpakts abgelehnt.
Sie haben gesagt, das könne man den Beschäftigten nicht zumuten. Und dann kam die CDU in die Regierung, dann bekam sie das Innenressort – ich muss das so passiv formulieren –, und dann haben Sie für die Besoldung der
Und ich glaube, das finden mit mir und meiner Fraktion auch sehr viele Beamte, die sich sicher waren, wenn man sogar gegen die Zumutung ist, dass man dann aber schnellstmöglich eine versprochene Gerechtigkeit wiederherstellt, nämlich nach dem Auslaufen des Solidarpakts schnellstmöglich einen Plan vorzulegen, den zu finanzieren und umzusetzen, wie die Anpassung an den Bundestrend dann auch wirklich gelingt. Diese Erwartung gab es. Ich sehe immer noch in die fassungslosen Gesichter vieler Beamter, dass das bis heute und auch mit dem Gesetzentwurf nicht passiert.
Ihre Perspektive ist jetzt 2029. Aus dem mündlichen Vortrag habe ich herausgehört: 0,5 Prozent ab 2014. Das bedeutet, dass Sie bei 3 Prozent sind. 2,95 Prozent ist der durchschnittliche Abschluss der anderen Bundesländer. Übrigens, 2013 lagen Sie drunter. Da war der Abschluss hier in Berlin 2 Prozent und der durchschnittliche aller Länder lag bei 2,4 Prozent. Also auch dazu herzlichen Glückwunsch! Da haben Sie die Lücke nicht eingestellt, sondern da haben Sie einen Rückschritt vollzogen. Das heißt, Sie fangen erst 2015 an, erstmalig die Gerechtigkeitslücke zu schließen mit den 0,5 Prozent, die Sie heute zum mündlichen Vortrag gebracht haben. Das ist sportlich. Im O-Ton von Herrn Saleh heißt das dann: Wir schließen die Gerechtigkeitslücke. – Nein! Sie beginnen 2015, die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Sie beginnen damit, und Sie sind 14 Jahre später, nämlich 2029, damit fertig. Und das, obwohl das Land seit 2012 relevante Überschüsse erzielt und die Beschäftigten einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben.
Herr Henkel! Das fand ich nicht mehr witzig, das fand ich wirklich frech, dann in Richtung der Linken zu sagen: ein bisschen mehr Demut! Ich glaube, dass Sie auch damals schon Politikbeobachter waren.
Das konzediere ich. Ich bin mir sicher, er war dabei, und er wird sich auch erinnern. Er will es vielleicht nicht. Aber 1999, da hatten wir Personalausgaben, die annähernd genauso hoch waren wie die Steuereinnahmen des Landes Berlin. Das heißt, Sie hatten zehn Jahre lang mit der SPD nicht eine einzige strukturelle Entscheidung getroffen, die dem Land irgendwie Handlungsspielraum und Konsolidierungsnotwendigkeiten umgesetzt und ermöglicht hat.
Und dann gab es den Solidarpakt, der notwendig war und den Beschäftigten ganz viel abverlangt hat. Und das war eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme, die Sie angespart haben, die Sie sich nicht getraut haben.
Dann sind Sie dazu in Opposition gegangen. Aber wenn Sie dann jetzt nach diesem Systemversagen, nun erneut versagen, indem Sie trotz Steuereinnahmen Ihre Versprechen nicht umsetzen, dann finde ich das wirklich problematisch, und zum jetzigen Punkt ist es so.
Ich will das gerne noch mal an zwei Zahlen deutlich machen, weil ich die eindrucksvoll finde. Die Beamten sind auch deshalb sauer und misstrauisch, weil Sie auch heute hier keinen Plan vorlegen, der beginnt, die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Ich sage Ihnen mal, was das ganz konkret bedeutet. Im Eingangsamt A6, das sind in Berlin 1 790 Euro, ist der Unterschied zu den Bundesbediensteten – es soll ja das eine oder andere Bundesministerium in der Stadt schon geben – 317 Euro. Und im Endamt A13 ist die Differenz 656 Euro im Vergleich zu den Bundesbediensteten; das sind 13 Prozent. Herzlichen Glückwunsch, das haben Sie super hingekriegt!
Vielen Dank, Frau Bluhm! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Lauer. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage durch den Senat im Grunde genommen die Debatte weiterführen können, die wir in der letzten Plenarsitzung schon begonnen haben, nämlich die über die Ausrichtung des öffentlichen Dienstes in diesem schönen Bundesland. Das Problem ist, jetzt wird hier diskutiert, Ihr Vortrag war plausibel, wie viel Prozent da ist und wie viel Gerechtigkeitslücke. Es gibt ja so einen schönen Spruch: Wenn man irgendwie Geld als Maßstab für das Wohlbefinden oder Ziel nimmt, fehlen am Ende immer 10 Prozent. Und 10 Prozent wären von meiner Seite aus das populistische Stichwort. Wenn wir schon die Gelegenheit nutzen, dem öffentlichen Dienst und den Beamtinnen und Beamten in Berlin mehr Geld zukommen zu lassen, warum dann nicht mehr? Warum nicht einmal sagen, wir passen es direkt an den Bund an, machen wir einmal 13 Prozent mehr, 20 Prozent mehr? So billig kriegen wir unsere Wirtschaft in Berlin ja gar nicht anders subventioniert. Wenn wir auf die Idee kämen, dasselbe Geld einfach in irgendein Projekt zu stecken, käme sofort die EU vorbei und würde sagen: Böböböpp, das ist doch hier illegale Subventionierung. Und wir haben über diese 116 000 Personen, die in Berlin wohnen, Steuern zahlen, einkaufen gehen, Dienstleistungen abfragen, die Möglichkeit, richtig viel Cash ins Land zu pumpen. Von daher würde ich mich einfach freuen, wenn wir am Ende irgendwas komplett Irrationales machen, was keiner von uns erwartet, und da einfach ganz viel Geld raus
schmeißen. Aber ich kenne die Realität und die sachpolitischen Zwänge und habe auch schon gelesen, was der Finanzsenator zum Innensenator gesagt hat. Herr Henkel! Sie sollten ihn sich da als Verbündeten suchen und nicht als Antipoden und einfach mal gucken, wie Sie ihn auch von der tollen Idee überzeugen können, einfach über die Bediensteten im öffentlichen Dienst Geld reinzupumpen.
Und dann sollten wir uns – dieser Antrag bietet auch wieder einen schönen Anlass dafür – einfach tatsächlich überlegen: Was soll denn die Zielsetzung sein? Was soll denn der Service, der Mehrwert für das Land Berlin sein, den dieser öffentliche Dienst leistet? Und wo müssen wir in der Politik wieder Stellschrauben verändern, um irgendeinen Irrsinn abzustellen? Das Problem sind ja nicht die 100 000 oder die 116 000 oder die 200 000, die man vielleicht einstellen könnte, sondern wie man ihre Arbeitskraft verwendet. Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg, das hatten wir im Hauptausschuss. Da waren wir dann unzufrieden mit der Ausschreibung für die Reinigungskräfte, denn die Schulen haben nicht mehr eingestellte Hausmeister oder Putzkräfte oder irgendwie so über den Bezirk geregelt. Nein, da wollte man Geld sparen. Da hat man gesagt, machen wir eine Ausschreibung für den ganzen Bezirk. Da muss man aber eine EU-weite Ausschreibung machen. Und dann gibt es aber überhaupt nicht mehr die Kompetenz im Bezirk, eine EU-weite Ausschreibung zu machen. Und dann wurde stolz erzählt: Ja, das Bezirksamt Lichtenberg, das kümmert sich darum, das macht alle EU-Ausschreibungen für alle Bezirke in Berlin. Also noch mal: Weil man gesagt hat, wir sparen Geld damit, dass wir uns Hausmeister und Personal sparen, das wir direkt einstellen und Schulen saubermacht, müssen dann irgendwelche Leute in Lichtenberg für irgendeinen anderen Bezirk, wo dann auf dem Weg lost in translation die Hälfte verlorengeht, auf einmal EUweite Ausschreibungen für das Putzen von Schulen machen. Ich glaube, dass solch ein Irrsinn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst viel mehr demotiviert als zu wissen, dass man in irgendeinem Bundesministerium mehr oder weniger Geld verdienen wird. Da hat man dann halt andere Zusammenhänge, die man vielleicht auch nicht so schön findet.
Aber wir sollten uns dann doch tatsächlich mal fragen, bei welchen Sachen wir der Meinung sind, so an der roten Ampel gerechnet und nicht richtig drüber nachgedacht, Geld zu sparen, die uns am Ende mehr Geld kosten. Dass man sich jetzt auf den ganzen Bürgerämtern Termine ziehen muss und nicht mehr einfach so hingehen kann: Da sagt man, super, da sparen wir uns die Personalkosten für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Ja, wenn man die Freizeit, die sich Menschen nehmen müssen, quantifiziert, um irgendeinen Termin zu machen und während ihrer Arbeitszeit hinzugehen, wenn man sich überlegt, okay, dafür hätten sie mehr Steuern gezahlt, dann spart man sich das am Ende wieder. Wie kostenlos oder wie einfach ist das, wenn sich ein Anwalt oder eine
Anwältin, die sonst 250 Euro die Stunde mit Steuer nimmt, dafür freinehmen muss, irgendwas zu tun, was man früher am Wochenende, weil man einfach so vorbeigehen konnte, regeln konnte?
Ich fasse zusammen: Erstens sollten wir ganz viel Geld auf die Bediensteten im öffentlichen Dienst draufwerfen. Zweitens sollten wir uns darüber Gedanken machen, wie wir sie sinnvoll einsetzen. – Vielen lieben Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
a) Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Berliner Beamtenrecht – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014 Drucksache 17/1637
b) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014 Drucksache 17/1639
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014 Drucksache 17/1640
Ich eröffne die zweiten Lesungen und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel zu a und der zwei Artikel jeweils zu b und c miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Ich rufe also auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Artikel I bis III der Drucksache 17/0465 und die Artikel I und II der Drucksachen 17/0458 und 17/0459. Von nun an stehen den Fraktionen für alle weiteren Beratungen die Kontingente der Gesamtredezeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zur Verfügung.
In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Lederer. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin hat im Jahr 2008 die Lebenspartnerschaft und die Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend zum 3. Dezember 2003 vollständig gleichgestellt. Der Hintergrund war seinerzeit erstens die Föderalismusreform, die dem Land Berlin die Kompetenzen für die Beamtenversorgung und Beamtenbesoldung übertragen hat, und zweitens das Maruko-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gegen die EUAntidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG verstößt, die Deutschland bis zum 3. Dezember 2008 vollständig hätte umsetzen müssen. Berlin hat also Versäumnisse des Bundesgesetzgebers korrigiert, und zwar ohne Wenn und Aber. Das war seinerzeit auch alles andere als leicht. Insbesondere der damalige SPD-Justizstaatssekretär Hasso Lieber fand immer neue verfassungsrechtliche Scheinargumente dagegen. Letztlich konnte er sich damit aber nicht durchsetzen.
Was aber damals mit der SPD nicht durchsetzbar war, war die Rückwirkung dieser Gleichstellung vom Zeitpunkt an, als das Institut der Lebenspartnerschaft in Kraft trat – also zum 1. August 2001. Was es damals noch nicht gab, war eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage, inwieweit zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten konstituiert werden dürfen – so, wie das bei Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes angelegt war und wie es heute z. B. im Hinblick auf das gemeinsame Adoptionsrecht leider immer noch ist.
Inzwischen gibt es viele solche Entscheidungen aus Karlsruhe, und sie liegen alle auf einer Linie. Ich nehme mal den Beschluss vom 19. Juni 2012, der ganz klar sagt: Auch wenn der Bundesgesetzgeber die Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Bundesbesoldungsrecht seit dem 1. Januar 2009 beseitigt hat, so verstößt doch auch die Ungleichbehandlung bis zu diesem
Zeitpunkt – also von 2001 bis 2009 – gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass es keine verfassungsrechtlichen Sachgründe gibt, die die Diskriminierung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gegenüber der Ehe rechtfertigen kann.
Die Grünen und wir als Linke haben einen Antrag gestellt, die Rückwirkung in Berlin auch auf die Zeit zwischen 2001 und 2003 zu erstrecken. Ich hatte bereits gesagt, dass wir sie ab 2003 schon haben, und zwar unbedingt. Wir sind natürlich fest davon ausgegangen, dass die Koalition das annimmt. Schließlich heißt es in den Richtlinien der Regierungspolitik, die die Koalition sich selbst gegeben hat, unter Kapitel V Absatz 3: