Protokoll der Sitzung vom 02.10.2014

Der Senat übermittelt dem Berliner Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme zum Bericht 2013. Damit kommt er freilich seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 29 Abs. 2 BlnDSG nach. Aber doch möchte ich mich auch beim Senat bedanken, dass er zu dem Datenschutzbericht ausführlich Stellung genommen hat.

[Uwe Doering (LINKE): Ausführlich?]

Der Datenschutzbericht 2013 ist aufschlussreich. Er verweist auf komplexe Sachverhalte, wie die Datenüber

(Dr. Alexander Dix)

mittlungen in die USA oder die EU-Datenschutzreform. Das sind Herausforderungen und politische Großvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene. Grundsätzlich stimme ich mit der Forderung überein, wonach die Stärkung des Datenschutzes auf diesen Gebieten erfolgen muss. Wir brauchen dafür vertretbare und funktionierende Regelungen.

Der Bericht setzt uns weiterhin in Kenntnis von den Berliner Problemen, die auf den ersten Blick vielleicht banal erscheinen: Dokusoaps im Kreißsaal oder Handwerkerparkausweise, aus denen sich aber datenschutzrechtlich begründete Bedenken ergeben. Beim Lesen der 213 Seiten des Berichts wird deutlich: Auf vielen Ebenen wird in unserer Stadt geprüft, ob und wie die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes umgesetzt werden. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und um die Frage, wie dieses Recht gewahrt werden kann. Mithilfe von Beratungen und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes macht Herr Dr. Dix hier Vorschläge. Der Datenschutzbeauftragte zeigt Verstöße auf und kommt mit den Beteiligten ins Gespräch – von der Arztpraxis bis zum Berliner Senat. Egal welcher Weg, am Ende geht es darum, das Niveau des Datenschutzes zu erhöhen.

Genauso aufschlussreich ist die Stellungnahme des Senats. Ganz klar ist eines: Meistens ist es kompliziert. Zum Beispiel, weil es in einem Fall unterschiedliche Auffassungen zu Sach- oder Rechtsfragen gibt. Manchmal findet sich keine gemeinsame Lösung. An anderer Stelle setzt der Senat die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten richtigerweise in die Praxis um, oder es wird eine Zusammenarbeit angestrebt, wie zum Beispiel bei der Frage, ob und wie Lehrer Facebook als Kommunikationsmittel mit Schülern einsetzen dürfen. Ich bin ehrlich: Wenn ich die Hinweise des Datenschutzbeauftragten lese oder auch an anderer Stelle die Anmerkungen des Senats, dann stelle ich des Öfteren fest: Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem – Goethe übrigens. Dennoch müssen wir uns die Probleme von vielen Seiten anschauen und sie untersuchen. Das ist gewährleistet. Involviert sind in diesen Prozess viele. Sich so an die Lösung der Probleme heranzuwagen, ich denke, damit ist viel gewonnen.

In den letzten Jahren – das hat Herr Dr. Dix ebenfalls gesagt – konnte in Berlin ein hoher Datenschutzstandard erreicht werden. Wir wollen diesen Standard halten, auch wenn es Einzelfälle gibt, wo berechtigterweise nachgebessert werden muss. Es ist gut, dass der Datenschutzbeauftragte auf diese Situation aufmerksam macht, und ebenso hilfreich, dass der Senat zur Lösung dieser Fälle Maßnahmen ergreift. Wir als Abgeordnete werden im ITDat-Ausschuss noch Gelegenheit haben, uns diese Vorschläge genauer anzuschauen und dann mit Besprechungspunkten entsprechend beraten. Wir haben hier eine gute Grundlage. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als

auch die Stellungnahme des Senats sind Impulse für diese Arbeit. – Vielen Dank an alle Beteiligten!

[Beifall bei der SPD und der CDU– Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Kohlmeier! – Für die CDUFraktion hat der Kollege Dregger das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Datenschutzbericht 2013. Auf 216 Seiten hat unser Datenschutzbeauftragter seinen Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde zur Sicherung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zusammengefasst. Er hat mit seinem strengen Blick Missstände identifiziert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dafür möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Dix, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken.

[Allgemeiner Beifall]

Der Datenschutzbericht 2013 macht ein weiteres Mal die fortschreitende Digitalisierung unseres Lebens deutlich, zu Hause, in den Schulen, Universitäten, am Arbeitsplatz, in der öffentlichen Verwaltung und bei unseren Unternehmen. Immer mehr Sachverhalte, die der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht thematisiert, entstammen der digitalen Welt. Dabei geht es um Themen wie Sicherheit im Berliner Landesnetz, verschlüsselte Kommunikation per De-Mail oder anderes, bezirkliche IT-Sicherheitskonzepte, unverschlüsselter Mailverkehr mit der Finanzverwaltung und vieles andere mehr oder auch neue technische Entwicklungen wie pay as you drive, d. h. die Möglichkeit von Kfz-Versicherungsunternehmen, die Verkehrsdaten zur Abrechnung der Versicherungsleistungen zu erheben und damit aber auch zu überwachen.

Ohne Zweifel stellt die Digitalisierung eine große Herausforderung für die Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit dar. Die Digitalisierung hat viele Risiken. Aber wollen wir sie wegen ihrer Risiken stoppen?

[Zuruf von den PIRATEN: Ja!]

Können wir das überhaupt? Nein, ich glaube nicht, dass wir das können,

[Zuruf von den PIRATEN: Doch!]

und wir wollen es auch nicht, sondern im Gegenteil: Wir wollen die Digitalisierung aktiv vorantreiben. Wir wollen mehr und mehr Bürgerdienste der öffentlichen Verwaltung auch online anbieten. Wir wollen nicht, dass die Bürger und Unternehmen unserer Stadt ihre Zeit mit Verwaltungsgängen verschwenden, die sie auch von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus per Mausklick in we

(Sven Kohlmeier)

nigen Sekunden erledigen können. Wir wollen, dass die Unternehmensgründer der Hauptstadt der Start-ups mehr und mehr eine öffentliche Verwaltung vor sich haben, die ihnen auch mit ihren digitalen Angeboten effektiver Dienstleister wird. Meine Fraktion hat hierzu vor wenigen Wochen umfassende Beschlüsse für eine digitale Agenda für Berlin gefasst. Wir wollen das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren zum E-Government-Gesetz ebenso wie die Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan der Jahre 2016 und 2017 dazu nutzen, um die richtigen Weichen zu stellen für die Einführung einer digitalen elektronischen Aktenführung und Aktenbearbeitung, für die digitale Führung durch einen CIO, der durch entsprechende Kompetenzen in die Lage versetzt wird, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung durchzusetzen. Und wir wollen dabei auch die Verantwortung der ITSicherheit bündeln bei einem CISO. Wir erwarten dabei die Mitwirkung aller Senatsverwaltungen, auch der Finanzverwaltung, die bereits eine Vielzahl von Verfahren und die Aktenführung selbst erfolgreich digitalisiert hat.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birk?

Bitte schön!

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Dregger! Wir begrüßen ja diesen Sinneswandel, der bei Ihnen persönlich vonstattengegangen ist. Aber wie bewerten Sie denn, dass ein E-Government-Gesetz, wo das alles drinstehen würde, was Sie eben aufgezählt haben, seit viereinhalb Jahren in der Senatsverwaltung vorbereitet wird und jetzt schon seit geraumer Zeit bei der Finanzverwaltung zur Mitzeichnung liegt und dort einfach nicht rauskommt?

[Beifall bei den GRÜNEN]

Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Kollege Birk! – Ich kann bei mir keinen Sinneswandel feststellen, und da ich Herr meiner Sinne bin, bin ich mir ziemlich sicher, dass das kein Sinneswandel ist, sondern eine Überzeugung, dass es eine politische Notwendigkeit ist, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Deswegen freue ich mich, wenn ich Sie auch mit Ihrem Beitrag als meinen Verbündeten

an meiner Seite sehen darf. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass an einem vernünftigen Gesetzentwurf vernünftig gearbeitet wird und dass wir bald Gelegenheit haben werden, ihn auch im Parlament zu beraten.

Ich möchte aber noch mal deutlich machen, dass wir auch bei den bevorstehenden Beratungen die Unterstützung der Senatsverwaltung brauchen, auch der Finanzverwaltung. Ich sage das ausdrücklich. Denn die Finanzverwaltung hat bereits elektronische Verfahren und auch die elektronische Aktenführung erfolgreich eingeführt. Sie kennt also den Nutzen der E-Akte, und sie schätzt ihn. Daher gehe ich davon aus, dass sie auch unsere Digitalisierungsstrategie im Interesse einer effizienten und bürgerfreundlichen Landes- und Bezirksverwaltung unterstützen wird.

Unsere Aufgabe und Verantwortung bei allen Schritten im Zuge der weiteren Digitalisierung ist es, unser hohes Datenschutzniveau sicherzustellen. Dabei werden wir auf Ihren fachmännischen Rat, sehr geehrter Herr Dr. Dix, und den Ihrer Mitarbeiter gern zurückgreifen. Unser hohes Datenschutzniveau dürfen wir nicht als lästige Pflicht betrachten. Sie haben das auch in Ihrem Beitrag, Herr Dr. Dix, gesagt. Ich betrachte genauso wie Sie unser hohes Datenschutzniveau als Standortvorteil für Berlin und für Deutschland. So müssen wir es auch vermarkten. Clouddienste made in Germany, denen wird ein erheblich höheres Vertrauen entgegengebracht, z. B. für Unternehmen, die einen Teil ihrer Daten auslagern wollen, aber eben in einer sicheren Cloud. Dieses Vertrauen ist ein ökonomischer Wert. Den müssen und wollen wir für Berlin nutzen – als Standort für sichere Clouddienste. Und mein Wunsch ist es, dass das ITDZ, der IT-Dienstleister des Landes, hier auch als beratender Kompetenzträger, auch für die Privatwirtschaft, zur Verfügung steht. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und bin sicher, dass wir insbesondere die Themen, die zwischen Datenschutzbeauftragtem und Senatsverwaltung noch streitig sind, uns sehr genau ansehen und dazu Lösungen finden werden. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Dregger. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort dem Kollegen Lux. – Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Vielen Dank für Ihre unabhängige Arbeit, die sicherlich nicht immer leicht war, an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an Sie. Sie wissen ja, dass wir Grünen uns eigentlich vorstellen würden, dass der Landesdatenschutzbeauftragte noch ein Stück unabhängiger wird nach dem Vorbild Schleswig-Holstein, der auch

(Burkard Dregger)

Datenschutzgütesiegel erteilen kann und nicht in die unmittelbare Landesverwaltung gehört. Aber so, wie Sie Ihre Arbeit tätigen, sehr streng, sehr scharf, mit Behauptungskraft gegenüber den Behörden, trotzdem werden Sie dort auch als Partner wahrgenommen, und parteienunabhängig. Dafür möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich überwacht fühlt, ist niemals frei. Die freie Entscheidung über die eigenen Daten – das muss man sich auch noch einmal von hier ins Bewusstsein rufen – ist eine ganz wichtige Entscheidung in unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat. Und dieses Vertrauen in den Staat, dass er eigentlich die persönlichen Daten schützt, meine Daten gehören mir, die Bürgerin und der Bürger sollen selber entscheiden, was mit ihren Informationen passiert – all das ist doch ganz schön in weite Ferne gerückt, all das ist doch fast nicht mehr Realität. Das wissen wir seit den Enthüllungen des Edward Snowden im letzten Jahr. Und diese Enthüllungen machen doch deutlich, dass wir vor der großen Aufgabe stehen, wieder Vertrauen in den Datenschutz herzustellen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich bin da ganz beim Datenschutzbeauftragten: Ohnmacht hilft nichts, das Unglück muss zurückgeschlagen werden. Ich möchte aber trotzdem noch mal erinnern an das Ausmaß. 2007, Bundesinnenminister Schäuble sagt zu den Überwachungsgesetzen: Na ja, wer sich in die Öffentlichkeit begibt, der muss damit rechnen, beobachtet zu werden. – Das sind ähnliche Begründungen, die man auch von dem Innensenator hört, wenn es um mehr Überwachung geht, nicht nur im öffentlichen Raum. Aber was hier passiert ist, ist, dass selbst bei privater Kommunikation im Internet – Sie haben es betont, die Internetsicherheit – faktisch überhaupt kein Vertrauen mehr bestehen kann. Alle werden unter Generalverdacht gestellt und ausgespäht. Hier gilt es, auch in Berlin in einem Landesparlament ein klares Stoppschild zu setzen, die Bevölkerung, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, dass Datenschutz ein Wert an sich ist. Ohne ihn kann Beteiligung, kann Gesellschaft, kann Austausch, kann Geschäftsleben gar nicht funktionieren.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Deswegen ist es auch wichtig, den Blick auf den Alltag des Datenschutzes zu lenken. Das passiert im Datenschutzbericht sehr gut bei den einfachen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern in Kommunikation mit dem Finanzamt, bei Mietbürgerinnen und -bürgern etwa, wenn sie standardmäßig eine Schufa-Auskunft zum Anmieten einer neuen Wohnung mitbringen müssen, am Jobcenter, wo gegängelt wird mit Auskünften, mit dem, was man über sich preisgeben muss, nur damit man noch ein weiteres Gnadenbrödel erhält, oder bei Meldeauskünften, wo der eine oder andere Gläubiger sehr schnell, sehr mas

senmäßig ein gutes Geschäft macht, indem er die viel zu günstigen Berliner Meldebehördengebühren nutzt.

Aber – und das haben wir eben als Abgeordnetenhaus auch mit allen Fraktionen gesagt – ziemlich krass war, wie die Schulverwaltung bzw. der Senat die Daten von Schülerinnen und Schülern dieser Stadt an einen USamerikanischen Anbieter übertragen hat, der Zugriff hat. Wir reden hier über grundsätzlich verschlüsselte Kommunikation, und was macht der Senat: Er überträgt eine Schülerdatei an einen US-amerikanischen Anbieter. Das passt nicht in unsere Zeit. Auch hier gilt, was Kollegin Kapek heute Morgen gesagt hat: Es wäre schön, wenn Sie den Schuss hören würden.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Auch bei der IT-Sicherheit fand ich es auch interessant, wie die CDU-Fraktion jetzt langsam mit Konzepten hier vorkommt. Aber hier liegt einiges im Argen. Die Verwaltung ist viel zu spät auf Windows 7 umgestellt worden, die Rechner waren nicht gesichert. Das IT-Dienstleistungszentrum ist momentan auf der mittleren Führungsebene kopflos, kann man sagen, es herrscht dort ein Führungsproblem. Ein durchdachtes IT-Sicherheitskonzept gibt es weder landesweit noch für die Bezirke. Dort gibt es nicht einmal einen Datenschutzbeauftragten mit voller Stelle. Und Datenschutz ist Klein-Klein. Darüber werden wir uns im Datenschutzausschuss auch vereinbaren. Ich halte die Stellungnahme des Senats an den meisten Stellen für viel zu dünn, viel zu widerwillig, deswegen muss hier das Abgeordnetenhaus im Ausschuss für IT und Datenschutz handeln.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Ich möchte zum Abschluss sagen, dass es auch darum geht, Herr Henkel, Herr Heilmann, liebe Kollegen von der CDU und von der SPD, dieses doch häufig viel zu willfährige Mitmachen, bei jeder weiteren Überwachung, bei jeder großangelegten Überwachungsmaßnahme, wie Sie sie planen – beim Kfz-Kennzeichenscanning z. B., bei dem jede Autofahrerin, jeder Autofahrer gescannt werden kann, aber auch bei den Funkzellenabfragen, die massiv Standardmaßnahme geworden sind und in die Grundrechte aller Berlinerinnen und Berliner eingreifen, bei den millionenfach abgehörten Telefongesprächen, wo sie auch unbeteiligte Dritte treffen, –

Sie müssen langsam zum Ende kommen.

eben Personen, die nicht tatverdächtig sind, sondern notwendigerweise Unbeteiligte treffen –, zu bedenken, all diese Maßnahmen sollten nur Ultima Ratio, nur letztes

Mittel sein. Vor allen Dingen müssen sie, wenn Sie Ausweitungen machen, gut begründet sein. Wir als Grüne sind zwar dagegen, aber Sie liefern nicht einmal eine gute Begründung für die weitere Einschränkung und den weiteren Abbau von Grundrechten der Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!