Protokoll der Sitzung vom 02.10.2014

[Beifall bei der SPD]

Danke schön!

Wir haben noch Zeit für eine Frage. Deshalb erteile ich dem Kollegen Krüger von der CDU das Wort. – Bitte schön!

Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie verläuft derzeit die Erarbeitung der Konzeption der Befragung zur Einführung einer Pflegekammer?

[Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Online!]

Herr Senator Czaja, Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Krüger! Die Erarbeitung für eine Befragung zur Pflegekammer haben wir an die Alice-Salomon-Hochschule als Zuwendung gegeben, die derzeit die Fragebögen mit den unterschiedlichen Beteiligten erarbeitet. Ab Mitte Oktober soll der eigentliche Kern der Befragung stattfinden. Vorher wird die Alice-Salomon-Hochschule noch Veranstaltungen zur Information mit den Befürwortern, aber auch mit den Kritikern der Pflegekammer durchführen. Unsere Erwartung ist, dass wir Ende dieses Jahres eine abgeschlossene Befragung haben und Anfang des nächsten Jahres der Pflegekammer eine Auswertung der Befragung vorlegen

(Bürgermeister Michael Müller)

können. Wir befinden uns also in der im Ausschuss verabredeten Zeitschiene.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage? – Herr Krüger – bitte schön!

Herr Senator! Wie werden die verschiedenen Berufsgruppen in der Pflege einbezogen?

Herr Senator Czaja – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zunächst werden die unterschiedlichen Einrichtungsformen in der stationären Pflege und der ambulanten Pflege kategorisiert. Dann wird es eine nach der Größe der jeweiligen Beschäftigtengruppen zugeordnete Befragung geben, sodass die Pflegeberufe, die in Berlin anerkannt sind, also die examinierten Pflegeberufe, in den jeweiligen Gruppierungen prozentual nach diesem Anteil befragt werden. So geht die Alice-Salomon-Hochschule vor. Sie hat das in ihrem Studiendesign so veranschlagt und auch so vorgestellt.

Danke schön! – Eine Nachfrage hat die Kollegin Radziwill. – Bitte sehr!

Wie ist denn das mit den nicht examinierten Berufsgruppen? Wurde daran gedacht, auch die größte Gruppe der Beschäftigten in der Pflege, diejenigen, die nicht nach dem jetzigen Standard einen Abschluss haben, in die Befragung einzubeziehen?

Herr Senator Czaja!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Befragt wird die Gruppe der Pflegekräfte, die unter eine Pflegekammer fallen würde. Das sind die Pflegeberufe, die in Berlin anerkannt sind. Die Pflegehelfer bzw. die anderen Berufsgruppen, die Sie bezeichnet haben, sind dies nicht. Dazu gibt es eine Fülle von verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die alle zum gleichen Ergebnis kommen. Es ist ein Grundrechtseingriff, den Sie mit einer Verkammerung für die Personengruppe vornehmen, die

betroffen ist. Diese ist zu befragen. Natürlich hat das Einfluss auf viele andere Gruppen: Hebammen, Ergotherapeuten und andere. Aber diese Berufsgruppen werden nicht befragt, genauso wie Ärzte nicht befragt werden, auch wenn diese dazu natürlich eine Meinung haben. Die Berufsgruppe, für die die Pflegekammer da wäre, nämlich die examinierten Pflegekräfte in der Altenpflege, in der stationären Pflege und in der Kinderkrankenpflege ambulant wie stationär, die werden befragt. Das Studiendesign sieht vor, dass diese Gruppe nach den Einrichtungen strukturiert und der prozentuale Anteil, auf den diese Gruppe kommt, dann auch befragt wird.

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Die Fragestunde ist damit beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2013

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 17/1770

Ich darf zunächst in unserem Haus den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ganz herzlich begrüßen – Herr Dr. Dix, herzlich willkommen!

[Allgemeiner Beifall]

Ich erteile Ihnen auch das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie befassen sich heute mit dem Jahresbericht 2013 des Berliner Datenschutzbeauftragten und Beauftragten für Informationsfreiheit und der Stellungnahme des Senats hierzu. Die Einzelheiten des Berichts werden im Ausschuss für digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu beraten sein, der im zurückliegenden Jahr schon sehr konstruktiv die anstehenden Themen diskutiert hat. Dafür danke ich dem Ausschuss und insbesondere seinem Vorsitzenden, dem Abgeordneten Fabio Reinhardt.

[Allgemeiner Beifall]

Allerdings würde ich mir wünschen, dass die Positionen, auf die sich der Ausschuss verständigt, als Beschlussempfehlungen schneller als bisher das Plenum erreichen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

In diesem Zusammenhang begrüße ich es, dass das Abgeordnetenhaus einen Beschluss zum Schutz der Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit

(Senator Mario Czaja)

öffentlichen Stellen gefasst hat. Dieses Thema zieht sich auch durch den aktuellen Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten. In Zeiten wachsender Unsicherheit und Verletzlichkeit von Kommunikationsinfrastrukturen ist es von zentraler Bedeutung, dass Berlin seinen Bürgerinnen und Bürgern vertrauenswürdige elektronische Mitteilungswege anbietet und diese auch für die Kommunikation zwischen Behörden nutzt. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss zum Standard werden.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Beifall von Dennis Buchner (SPD)]

Die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene und teilweise auch vorgeschriebene De-Mail bietet zwar mehr Vertraulichkeit als die unverschlüsselte Kommunikation, die DeMail ist allerdings ungeeignet für die Übermittlung von Gesundheits- und anderen vergleichbar sensitiven Daten.

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Verschlüsselung allein reicht aber nicht aus, um den zunehmenden Angriffen durch Kriminelle, aber auch Nachrichtendienste auf die Daten des Landes Berlin zu begegnen. Dabei geht es um die generelle Erhöhung der Widerstandsfähigkeit – heutzutage als Resilienz bezeichnet – der IT-Systeme gegen flächendeckende Attacken, die in Zukunft mit Sicherheit noch zunehmen werden.

Zur Resignation besteht dabei aber kein Anlass. Es gibt nämlich durchaus auch positive Entwicklungen. Deutsche und europäische Unternehmen erkennen zunehmend den Wert des Datenschutzes als Wettbewerbs- und Standortvorteil. Mehrere große US-Unternehmen aus der ITBranche haben angekündigt, Rechenzentren nach Europa zu verlagern, um das Vertrauen der europäischen Kunden zurückzugewinnen. Ob dies gelingen kann, ist noch offen. Umso wichtiger ist es aber, dass Berliner Schulen nicht Cloud-Dienste amerikanischer Unternehmen nutzen, die dazu führen, dass die Daten von Berliner Schülern, Eltern und Lehrern auf Servern in den USA liegen, wo der Datenschutz nicht den nötigen Stellenwert hat.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Erst in der vergangenen Woche hat in diesem Haus ein Workshop von Experten des vom europäischen Datenschutzbeauftragten ins Leben gerufenen Netzwerks für technische Internetsicherheit stattgefunden. Dieses Netzwerk erarbeitet Handlungsanweisungen, wie die Entwickler von Hard- und Software, aber auch Start-up-Gründer den Datenschutz möglichst früh in ihre Überlegungen einbeziehen können. Dies ist für die lebendige Berliner Start-up-Szene von erheblicher Bedeutung, die ohnehin ihre Geschäftsmodelle an europäischen Maßstäben von Datenschutz und Transparenz ausrichten muss, um wirtschaftlich Erfolg zu haben. Dabei geht es um mehr als Datensicherheit. Es geht auch um datensparsame Ge

schäftsideen als Alternativen zu den großen USUnternehmen, deren invasive Werbestrategien zunehmend als übergriffig empfunden werden.

Berlin hat sowohl national als auch international einen guten Namen in Sachen Datenschutz. In Sachen Informationsfreiheit besteht noch ein gewisser Nachholbedarf, selbst wenn Berlin bereits 1999 als zweites Bundesland in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hat. Auch hier geht die Entwicklung allerdings weiter, wie das Beispiel des Hamburger Transparenzgesetzes zeigt. Seit gestern ist das Hamburger Transparenzportal online, in das die meisten Dokumente der dortigen Verwaltung für jedermann sichtbar bei gleichzeitiger Beachtung des Datenschutzes eingestellt werden. Das sollte für die Bundeshauptstadt das maßgebliche Beispiel sein.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Herr Dr. Dix! – Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten, die bitte auch nicht überschritten wird, zur Verfügung. Es beginnt nach Fraktionsstärke die SPD. Das Wort erteile ich dem Kollegen Kohlmeier. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einstieg zur heutigen Rede fällt mir leicht: Ich möchte mich bedanken, und zwar bei Herrn Dr. Dix und seinen Mitarbeitern für die Vorlage des Datenschutzberichts 2013!

[Allgemeiner Beifall]

Wie in jedem Jahr legt Herr Dr. Dix mit viel Engagement den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht vor, verteidigt diesen und wirbt für Verständnis. Eine nicht immer einfache Aufgabe, wie man auch an dem gerade jetzt nicht ganz gefüllten Haus heute sieht. Herzlichen Dank, Herr Dr. Dix und Ihren Mitarbeitern für die Arbeit, die Sie geleistet haben!

[Allgemeiner Beifall]

Der Senat übermittelt dem Berliner Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme zum Bericht 2013. Damit kommt er freilich seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 29 Abs. 2 BlnDSG nach. Aber doch möchte ich mich auch beim Senat bedanken, dass er zu dem Datenschutzbericht ausführlich Stellung genommen hat.