Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ihre Grundaussage ist falsch. Wir haben keine rückläufigen Besucherzahlen, sondern in vielen Einrichtungen steigende Besucherzahlen,
gerade in den großen Opernhäusern beispielsweise, und wir haben Modelle eingeführt – beispielsweise mit der Berlin-Card –, bei denen auch Menschen mit einem sehr geringen Einkommen zu einem geringen Euro-Betrag Karten erwerben können. In vielen Einrichtungen wird auch eine eigene Tarifstruktur gemacht, die das eigene Publikum berücksichtigt. Ich glaube, da ist Berlin vorbildlich, und wir können uns da wirklich mit anderen vergleichbaren Kommunen messen lassen.
Auf der anderen Seite muss aber auch erlaubt sein, sich die Tarifstrukturen anzuschauen. Es gibt viele Menschen, die einen vernünftigen Preis bezahlen können, und das sollte man dann auch in Anspruch nehmen. Aber bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und
Rentner und sozial schwache Persönlichkeiten müssen selbstverständlich Berücksichtigung finden. Das ist die Politik des Senats, und es bleibt auch die Politik des Senats. Ich glaube, da sind wir uns hier in diesem Haus alle einig.
Herr Kultursenator! Was unternimmt der Senat, um potenziell solventen Gästen dieser Kultureinrichtungen, wenn diese der Meinung sind, sie könnten viel mehr für den Eintritt bezahlen, das auch zu ermöglichen? In anderen Ländern gibt es das, dass in Museen an jeder Ecke eine Spendenbox steht, wo man Geld reinwerfen kann. Welche Möglichkeit hat jemand, der das Gefühl hat, er könnte auch 1 000 Euro für eine Opernkarte bezahlen, dies in diesem schönen Land auch zu tun?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Er hat viele Möglichkeiten. Es gibt bei fast allen größeren Kultureinrichtungen Fördervereine, wo man beitreten kann, wo man auch Spenden abgeben und sich selbst mit Arbeit einbringen kann. Das wird Gott sei Dank in vielen Bereichen wahrgenommen, neben den allgemeinen Sammelbüchsen, die es auch in den Museen und anderswo gibt. Ich glaube, wer sein Geld hier sinnvoll anlegen will, der wird seinen Weg finden. Und wenn er ihn noch sucht, werden wir ihn dabei unterstützen.
Ich frage den Senat: Vor dem Hintergrund, dass jetzt zu vernehmen war, dass der Justizsenator beim Stromnetzvergabeverfahren nicht mehr mitstimmen darf, kann man jetzt wenigsten davon sprechen, dass der Justizsenator dem Anschein nach befangen ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lauer! Da haben Sie offensichtlich etwas über die öffentliche Berichterstattung falsch verstanden.
Der Herr Justizsenator hat für sich erklärt, um jede Besorgnis eines Anscheins zu vermeiden, werde er sich diesbezüglich so verhalten. Ich glaube, dies ist etwas anderes als das, was Sie dargestellt haben.
Herr Regierender Bürgermeister! Stimmen Sie mir darin zu, dass sich der Justizsenator mit dieser Erklärung selbst für befangen erklärt hat?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Er hat durch diese Erklärung gerade bewirkt, dass jeder Verdacht einer Befangenheit gar nicht erst entstehen kann.
Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wird der Senat als Konsequenz aus der Pannenserie bei der Staatsanwaltschaft Berlin, insbesondere aus den jüngsten Fehlern bei den Ermittlungen gegen den Abgeordneten Braun, einen Sonderermittler zur Überprüfung der Abläufe einsetzen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schreiber! Das Disziplinarrecht kennt die Funktion des Sonderermittlers nicht, und insofern gibt es keine entsprechenden Pläne. Das frühere Disziplinarrecht sah einen Ermittlungsführer bzw. eine Ermittlungsführerin vor. Das ist heute nicht mehr der Fall. Es entscheidet immer der Dienstvorgesetzte, der sich aber regelmäßig eines Beauftragten – es gibt keinen Rechtsbegriff dafür – bedient. Auch das ist im Moment noch nicht der Fall.
Sie wissen, dass Disziplinarverfahren Personaleinzelangelegenheiten sind und ich Ihnen nicht präzise beantworten kann, wo das Verfahren steht. Jedenfalls ist die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Insofern kann ich auch nicht ausschließen, dass noch Personen hinzugezogen werden. Entschieden ist das definitiv noch nicht, auch nicht vom Senat.
Herzlichen Dank für die Ausführungen! Dann würde ich gern wissen wollen, wann wir mit einem Ergebnis zu rechnen haben und wie wir informiert werden.
Herr Abgeordneter Schreiber! Ich hatte im Rechtsausschuss schon im Sommer gesagt, dass die Aufarbeitung lange dauern kann und dass ich wahrscheinlich nicht präzise sagen darf, was dabei herausgekommen ist. Insofern gibt es da ein widerstreitendes Interesse zwischen dem berechtigten Interesse der Abgeordneten zu erfahren, was da passiert ist, und der Geheimhaltungspflicht von Personaleinzelangelegenheiten. Da ich noch nicht weiß, wie die gegenwärtige Prüfung bei der Generalstaatsanwaltschaft ausgeht, kann ich mich auch noch nicht so richtig entscheiden, wie ich dann darüber informiere. In diesem Spannungsfeld befindet sich das.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich habe Sie aber richtig verstanden, dass es wegen dieser Verfehlungen laufende Disziplinarverfahren gegen Berliner Staatsanwälte – im Plural – gibt?
Nein, Herr Abgeordneter Behrendt! Sie haben mich nicht richtig verstanden. Das dürfte ich, wenn es so wäre, auch gar nicht so sagen. Ich habe nur von der Aufarbeitung gesprochen und das bewusst so allgemein formuliert, weil auch die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens eine Personaleinzelangelegenheit ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Ist ein Lehrer an den integrierten Sekundarschulen, in der bisherigen Form ausgebildet, nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz und der Lehramtszu
gangsverordnung qualifiziert, um an der ISS in der Oberstufe einschließlich Abiturprüfung zu unterrichten?