Kollege Buchner! Wir haben seit dem 1. Januar 2014 eine neue geltende Tarifsatzung. Die ermöglicht es den Bädern, zur Kostendeckung einen Warmbadezuschlag, also bei über 30 Grad, in Höhe von 1,50 Euro zu erheben. Das Warmbadeangebot, von dem Sie gerade gesprochen haben, entspricht dem Kundenwunsch
insbesondere älterer Nutzer und wirkt sich derzeit auch positiv auf die Besucherzahlen aus. Es erzeugt allerdings auch höhere Energiekosten. Das zieht das nach sich. Die Warmbäder in Neukölln, Charlottenburg, Spandau Nord, und, ich glaube, in der Wuhlheide bieten so etwas an. In den freizeitorientierten Bädern wird kein Warmbadezuschlag erhoben.
Herr Senator! Wie beurteilen Sie, dass jetzt zahlreiche Maßnahmen in den Bädern umgesetzt werden, die mutmaßlich Teil einer umfangreicheren Bäderkonzeption
Herr Präsident! Kollege Buchner! Meine Damen und Herren! Sie wissen um die komplizierte Diskussion zum neuen Bäderkonzept, und Sie wissen auch, dass es nicht immer ganz einfach ist, das berechtige Bedürfnis der Parlamentarier auf der einen Seite und mit dem, was auf der andren Seite Aufgabe der Geschäftsführung ist, in Einklang zu bringen. In der Mitte sitzt der Aufsichtsrat mit seinen entsprechenden Aufgaben. Ich bin allerdings komplett bei Ihnen. Wenn das Gefühl entsteht, dass hier bestimmte Dinge aus einem Bäderkonzept, das zunächst einmal durch das Parlament, durch den Hauptausschuss muss, jetzt vorweggezogen werden, dann ist das nicht in Ordnung.
Danke schön! – Da das Bäderkonzept hier thematisiert ist und die Frage, wie man die Bäder künftig ausgestaltet, meine Frage zu dem Vorschlag aus TempelhofSchöneberg, Schutzzeiten oder besondere Zeiten für Inter- oder Transsexuelle in einem Schwimmbad einzuführen: Was werden Sie aus Aufsichtsratsvorsitzender dafür tun, das zu realisieren?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden natürlich darüber reden und sehen, ob und wie wir zu einem Ergebnis kommen. Die Frage ist noch offen.
Danke schön! – Für die nächste Frage erteile ich dem Kollegen Schlede für die CDU-Fraktion das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit welcher Begründung wurde die Gruppe „Zentrum für politische Schönheit“, die sich zur Entwendung der Gedenkkreuze für die Mauertoten bekannt hat, aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds finanziert?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schlede! Die Jury des Hauptstadtkulturfonds prüft eingereichte Anträge, guckt sich die Konzeption an und bewertet dann, ob eine Förderungswürdigkeit anerkannt wird. Im Rahmen eines größeren Projekts ist auch das „Zentrum für politische Schönheit“ mit einem Zuschuss von 10 000 Euro versehen worden. Dies ist eine Entscheidung, die aus der Sicht auf die Freiheit von Kunst und Kultur sicherlich nicht zu beanstanden ist.
Aus meiner Sicht ist aber sehr wohl zu beanstanden, dass die Mauerkreuze entwendet worden sind. Das hat mit Freiheit von Kunst und Kultur nichts zu tun.
Dies ist vielmehr ein klarer Bruch im ehrenden Gedenken an die Opfer, und da muss man kräftig differenzieren. Aber insgesamt – auch im Zusammenhang mit dem 9. November: Die Situation von Flüchtlingen heute und die Problematik, die sich an den Grenzen Europas abspielt, zum Thema zu machen, ist sicherlich sehr ehrenwert.
Sie haben einen Teil meiner Nachfrage bereits beantwortet. Aber eine habe ich doch noch: Welche politischen Konsequenzen werden Sie aus diesem Vorgang ziehen?
Ich verstehe den Grund der Belustigung. Aber jetzt hat der Regierende Bürgermeister das Wort. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Herr Schlede! Ich hoffe, dass Sie damit nicht gemeint haben, dass ich auch Frau Grütters zum Rücktritt auffordere.
Herr Regierender Bürgermeister! Wie empfinden Sie denn die Reaktionen aus der Kulturszene, die meinen, wer das Entfernen der Mauerkreuze kritisiere, übe Zensur aus?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Allein die Aufklärung des Sachverhalts war relativ kompliziert. Ich glaube auch, dass sich viele, die sich öffentlich dazu geäußert haben, vorher nicht die Mühe gemacht haben, diese Recherche selbst zu betreiben.
Dementsprechend kommt es dann auch zu Reaktionen und Gegenreaktionen. Ich finde es höchst problematisch in der heutigen Zeit – Sie kommen aber auch nicht drum herum, weil alles so schnelllebig ist –, dass man zu Kommentaren etwas kommentieren muss, ohne selbst die Chance zur Recherche zu haben, zumal am Wochenende oder auch auf Distanz. Insofern wäre es gut, wenn sich vielleicht anhand dieses Beispiels die Beteiligten vergewissern, ob sie richtig reagiert haben oder doch etwas differenzierter hätten vorgehen sollen.
Ich rufe jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Frage von Herrn Kollegen Otto auf. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Senat! Ich würde gerne von Ihnen wissen: Welche Fehler hat der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft bei der Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Prof. Schwarz gemacht, der jüngst vor dem Landgericht eine Millionenentschädigung von der Flughafengesellschaft erstritten hat?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Das Urteil des Landgerichts liegt jetzt in schriftlicher Form vor. Wir werden es mit den Anwälten auswerten und dann in der Tat einige juristische Fragen beantworten. Bei dem Urteil ist auch etwas herausgekommen, das Insider nicht besonders überrascht hat: dass eine Kündigung, auch eine fristlose, nicht so einfach durchzuführen ist. Die Beratungen der Juristen von renommierten Rechtsanwaltskanzleien auf unserer Seite haben hier einen anderen Weg vorgegeben. Der ist bislang juristisch nicht erfolgreich gewesen.
Herr Regierender Bürgermeister! Könnten Sie sich vorstellen, dass es ein Fehler des Aufsichtsrats gewesen ist, dass man mit der Kündigung ein Jahr gewartet und eine Begründung hineingeschrieben hat, die letztendlich veraltet war?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wenn ich die Begründung richtig gelesen habe, dann ist die Frage, wann gekündigt hätte werden sollen, sicherlich ein Punkt. Aber an der Frage, ob eine Kündigung auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich gewesen wäre, habe ich nach den Urteilsgründen, die das Landgericht angeführt hat, meine Zweifel. Es sieht eine sehr starke Stellung der Geschäftsführung bei eigenen Entscheidungen und wirft andere Fragen auf. Aber es ist jetzt ein bisschen kompliziert, in dieser Situation im Detail darüber zu diskutieren. Ich
habe es gerade noch einmal gelesen. Da sind auch juristisch sehr interessante Fragen dabei. Wenn Sie das tatsächlich einmal lesen, dann werden Sie sehen, dass es große Schwierigkeiten gibt, jemals irgendwo einen Geschäftsführer zur Verantwortung zu ziehen.