Es muss eine Möglichkeit geben, dass auch der Ton ausgestellt wird, sonst wäre es nicht vertraulich.
Es gibt nach wie vor auf der einen Seite das Problem, dass die Kameras an sind und der Ton an ist. Die Mitarbeiter des Fernsehens müssen doch da sein.
Vielleicht zwischendurch noch mal: Selbstverständlich gilt dann auch die Regel, dass von Laptops, die im Raum sind, keine Übertragung erfolgt. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit.
Ist jetzt sichergestellt, dass kein Ton übertragen wird? – Gut. Dann haben wir die Nichtöffentlichkeit hergestellt.
Nun hat die Möglichkeit für eine Frage für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Breitenbach. – Bitte sehr!
Ich frage den Senat: Wie gewährleistet der Senat, dass die ankommenden Flüchtlinge, die jetzt wegen der Masern bzw. Windpocken nicht in den Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden können, tatsächlich eine andere Unterkunft erhalten und nicht in der Wohnungslosigkeit landen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Es ist ein abgestimmtes Verfahren im Rahmen des sogenannten ISI-Systems des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass ein Bundesland,
wenn Gesundheitsämter Erstaufnahmeeinrichtungen schließen, aus der Verteilung und Aufnahme von Flüchtlingen für diesen Zeitraum herausgenommen und im ISISystem gesperrt wird. D. h., Flüchtlinge, die in Berlin ankommen, werden zu diesem Zeitpunkt in die anderen Bundesländer weitergeleitet.
Weil in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht oder zumindest vermittelt wurde, es handele sich dabei um eine Ausnahmesituation, will ich noch einmal zum Ausdruck bringen: Nicht wir schließen eine Einrichtung, sondern das örtliche Gesundheitsamt tut das und macht ein Ver- und Belegungsverbot für einen gewissen Zeitraum, um die gesundheitlichen Gefahren zu begrenzen. Das ist ein übliches Verfahren. Die letzten drei Male hat es das im Juni in der Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt gegeben, im Mai in Neumünster und kurz davor in Halberstadt. Es handelt sich also um ein ganz normales Verfahren, das in allen Bundesländern so angewandt wird. Wir haben in Berlin den Antrag gestellt, vom 21. bis 27. November keine Belegungen vorzunehmen. Dafür findet die Weiterleitung in die anderen Bundesländer statt.
Herr Czaja! Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich fragte Sie, wie Sie dafür sorgen, dass die Menschen, die hierherkommen – wir saßen gestern gemeinsam in einem Ausschuss, wo klar war, dass die Menschen, wenn auch weniger, hierherkommen –, eine Unterkunft erhalten und nicht in die Wohnungslosigkeit geschickt werden. Ich bitte Sie herzlich, diese Frage konkret zu beantworten und nicht alles Mögliche andere zu erzählen.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Wie immer, wenn eine Erstaufnahmeeinrichtung nicht geöffnet ist und eine Weiterleitung in ein anderes Bundesland nicht erfolgt bzw. aus familiären oder persönlichen Gründen ein Verbleib in Berlin von dem Flüchtling gewünscht oder notwendig ist, bekommt er eine Kostenübernahme für ein Hostel und wird dort untergebracht bzw. bringt sich selbst in einem von ihm gesuchten Hostel unter.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit für eine weitere Nachfrage hat jetzt der Herr Abgeordnete Reinhardt. – Bitte!
Herr Senator Czaja! Jetzt haben Sie mich völlig verwirrt. Gestern haben Sie gesagt, Berlin ist vom Verteilsystem abgeklemmt. Jetzt sagen Sie, Flüchtlinge werden weiterverteilt. Faktisch ist es doch so: Wenn Flüchtlinge jetzt ihren Antrag einreichen wollen, werden sie abgewiesen und landen dann möglicherweise in der Obdachlosigkeit. Was tun Sie, um das konkret zu verhindern? Sie haben in der Vergangenheit auch schon einmal Gebäude beschlagnahmt. Wie wäre es damit?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Reinhardt! Nein, Flüchtlinge werden nicht in der zentralen Aufnahmeeinrichtung abgewiesen. Es sind Erstaufnahmeeinrichtungen gesperrt, aber die zentrale Aufnahmestelle funktioniert. Wenn es notwendig ist, wird ein normaler Asylantrag in der zentralen Aufnahmestelle gestellt. Damit ist Ihre Annahme, wie ich auch schon gestern erläutert habe, nicht richtig, dass die ZAA geschlossen ist.
Die Gelegenheit zu einer Frage für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Baum. – Bitte sehr!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat – gerade im Hinblick auf die zu erwartende Übergabe eines Ressorts –: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Radverkehrsstrategie des Senats? Werden die gesetzten Ziele, die zu Ende des Jahres 2014 erreicht werden sollten, erreicht?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Baum! Selbstverständlich werden – Amtswechsel hin oder her – die ganzen Initiativen zur Radverkehrsstrategie weiterverfolgt.
Das passiert zum einen durch die Begleitung des Parlaments. Wir hatten uns ja mehrfach darüber ausgetauscht, dass gerade das Parlament auch bei den Haushaltsberatungen die Strategie unterstützt hat mit den entsprechenden Mitteln. Aber es passiert auch weiterhin in enger Abstimmung mit den Bezirken. Sowohl die Strategie, die Radwege auf der Fahrbahn anzulegen bei allen Umbaumaßmahne, die ohnehin erfolgen, sofern es geboten ist, wird weiter umgesetzt wie auch die Vermeidung von Gefahrenpunkten. Wir hatten dazu auch eine Onlinebefragung: Wie gehen wir mit Abbiegesituationen um? Wo ist etwas zu tun? Und die entsprechenden Kreuzungsbereiche umbauen, die Einsichtsmöglichkeiten der Kreuzungsbereiche für die Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern, alles das ist Bestandteil der Strategie, wird jetzt umgesetzt und wird auch in den nächsten Jahren weiter umgesetzt.
Ja, vielen Dank! – Sind denn auch die Überprüfungen der Benutzungspflichten, die laut Radverkehrsstrategie des Senats zu Ende 2013 umgesetzt werden sollten, erfolgt, gerade im Hinblick auf den kommenden Winter, wo es in der Vergangenheit immer Schwierigkeiten mit der Räumung der Radwege gab, sodass auch im Winter keine Gefahren entstehen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Baum! Natürlich ist das alles eine Ressourcenfrage, aber auch in diesen Punkten, die Sie eben angesprochen haben, sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg. Auch in der Frage der Räumungen sind wir in Abstimmungsprozessen mit der BSR, dass das auch sichergestellt werden kann. Also insofern, glaube ich, sind wir da gut vorbereitet, nicht nur auf die nächsten Monate, ganz konkret begonnene Vorhaben umzusetzen, sondern auch wirklich die Radverkehrsstrategie, die wir haben, langfristig abzusichern, denn das ist ganz klar, das Mobilitätsverhalten verändert sich in der Stadt, und das wollen wir auch durch eine aktive Fuß- und Radverkehrsstrategie unterstützen.
Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Herr Abgeordnete Gelbhaar. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage: In der Radverkehrsstrategie steht auch geschrieben, dass pro Jahr und Bürger 5 Euro ausgegeben werden sollen. Davon sind wir bekanntermaßen sehr weit entfernt. Werden Sie dafür sorgen, gerade indem Sie entsprechende Anträge unterstützen, dass dieses Ziel der Radverkehrsstrategie endlich umgesetzt wird?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Das ist ein mittelfristiges Ziel, das wir natürlich haben. Ich habe ja schon in der ersten Beantwortung gesagt, wir freuen uns auch darüber, dass das Parlament die Initiativen der Stadtentwicklungsverwaltung hier unterstützt und in den letzten Haushaltsberatungen immer wieder mit verstärken kann. Aber natürlich muss man sehen, was finanziell geht. Wir konnten in den letzten Jahren kontinuierlich die Ausgaben steigern und wollen das natürlich auch in den nächsten Jahren machen, auch durch Kofinanzierung mit anderen Fördermitteln und anderen Töpfen. Man muss aber auch immer sehen, das meinte ich eben, als ich gesagt habe, wir machen alles in enger Abstimmung mit den Bezirken: Die Mittel, die wir haben, müssen auch verbaut werden können. Es muss an den Stellen passieren, wo wir stadtverträglich ohnehin Baumaßnahmen haben, wo die Bezirke sagen, das ist jetzt ein Abschnitt, da wollen wir wieder vorankommen, wollen möglicherweise eine Lücke schließen, und dann werden wir gemeinsam aktiv.
Also richtig ist: Wir können gut mehr Mittel für die Umsetzung unserer Strategie gebrauchen, und das wird mit Sicherheit bei den nächsten Haushaltsberatungen wieder ein Thema sein. Mit den vorhandenen Mitteln kommen wir aber schrittweise gut voran.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Haben zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem Senat und dem Bund zum weiteren Umgang mit der beabsichtigten Veräußerung von Bundesimmobilien, die sich für Wohnungsbau eignen, stattgefunden,
und gibt es Anzeichen dafür, dass der Bund von seiner bisherigen Praxis einer Vergabe nur nach dem Höchstpreisverfahren abrücken und stattdessen diese Immobilien und Grundstücke zuerst dem Land Berlin maximal zu einem unabhängig ermittelten Verkehrswert anbieten wird?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Spranger! Ja, da gibt es tatsächlich eine ganz aktuelle und auch sehr erfreuliche Entwicklung. Am Montag dieser Woche konnten wir mit der BImA zusammenkommen, also Staatssekretär Lütke Daldrup und ich konnten mit dem zuständigen Vorstand der BImA sprechen, und es ist tatsächlich so, dass wir jetzt in konkrete Verhandlungen über die rund 4 700 Wohnungen eintreten können, auch über einige Liegenschaften, Potenzialflächen für Wohnungsbau, die die BImA in Berlin hat. Ich hatte ja diese Absichtserklärung öffentlich kundgetan, dass wir bereitstehen. Es gab da eine sehr zögerliche Haltung aufseiten des Bundes, wie man mit unserem Angebot umgehen kann, dass wir diese Wohnungen übernehmen wollen.
Jetzt werden wir konkrete Umsetzungsschritte in den nächsten Wochen, glaube ich, auch voranbringen können. Die Flächen, die Wohnungen werden untersucht. Worüber reden wir da eigentlich? Es gibt eine Wertermittlung, und es wird ein ganz konkretes Kaufverfahren geben. Das Erfreuliche ist darüber hinaus, dass das alles jenseits des Bieter- und Höchstpreisverfahrens passiert. Wir können auf Grundlage des Verkehrswerts Angebote abgeben. Das ist etwas, was den Mieterinnen und Mietern sehr zugutekommt, denn das wissen wir, egal ob öffentlich oder privat gekauft wird, wenn man sich erst mal in einem Höchstpreisverfahren befindet, muss der Kaufpreis irgendwie refinanziert werden, und in aller Regel schlägt sich das dann auf die Miete nieder. Hier haben wir die Chance, zu einem vernünftigen Preis mit der BImA zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Und es gibt eine dritte erfreuliche Nachricht: Auch die Immobilien – Großgörschenstraße z. B. –, wo wir in den letzten Wochen eine harte öffentliche Auseinandersetzung hatten, Bundes- und Landesebene: Wie gehen wir damit um? –, auch diese Immobilien sind in die Gespräche einbezogen, sodass wir möglicherweise da zu einem Ergebnis kommen.
Herzlichen Dank, Herr Senator! Das sind ja sehr gute Mitteilungen. Darüber freuen wir uns natürlich, weil von Berlin ja entsprechende Signale von allen ausgegangen sind. Meine Nachfrage bezieht sich jetzt auf Folgendes: Wir hatten ja immer gesagt, wir wollen keine Lex Berlin, sondern wir wollen schon, dass die BImA und der Bundeshaushaltsgesetzgeber entsprechende Gesetzesänderungen machen. Haben Sie dazu schon Gespräche mit anderen Bundesländern aufgenommen? Denn es ist ja nicht nur das Problem für Berlin, sondern andere Bundesländer sind ja davon auch betroffen. Welche Zeitschiene schwebt Ihnen vor, bzw. haben sich andere Bundesländer an Berlin gewandt, in ähnlicher Form vorzugehen?