Vielen Dank! – Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein bisschen laut. – Also zunächst einmal möchte ich Ihnen allen frohe Weihnachten wünschen, weil das rhetorisch nicht mehr an das Ende meiner Rede passt, und dann möchte ich mit meiner Rede anfangen, wenn Ihnen das recht ist.
Ich möchte, dass Sie etwas leiser sind oder Ihre Gespräche draußen fortsetzen, damit wir dem Kollegen Dr. Weiß folgen können. – Bitte schön!
Danke! – Welche Gründe gibt es, einen Antrag, der im Ausschuss beraten wurde und zu dem eine Beschlussempfehlung vorliegt, nachdem also alle Argumente ausgetauscht sind – idealerweise jedenfalls –, noch einmal im Plenum zu beraten? – Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Diesen Antrag noch mal im Plenum zu beraten, war mir vor allem aus dem Grund wichtig, dass ich gern zumindest ein vernünftiges Argument gehört hätte, warum man ihm nicht einfach zustimmen sollte.
Worum geht es? – Es geht um Foto- und Filmaufnahmen in öffentlichen Parks, und es geht darum, diese – das ist die Intention des Antrags – generell zu erlauben, so wie sie auch im öffentlichen Straßenland und auf öffentlichen Plätzen erlaubt sind. Es mag einige überraschen, zu hören, dass sie es nicht sind. Tatsächlich ist es aber so. Auf Straßen und Plätzen ist auch bundesrechtlich durch die Panoramafreiheit gesichert, dass Fotografien angefertigt werden können. Etwas anderes ist es natürlich, wenn man umfangreichere Aufnahmen machen und dafür Straßenland absperren will. Dann können dafür Nutzungsgebühren anfallen. Aber wenn man einfach Fotos machen möchte und diese Fotos dann auch in irgendeiner Form benutzen und verwerten möchte, ist das erlaubt. In öffentlichen Parks ist das nicht gewährleistet. Die tatsächliche Handhabung ist überraschend restriktiv. Wenn Sie sich die Parkordnung des Landes Berlin ansehen, werden Sie feststellen, dass dort Fotografien generell dann genehmigungspflichtig sind, wenn sie gewerblich sind. Was bedeutet gewerblich? Das ist unglücklicherweise ein
äußerst unklarer Rechtsbegriff insbesondere im Moment der Aufnahme. Es bezieht sich auf die gewerbliche Nutzung. Diese kann gegeben sein, wenn Sie nur vorhaben, ein Foto bei Wikipedia einzustellen. Im Zweifel sagen Ihnen die Parkordnungen des Landes Berlin, dass dies nicht gestattet ist. In der Praxis führt das genau zu diesen Problemen.
Warum haben Sie diesem Antrag nicht zugestimmt? – Ich habe noch einmal im Protokoll nachgesehen, ob ich im Ausschuss etwas überhört habe. Das habe ich aber anscheinend nicht. Die dort aufgeführten Gründe bezogen sich zum einen auf den Titel des Antrags, weil dort von Verboten die Rede ist und es keine Verbote gibt. Es gibt eine Genehmigungspflicht. Diese Genehmigung kann auch versagt werden. Wenn Sie zwischen Verboten und nicht erteilten Genehmigungen unterscheiden wollen, ist das eine rhetorische Spitzfindigkeit, die man so machen kann. Selbst als Freund rhetorischer Spitzfindigkeiten sage ich Ihnen, dass es keine gute ist.
Zweitens haben Sie auf Bundesrecht verwiesen, da es das Bundesrecht nicht zwingend erfordert, Fotografien zu erlauben. Das ist richtig. Es ist aber nicht direkt relevant, denn es wird nicht mit Bundesrecht argumentiert. Der Antrag argumentiert vielmehr mit dem Ergebnis.
Ferner wurde gesagt, dass es nur einen Einzelfall betreffe; das Ganze wäre nicht so relevant. Nun ist es in der Tat so, dass es einen relativ prominenten Fall gibt, der auch durch die Presse gegangen ist, in dem auf dem Tempelhofer Feld das Fotografieren nicht erlaubt wurde – verboten darf ich nicht sagen –.
Es ist aber nicht der einzige Fall. Ich habe selbst im Laufe der Recherchen zu diesem Thema mit Leuten gesprochen, die davon betroffen sind. Es wurde gesagt, es wäre ein Einzelfall, da es nur das Tempelhofer Feld betreffen würde. Das ist sachlich nicht korrekt. Ich finde das eine sehr bemerkenswerte Aussage im Lichte der Diskussion, die wir in Berlin schon zum Tempelhofer Feld hatten. Es ist schon eine Fläche mit einer besonderen Bedeutung.
An dieser Stelle sei Ihnen die Gelegenheit gegeben, es mir oder auch der Öffentlichkeit zu sagen. Ansonsten sieht es so aus, dass das Fotografieren bis auf Weiteres in öffentlichen Parks in Berlin nicht generell erlaubt sein wird. Sie wollen das so und können jetzt auch erklären, warum.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Weiß! – Für die SPD hat jetzt der Kollege Zimmermann das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, ich will versuchen zu erklären, warum wir dem nicht zustimmen, Herr Weiß. Es gibt Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, und es gibt Erlaubnisse mit Verbotsvorbehalt. Es gibt schon einen Unterschied zwischen dem, was geregelt ist und nicht verboten, nicht geregelt, nicht verboten und so weiter. Das ist jetzt aber ein bisschen zu abstrakt. Sie hantieren hier sehr intensiv mit einem Gegenstand, den es gar nicht gibt, nämlich ein Fotografieverbot in öffentlichen Parks. Das ist ein wenig so ähnlich wie ein Luftgitarrenwettbewerb.
Es gibt das Recht für jedermann und jede Frau, in Parks zu privaten Zwecken zu fotografieren. Das muss man einmal festhalten. Da darf man auch nicht verunklaren. Auf der Basis können wir dann weiterreden. Es gibt auch sogar die verbriefte Panoramafreiheit, wenn Sie so wollen. Das ist Bundesrecht. Das ist Urheberrecht und ausdrücklich geregelt. Das sage ich einmal als erste Feststellung, um die Leute auch nicht allzu sehr zu verunsichern.
Das Zweite ist, dass wir in den Preußischen Schlössern und Gärten, am Tempelhofer Feld und anderen, bestimmten herausgehobenen Orten, wo ein Eigentümer über diese Einrichtungen wacht, das Recht haben, zur gewerblichen Nutzung eine Genehmigung von Fotografien zu verlangen. Diese Möglichkeit gibt es. Diese Möglichkeit hat auch die Enquete-Kommission des Bundestages seinerzeit 2007 nicht nur bestätigt, Herr Weiß, sondern sogar gefordert und empfohlen, dass das Urheberrecht erweitert wird, um die Möglichkeiten einer Verwertung dieser Einrichtung, wenn es gewerblich genutzt werden soll, zu erweitern. Es gibt also bei den Rechtspolitikern im Bund eher die Tendenz, noch mehr Möglichkeiten für eine Verwertung solcher Fotografien einzurichten und nicht etwa weniger. Die Tendenz geht eher in die andere Richtung.
Ob wir das aber unterstützen, wäre eine andere Debatte. Ich sehe nicht, dass es nötig ist. So ist aber die rechtspolitische Diskussion. Es hat auch Rechtsstreitigkeiten von Nutzern, von Fotografenverbänden und ähnlichen gegeben. Sie sind bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und haben gesagt, dass sie in ihren Rechten verletzt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klagen noch nicht einmal angenommen. A-limine-Abweisung, das ist die Höchststrafe. Sie sehen unter keinen Gesichts
punkten eine Aussicht auf Erfolg, dagegen vorzugehen. Insofern ist unter keinem Gesichtspunkt, rechtspolitisch wie auch rechtlich, verfassungsrechtlich, oder politisch irgendeine Veranlassung gegeben, Ihrem Antrag zu folgen. Man sollte die Leute dort privat fotografieren lassen, denn sie dürfen das uneingeschränkt. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)]
Danke schön! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt jetzt der Kollege Gelbhaar. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Weiß hat sehr breit ausgeführt, worum es in der Sache geht. Es geht um Fotografieeinschränkungen in öffentlichen Parks. Diese Fälle gab es. Sie sind medial aufgegriffen worden. Herr Zimmermann! Sie können nicht einfach darüber hinwegreden, dass es solche Verbote ganz konkret in Berlin gegeben hat.
Der Piratenantrag greift diese Fälle auf und versucht, solche Friktionen für die Zukunft zu vermeiden, indem er sagt, dass der Senat die rechtlichen Gegebenheiten klarstellen soll. Er solle ein Genehmigungsverfahren da einführen, wo es notwendig ist, und ansonsten klarstellen, dass man in den Berliner Parks uneingeschränkt fotografieren kann. Darum geht es in dem Antrag. Es geht nicht um Urheberrecht. Es geht nicht um alle die wunderbaren rechtspolitischen Erwägungen, die Sie gerade versucht haben auszubreiten. Es geht um eine Klarstellung dieser Rechtsfrage, wie sie in Berlin umgesetzt und angewandt wird. Es geht letztlich um den Ausschluss von willkürlichen Entscheidungen, die wir hier in der Vergangenheit an zwei oder drei Stellen hatten.
Man darf das nicht überbewerten. Der Antrag ist ehrlich gesagt zu klein, als ihn hier fünfmal im Plenum beraten zu müssen. Es hätte genügt, wenn wir im Rahmen der Ausschussberatung das Thema so beraten hätten, dass SPD und CDU ihre Argumente vorgetragen hätten. Man muss aber dem Antrag und den Piraten schon zugestehen, dass er ein, wenn auch kleineres, Problem aufgreift, das in Berlin aufgetreten ist. Deswegen ist es sinnvoll, das so zu machen, und ist auch sinnvoll, dem Antrag zuzustimmen. Dabei will ich es auch bewenden lassen.
Ich werde hier einmal den Fokus einstellen, damit Sie auch wissen, wo hier fotografiert werden kann und wo nicht. – Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Es ist so: In unseren öffentlichen Grünanlagen und Parks können Sie fotografieren. Da gibt es kein Verbot. In den Schlössern und Gärten – das sind quasi Freilichtmuseen, die mit viel Aufwand betrieben und unterhalten werden – sieht es so aus: Wer mit Fotoaufnahmen von diesen Einrichtungen Geld machen will, soll auch eine Genehmigung einholen sollen und im Zweifelsfall auch dafür bezahlen.
Der Flughafen Tempelhof ist keine öffentliche Grünanlage. Schon die Überschrift in Ihrem Antrag ist falsch. Wir haben das im Ausschuss ausführlich diskutiert. Es gibt überhaupt keinen Grund, einen solchen Antrag zu beschließen, weil es den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt so nicht gibt. Deswegen werden wir ihn auch heute ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gestehen, auch in unserer Fraktion gab es dazu lebhafte Diskussion, mehr vielleicht, als es das Thema hergibt. Es gab alle Meinungen zu dieser Antragsformulierung, die die Piraten vorgelegt haben. Wir haben uns am Ende entschieden, uns zu enthalten, und kommen dem vielleicht auch in der Fraktion am nächsten. Der Antrag beschreibt vorliegendes Recht, auch wenn er suggerieren will, dass er eine Revolutionierung des Rechts auf Fotografien betreiben will. Es darf überall fotografiert werden. Auch die Gesetze, die für die Grünanlagen in Berlin gelten, schließen es nicht aus, privat zu fotografieren. Deshalb meinen wir, dass die Beispiele – die es durchaus gibt – hier nicht durch eine Gesetzesänderung geklärt werden können. Einzelfälle, in denen es eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt, wird es immer geben. Ich kann mich eigentlich dem Kollegen Zimmermann anschließen: Wir sehen keine Veranlassung, hier etwas gesetzlich zu regeln.
Sie selbst schreiben, dass es eine Genehmigungspflicht für kommerzielle Angebote geben soll, also haben Sie selbst schon Einschränkungen vorgenommen. Aus der
Dann haben Sie es schlecht dargestellt, Herr Delius! Lesen Sie es sich einfach noch mal durch! Der erste Satz lautet:
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass das Fotografieren und Filmen in öffentlichen Parks des Landes Berlin grundsätzlich erlaubt wird.
Das ist es. Im Grünanlagengesetz steht nichts, was dem entgegenspricht. Sie sollten dann besser in Ihrer Argumentation sein, Herr Delius! Seien Sie jetzt nicht eingeschnappt!
[Beifall bei der LINKEN, der SPD und der CDU – Zurufe von den PIRATEN – Senator Mario Czaja: Da hat die Gabi es euch mal gezeigt!]
Vielen Dank! – Zu dem Antrag Drucksache 17/1047 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen Grüne und Piraten bei Enthaltung Linke die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten in Gänze und die Grünen. Gegenstimmen? – Die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Enthaltungen? – Bei den Linken! Damit ist der Antrag abgelehnt.