Protokoll der Sitzung vom 15.01.2015

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Korte! Der Senat hat die Voraussetzungen für die Einstellung von 200 zusätzlichen Hausmeisterassistenten geschaffen. Wir haben dort in guter Zusammenarbeit mit der Bildungsverwaltung und der Senatsverwaltung für Finanzen alle Fragen geklärt, was den Weg für die Einstellung in den Bezirken frei macht. Wir haben das Profil erarbeitet, welche Aufgaben die Hausmeisterassistenten in den Schulen haben werden. Wir haben die Eingruppierung geklärt. Wir haben auch die finanzpolitischen Fragen der Bezirke geklärt, dass es keine Anrechnung auf die Vollzeitäquivalente gibt. Auch die Finanzierung ist gesichert, ein Teil über die Jobcenter über die Eingliederungszuschüsse und die verbleibenden 25 Prozent über die Basiskorrektur der Finanzverwaltung.

Ich habe daraufhin im November letzten Jahres einen Brief an die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister geschrieben und dort genau diesen Weg beschrieben. Wir haben in Zusammenarbeit mit der Bildungsverwaltung die 200 FAV-Stellen auf die Bezirke verteilt, sodass jeder Bezirk ein Kontingent bekommen hat, um diese Hausmeisterassistenten einzustellen. Ich habe jetzt, im Januar, noch mal eine Abfrage gemacht und Folgendes festgestellt: Die Resonanz ist erst mal positiv. Die Bezirke müssen das natürlich auch noch mal prüfen und auch ausdiskutieren.

Zurzeit gestaltet sich das so, dass ganz konkret vier Bezirke sich auf den Weg gemacht haben und Hausmeisterassistenten in dem Umfang, der ihnen zur Verfügung

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

gestellt worden ist, einstellen wollen. Dazu kommt, dass weitere Bezirke prüfen, aber diese Prüfung noch nicht abgeschlossen haben, sodass ich sagen kann: Die Resonanz ist positiv, aber Sie können sich vorstellen, dass mir das nicht reicht. Man sollte hier noch mal einen Appell an die Bezirke richten, dieses Angebot des Senats anzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, die Sicherheitslage in den Schulen durch die Einstellung von Hausmeisterassistenten zu verbessern. Diese werden Rundgänge in den Schulgebäuden machen, sie werden aber auch kleine Arbeiten durchführen können wie Schneebeseitigung oder Handwerkerarbeiten, aber auch Kontrollen von Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Auf der anderen Seite ermöglicht die Einstellung dieser Hausmeisterassistenten auch, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben. Dazu sind die Bezirke auch aufgefordert.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Sie haben eine Nachfrage, Herr Prof. Korte? – Bitte!

Vielen Dank! – Werden den Bezirken für die Beschäftigung von Hausmeisterassistenten zusätzliche FAVStellen zur Verfügung gestellt, oder wird dafür ein Verrechnungsmodell mit den den Bezirken bereits vorher bereitgestellten FAV-Stellen angewendet?

Frau Senatorin – bitte!

Es gibt in diesem Sinne pro Bezirk kein Kontingent FAV, sondern das läuft über die Eingliederungstitel der Jobcenter. Das heißt, es müssen Anträge zur Einrichtung von FAV-Stellen gestellt werden, und die Bewilligung läuft über die jeweiligen Jobcenter.

Wir hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen gesagt, dass wir 200 FAV-Stellen für die Hausmeisterassistenzen zur Verfügung stellen wollen. Die Einstellung geht jetzt los. In der Zeit wurden die FAV-Stellen natürlich durch andere Langzeitarbeitslose genutzt, sodass es hier nicht zum Verfall von Mitteln gekommen ist. Ich bedauere sehr, dass gerade aus Ihren Reihen die Information an die Öffentlichkeit geraten ist, dass diese Stellen nicht besetzt worden sind. Das möchte ich hier ausdrücklich korrigieren. Von diesen FAV-Stellen haben andere Langzeitarbeitslose profitiert. Und jetzt, wo es losgeht, haben wir auch kein Problem, denn die FAV-Stellen sind befristet und werden peu à peu durch Hausmeisterassistenten ersetzt.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat Frau Abgeordnete Bangert. – Bitte!

Vielen Dank! – Frau Senatorin Kolat! Sie haben gesagt, die Stellen werden über das Instrument FAV finanziert. Bis zu 75 Prozent werden aus dem Programm finanziert, 25 Prozent Eigenanteil. Wie stellen Sie den Kofinanzierungsanteil sicher, wenn Sie die Menschen bei den Bezirken anstellen? Das Land Berlin darf sich nicht selbst fördern, das ist untersagt.

Vielen Dank! – Frau Senatorin – bitte!

Das Problem haben wir ganz einfach gelöst. Wir haben mit der Finanzverwaltung vereinbart, dass die verbleibenden 25 Prozent über eine Basiskorrektur durch die Finanzverwaltung sichergestellt werden.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Jetzt kommen wir zur zweiten Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Thomas!

Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder plant er zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge? Besonders interessiert mich hierbei die Situation bei den Tuberkuloseuntersuchungen und den Impfungen, z. B. gegen Masern.

Vielen Dank, Herr Thomas! – Für den Senat antwortet Herr Senator Czaja. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thomas! Das waren drei unterschiedliche Fragen, auf die ich aber gern eingehen möchte. Das eine ist die Diskussion über die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Da haben wir in Berlin die Situation, dass wir den Flüchtlingen oder den Asylbewerbern Leistungsberechtigungsscheine oder Behandlungsscheine geben, die alle Vierteljahre wieder neu bei der zentralen Leistungsstelle abgeholt werden müssen. Dieses basiert auf

(Bürgermeisterin Dilek Kolat)

einer Vereinbarung, die es mit der AOK Nordost gibt, über die das dann abgerechnet wird, damit die medizinische Behandlung möglich ist. Das ist in den ersten 48 Monaten so. Danach fallen sie in die reguläre SBG-VLeistung. Durch den sog. Asylkompromiss im Bundesrat hat sich das verändert, sodass das in Zukunft nach 15 Monaten der Fall sein wird. Die Behandlungsscheine gelten dann nur noch für diesen Zeitraum. Die medizinische Versorgung ist aber über diese Behandlungsscheine gewähreistet.

Die Tbc-Behandlung – dafür gibt es die zentrale Stelle in Lichtenberg, die Sie gut kennen. Sie wissen auch durch Antworten auf unterschiedliche Anfragen – die jüngste von Herrn Abgeordneten Claus-Brunner –, dass diese Beratungsstelle nicht mehr alle Fälle in der vollen Zahl zu behandeln schafft, die dort vorsprechen müssen. Deswegen haben wir Kooperationsverträge mit unterschiedlichen Kliniken abgeschlossen, die das notwendige Röntgen durchführen können, um das in der notwendigen Zeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen.

Drittes Thema, zentrales Impfen: Wir haben uns dem Vorschlag des Bezirksbürgermeisters aus Spandau schon vor ungefähr anderthalb Jahren angeschlossen, dass wir für zentrales Impfen sind. Das war sein Vorschlag. Dann tagten die Amtsleiter für Gesundheit, und der Amtsleiter aus Spandau sagte: Wir sind überhaupt nicht für zentrales Impfen, sondern wir sind weiterhin dafür, dass das der öffentliche Gesundheitsdienst durchführt. – Das beschlossen dann die Amtsleiter für Gesundheit einstimmig. So war die Situation. Dann haben wir gesagt: Gut, dann macht das der öffentliche Gesundheitsdienst in den Bezirken weiter.

Jetzt gibt es mit den Gesundheitsstadträten wieder eine andere Herangehensweise, nämlich, das zentrale Impfen in der Erstaufnahmestelle von uns durchzuführen. Dafür müssen bestimmte räumliche Kapazitäten geschaffen werden, die wir damals schon mal vorgesehen hatten, um dieses zentrale Impfen zu ermöglichen. Wir wollen das gerne, wissen aber, dass das bislang eine bezirkliche Aufgabe ist. Wenn das jetzt funktioniert, werden wir das schnellstmöglich umsetzen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist dabei, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Und ich weiß, dass die Staatssekretärin mit den Gesundheitsstadträten in den Stadträtesitzungen diesbezüglich regelmäßig im Gespräch ist, um dieses Verfahren in Berlin einzuführen. – Also, an uns hat es nie gelegen, dass es das nicht gegeben hat, sondern das war immer eine abgeschichtete Aufgabe, die wir nur im Einvernehmen mit den Bezirken übernehmen können, und das werden wir jetzt auch tun.

Vielen Dank! – Herr Thomas! Sie haben eine Nachfrage, sehe ich. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Senator! Wenn Sie das mit der AOK- bzw. der Krankenkarte so darstellen – Sie haben, wenn ich das richtig verstanden oder nachgelesen habe, in der Öffentlichkeit gesagt, Sie warteten eigentlich darauf, dass jetzt erst der Bund eine Regelung macht. Sie wissen, dass es sowohl in Bremen als auch in Hamburg, also in den beiden Stadtstaaten, eine Regelung gibt und selbst die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sich schon ohne eine Gesetzesänderung auf den Weg machen. Insofern: Warum machen wir es dann nicht sofort, insbesondere, wenn man nur noch die 15 Monate abdeckt? Man könnte eine Karte ausstellen, und das wäre es dann.

Vielen Dank! – Herr Senator – bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wenn es so einfach wäre – das wäre ja gut! Aus der Sicht der Opposition ist das auch häufig so, aber in der Realität leider nicht. Erstens: Die Behandlungsscheine, die es in Berlin gibt, umfassen das gleiche Leistungsangebot, das über die Chipkarte der AOK in Hamburg und in Bremen abgedeckt wird.

Zweitens: Die Verwaltungsgebühr, die wir für die Behandlungsscheine in Berlin mit der AOK verabredet haben, liegt bei 5 Prozent, die in Hamburg und Bremen liegt weit darüber.

Drittens: Wir haben uns in Abstimmung mit der Senatskanzlei an den Bund gewandt und haben vorgeschlagen, Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen und Behandlungsscheine bekommen, in den Anwendungsbereich des § 264 Abs. 2 bis 7 SGB V zu nehmen, dann würden sie nämlich eine Chipkarte bekommen, und die in Berlin üblichen 5 Prozent Verwaltungskosten wären bereits fest vereinbart, und wir müssten dafür keine separate Vereinbarung tätigen. Deshalb haben wir den Bund gebeten, diese gesetzliche Änderung vorzunehmen.

Nun bekommen Asylbewerber in Berlin die gleichen Leistungen wie in Hamburg und in Bremen, sie haben aber nicht die Chipkarten, sondern den Behandlungsschein. Dennoch werden wir mit der AOK beim nächsten Gespräch darüber reden, ob wir nicht in Berlin auch zu einem veränderten Verfahren kommen können. Aber nicht ganz nachvollziehbar ist, warum wir entschieden höhere Ausgaben nur für die Verwaltung haben sollten, ohne dass den Flüchtlingen irgendeine andere medizinische Leistung zugutekommt als jetzt schon mit den Behandlungsscheinen. Das ist der Grund, weshalb wir uns an den Bund gewandt haben. Das ist auch der Grund, warum wir mit der AOK darüber reden. Das ist auch der

(Senator Mario Czaja)

Grund, warum wir es Hamburg und Bremen nicht einfach nachmachen können.

Vielen Dank, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Kosche. – Bitte!

Danke, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Können Sie mir einen ungefähren Zeitraum nennen, in dem Flüchtlinge, wenn sie sich hier in Berlin gemeldet haben, diese TBCVorsorge oder Röntgenbehandlung bekommen?

Vielen Dank! – Herr Senator!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ja, soweit ich weiß, in den ersten Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die genaue Zeitangabe, wie lange es im Durchschnitt derzeit dauert, um dort oder bei den Partnern einen Behandlungstermin zu bekommen, kann ich Ihnen jetzt nicht präzise beantworten, könnte ich aber im Ausschuss nachreichen.

[Heidi Kosche (GRÜNE): Können Sie mir auch schriftlich nachreichen!]

Vielen Dank, Herr Senator!

Für die zweite gesetzte Frage der Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Lompscher das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wann genau sollen die Wohnhäuser in der Beermannstraße mit rund 100 Wohnungen, die der Verlängerung der A 100 im Weg stehen und mit zum Teil restriktiven Methoden schon fast vollständig entmietet sind, abgerissen werden? Und wie steht der Senat zu dem Vorschlag, diese Wohnhäuser anstelle von Turnhallen oder Zelten bis zum Abriss für die kurzfristige, auch tageweise Notunterbringung von Flüchtlingen zu nutzen?

[Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Vielen Dank, Frau Lompscher! – Für den Senat antwortet Herr Senator Geisel. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lompscher! Die Häuser müssen abgerissen werden, um den Baufortschritt beim 16. Bauabschnitt der A 100 zu ermöglichen.

[Carsten Schatz (LINKE): „Wann“ war die Frage, wann!]

Es ist ein Räumungsersuchen des Senats gestellt worden, nachdem die Kündigungen zum Januar vergangenen Jahres ausgesprochen wurden und seit 2013 umfangreiche Gespräche mit den bisherigen Mieterinnen und Mietern für Ersatzwohnraum liefen und dort die entsprechende Unterstützung vonseiten des Senats angeboten wurde. Einige wenige ehemalige Mieter, Bewohner dieser Häuser, haben dieses Ansinnen noch nicht angenommen. Es wird Ende dieses Monats einen Klärungstermin geben. Wir werden sehen, was das Gericht dann zu diesem Fall entscheidet. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass wir, wenn eine Räumung notwendig ist, diese dann auch umsetzen werden.

Aber es sei noch einmal deutlich gesagt: Der Senat hat ein großes Interesse an einer gütlichen Einigung. Es besteht kein Anrecht der Bewohnerinnen und Bewohner darauf, eine Wohnung in gleicher Miethöhe in zentraler Innenstadtlage als Ersatz angeboten zu bekommen. Was wir vermeiden wollen, ist selbstverständlich Obdachlosigkeit. Es sind den einzelnen Bewohnern 25 bis 30 verschiedene Angebote gemacht worden. Wir haben als Senat nach wie vor die Position, dass wir uns gütlich einigen und die Bewohner beim Finden von alternativem Wohnraum unterstützen wollen.

[Zuruf von Carola Bluhm (LINKE)]

Vielen Dank, Herr Senator! – Frau Lompscher! Sie haben eine Nachfrage. – Bitte!

Das waren Ausführungen, die uns durchaus bekannt sind, die aber überhaupt nicht meine Frage treffen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)]